05.05.2015 - 7 Anlagen - und Energietechnik in der KiTA-Planun...

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Beratung

Frau Dipl. Ing. Leidinger, Teamleiterin des Teams Energiemanagement und Gebäudeautomation, gibt mit ihrer Präsentation zur Anlagen- und Energietechnik im KiTa-Bereich einen Überblick auf die bestehenden gesellschaftspolitischen Erfordernisse und insbesondere gesetzlichen Anforderungen beim Um- und Neubau von Kindertagesstätten bezogen auf die Energie- und Anlagentechnik.

Sie legt die Bedeutung des durch das Gebäudemanagement 2010 entwickelten Aachener-Standards und des Leitfadens Aachener Planungsbausteine bei den Projektplanungen und –ausführungen dar.

 

Hier ist ein vergleichender Blick auf andere Städte erforderlich.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf einem interkommunalen Vergleich mit der Stadt Bielefeld – „Bielefelder Modell“ - und der Gemeinde Baesweiler (Generalunternehmer-Bauten).

Im Fokus dieses Vergleichs stehen die technischen Kosten der Kostengruppe 400 (Technik) bezogen auf die Gewerke der

  • Warmwasserbereitung
  • Heizungssysteme
  • Lichttechnik
  • Gebäudeautomation
  • Photovoltaik (eingeschränkt)

 

Aufgezeigt wird unter anderem auch die unterschiedliche Darstellungsweise der jeweiligen Kommune bezüglich der in die Berechnung einbezogenen Kosten, die in der Summe zu günstigeren Ergebnissen im Vergleich zur Stadt Aachen in Bezug auf die eingesetzte Technik führt.

Die Präsentation wurde durch ein Hand-Out ergänzt.

 

Herr Schavan merkt ergänzend zur Präsentation an, dass gerade das „Bielefelder Modell“ häufig bei der Betrachtung der Kosten für die Energie- und Anlagentechnik bei Um- und Neubau von Kindertagesstätten in der Diskussion um die Höhe der anfallenden Kosten genannt werde.

Insofern sei gerade diese Analyse und Betrachtung im Vergleich sinnvoll.

 

Es sei jedoch festzustellen, dass die Einbeziehung oder Nicht-Einbeziehung von bestimmten Kosten(gruppen), zum Beispiel Herrichtungskosten eines Grundstücks oder Gründungskosten, den Vergleich der Kennzahlen verzerre.

Daher ist zwingend nur der Vergleich der Kostengruppen 300 (Hochbau) und 400 (TGA) zielführend, so wie dieser Eingang in das Baukosten-Informationssystem der Architektenkammer NRW (BKI-Wert) gefunden hat. Alle anderen Zahlen sind variabel und werden uneinheitlich hinein- oder herausgerechnet.

Zu den Gesamtbaukosten müssten jedoch darüber hinaus die anderen Kostengruppen, z.B. die der Herrichtung des Grundstücks, Berücksichtigung finden, die erheblich voneinander abweichen (je Bauvorhaben).

Ratsherr Jacoby dankt für den interessanten Vortrag und den Überblick bezüglich der Entwicklung der Standardisierung in einem Bereich des Aachen-Standards, z.B. durch die Erweiterung der HAOI mit Einführung der Leistungsphase 10.

Er möchte diese Entwicklung gerne weiter verfolgen und bittet um weitere Berichterstattung in der Folge zum Beispiel unter dem Aspekt der Energieeinsparungen.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

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