Entscheidungsvorlage - FB 20/0346/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung von Gesellschaftsverträgen an Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Sammelbeschluss), hier: Tochterunternehmen der AGIT mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.04.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt den Anpassungen der Gesellschaftsverträge laut der beigefügten Anlage zu.
Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt, Änderungen in Form redaktioneller oder unwesentlicher Korrekturen sowie Änderungen, die von der Bezirksregierung im Rahmen des Anzeigeverfahrens veranlasst werden, vorzunehmen.
Die Beschlussumsetzung steht unter dem Vorbehalt eines positiv abgeschlossenen Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Köln gemäß § 115 GO NRW.
Erläuterungen
Durch das am 28. Februar 2024 vom Landtag NRW beschlossene und mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 in Kraft getretene 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (3. NKFWG NRW) ergeben sich durch die Änderung des § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 GO NRW Auswirkungen auf die Gesellschaftsverträge der Beteiligungen der AGIT mbH.
Die Stadt Aachen ist mittelbar über die AGIT mbH an den Gesellschaften beteiligt. Ab dem 01.01.2025 ist die Stadt Aachen an der AGIT mbH mit 32,50 % direkt beteiligt.
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 09.10.2024 bereits den aus den Gesetzesänderungen resultierenden Anpassungen der Gesellschaftsverträge und Satzungen diverser Gesellschaften zugestimmt. Auf die entsprechenden inhaltlichen Ausführungen in der Vorlage (Vorlagenummer FB 20/0306/WP18) wird verwiesen.
Der Anlage kann eine Synopse zu den folgenden betroffenen Gesellschaften entnommen werden:
- Technologie-Park Herzogenrath GmbH(Anteil der AGIT mbH 5,45 %)
- Handwerker Innovationszentrum Monschau Betreibergesellschaft mbH(Anteil der AGIT mbH 3,00 %)
- Carolus-Magnus-Centrum für Umwelttechnologie Übach-Palenberg GmbH(Anteil der AGIT mbH 5,00 %)
- Technologiezentrum Jülich GmbH(Anteil der AGIT mbH 13,00 %)
- Eurode Business Center GmbH & Co.KG(Anteil der AGIT mbH 5,00 %)
- Zentrum für industrieorientierte Dienstleistungen Stolberg GmbH(Anteil der AGIT mbH 6,00 %)
Die Änderung der Gesellschaftsverträge kann gemäß § 53 Abs. 1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) nur durch Beschluss der Gesellschafter erfolgen.
Da es sich um eine wesentliche Änderung der Gesellschaftsverträge handelt, dürfen die Vertreter der Gemeinde in einer Gesellschaft, an der Gemeinden, Gemeindeverbände oder Zweckverbände unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 25 Prozent beteiligt sind, nur nach vorheriger Entscheidung des Rates zustimmen (§ 108 Abs. 5 lit. b GO NRW).
Zudem sind die Änderungen der Gesellschaftsverträge gemäß § 115 Abs. 1 lit. a GO NRW, die nach Auffassung des Landes NRW wesentlich sind, bei der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Zur Verfahrensvereinfachung können Sammelbeschlüsse und Sammelanzeigen vorgenommen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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175,5 kB
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