15.06.2021 - 3 Differenzierung der Höhe des Zinssatzes für die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 15.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- vertagt
Beratung
Herr Moselage wies für die FDP-Fraktion darauf hin, dass das aktuelle Zinstief auf dem Kapitalmarkt sehr niedrig sein. Dieser werde sich aber wahrscheinlich in den nächsten 30 – 60 Jahren auch wieder in eine andere Richtung entwickeln. Der jetzt vereinbarte Erbbauzins würde sich aber nicht an der Zinsentwicklung orientieren, sondern sei aufgrund der Vorschrift in § 9a Erbbaurechtsgesetz an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt. Daher kann es durchaus möglich sein, dass man in einigen Jahren deutlich hinter der Entwicklung der Zinsen auf dem Kapitalmarkt liege. Seine Fraktion sei deshalb dafür, es bei den bisherigen Regelungen zu belassen.
Herr von Thenen sagte für die CDU-Fraktion, dass die hier genannten Vorschriften aus Sicht seiner Fraktion zu kleinteilig seien. Man folge dem Gedanken, dass der derzeitige Zinssatz zu hoch sei und einer Anpassung bedürfe. Aufgrund der Stellungnahme der Kämmerin zu dieser Vorlage schlage seine Fraktion daher vor, die Vorlage nochmals zu überdenken. In der jetzigen Fassung könne die CDU-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen.
Für die Grüne-Fraktion sagte Herr Dr. Breuer, dass die Vorlage sehr gut sei. Die Vorlage gehe auf ökologische und soziale Aspekte ein. Die Vorschläge könnten das Erbbaurecht attraktiver gestalten. Die Auswirkungen auf den Haushalt seien aus seiner Sicht nicht so gravierend.
Herr Giebeler erklärte, die LINKE-Fraktion begrüße es immer, Wohnen und Bauen in Aachen günstiger zu machen. Allerdings sei man sich hier noch nicht sicher, ob die Vorschläge zielführend seien. Seine Fraktion habe daher noch Beratungsbedarf.
Der Ausschussvorsitzende Herr Plum erinnerte an die vorhandenen Beschlüsse zum Thema Erbbaurecht, über die man sich nicht einfach hinwegsetzen könne. Aus seiner Sicht hätte Die Finanzsteuerung zum damaligen Zeitpunkt Bedenken äußern müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen.
Frau Wallraff bedankte sich im Rahmen der SPD-Fraktion für die mutige Vorlage. Es sei nachvollziehbar, dass die Finanzverwaltung die Vorschläge nicht gut finde. Schade sei, dass die Vorlage erst kurzfristige versandt wurde. Ihre Fraktion würde den Vorschlägen zustimmen.
Herr Prof. Dr. Sicking erklärte, auch im Verwaltungsvorstand habe es zu dieser Vorlage kontroverse Diskussionen gegeben und man sei sich jedoch einig gewesen, diese heute im Ausschuss beraten zu lassen. Die Vorlage an sich existiere schon länger und sollte ursprünglich schon in der letzten Sitzung beraten werden.
Herr Kemperdick erläuterte anschließend die Vorlage anhand einer Beispielrechnung, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er wies darauf hin, dass es derzeit zwei verschiedene Zinssätze gebe, in Zukunft könne es drei verschiedene Zinssätze geben. Natürlich müsse man den Haushalt im Blick halten. Die Intention dieser Vorlage sei jedoch weniger der haushalterische Gedanke. Das Erbbaurecht müsse weiterhin attraktiv gehalten werden. Darüber hinaus habe die Stadt Aachen sehr häufig keine einfach zu vermarktenden Grundstücke. Gerade deshalb sei es wichtig, diese durch gute Konditionen auf dem Markt anbieten zu können.
Herr Dr. Otten und Herr von Thenen warben anschließend nochmals eindringlich darum, heute keinen Beschluss zu fassen. Aus diesem Grunde werde die CDU-Fraktion Beratungsbedarf anmelden.
Abschließend sagte der Ausschussvorsitzende Herr Plum, dass er im Rahmen der Diskussion von zwei Seiten höre, dass noch Beratungsbedarf bestehe. Daher wäre es ein Akt der Fairness, die Vorlage auf die nächste Sitzung zu verschieben. Den Fraktionen, die noch Beratungsbedarf haben, lege er Nahe, diesen in der Sommerpause mit den entsprechenden Stellen zu besprechen und möglichst auch zu klären.
Anlagen zur Vorlage
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