24.08.2021 - 14.1 Übernahme des Trägeranteils bei Einrichtung von...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Fischer, Frau Braun-Kurzmann, Herr Pauls und Herr Kreutz nehmen aufgrund von Befangenheit nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Herr Tillmanns erläutert, dass sich die CDU-Fraktion sehr intensiv mit der Thematik befasst habe. Zunächst sei festzustellen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KiTas und Tagespflege (AG § 78) von einem guten und konstruktiven Miteinander geprägt sei. Nun sei die seltene Situation eingetreten, dass ein Dissens zwischen den beiden Positionen bestehe. Seiner Ansicht nach seien beide Standpunkte in ihrer jeweiligen Argumentation nachvollziehbar und es handele sich um eine Abwägung, welche Arten von Überbelegungen finanziell übernommen werden sollten. Im Ergebnis würde die CDU-Fraktion der Position der AG § 78 folgen. Überbelegungen in verschiedene Arten zu kategorisieren und auf unterschiedliche Weise zu bezuschussen, erscheine der CDU-Fraktion zu vage. Er persönlich sehe hier eine Schwachstelle in der KiBiz-Finanzierung. Um diese Schwachstelle auszubessern und dies nicht zu Lasten der Freien Träger, sei die CDU-Fraktion zu dem Ergebnis gekommen, auch die Trägeranteile für strukturelle Überbelegungen zu übernehmen. Die Mehrbelastung im städtischen Haushalt sei ihnen durchaus bewusst und klar sei auch, dass der Beschluss im nächsten Jahr nicht ohne Weiteres wieder geändert oder aufgehoben werden könne und dürfe. Aber die CDU-Fraktion nehme die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz sehr ernst und somit erscheine die Trägeranteilübernahme für alle Überbelegungen folgerichtig. Es sei undenkbar, wenn ein Kind bei Erreichen des 3. Lebensjahres die Einrichtung wechseln müsse, weil dort kein ü3-Platz frei wäre.

Daher plädiert er dafür, den Beschlussvorschlag der Verwaltung entsprechend abzuändern.

 

Frau Schmitt-Promny stellt fest, dass eine klare Unterscheidung von optionalen und strukturellen Überbelegungen schwierig sei. Die Politik und die Verwaltung seien den Freien Trägern dankbar für das Angebot zur zusätzlichen Einrichtung optionaler Überbelegungen in ihren Einrichtungen. Diese Plätze seien wichtig, um Kindern bei kurzfristigen und nicht planbaren Bedarfen einen Platz anbieten zu können, beispielsweise im Falle von Zuzügen. Solange es noch einen Ausbaubedarf an Plätzen gebe, seien diese optionalen Überbelegungen weiterhin notwendig und diese sollten auch – wie von der Verwaltung praktiziert – finanziell unterstützt werden. Sie sehe es allerdings kritisch, die Notwendigkeit und die damit einhergehende, von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Trägeranteilübernahme struktureller Überbelegungen ausschließlich in einer fehlerhaften KiBiz-Finanzierungssystematik zu begründen. Die Ausnutzung von strukturellen Überbelegungen sei zumindest in der Gruppenform I in den Folgejahren oftmals zwingend notwendig, da hier 4 bis maximal 6 U3-Plätze eingerichtet werden könnten. Dies sei bereits mit Beginn der Einführung der Gruppenstrukturen kritisch angemerkt worden. Sofern 6 U3-Plätze geplant würden, wären in den Folgejahren strukturelle Überbelegungen notwendig, damit bestenfalls kein Kind die Einrichtung verlassen müsse. Die Planung der Gruppenstruktur obliege allerdings den Trägern. Ihrer Ansicht nach sei die Förderung der Überbelegungen, die sich aus dieser fehlerhaften KiBiz-Finanzierungssystematik ergeben würden, nicht sinnvoll. Daher solle keine generelle Zusage zur Trägeranteilübernahme aller strukturellen Überbelegungen erfolgen, sondern es solle im Einzelfall nach vorheriger Prüfung entschieden werden.

 

Herr Tillmanns betont, dass die Freien Träger seiner Ansicht nach eine vernünftige Planung ihrer Gruppenstrukturen betreiben würden. Für Einzelfallentscheidungen müssten im Sinne der Transparenz und der Gleichbehandlung Begründungen für die jeweiligen Entscheidungen erfolgen und es bedürfe eines Kriterienkataloges. Wohlwissend, dass eine generelle Trägeranteilübernahme von strukturellen Überbelegungen eine gewisse Freiheit berge, sei er darum bemüht, den Trägern eine verlässliche Planungssicherheit zu geben. Er sei aber offen für alternative Vorschläge, auch in Richtung eines Kriterienkataloges für Einzelfallentscheidungen.

 

Frau Schmitt-Promny ergänzt zu ihren vorherigen Ausführungen die Frage, ob eine entkoppelte Betrachtung der verschiedenen strukturellen Überbelegungen in ihren jeweiligen Gruppenformen denkbar sei. Ansonsten unterstütze sie, dass – solange noch ein Ausbaubedarf in der Stadt bestehe – Überbelegungen von Seiten der Träger angeboten und zur Verfügung gestellt würden und die Verwaltung hierfür den Trägeranteil übernehme.

 

Herr Kaldenbach erläutert, dass eine Entkopplung nicht möglich sei, da alle Planungen und Finanzierungen den Regelungen des KiBiz unterliegen würden. Die Verwaltung sei in Anbetracht des noch bestehenden Ausbaubedarfs sehr dankbar für die Bereitschaft der Freien Träger, optionale Überbelegungen für kurzfristig auftretende Bedarfe zur Verfügung zu stellen. Vor Einführung dieses Modells hätten sich Verwaltung, Politik und AG § 78 darüber verständigt, dass es sich hierbei lediglich um eine „Übergangslösung“ handele, um den stärksten Bedarf zu kompensieren, bis genügend Plätze über Neubauten bzw. Erweiterungen bestehender KiTas geschaffen worden seien. In diesem Moment würden optionale Überbelegungen nicht mehr benötigt. Strukturelle Überbelegungen hingegen gebe es bereits seit Einführung des KiBiz, diese würden auch weiterhin bestehen, wenn ausreichend Betreuungsplätze vorhanden seien. Diese Überbelegungen würden sich aus dem Belegungsmanagement der Einrichtung heraus ergeben und seien somit nicht vereinbar mit der ursprünglichen Intention einer Übergangslösung. Um alle Kinder in der Einrichtung halten zu können, sei die Nutzung von Überbelegungen auch im Interesse des Trägers. Daher vertrete die Verwaltung die in der Vorlage beschriebene Haltung, die Trägeranteile für die strukturellen Überbelegungen nicht zu übernehmen.

 

Die Sitzung wird aufgrund von Beratungsbedarf für fünf Minuten unterbrochen.

 

Bei Wiederbeginn der Sitzung stellt Frau Schmitt-Promny das gemeinsame Ergebnis der Fraktionen vor: Alle Fraktionen seien sich einig, dass die Bedarfsdeckung zu priorisieren sei. Der Beschlussvorschlag solle, wie von Herrn Tillmanns vorgeschlagen, um die zusätzliche Übernahme der Trägeranteile für strukturelle Überbelegungen ergänzt werden. Die Trägeranteilübernahme solle in einer Erprobungsphase von zwei Jahren (somit bis 2023 bzw. bis zur Bedarfsplanung für das KiTa-Jahr 2024/2025) erfolgen. Die Verwaltung solle beauftragt werden, einmal jährlich eine Auswertung darüber vorzulegen, welche Arten von Überbelegungen geplant und wie diese belegt worden seien.

 

Es wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.

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Beschluss (geändert):

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, vorbehaltlich eventuell zusätzlich zur Verfügung zu stellenden Haushaltsmitteln, die Übernahme des Trägeranteils inklusive des gesetzlichen Zuschusses für insgesamt bis zu 70 optionale und unterjährige, anlassbezogene und darüber hinaus strukturelle Überbelegungsplätze in Kindertagesstätten in Freier Trägerschaft pro KiTa-Jahr ab dem KiTa-Jahr 2022/23 für zwei Jahre. Er bittet die Verwaltung, nach einem Jahr jährlich eine Auswertung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4614&TOLFDNR=108183&selfaction=print