Entscheidungsvorlage - FB 56/0361/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Struktur der Begegnungszentren: Aufstockung der Beschäftigungsumfänge und Ausbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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14.05.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangssituation
Begegnungszentren stellen Anlaufstellen für ältere Menschen im Quartier dar und werden hauptamtlich koordiniert. Als Teil der offenen Altenhilfe der Stadt Aachen bieten sie professionelle Beratung, Begegnung und die Förderung von Eigeninitiative. Begegnungszentren halten feste Sprechstunden bereit und schaffen Freizeit, Bildungs- und Kulturangebote. Die derzeit acht Begegnungszentren befinden sich in Haaren, Mitte, Kronenberg, Preuswald, Ost, Forst, Nord und auf der Hörn. Sie werden von den Trägern der Freien Wohlfahrtshilfe organisiert und geleitet.
Im Jahr 2014 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschlossen, zwei neue Begegnungszentren einzurichten. Aufgrund personeller Fluktuation und eines hohen Arbeitsaufkommens in der Verwaltung konnte der Antrag erst 2018 bearbeitet werden. Dabei stellte sich heraus, dass die Begegnungszentren im Zuge des demographischen Wandels, der zunehmenden Heterogenität der Gesellschaft und des Wandels des Alterungsprozesses neuen Herausforderungen stellen müssen, die eine inhaltliche und konzeptionelle Schärfung notwendig machen. Der Ausbau wurde daher an einen Zukunftsworkshop mit den Leitungen der Begegnungszentren gekoppelt, der die Eckpunkte für die weitere Arbeit definieren sollte.
Ebenso wurde die durch die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege beantragte Aufstockung der Beschäftigungsumfänge nur teilweise beschlossen. Weitere Erhöhungen der Bezuschussungen wurden an die Evaluation der Arbeit und die qualitative Entwicklung der Einrichtungen gekoppelt.
Der Zukunftsworkshop fand am 02.07.2019 statt. Die zentralen Ergebnisse liegen nun vor und werden nachfolgend dargestellt. Zu den Leitfragen zählt, wie die Angebotsstruktur der Begegnungszentren angepasst werden muss, welche Zielgruppen derzeit und zukünftig erreicht werden können und welche Kooperationsstrukturen dafür notwendig sind. Es konnten zu vielen Themen sehr konkrete Handlungsfelder und Verbesserungspotentiale mit Blick auf die zukünftige Ausrichtung der Begegnungszentren identifiziert werden. Wesentliche Erkenntnisse konnten auch in Bezug auf Steuerung und Evaluation gewonnen werden, die im Nachgang in einem neuen Modell der Träger-Verwaltung-Kooperation gemündet sind (siehe Beschreibung weiter unten).
Ergebnisse des Zukunftsworkshops:
Der Workshop zur Zukunft der Begegnungszentren war geprägt durch eine lebhafte Diskussion zu den zukünftigen Potentialen und Herausforderungen der Seniorenarbeit und speziell der Möglichkeiten offener Begegnungsangebote (siehe detailliertes Protokoll als Anhang). Ein Impulsvortrag von Herrn Dr. Baum, der derzeit in einem Kooperationsprojekt zwischen Stadtverwaltung und Katholischer Hochschule tätig ist, lieferte zahlreiche Thesen zur zukünftigen Ausgestaltung der offenen Altenarbeit, die anschließende Diskussion wurde in kleinen, multiprofessionellen Gruppen durchgeführt. Dabei konnten die groben Punkte festgehalten werden:
- Ein Konsens konnte in der Verständigung auf eine realistische Kernzielgruppe „65+“erarbeitet werden. Zuvor war die Gruppe 50+ maßgebend, die alltäglichen Erfahrungen in der Arbeit vor Ort zeigen allerdings, dass die Bedarfe für entsprechende (Freizeit-)Angebote vor allem mit dem Eintritt ins Rentenalter größer werden. Die Altersklasse 65+ soll allerdings keine starre Altersgrenze abbilden, sondern die bedarfsorientierte Öffnung für jüngere Teilnehmende und intergenerative Zusatzangebote ermöglichen.
- Klarheit bestand zudem darin, dass eine Profilschärfung der einzelnen Häuser und eine zukunftsgerichtete Angebotsanpassung wichtig sind. Dies ist ein stetiger Prozess, der eine ge-meinsame Haltung von Trägern und Stadt erfordert. Eine stärkere Ausrichtung an (neuen) Interessensbereichen verschiedener Gruppen wurde als Möglichkeit diskutiert, wobei sich die Niederschwelligkeit und die Integration der Hilfs- und Beratungsbausteine für ältere Menschen als wichtige beizubehaltende Faktoren herauskristallisiert haben.
- Die bauliche/räumliche Attraktivität von Begegnungszentren wurde von fast allen Beteiligten als zentraler Faktor für den Erfolg der Arbeit identifiziert.
- Als sehr erfolgreich wurde die jeweilige Vernetzung in den Quartieren hervorgehoben, die auch weiterhin eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Begegnungszentren ist. Die Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren wird als sehr gewinnbringend empfunden, hier gibt es auch schon Kooperationen in der alltäglichen Arbeit, die punktuell ausgebaut werden können. Ein engerer Austausch zu Projekten und ggf. eine gemeinsame Projektentwicklung wurde für die Begegnungszentren selbst diskutiert. Von der Verwaltung sehr zu begrüßen ist der Vorschlag, eine gemeinsame Internetpräsenz der Begegnungszentren zu installieren.
- Diskussionsbedarf gab es beim Thema der Evaluation und den derzeit festgelegten Standards der Kennzahlenerfassung. Bisher werden bei allen Veranstaltungen in Begegnungszentren Basisdaten zu den Teilnehmenden (Alter, Herkunft, Wohnquartier) erhoben und zudem festgehalten, zu welchen Themen Beratungen stattfinden. Der Erkenntnisgewinn steht dabei in einem schlechten Verhältnis zu einem recht großen personellen Aufwand. Aus Sicht der Leitungskräfte der Begegnungszentren und der Verwaltung ist dieses Evaluationssystem nicht zeitgemäß. Es fehlt der inhaltliche und qualitative Austausch, der vielmehr mit quantitativen Ansätzen verknüpft werden sollte. Zudem wurde von sowohl auf Trägerseite als auch auf der Seite der Verwaltung bemängelt, dass es keine klaren Zuständigkeiten und Ansprechpersonen zu den vielfältigen Aufgaben der Koordination der offenen Altenarbeit gibt. Die Aufgaben sind vielmehr auf verschiedene Personen verteilt. Dies erschwert auch ein effizientes Evaluationssystem.
Neues Modell der Evaluation zu den Begegnungszentren:
Auf Basis des Feedbacks aus dem Workshop und weiteren verwaltungsinternen Überlegungen wurde ein neues Evaluationsverfahren entwickelt, das quantitative und qualitative Ansätze verbindet und vor allem eine effizientere Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Trägern ermöglicht. Es wurde im Vorfeld auf Leitungsebene mit den Trägern der Begegnungszentren abgestimmt und wird daher geschlossen befürwortet.
Es beinhaltet zwei wesentliche Schritte: zum einen die Neustrukturierung der Kooperationsstrukturen zwischen Stadtverwaltung und Träger (wer ist zentral ansprechbar für das Thema Begegnungszentren und koordiniert die Evaluation?) und zum anderen eine Überarbeitung des Evaluationssystems an sich.
Die Basis für die zukünftige Kooperation zwischen Trägern und Stadt beim Thema Begegnungsstätten (Begegnungszentren sind ein Teil davon) soll ein so genanntes zweiköpfiges Koordinationstandem, bestehend aus Stadtverwaltung und Trägern, bilden. Für das Thema der offenen Altenhilfe soll es damit jeweils eine feste Ansprechperson in der Verwaltung und auf Trägerseite geben, die das Themenfeld gemeinsam steuern, die jeweiligen Interessen kanalisieren und so die Kommunikationsschnittstellen bilden. Die Idee dieses Koordinationstandems basiert auf einer Idee, die bereits die Stadt Düsseldorf zur Steuerung ihrer Angebote der offenen Altenhilfe umsetzt und mit der bereits gute Erfahrungen gemacht werden. Auch andere nordrhein-westfälische Kommunen machen sich derzeit auf diesen professionalisierten Weg der Steuerung.
Auf Trägerseite wird für dieses Modell die bereits existierende Personalstelle „Begleitung und Fortbildung für Einrichtungen der offenen Altenhilfe“ (AG Wohlfahrtspflege; 25%-Stelle, finanziert durch die Stadt) genutzt, auf städtischer Seite wird im Rahmen des aktuellen Stelleneinrichtungsverfahrens eine 0,5-Stelle beantragt, die künftig diesen Prozess ganzheitlich verwaltungsseitig gestalten wird und zudem auch an anderen Stellen die Schnittstelle Verwaltung-Träger abbilden soll. Ein umfassendes Evaluationssystem und eine Koordination von Verwaltung-Träger-Projekten sind bisher verwaltungsseitig in keinem Stellenprofil enthalten.
Das Kooperationstandem ist dann im zweiten Schritt verantwortlich für das folgende Evaluationssystem zur Arbeit der Begegnungszentren:
- 2x im Jahr (jeweils 2-4 Wochen): stichprobenartige Erhebung der Besucher*innen (Alter, Geschlecht, Wohnort etc.) in den Begegnungszentren; Auswertung und Präsentation der Ergebnisse durch das Kooperationstandem
- 1x im Jahr: Feedbackgespräche zwischen den Leitungen der Begegnungszentren und dem Koordinationstandem
- 1x im Jahr: Organisation einer Tagung durch das Kooperationstandem für die Leitungskräfte der Begegnungszentren und andere Einrichtungen wie die Mehrgenerationenhäuser zur Weiterentwicklung der Arbeit; fachlicher Austausch mit jährlichem Motto (hier auch: Präsentation der Evaluationsergebnisse)
- Erstellen von Jahresberichten zu jeder Einrichtung: primär qualitativ orientiert; Zusammenstellung der jährlichen Tätigkeiten; Kommunikation von „Highlights“ und Herausforderungen
Dieses neue System der Evaluation bildet gleichzeitig eine Grundlage für den bedarfsgerechten Ausbau der Begegnungszenten in der Stadt Aachen. Am 09.12.2014 wurde im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie das Papier „Eckpunkte für ein ‚Neues Gesamtkonzept Begegnungsstätten‘ in Aachen“ beschlossen. Hier heißt es im Beschluss:
„Weitere Begegnungszentren sollen sukzessive alle zwei Jahre entstehen. Die Vorbereitung, wo ein neues durch die Stadt bezuschusstes Begegnungszentrum errichtet werden soll, erfolgt durch den Fachbereich Soziales und Integration in Abstimmung mit dem potenziellen Träger. Die Entscheidung trifft unter dem Vorbehalt, dass ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie.“
Ausbau der Begegnungszentren:
Nachdem mit der vorgenannten Koordinationsstruktur eine gute Ausgangsvoraussetzung zur Bewältigung der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen geschaffen werden kann, schlägt die Verwaltung nun im nächsten Schrittvor, die beschlossenen weiteren Begegnungszentren in den nächsten zwei Jahren einzurichten. Mit insgesamt zehn Zentren wäre die Versorgung der Stadt Aachen dann im interkommunalen Vergleich auf einem sehr guten Niveau. Die Verortung der zwei neuen Begegnungszentren wird derzeit im Rahmen der Analysen zum neuen Sozialentwicklungsplan geprüft und wird zusammen mit dem neuen Planwerk nach den Sommerferien präsentiert. Für die betreffenden Sozialräume, in denen auf Basis der Analysen die Einrichtung neuer Begegnungszentren befürwortet werden kann, können sich die vor Ort tätigen Träger über ein Interessensbekundungsverfahren mit einem Konzept auf eine Trägerschaft eines neuen Begegnungszentrums bewerben.
Mit Blick auf die neuen Strukturen und Vereinbarungen während des Workshops wird die Leistungsbeschreibung für die Begegnungszentren in Abstimmung mit den Trägern angepasst.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Aufgrund wachsender Aufgaben in der strategischen Sozialentwicklung, u.a. durch Ratsanfragen, Ratsanträge und die Abwicklung drittmittelfinanzierter Projekte, besteht ein zusätzlicher Stellenbedarf im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, der über das Stelleinrichtungsverfahren 2021 angemeldet wird. Im Zuge dessen wird ein Stundenkontingent in Höhe von 0,25 VZÄ zur Koordination der offenen Altenarbeit mit berücksichtigt. Zusätzliche Mittel für den beschlossenen Ausbau der Begegnungszentren werden in die Haushaltsplanberatungen 2021 ff. eingebracht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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