15.06.2016 - 5 Raumordnungsverfahren Gasfernleitung Zeelink I ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Mi., 15.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Günther, Abteilung Vorbereitende Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.
Herr Günther stellt das von der Bezirksregierung Köln eingeleitete Raumordnungsverfahren für die Errichtung der Gasfernleitung Zeelink I mit einem Vorzugs- und einem Variantenkorridor für die Leitungsführung sowie die vorgesehene Stellungnahme der Stadt Aachen vor. Der Vortrag ist in Allris als Anlage beigefügt.
Der Stadtbezirk Richterich ist nur von der Linienführung des Variantenkorridors betroffen. Hier sind einige Infrastrukturmaßnahmen kritisch zu prüfen, z.B. die Bahnstrecke, Richtericher Dell und die geplante Umgehungsstraße.
Die Stellungnahme der Stadt Aachen wird voraussichtlich am 29.06.2016 vom Rat der Stadt Aachen beschlossen, so dass die Stellungnahme fristgerecht zum 01.07.2016 bei der Bezirksregierung Köln vorliegt.
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn bevorzugt bei Vergleich der vorgestellten Varianten die Prüfung der bislang in diesem Verfahren noch nicht berücksichtigten Trassenführung entlang der BAB A 44 wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Mit der Vorzugsvariante seien erhebliche Eingriffe in Naturschutzgebiete z.B. im Bereich Brand verbunden, der Variantenkorridor sei im Vergleich wesentlich länger. Auch dieses stelle einen erheblichen Eingriff dar.
Herr Günther erklärt, dass es auch Wunsch der Stadtverwaltung Aachen sei, dass die Trassenführung entlang der BAB, die bereits in einem ähnlichen Verfahren Thema war, geprüft werde. Jedoch könne nicht auf die alten Ergebnisse zurückgegriffen werden, da von einem aktuellen Informationsstand ausgegangen werden müsse. Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Kuckelkorn nach der bereits in Richterich vorhandenen Gasleitung erläutert Herr Günther, dass diese noch eine Zeitlang für das L-Gas gebraucht würde. Wenn die Vorkommen auslaufen, brauche man insgesamt die Leitungskapazität im Netzzusammenhang.
Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Feil nach den wasserrechtlichen Auswirkungen der vorgestellten Varianten weist Herr Günther darauf hin, dass die Vorzugsvariante Wasserschutzgebiete z.B. den Eicher Stollen, Reichwald und im Bereich der Kalksteinzüge durchlaufen würde, im Variantenkorridor wären keine betroffen.
Herr Bezirksvertreter Pontzen erkundigt sich, ob Ausgleichsflächen für Avantis tangiert werden. Herr Günther sieht keine Hinweise auf mögliche Konflikte durch die geplante Trassenführung. Darüber hinaus möchte Herr Bezirksvertreter Pontzen wissen, ob die Bergbaubehörde in die Prüfung des Variantenkorridors einbezogen wurde. Im Bereich Richterich (Karl-Friedrich-Str.) und Horbach seien Verwerfungen bekannt. Herr Günther erklärt hierzu, dass es Sinn des Raumordnungsverfahrens sei, alle betroffenen Behörden und Institutionen zu beteiligen. Die Stadt Aachen kann auf mögliche Probleme nur hinweisen. Jedoch seien ihm keine Probleme oder Störungen dieser Art bei bisherigen Leitungsverlegungen bekannt.
Herr Bezirksvertreter Brantin merkt an, dass beim Variantenkorridor zum einen die Bahn gequert werden müsse und hier erfahrungsgemäß der zeitliche Vorlauf entsprechender Planungen ca. 2,5 Jahre beträgt und auch die geplante Umgehungsstraße betroffen werde bzw. diese evtl. unmöglich machen könnte. Herr Günther erklärt, dass die Stadt darauf in ihrer Stellungnahme hinweisen werde, jedoch eine Straßenquerung über eine Gastrasse – wie in Brand bereits geschehen - grundsätzlich möglich sei. Der Variantenkorridor werde auch aus anderen Gründen von der Stadt Aachen abgelehnt.
Herr Bezirksvertreter Werner fasst zusammen, dass der Variantenkorridor im Hinblick auf Länge und Konflikten aus Sicht der Bezirksvertretung Aachen-Richterich keine wirkliche Alternative darstelle
Herr Günther bestätigt, dass die Verwaltung der gleichen Meinung sei und ihre Stellungnahme entsprechend formuliert habe. Die bisher von der Bezirksregierung Köln nicht geprüfte Alternativtrasse entlang der BAB A 44 würde den Grundsatz Parallelität der Infrastruktur als Freiraumschutz erfüllen.
Anlagen zur Vorlage
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