Entscheidungsvorlage - A 51/0095/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Angeboten der Jugendarbeit durch den Verein "Jugend in Aachen Nord West - Verein zur Förderung der Jugendarbeit e.V." in Aachen-Richterich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- A 51/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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29.11.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Verein "Jugend in Aachen Nord West - Verein zur Förderung der Jugendarbeit e.V." bietet seit Mai 2005 auf Honorarbasis offene Jugendfreizeitangebote in den Räumen des Jugendheimes der Pfarre St. Martinus in Richterich an.
Zur Sicherstellung der Fortführung dieses Angebotes im nächsten Jahr bittet der Verein um Übernahme der Kosten mittels Zuschuss.
Mit Antrag vom 09. November des Jahres wird der aus Vereinssicht benötigte Förderbetrag mit 11.860,00 Euro beziffert.
Für das seit Mai 2005 laufende offene Angebot wurden dem Träger abweichend von seinem Antrag - für ein 3 maliges Angebot pro Woche mit einem Zeitumfang von je 3 Stunden = 7.200,00 Euro zuzüglich 2.400,00 Euro für päd. Sachkosten = 9.600,00 Euro bewilligt und aus den Überhängen nach Pos. 6 gezahlt.
In dem nun vorgelegten Antrag wird auf den regen Zuspruch verwiesen, den das 2 x pro Woche durchgeführte Angebot bewirkt.
Der nun angemeldete Förderbetrag beläuft sich auf 11.860,00 Euro . Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
Honorarkosten (
10,00 Euro pro Stunde pro Person)
An 2 Abenden in der Woche soll jeweils ein vierstündiges offenes Angebot von 2 Honorarkräfte begleitet werden.
2 Abende pro Woche / 2 Kräfte / je 4 Std, bei 40 Wochen (das entspricht einer Jahresöffnungszeit von 320 Stunden) x 10,00 Euro = 6.400,00 Euro
Für päd. Sachbedarf & Sonderveranstaltungen werden pauschal für den Bewilligungszeitraum je 750,00 Euro = 1.500,00 € angesetzt.
An Betriebskosten werden 6,50 Euro pro Stunde angesetzt. Dabei geht der Antragsteller nicht von den vorstehend genannten 320 Jahresstunden, sondern von 240 Stunden aus. Der Jahresbetrag beläuft sich laut Antrag auf 1.560,00 Euro.
Der Zuschussbedarf für fachliche Begleitung, Beratung und Koordination wird mit 2.400,00 Euro beziffert.
Er wurde wie folgt ermittelt:
2 Stunden pro Woche bei einem Honorarsatz von 30 Euro pro Stunde = 60,00 Euro x 40 Wochen = 2.400,00 Euro.
Die Summe dieser Einzelbeträge den Jahresbedarfsbetrag von 11.860,00 Euro.
Diese Mittel stehen nicht zur Verfügung. Einen Deckungsvorschlag kann die Verwaltung auch nicht unterbreiten. Aus diesem Grund spricht sie sich gegen die Förderung aus.
Wenn sich eine Möglichkeit für die Förderung abzeichnet, die Mittel aber nicht für eine Gesamtförderung ausreichen, dann sollten vorrangig die Aufwendungen für die betreuenden Honorarkräfte (6.400,00 €) und für den pädagogischen Sachbedarf + Sonderveranstaltungen (1.500,00 € ) berücksichtigt werden.
Gesamtförderbetrag in diesem Fall 7.900,00 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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569,9 kB
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