Anhörung - FB 36/0443/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Aachen setzt sich für den schnellstmöglichen Ausstieg aus der Braunkohle ein Ratsantrag 504/17 vom 11.06.2019, UWG
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- 36/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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21.04.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Nachfolgend nimmt die Verwaltung zu den von der UWG beantragten Schritten Stellung
Punkt 1 des Antrags der UWG:
Die Stadt Aachen setzt ihren politischen Einfluss zur frühzeitigen Beendigung der benachbarten Tagebaue und die frühzeitige Abschaltung der Kohlekraftwerke, insbesondere in den Tagebauen Garzweiler, Inden und Hambach ein.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich trägt der Energiesektor in Deutschland - nach dem Verkehr - am stärksten zur Belastung der Luft mit Stickoxiden (NOx) bei. Seit 20 Jahren verursacht er gleichbleibend etwa ein Viertel der NOx-Belastung in Deutschland. Die bundesweit acht größten Braunkohlekraftwerke sind dabei verantwortlich für etwa 8 Prozent des bundesdeutschen NOx-Schadstoffausstoßes.
Das Stadtgebiet Aachens ist aufgrund der vorherrschenden Wetterlagen und Windrichtungen über das gesamte Jahr jedoch nur selten und in eingeschränktem Maße durch Emissionen der o.g. Tagebaue (insb. Feinstäube) und des Kraftwerks Inden/Weisweiler (u.a. NOx) betroffen; ablesbar wird dies aus den Analysen des Landesumweltamtes (LANUV) im Zusammenhang mit der Aufstellung des Luftreinhalteplans Aachen.
Das Bundeskabinett hat am 29.01.2020 das Kohleausstiegsgesetz als Entwurf verabschiedet und damit einen verbindlichen Fahrplan zur Abschaltung der Kraftwerke und damit der Stilllegung der Tagebaue festgelegt. Der Ausstiegsplan berücksichtigt auch die Notwendigkeit der Stabilisierung der Netze beim Umstieg auf erneuerbare (volatile) Energien, die unterschiedliche Ersatzmaßnahmen (u.a. Speicherung, Leitungsausbau etc.) notwendig machen (und im Zeitplan berücksichtigt werden müssen). Die Tagebaue Inden und Hambach werden früher geschlossen als ursprünglich von RWE geplant.
Ende 2021 soll der 1. Block im Kraftwerk Weisweiler stillgelegt werden; die Kraftwerke des Rheinischen Reviers ziehen ab 2023 nach. Für das KW Weisweiler ist im Kohleausstiegsgesetz folgender Abschaltpfad verankert:
Braunkohlekraftwerke: Abschaltdatum:
Block E oder F (jeweils 321 MWel) 31.12.2021
Block E oder F (jeweils 321 MWel) 01.01.2025
Block G oder H (663 / 656 MWel) 01.04.2028
Block G oder H (663 / 656 MWel) 01.04.2029
Fazit: Vor dem Hintergrund des aktuell beschlossenen Kohleausstiegsgesetzes wird verwaltungsseitig keine Empfehlung abgegeben, den politischen Einfluss der Stadt zur frühzeitigen Beendigung der benachbarten Tagebaue und zur frühzeitigen Abschaltung der Kohlekraftwerke geltend zu machen.
Punkt 2 des Antrags der UWG:
Die Stadt Aachen setzt ihren politischen Einfluss für die Umsetzung der EU-Vorschriften zur Luftreinhaltung bezüglich der Braunkohlekraftwerke ein. Vorbildlich sind hier die kraftwerksblock-spezifischen Maßnahmenpakete der „Klima-Allianz Deutschland“ zu benennen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Seit dem 17. August 2018 ist die gesetzliche Umsetzungsfrist der europäischen Regelung zu europäischen Abgasstandards für Kohlekraftwerke verstrichen. Die Bundesregierung musste entsprechendes nationales Recht einführen, Grenzwerte festlegen und sich an den Vorgaben aus der Luftqualitätsrichtlinie der EU orientieren. Die Stein- und Braunkohlekraftwerke müssten die EU-Standards ab August 2021 einhalten. Dies kann im Rahmen einer Nachrüstung, z.B. mit Katalysatoren, erfolgen.
Nach aktuellen Rechtsgutachten (DUH und Klima-Allianz Deutschland) muss der deutsche Gesetzgeber, unter Einhaltung von Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen im Rahmen des Verordnungsermessens, durch die Umsetzung der europäischen Standards dazu beitragen, dass die Stickstoffoxidbelastung aus dem Kraftwerkssektor in Deutschland substanziell reduziert wird. In dem Gutachten wird aber auch auf die Möglichkeit verwiesen, dass die zuständigen Behörden des Landes im Rahmen von Einzelfallentscheidungen auf Antrag des Anlagenbetreibers Ausnahmen für einzelne Kraftwerke festgelegen können.
Fazit: Mit Blick auf den unter Punkt 1 genannten Kohleausstieg und den skizzierten Abschalt-Fahrplan für das Kraftwerk Weisweiler, aber auch wegen der beschränkten Relevanz der NOx Kraftwerksemissionen für die Luftqualität im Stadtgebiet Aachen sieht die Verwaltung keinen Handlungsbedarf, dem Rat der Stadt zu empfehlen, seinen politischen Einfluss für eine verschärfte Umsetzung der EU Richtlinie zur NOx Minderung geltend zu machen.
Punkt 3 des Antrags der UWG:
Die Stadt Aachen setzt ihren politischen Einfluss für den Erhalt des Hambacher Forstes ein.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Erhalt des Hambacher Forstes in seiner heutigen Form ist Bestandteil des vorliegenden Entwurfes des Kohleausstiegsgesetzes vom 29.01.2020. Insoweit besteht auch hier kein weiterer Handlungsbedarf.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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