31.08.2022 - 5 Aufenthaltsrechtliche Situation drittstaatsange...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Aden-Ugbomah und Herr Dokpo vom Gleichbehandlungsbüro Aachen (GBB Aachen), in Trägerschaft des Pädagogischen Zentrums Aachen e.V., geben einen Überblick über die aktuelle Situation und schildern anhand von Einzelfällen die aktuellen aufenthalts- und ausländerrechtlichen Probleme im Hinblick auf die Aufnahme einer Beschäftigung, eines Studiums bzw. der Teilnahme an einem Sprachkurs für aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatler*innen. Beide Referent*innen sprechen sich im Ergebnis dafür aus, dass die Ausländerbehörden in allen Fällen, in denen von den Betroffenen eine Bleibe- und Berufstätigkeitsperspektive glaubhaft gemacht werden könne, der Zugang zu Schul- und Hochschulbildung, zu Berufstätigkeit und zu Sprachkursen gewährt werden sollte.

Anschließend diskutiert der Integrationsrat über die Rechtsanwendungspraxis des städteregionalen Ausländeramts hinsichtlich der Ausstellung sogenannter Fiktionsbescheinigungen mit Beschäftigungserlaubnis. Die Mitglieder des Integrationsrats kritisieren die derzeitige Praxis der Ausländerbehörde, keine Fiktionsbescheinigungen für geflüchtete Drittstaatler*innen auszustellen, scharf und fordern, die auf ein Jahr befristete Ausstellung solcher Fiktionsbescheinigungen für alle aus der Ukraine nach Aachen geflüchteten Drittstaatler*innen, damit ein Schulbesuch, die Teilnahme an Sprachkursen, Studium und Berufstätigkeit für diesen Personenkreis ermöglicht werden.

 

Entsprechend der Tischvorlage des „Bündnisses für Vielfalt und Integration“ zu diesem Tagesordnungspunkt („Appell des Integrationsrats der Stadt Aachen an Politik und Verwaltung in StädteRegion Aachen und Stadt Aachen zum Thema „Erteilung von Fiktionsbescheinigungen mit Beschäftigungserlaubnis für die aus der Ukraine geflüchteten Drittstaatler*innen“) ergänzt der Integrationsrat den Beschlusstext um einen weiteren Satz: „Er appelliert an die Oberbürgermeisterin, die Mitglieder des Rates und die aus der Stadt Aachen entsandten Mitglieder des Städteregionstages Aachen auf allen möglichen Ebenen auf die Verwaltung der StädteRegion Aachen einzuwirken, dass die im Bezug auf die Erteilung von Fiktionsbescheinigungen mit Beschäftigungserlaubnis für ukrainische Student*innen aus Drittstatten angewandte Verwaltungspraxis der Bundesländer Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Berlin zukünftig in der StädteRegion Aachen entsprechend umgesetzt und angewandt wird.“

 

Zusätzlich geben die Mitglieder des Integrationsrats folgende Erklärung zu Protokoll:

Die Mitglieder des Integrationsrats der Stadt Aachen rufen Politik und Verwaltung von StädteRegion Aachen und Stadt Aachen dazu auf, sich dauerhaft und fortlaufend dafür einzusetzen, dass strukturelle Diskriminierung auf allen politischen Ebenen und in allen Lebensbereichen verhindert wird.

 

In geänderter Fassung wird einstimmig beschlossen: 

 

Beschluss:

Der Integrationsrat nimmt das Schreiben des Gleichbehandlungsbüros vom 26. Juli 2022 sowie die dazu erfolgte Stellungnahme der Ausländerbehörde der StädteRegion Aachen zur Kenntnis. Er appelliert an die Oberbürgermeisterin, die Mitglieder des Rates und die aus der Stadt Aachen entsandten Mitglieder des Städteregionstages Aachen auf allen möglichen Ebenen auf die Verwaltung der StädteRegion Aachen einzuwirken, dass die in Bezug auf die Erteilung von Fiktionsbescheinigungen mit Beschäftigungserlaubnis für ukrainische Studenten*innen aus Drittstatten angewandte Verwaltungspraxis der Bundesländer Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Berlin zukünftig in der StädteRegion Aachen entsprechend umgesetzt und angewandt wird.

 

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