27.04.2017 - 3 Vorstellung der Arbeit des „Runden Tisches Ener...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do., 27.04.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Kosbab und Herr Carduck stellen die Arbeit und die bisherigen Ergebnisse des „Runden Tisches Energiearmut“ anhand einer Präsentation dar (s. Anlage 1) unter Einbeziehung des als Tischvorlage ausgelegten Projektberichtes des Landesprojektes „NRW bekämpft Energiearmut“ (s. Anlage 2).
Frau Höller-Radtke bedankt sich für den ausführlichen Vortrag.
Herr Deumens bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen und betont, dass die Grundversorgung mit Energie ein Menschenrecht ist und es seiner Auffassung nach keine Energiesperren geben darf. Bisherige Bemühungen, z.B. die Einrichtung eines „Sozialtarifes Strom“, oder eines „Härtefallfonds“, sind in der Vergangenheit abgelehnt worden unter Hinweis auf die bestehenden Hilfsangebote. Die Tatsache, dass trotz dieser Hilfsangebote 1.500 private Haushalte von Energiesperren bedroht oder betroffen sind, zeigt jedoch, dass diese Hilfsangebote nicht ausreichen.
Herr Hansen fragt nach, warum der Anteil der Ratsuchenden, die vom Jobcenter / Sozialamt an die Verbraucherberatung verwiesen werden, verhältnismäßig gering ist.
Frau Kosbab und Herr Carduck erklären, dass vom Sozialamt/Jobcenter oft eigenständige Regelungen zur Vermeidung einer Energiesperre getroffen werden. Dies zeigt, dass die mit dem Jobcenter/Sozialamt und den Energieversorgungsunternehmen getroffenen Vereinbarungen gut funktionieren.
Herr Müller dankt für den Vortrag und bezieht sich auf den Aspekt, dass viele Sperrungen aufgrund fehlender Finanz- und Planungskompetenz erfolgen. Er regt an, dass die Bezirksämter hier mehr Beratungsarbeit leisten, da die Bürger zu diesen ein größeres Vertrauensverhältnis haben und die Hemmschwelle geringer ist.
Er begrüßt es, dass die Presse bei dieser Sitzung anwesend ist und hofft, dass hierdurch der Bekanntheitsgrad über die Möglichkeiten der Verbraucherzentrale vergrößert wird.
Frau Eickholt-Schippers bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen und fragt nach, ob es Ideen oder Pläne für niedrigschwellige Präventionsmaßnahmen gibt.
Frau Kosbab erläutert, dass präventive Arbeit sehr schwierig sei, da Fälle erst dann bei der Verbraucherberatung bekannt werden, wenn die Energiesperre kurz bevor steht oder bereits vollzogen wurde. Es gibt einzelne Workshops, die sich direkt an bestimmte Personenkreise richten (z.B. Flüchtlinge, Schulen, Familienbildungsstätten), bei denen Informationen zu den Themen: richtiges Heizen und Lüften, Vermeidung von Schimmel und Verwalten des eigenen Haushaltsbudgets, vermittelt werden.
Herr Carduck verweist ergänzend auf die Möglichkeit eines „Energiespar-Checks“ aus der Präsentation.
Frau Hüllenkremer bedankt sich ebenfalls für den Vortrag und die gute Arbeit des „Runden Tisches Energiearmut“. Bezugnehmend auf den Beitrag von Herrn Deumens hält sie die bestehenden Hilfsangebote für gut und ausreichend.
Frau Begolli betont, dass vor allem strukturelle Probleme Energiearmut verursachen. Der im Regelsatz enthaltene Anteil der Energiekosten entspricht nicht der Realität. Jede Energiesperre muss vermieden werden.
Frau Höller-Radtke verweist die weitere Diskussion über eine Abschaffung von Energiesperren an die jeweiligen Vertreter im Bundestag. Sie ergänzt, dass auch die STAWAG eine gute Energieberatung zu Hause anbietet.
Frau van der Meulen bedankt sich für die vorgetragenen Informationen und fragt nach, wie eine Energieschuld von über 9.000 €, wie sie auf S. 8 des Projektberichtes beziffert wurde, entstehen kann, wenn üblicherweise nach 3 Monaten Zahlungssäumigkeit die Energiesperre eintritt.
Frau Kosbab erläutert, dass dieser Betrag einen Ausnahmetatbestand darstellt, der z.B. dann eintritt, wenn der Verbrauch jahrelang nur geschätzt wird und eine Nachberechnung dann einen wesentlich höheren Verbrauch ausweist oder wenn mehrere Umzüge stattgefunden haben, bevor Energieschulden beglichen wurden.
Herr Frankenberger nennt als weiteres Beispiel einen zahlungssäumigen Vermieter eines Mehrfamilienhauses.
Herr Mohr merkt an, dass die gestiegenen Energiepreise aus dem erneuerbaren Energie-Gesetz resultieren. Er kritisiert die Preispolitik der STAWAG und stellt fest, dass die STAWAG im Vergleich mit anderen Energieanbietern im Internet verhältnismäßig teuer ist.
Frau Höller-Radtke verweist ihn an den STAWAG-Aufsichtsrat.
Herr Deumens betont noch mal die Bedeutung eines Härtefallfonds nach Hannoverschem Beispiel.
Frau Kosbab selber schätzt die Einrichtung eines Härtefallfonds in Aachen als nicht sinnvoll ein. In Aachen gibt es, anders als in Hannover, gute Regelungen und eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten. Der Härtefallfonds würde lediglich einmal finanzielle Unterstützung bieten; die in Aachen existierenden Angebote zielen auf dauerhafte Beratung und sind nachhaltiger.
Anlagen zur Vorlage
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