Entscheidungsvorlage - FB 23/0321/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
„Förderung ökologischer Projekte in Kleingartenvereinen“ – Ratsantrag der Grün-Roten Koalition im Rat der Stadt vom 06.03.2024 (Ratsantrag Nr. 426/18)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 23/120
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 29, 2024
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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Nov 5, 2024
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Beschlussvorschlag
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ratsantrag „Förderung ökologischer Projekte in Kleingartenvereinen“ der Grün-Roten Koalition im Rat der Stadt vom 06.03.2024 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung von Förderbescheiden für die einzelnen Projekte.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ratsantrag „Förderung ökologischer Projekte in Kleingartenvereinen“ der Grün-Roten Koalition im Rat der Stadt vom 06.03.2024 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 06.03.2024 beauftragt die Grün-Rote Koalition im Rat der Stadt, dem „Stadtverband Aachen der Familiengärtner e.V.“ einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zu gewähren. Hierfür wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 entsprechende Gelder im Haushalt bereitgestellt.
Mit Schreiben vom 24.06.2024 hat der Stadtverband Aachen der Familiengärtner e.V. einen Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln zur Umsetzung ökologischer Projekte in Aachener Kleingartenvereinen bei der Stadt Aachen beantragt.
Die Stadt Aachen beabsichtigt, den Zuschuss zur Unterstützung von sinnvollen Projekten oder zur Auslobung von Wettbewerben mit ökologischer Zielsetzung in Kleingärten auf dem Gebiet der Stadt Aachen zu bewilligen. Hierfür wurden folgende Förderkriterien zur Förderung der Biodiversität, der Klimafolgenanpassung und des Artenschutzes entwickelt:
Gefördert werden können:
1. Maßnahmen
- zur Entsiegelung
- zur Regenwassernutzung
- zum Bodenschutz
- zum Wildtierschutz / Insekten- und Kleintierschutz (nicht nur Wildbienen und Schmetterlinge, sondern auch Käfer, Spinnen, Wanzen, Bodenlebewesen, Kleinsäuger, Singvögel, etc.), z.B. durch Nutzung von Handsensen und Handscheren sowie Balkenmessern statt Nutzung von Rotationsmähwerkzeug - zum Beispiel durch einen im Kleingartenverein gemeinsam nutzbaren Pool von Insekten- und Kleintierfreundlichen Werkzeugen
2. Anlage/Schaffung von nutzbarem Strukturreichtum für Wildtiere, z.B. Außenwände mit Lehm(putz), Trockenmauern, Steinhaufen, Anlage von Kräuterrasen, Wildpflanzenwiesen, Wildstaudensäumen, Wild-Hecken, fischfreien Kleingewässern
3. Maßnahmen zur Dach- und Wandbegrünung von Gebäuden
4. Maßnahmen zur Förderung der Kompostierung in der eigenen Anlage
5. Vorträge, Kurse und Workshops von externen Referent*innen für Mitglieder der Kleingarten-anlagen zur naturnahen Gartenbewirtschaftung z.B. zu Permakultur, Bodenschutz, Wildtierförderung oder Biodiversitätsförderung in Gärten
Auf Basis dieser Kriterien soll eine schnelle, unbürokratische und finanziell begrenzte Förderung umgesetzt werden. In Absprache mit dem Stadtverband der Familiengärtner e.V. sollen Vereine einen maximalen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro und Einzelpersonen einen maximalen Zuschuss in Höhe von 300 Euro erhalten. Die Auszahlung der Gelder erfolgt durch den Stadtverband der Kleingärtner und wird anhand von Verwendungsnachweisen wie folgt belegt:
- Vorher-Nachher-Fotodokumentationen zu den umgesetzten Projekten
- Auflistung der Maßnahmen zum Ende eines jeden Jahres.
Folgende Anfragen zur Umsetzung von ökologischen Projekten liegen dem Stadtverband der Kleingärtner bereits vor:
1. KGA Soldatengasse: Zuschuss für Schmetterlings- und Bienenpflanzen für die Gemeinschaftsanlage
2. KGA Eintracht Nord: Entsiegelung der geteerten Gemeinschaftswege und Aussaat von Rasen im Mittelstreifen (Zuschuss über mehrere Jahre)
3. KGA Nordtal: Renaturierung einer 450 qm großen Gemeinschaftsfläche (Entsorgung von Wildwuchs, Koniferen etc. und anschließender Bepflanzung zu einem Schmetterlingsgarten
4. KGA Siegel: Bepflanzung des Hügels am Vereinsheim und in den umliegenden Beeten mit wildbienenfreundlichen, heimischen Gewächsen
In vielen weiteren Anlagen soll der Austausch von Kirschlorbeerhecken (verboten in der Garten- und Bauordnung seit 2024) durch heimische Heckenpflanzen erfolgen. Auch hier würde ein Zuschuss über mehrere Jahre laufen.
Die bisherigen Anfragen werden bereits vorab durch den Stadtverband im Hinblick auf die o.g. Förderfähigkeit geprüft. Hierfür sind entsprechende Kompetenzen in den Reihen des Stadtverbandes vorhanden. Die erste Vorsitzende, Frau Babendreyer hat eine abgeschlossene Ausbildung über den Landesverband Rheinland zur "Fachberaterin für ökologischen Gartenbau" und Frau Dornseiffer (Kassiererin des Stadtverbandes) arbeitet in einem Garten- und Landschaftsbauunternehmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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PSP 4-011303-957-1 Ökologische Projekte Kleingärtner, SK 53180000 |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2024 |
Fortgeschriebener Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
10.000,00 |
10.000,00 |
30.000,00 |
30.000,00 |
0 |
0 |
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Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
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Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
X |
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
X |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
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teilweise (1% - 49 %) |
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nicht |
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|
|
nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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247,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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747,1 kB
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