Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0225/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, für den Stellenplan 2014 die Einrichtung einer Sachbearbeiterstelle „Haushaltskonsolidierung und Eigenbetriebscontrolling“ im Fachbereich Finanzsteuerung, ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 12 BBesG bzw. Entgeltgruppe 11 TVöD, zu beschließen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen unterhält derzeit 6 eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, im folgenden Eigenbetriebe genannt, zur Erledigung öffentlicher Aufgaben. Das Wirtschaftsvolumen dieser Eigenbetriebe beträgt ca. 240 Millionen Euro, das Volumen an Zuschüssen an die Eigenbetriebe ca. 140 Millionen Euro. Um das Ziel der haushalterischen Konsolidierung sowie einer wirtschaftlichen und effektiven Gesamtsteuerung zu erreichen, sind der Aufbau und die Umsetzung eines strukturierten Eigenbetriebscontrollings erforderlich.

Kernanliegen hierbei ist die Vernetzung der haushalterischen Erfassung der Eigenbetriebe zum Gesamthaushalt der Stadt Aachen. Die Vorstrukturierung haushaltsrelevanter Anmeldungen, der Aufbau eines stimmigen einheitlichen Berichtswesens gehören dabei ebenso zu dem breit gefächerten Aufgabenfeld wie die Aufbereitung der Wirtschaftspläne sowie der Aufbau bzw. die Unterstützung eines Chancen- und Risikomanagements oder etwa eines Kennzahlensystems.

 

Für die Wahrnehmung dieses Aufgabengebietes steht dem Fachbereich Finanzsteuerung stellenplantechnisch derzeit eine Planstelle nach Besoldungsgruppe A 12 BBesG bzw. EG 11 TVöD zur Verfügung, die derzeit mit 24 Wochenstunden besetzt ist.

In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass in diesem Umfang der Aufbau eines einheitlichen, wirkungsvollen und effektiven Eigenbetriebscontrollings für alle Eigenbetriebe der Stadt Aachen nicht möglich ist. Stattdessen beschränkt sich die Arbeit derzeit auf das reine Prüfen der Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse, was nicht den tatsächlichen Anforderungen an ein Controlling entspricht.

 

Aus diesem Grund ist ein größeres zeitliches Volumen für die weitere Erarbeitung von Konzepten zur Umsetzung des Eigenbetriebscontrollings sowie der Aufbau eines entsprechenden Berichtswesens im Umfang von einer weiteren Planstelle erforderlich. Durch dann mögliche Zielüberwachungen und Abweichungsanalysen kann durch ein entsprechendes Eigenbetriebscontrolling ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erfolgen.

 

Durch die neue Funktion sollen zudem strategische Aufgaben im Rahmen der zukünftigen Fortentwicklung des freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes wahrgenommen werden. Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage droht der Stadt Aachen die pflichtige Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Zur Vermeidung eines solchen, durch die Bezirksregierung zu genehmigenden, Konzeptes, wird die Weiterentwicklung eines entsprechenden freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung notwendig sein.

 

Eine weitere Aufgabe soll (mit einem zeitlichen Anteil von ca. 10 %) die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung für die Bereiche Abfallwirtschaft, Friedhofswesen/Krematorium und Straßenreinigung/Winterdienst des Aachener Stadtbetriebes darstellen. Diese Aufgabe wurde bis Februar 2012 als Serviceleistung von E 18 für den FB 20 wahrgenommen. Da die Gebührenhoheit beim städtischen Haushalt liegt und auch die Personalkosten für die Gebührenbedarfsrechnung, die in der Gebührenkalkulation veranschlagt sind, durch FB 20 eingenommen werden, wurde diese Aufgabe mit Wirkung vom 01.03.2012 zum FB 20 verlagert.

 

Zur Wahrnehmung und Sicherstellung der beschriebenen Funktionen beantragt FB 20 daher die dauerhafte Einrichtung einer weiteren Sachbearbeiterstelle für den Bereich „Eigenbetriebscontrolling und Haushaltskonsolidierung“.

 

Die Beteiligung des Personalrates ist gemäß § 75 Nr. 1 LPVG erfolgt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0 €

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

76.150 €

228.450 €

228.450 €

0 €

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

228.450 €

228.450 €

0

0

+ Verbesserung /

-Verschlechterung

- 76.150 €

- 228.450 €

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer neuen A 12 bzw. EG 11- Stelle.

Gemäß KGSt-Materialien 2013/2014 sind hierfür jährlich 79.900 € inklusive Pensionsrückstellungen und Beihilfen bei A 12 bzw. 72.400 € bei EG 11 anzusetzen. Für die Berechnung der finanziellen Auswirkungen wurde in der Tabelle der Mittelwert 76.150 € gewählt.

* Die entsprechenden Kosten sind im allgemeinen Personalkostenverbund bereits enthalten.

 

 

 

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