17.03.2022 - 19 Premiumweg Nr. 7: Jakobstraße von Judengasse b...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 17.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Dr. Roder präsentiert die Planung und geht dabei auf die Prüfaufträge der Bezirksvertretung-Mitte ein (Präsentation). Die Verwaltung steht mit der Kommission Barrierefreiheit im Austausch, es gibt hier jedoch noch keine festgelegten Standards.
Das Fassadenbegrünungsprogramm startet ab Sommer 2022, es bedarf hier einer Anpassung der Sondernutzungssatzung. Auch gibt es besondere Bedingungen bei denkmalgeschützten Gebäuden zu beachten. Auch Pflanztröge nehmen bei den beengten Verhältnissen in der Jakobstraße zusätzlichen Platz weg.
E-Ladeplätze: Der erste E-Ladeplatz kann aufgrund seiner Breite auch von behinderten Personen genutzt werden. 2 Car-Sharing Plätze sind möglich, wenn der entsprechende Auftrag dazu erteilt wird. An St. Paul wäre auf einem Kfz-Stellplatz auch eine Fahrradgarage (vermutlich Doppelstockvariante) möglich. Es sollen 4 Liefer- und Ladebereiche für je 3 Pkw zu bestimmten Ladezeiten eingerichtet werden. Behindertenparkplätze sind in der Gegend vorhanden. Eine Rampe für Behinderte (Ecke Karlsgraben) bräuchte zusätzlichen Platz.
Zur Frage nach einer Anhebung der Fahrbahn verdeutlicht Fr. Roder die Bereiche (im Plan grün markiert), in denen dies möglich wäre, und die (rot markiert) in denen dies nicht möglich ist (z.B. wegen der Bushaltestelle, die einen Anschlag von 16cm benötigt). Auch ist im Bereich Richtung Judengasse keine Fahrbahnerneuerung geplant – eine Fahrbahnanhebung an dieser Stelle würde eine deutliche Vergrößerung der Maßnahme bedeuten. Hinzu kommt ein zusätzliches Verkehrssicherheitsproblem – in der Begegnung Pkw/Bus ist ein Ausweichen auf die Nebenanlage oder ein Halten auf der Nebenanlage bei angehobenem Fahrbahnniveau wahrscheinlicher. Eine Abpollerung wird nicht empfohlen, da dann die Restfläche ohne Leitsystem („Gehbahnbreite“) auf dem ein Rollstuhl frei rollen kann nicht mehr zur Verfügung steht. Es wäre ein anderes Leitsystem nötig, das taktil erkannt werden kann, aber keine Noppe oder Rippe sein darf.
Herr Neumann bedankt sich für die Vorlage und sieht die Jakobstraße als wichtige Maßnahme. Sie ist relativ schmal für einen Premiumfußweg. Gerade in der Jakobstraße wäre eine Fassadenbegrünung vorteilhaft, da wenige Bäume vorhanden sind. Man sollte das Programm aktiv an die Hauseigentümer herantragen und die Jakobstraße als Auftaktbeispiel nutzen.
Ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich für die Jakobstraße wäre sehr zu begrüßen. Auch car sharing und Fahrradabstellanlagen würden sehr begrüßt. Es sollten weitere Parkplätze zugunsten eines breiteren Gehwegs entfallen, mindestens die ersten 3 Parkplätze für eine einladende Gehwegbreite zu Beginn des Premiumfußwegs. Die nächsten 3 Parkplätze könnten dann als L&L-Zone genutzt werden.
Fr. Breuer bekräftigt, dass wenn es eine Straße in Aachen gibt, die aufgewertet werden muss, dann ist es die Jakobstraße. Es handelt sich um ein Altstadtviertel mit bestimmtem Platz. Entgegen den in der Präsentation dargestellten Fahrradgaragen werden schöne Fahrradabstellanlagen (mit hochwertigem Design) gewünscht. Der Marktplatz muss per Bus erreichbar sein, eine Einbahnstraßenlösung ist nicht vorstellbar. Fr. Breuer fragt nach den Kostenimplikation, wenn der Weg verbreitert würde. Weiterhin betont sie, dass Anwohner weiterhin Parkplätze benötigen und es bereits wenig Parkraum gibt. Wenn eines die Stadt lebendig macht, dann die vielen Menschen die hier wohnen. Am archäologischen Fenster soll die Pau offengelegt werden, dies ist auch zu berücksichtigen. Frage nach einer Einschätzung der ASEAG zur Verkehrssituation in der Jakobstraße.
Frau Burgdorff schlägt vor, dass die Fahrradabstellanlagen sich „in das Stadtbild einpassen“ sollen.
Hr. Lindemann erinnert, dass ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich bereits einstimmig beschlossen wurde. Eine Wegnahme von 3 Parkplätzen wäre akzeptabel v.a. dort wo der Gehweg nur 2,40m breit ist, aber ein Wegfall von 6 Parkplätzen wäre nicht tragbar.
Die Jakobstraße ist keine starke Achse für den ÖPNV. Kann man hier Kleinbusse (9-12 Sitzer) analog Marktliner/Netliner nutzen? Vorschlag Beschluss: der MOA beauftragt die Verwaltung schnellstmöglich, die Erreichbarkeit des Marktes ggf. auch mit dem Netliner, sicherzustellen.
Hr. Van den Hurk sagt, dass die zuständigen Gremien (B0) bei der Festlegung von Liefer- und Ladezonen oder einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich beteiligt werden müssen. Er fragt nach der Notwendigkeit, bereits beschlossene Dinge (Fahrradabstellanlagen) noch einmal zu beschließen.
Hr. Nositschka stellt sich unter Premiumfußwege eher ein Boulevard mit 3-4m Breite vor. Er tut sich daher schwer mit einer Beschränkung auf < 2,50m.
Vorschlag: überall da, wo nicht unbedingt nötig, sollten die PP zugunsten eines breiteren Premiumfußwegs entfallen.
Hr. Achilles hebt hervor, dass der Gehweg im Bereich der Einmündung Paulusstraße nur 2,23m breit ist und fragt, ob man an dieser Stelle nicht verbreitern kann. Er nennt aus der Presse, dass KAG Beiträge gestrichen wurden.
Hr. Hofmann sagt, die Linienführung der Linie 4 Richtung Pontstraße sei katastrophal. Auch braucht man bei unter 5,70m Fahrbahn nicht von Begegnungsverkehr sprechen. Vorschläge: Kleinbusse (diese sind aber nicht für den Schulverkehr geeignet), alternative Linienführung der 4 (z.B. direkt über den Templergraben), alternative Führung des Busses (nicht über die Jakobstraße).
Hr. Blum bedankt sich für die ausführliche Beantwortung der Fragen aus der B0. Gerade die Jakobstraße ist bedeutender geworden, mit inhabergeführten Geschäften, die notwendig sind, um die Lebendigkeit der Innenstadt sicherzustellen. Die Straße soll belebbar gemacht werden/belebbar bleiben. Der Marktliner war beschlossene Sache, konnte aber durch den Hersteller nicht realisiert werden. Wäre die Jakobstraße nicht eine gute Gelegenheit, die Idee wieder aufzugreifen? Andere Städte haben das auch.
Fr. Driessen bestätigt, dass es betrieblich für die Busse heute schon schwierig ist, es aber noch funktioniert. Es bestehen hohe Ein- und Aussteigerzahlen an der Haltestelle Judengasse (400-450 Ein-/Aussteiger pro Tag). Der Netliner fasst 20 Personen, aber evtl. wären auch kleinere Busse möglich. Die Linie müsste noch einmal untersucht werden. Bedarfsverkehr/Rufbusse sind eher unwahrscheinlich da die Nachfrage noch zu groß ist. Über die Jakobstraße nicht mehr zu bedienen ist keine Option. Die Fahrbahnbreite soll nicht noch enger werden.
Herr Schuster erklärt zum KAG, dass Gehwegbreiten bis 2,50 gemäß KAG abrechnungsfähig sind. Die Kosten für über 2,50m hinausgehende Flächen müssen von der Stadt Aachen getragen werden.
Fr. Roder betont den hohen Zeitdruck für den Umbau und bittet darum, den Wegfall von Parkplätzen konkret zu beschließen, weil wenig Zeit zur Verfügung steht.
Hr. Blum fragt nach Hintergründen zum beschlossenen Wegfall der KAG-Beiträge auf Landesebene.
Hr. Schuster erläutert, dass auf Landesebene lediglich ein Antrag zum Wegfall der KAG-Beiträge vorliegt, aber noch kein Beschluss. Es könnte auch sein, dass bestimmte Förderquoten beschlossen werden, was nicht einer Abschaffung der Beiträge entspräche.
Beschlussvorschlag:
- Die Stellplätze vor der Kirche St. Paul einem Carsharing Anbieter anzubieten, der diese für ein stationsgebundenes Angebot nutzen möchte.
Im Bereich, wo der Gehweg nur 2,23m breit ist, soll dieser wenn möglich so angepasst werden, dass dem Mindestmaß von 2,50m entsprochen wird (Wegfall PP, aber keine Verringerung der Fahrbahnbreite).
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Premiumweg Nr. 7: Jakobstraße von Judengasse bis Karlsgraben zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss zum Premiumweg 7: Jakobstraße von Judengasse bis Karlsgraben und barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Grundlage der Pläne 2016_034_L1+L2+L2-2 und RQ1+2.1+2-2.
1) Er beauftragt die Verwaltung außerdem:
- Das städtische Fassadenbegrünungsprogramm bei den Anwohner*innen und den ansässigen Geschäftsinhaber*innen aktiv zu bewerben, die sich daraus ergebenden Sondernutzungsgenehmigungen zu prüfen und die Einrichtung der Beete für die Fassadenbegrünung bei der Baumaßnahme zu berücksichtigen. Eine einheitliche Gestaltung der Beete ist dabei anzustreben und ggf. vorzugeben.
- Lade- und Lieferzonen für Anwohner*innen und die ansässigen Geschäfte einzurichten
- Die Jakobstraße als weiteren Standort für gesicherte und witterungsgeschützte Fahrradabstellanlagen, die sich in das Stadtbild einpassen, auszuweisen und ein entsprechendes Angebot zu schaffen.
- Die ersten 3 Parkplätze am Südwestende des Planungsgebietes zugunsten eines breiteren Gehwegs entfallen zu lassen.
- Die Planung soll derart ausgeführt werden, dass sie die Bachoffenlegung vor dem archäologischen Fenster in der weiteren Entwicklung unterstützt.
- Den Gehweg wenn möglich so weit anzupassen, dass dem Mindestmaß von 2,50m entsprochen wird.
- Einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich einzurichten.
2) Er beschließt zudem die Anhebung der Fahrbahn in den Bereichen, wo dies möglich ist.
3) Er beauftragt die ASEAG zu prüfen, ob in der Jakobstraße Kleinbusse genutzt werden können, und die Ergebnisse wieder im Mobilitätsausschuss vorzustellen.
Anlagen zur Vorlage
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