26.08.2021 - 9 Sachstand zur Beschäftigung leistungsgeminderte...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Vorweg erläutert Herr Hammers (FB 11), dass er gemeinsam mit der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in der Stadtverwaltung, Frau Renate Strößner (FB 17), durch die Präsentation führen werde.

 

Herr Hammers führt eingangs aus, dass Beschäftigte oder Beamtinnen und Beamte als leistungsgemindert gelten, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nach betriebs- oder amtsärztlicher Feststellung auf Dauer nicht in der Lage seien, die Anforderungen des ihnen übertragenen Arbeitsplatzes vollumfänglich zu erfüllen. Vorrangiges Ziel sei die Ergreifung aller zur Verfügung stehender Instrumentarien, damit die*der Beschäftigte oder Beamtin und Beamte auf dem bisherigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könne. In diesem Kontext sei die städtische Gesamtgesundheitsquote ein wichtiger Indikator. Diese werde regelmäßig mit den gesammelten Quoten beim Deutschen Städtetag verglichen; gegenüber anderen Städten bestehe jedoch bei der Stadt Aachen eine Besonderheit bezüglich sehr großer Beschäftigtenzahlen in den Kindertageseinrichtungen und im Aachener Stadtbetrieb. Ebenso sei für das Thema die Entwicklung der Anzahl der langzeiterkrankten Mitarbeitenden von Bedeutung, da Langzeiterkrankungen tendenziell zu Leistungsminderung führten.

Sodann stellt er die Analysen vor, die sich im Bereich des Personaleinsatzmanagements -mit Blick auf leistungsgemindertes Personal- für den Zeitraum 2018 bis 06/2021 ergeben hätten. Die Aufschlüsselungen nach Qualifikation und Altersstruktur seien wichtige Parameter bei der Erstellung von Befähigungsprofilen für den disponiblen „Pool“ und würden in Bezug gesetzt zu Anforderungsprofilen der aktuell und künftig zu besetzenden Stellen.

 

Im Anschluss stellt sich Frau Strößner kurz den Mitgliedern des Personal- und Verwaltungsausschusses vor. Sie vertrete mit 4 weiteren Kolleginnen*Kollegen die Interessen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sowie all derer, die einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt hätten oder stellen wollten und von Beschäftigten, die durch längere Erkrankung von Behinderung bedroht seien. Das Aufgabenspektrum sei sehr vielfältig. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liege auf der Förderung und Sicherung der beruflichen Eingliederung beschäftigter und arbeitssuchender schwerbehinderter sowie leistungsgeminderter Menschen. Die Stadt Aachen beschäftige aktuell ca. 350 schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte. Die Stadt habe die Verpflichtung, die gesetzliche Mindestbeschäftigtenquote (derzeit

5 %) zu erfüllen. Die Bestrebung, nach Möglichkeit weiterhin einen höheren Prozentsatz schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen, bestehe weiterhin. Die Zahl der von einer Behinderung bedrohten städtischen Mitarbeitenden liege zum jetzigen Zeitpunkt sogar bei 747. Zur weiteren Optimierung sei eine Inklusionsvereinbarung in Arbeit. Es gebe eine ganze Reihe von Beispielen, die sie nachfolgend kurz skizziert, die positive Begleitungen und erfolgreiche Vermittlungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen aufzeigen würden. Zur Veranschaulichung ihrer Ausführungen spreche sie gerne eine Einladung zur gemeinsamen Besichtigung eines Schwerbehindertenarbeitsplatzes an die Mitglieder des Personal- und Verwaltungsausschusses aus; man könne sie jederzeit kontaktieren.

 

Herr Hammers berichtet abschließend zum Verfahren bei Eintritt in die „Personalbörse“, von der ersten Diagnostik zu Begleitung und Neuvermittlung. Die Fachbereiche zeigten grundsätzlich eine hohe Aufnahmebereitschaft für leistungsgeminderte Menschen. Jedoch ergäben sich natürlich auch Hindernisse, welche vorrangig in der Vorbildung/Qualifikation, der Flexibilität und/oder dem Gehaltsniveau begründet seien.

 

Bezugnehmend auf die letzte Einlassung des Tagesordnungsantrages, inwieweit der „Pool“ möglicherweise auch auf städtische Tochtergesellschaften ausgeweitet werden könne, führt er abschließend aus, dass die Erfahrungen, die in der Vergangenheit gemacht wurden, nicht erfolgreich waren und es tendenziell zu Aufnahmebegehren bei der Stadt Aachen gekommen sei und nicht zu einer umgekehrten Vermittlung. Hinzu kämen hohe rechtliche Anforderungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung, so dass eine Zusammenarbeit im Konzern nicht geplant sei.

 

Im Anschluss an die Präsentation bedankt sich die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) bei Frau Strößner und Herrn Hammers für den Vortrag. Gerne nehme der Personal- und Verwaltungsausschuss die Einladung einer persönlich begleiteten Arbeitsplatzbesichtigung an.

 

Ratsfrau Begolli (LINKE) bedankt sich bei Frau Strößner für ihren Bericht. Ein wichtiger Aspekt in diesem Themenfeld sei der Vorantrieb eines Inklusionsplanes. Statistisch gesehen sei die Verwaltung gut unterwegs, es gehe aber natürlich noch mehr. Bezüglich des Begriffs „Pool“ finde sie grundsätzlich alle Bezeichnungen in diesem Kontext gruselig. Zudem weise sie darauf hin, dass auch Qualifikation und Vorbildung ein großes Themenfeld im Rahmen der Möglichkeiten von Weiterbildung bespielten. Sie bitte an dieser Stelle zum einen um Mitteilung, wie viele Fälle dauerhaft nicht in andere Tätigkeitsfelder zu vermitteln seien und zum anderen, wie insbesondere Eigenbetriebe mit höheren Krankenständen umgehen würden. Seien hier verwaltungsseits bereits Lösungen gefunden worden und wo funktioniere eventuell eine Vermittlung?

 

Herr Hammers (FB 11) merkt an, dass es sich bei den Beschäftigten des E 18 eher um eine schwieriger zu vermittelnde Zielgruppe handele wie auch aus dem KiTa-Bereich, wenn es um Vakanzen in der klassischen Verwaltung gehe. Dies gelte umgekehrt auch für die Anforderungsprofile von Aufgaben im Kulturbetrieb der Stadt Aachen, die aus verschiedenen Gründen nur schwierig innerhalb der Kernverwaltung einsetzbar seien. Dies führe dazu, dass von den laufenden 118 Fällen eine nicht unerhebliche Zahl dauerhaft kaum vermittelbar seien. Die Übersicht der Zu- und Abgänge 2018 bis 06/2021 zeige jedoch eine insgesamt weitestgehend gute Vermittlung auf.

 

Ratsfrau Eschweiler (CDU) legt zur Grafik auf Seite 7 dar, dass gut die Hälfte der leistungsgeminderten Menschen bei der Stadt Aachen über eine Verwaltungsausbildung verfügten. Es stelle sich ihr daher die Frage, inwieweit aus diesem Bereich grundsätzlich mehr Menschen vermittelbar seien. Am Beispiel der Rathausschließung vor 2 Wochen hinterfrage sie, inwieweit eine Abwendung dieser Schließung nicht über den kurzen Dienstweg hätte vermieden werden können. Gebe es noch weitere Bereiche, in denen die Verwaltung zielgerichtet gegen steuern könne. Zudem sei es für sie von Interesse, wie hoch die Bereitschaft der Mitarbeitenden sei, wenn mit der Vermittlung in ein neues Aufgabengebiet auch ein Wechsel in eine andere Gehaltsklasse verbunden sei.

 

Herr Hammers (FB 11) berichtet, dass häufig schon eine andere Qualifikation gebraucht werde. Mit dieser Anforderung würde man sich nun noch stärker beschäftigen müssen. Die Einsicht und Bereitschaft „einen Schritt zurückzugehen“ und eine Entgeltminderung in Kauf zu nehmen, sei nur in Einzelfällen vorhanden. Dieses Thema sei ein starkes Hemmnis für die Vermittlungsarbeit; das gelte auch für das zuvor genannte Beispiel.

 

Ratsfrau Moselage (FDP) stellt dar, dass sie nicht nur die soziale Komponente sehe, sondern auch den nötigen Aufbau von Wissen und den Wissenstransfer. Ein wichtiges Themenfeld sei in diesem Kontext auch die Vermeidung von Erkrankungen; hierauf müsse ein Augenmerk der Verwaltung liegen und entsprechende Arbeitserleichterungen geschaffen werden. Die Erstellung eines Stufenplanes im Rahmen einer Handlungsrichtlinie befürworte sie.

 

Ratsfrau Begolli (LINKE) schildert, dass sie in der Wahrung des Besitzstandes eine einfache Lösung sehe. Warum müssten Beschäftigte Abstriche machen, wenn für sie die wirtschaftlichen und psychosozialen Auswirkungen nicht einschätzbar seien.

 

Herr Dr. Kremer (Dez. V) betont, dass sich die Verwaltung im Umgang mit leistungsgeminderten Mitarbeitenden immer im Rahmen der tarif-, beamten- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen bewege. Es gebe daher rechtliche Handlungsgrenzen. Er bitte darum, sich nicht auf Einzelfallentscheidungen zu fokussieren. An dieser Stelle habe die Verwaltung nur einen kurzen Überblick des Sachstandes zur Verfügung stellen wollen. Es handele sich um ein sehr komplexes Themenfeld, welches auch flankierend durch eine Kooperationsvereinbarung einer weiteren Aufbereitung zugeführt werde. Man könne darauf vertrauen, dass die Verwaltung bestrebt sei, im Rahmen ihres Rechtsrahmens für ihre Mitarbeitenden gute Lösungen zu finden.

 

Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung bei 3 Abwesenheiten zur Kenntnis.

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