06.06.2023 - 6 Wander-Knotenpunktsystem im Bezirk Kornelimünst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 06.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Markus Maaßen, Mitarbeiter in der Umweltvorsorgeplanung des Fachbereiches Klima und Umwelt, vertritt in der Sitzung Herrn Dr. Gleißner und steht für Fragen zur Verfügung. Herr Formen nimmt Bezug auf den Titel des Tagesordnungspunktes und erkundigt sich danach, was genau die „Detailplanung“ beinhalte und aus welchem Grunde der Titel des Tagesordnungspunktes 5, in welchem es um die Wanderwegeplanung in Richterich gehe, den Begriff „Baubeschluss“ beinhalte. Herr Maaßen gibt dazu bekannt, dass die Detailplanung erforderlich sei, um einen Baubeschluss zu erwirken und insofern den Stand des Verfahrens wiedergebe. Die Kompetenz des Naturschutzbeirates (Erteilung einer Befreiung) sei jedoch für beide Tagesordnungspunkt gleich.
Herr Maaßen stellt die Wanderwegeplanung anhand einer Power-Point-Präsentation erneut vor, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Herr Prof. Dr. Wagner kritisiert, dass im Bereich des Maarweges derzeit noch zwei Varianten der Wegeführung vorlägen und er nicht gewillt sei, für beide Varianten die Befreiung zu erteilen. Er bittet daher um Vertagung des Tagesordnungspunktes bis sich die Verwaltung für eine Variante entschieden habe.
Herr Herpertz gibt folgende Punkte zu bedenken, insbesondere bei der Wegeführung über landwirtschaftlich genutzte Flächen:
- Wer ist für die Unterhaltung der Wege zuständig?
- Wer beseitigt liegen gebliebenen Müll? Werden Abfalleimer aufgestellt?
- Wer haftet bei Unfällen, welche infolge der sich auf den Flächen aufhaltenden Tieren entstehen?
- Ist die Verlegung von Trittsteinen zulässig? Wer übernimmt hier bei Unfällen die Haftung?
Herr Slevogt empfindet die Möblierung der Natur sehr fragwürdig. Er befürchtet durch die Wegeverbreiterung auch die Zunahme des E-Bike-Verkehrs. Ebenso teilt er die Bedenken des Herrn Herpertz hinsichtlich des Mülls. Auch befürchtet er die Störung von Vogelbrutstätten und fordert eine Hundeanleinpflicht.
Herr Bündgens schlägt vor, Notfallfahnen für Polizei und Rettungsdienst aufzustellen.
Herr Mayr sieht ebenfalls Probleme mit den Tieren auf den Weiden, insbesondere beim Mitführen von Hunden. Er fordert daher ebenfalls eine Anleinpflicht. Bei der Variante am Maarweg kritisiert er die Entnahme von Totholz, da dieses ökologisch sehr wertvoll sei. Hinsichtlich der geplanten Wegeführung im Münsterwald teilt Herr Mayr mit, dass er sich dieser keinesfalls anschließen könne. Dazu führt er aus, dass der westliche Teil des Münsterwaldes bisher touristisch noch nicht erschlossen sei und er Konflikte mit dem dort ansässigen Schwarzstorch befürchte. Auch die Wegeführung am Steinbruch in Hahn sehe er aufgrund der sich dort befindlichen streng geschützten Arten wie der Geburtshelferkröte und dem Uhu kritisch. Auch äußert Herr Mayr Bedenken zur Wegeführung im Freyenter Wald. Hier gebe es bereits Probleme mit Wanderern und Mountainbikern, die sich nordöstlich des Freyenter Waldes illegal Zugang schafften. Er schlägt hier eine Verlegung des angedachten Weges vor.
Frau Jung macht sich Sorgen um die Sicherheit von weidenden Tieren, beispielsweise durch liegenbleibenden Müll und umherlaufenden Hunden, und sieht Probleme bei der Haftung im Falle eines Schadens.
Herr Brandt weist darauf hin, dass die Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen in den letzten Jahren stark gestiegen seien. Aus diesem Grunde sehe er es sehr kritisch, dass nun auch noch Teile der Flächen in die Nutzung von Wanderwegen übergingen.
Frau Bümmerstede führt aus, dass sie alle angeführten Argumente nachvollziehen könne. Sie weist allerdings an dieser Stelle darauf hin, dass es um die naturschutzrechtliche Befreiung zur Aufstellung von Pfosten für Schilder und Drehkreuzen gehe und die Haftungsfrage zwar wichtig sei, jedoch keinen Belang des Naturschutzes darstelle. Gespräche mit den Eigentümern der landwirtschaftlichen Flächen seien durch die zuständigen Wanderwegeplaner teilweise bereits geführt worden bzw. würden noch stattfinden.
Herr Prof. Dr. Wagner weist darauf hin, dass die Flächeneigentümer ihr Einverständnis zur Freigabe der Flächen für die Anlegung der Wanderwege geben müssen und eine Realisierung anderenfalls gar nicht möglich sei. So könne auch der NABU als Eigentümer der Fläche am Steinbruch in Hahn sein Einverständnis verwehren und das Vorhaben würde nicht weiterverfolgt werden können.
Er betont an dieser Stelle nochmals, dass er hinsichtlich der beiden vorgestellten Varianten am Maarweg keinen Vorratsbeschluss erteilen wolle.
Herr Dr. Laurien weist diesbezüglich darauf hin, dass für den Bereich am Maarweg lediglich aus Gründen von Unwägbarkeiten hinsichtlich der Flächen die Vorstellung von zwei Varianten erfolgt sei.
Herr Formen führt aus, dass es sich bei dem Knotenwanderpunktsystem um eine touristische Maßnahme handele, welche eine enorme Qualitätsänderung der Landschaft nach sich ziehe. Er kritisiert, dass die Kompetenz des Naturschutzbeirates auf die Genehmigung zum Aufstellen von Drehkreuzen und Pfosten reduziert werde und außer Acht gelassen würde, dass das Gremium andere Gedanken zu dem Konzept habe, welche nicht in die Planung einfließen würden.
Auch Frau Jung gibt diesbezüglich zu bedenken, dass durch die Genehmigung zum Aufstellen von Drehkreuzen und Pfosten eine Freigabe der Wege erfolge.
Frau Bümmerstede führt an dieser Stelle aus, dass das Gesamtkonzept bereits in der vergangenen Sitzung durch Herrn Dr. Gleissner vorgestellt worden sei und es in der heutigen Sitzung um die erforderliche Befreiung für die Errichtung der baulichen Anlagen (hier: Pfosten und Drehkreuze) gehe; die weiteren angesprochenen Punkte stellten keinen Verbotstatbestand des Landschaftsplans dar und bedürften insofern auch keiner Befreiung.
Herr Formen kritisiert, dass die Erarbeitung der Wanderwegeführung zwar mit verschiedenen Partnern (Heimatverein, Politik) erfolgt sei, der Naturschutzbeirat jedoch nicht von Beginn an in die Planung einbezogen worden ist.
Herr Herpertz ist der Auffassung, dass seitens der Verwaltung die in der vorhergehenden Sitzung aufgeworfenen Fragen nicht beantwortet worden seien und plädiert daher dafür, die beantragte Befreiung abzulehnen.
Herr Prof. Dr. Wagner teilt mit, dass er die Planung nur teilweise kritisch betrachtet und er einigen Punkten zustimmen könne.
Frau Bümmerstede schlägt vor, dass die als unkritisch betrachteten Punkte zur Abstimmung gebracht werden und die kritischen Punkte zunächst zurückgestellt werden und dem Naturschutzbeirat bzw. den Verbänden die Möglichkeit gegeben werde, zu diesen Punkten Stellung zu nehmen, so dass daraufhin nochmals eine Prüfung in der Abteilung Grünplanung des Fachbereiches Klima und Umwelt erfolgen könne.
Herr Prof. Dr. Wagner teilt mit, dass er die laufenden Nummern 03a und 03b (Variantenentscheidung) sowie die laufende Nummer 12 (Münsterwald) kritisch sehe und hier eine Vertagung der Entscheidung befürworte.
Herr Mayr betont nochmals, dass er keine Totholzentnahme wünsche. Frau Bümmerstede weist an dieser Stelle darauf hin, dass abgestorbene Äste lediglich aus den Bäumen/Gehölzen entfernt werden solle und nicht das liegende Totholz.
Herr Mayr kritisiert, dass die Bezirksvertretung Kornelimünster /Walheim bereits in der Sitzung am 22.08.2022 über die Wanderwegeplanung informiert worden sei, wohingegen der Naturschutzbeirat erstmalig in seiner Sitzung am 25.04.2023 darüber Kenntnis erlangt habe. Dazu gibt Herr Maaßen bekannt, dass der Vorschlag zur Ausarbeitung eines Wanderknotenpunktsystem aus der Politik kam und der Bezirk an die Verwaltung herangetreten sei. Insofern habe zunächst auch nur im Bezirk eine Beratung stattgefunden. Der Naturschutzbeirat wurde einbezogen, sobald die untere Naturschutzbehörde beteiligt wurde.
Herr Formen formuliert entsprechend des Vorschlages von Frau Bümmerstede (s.o.) einen geänderten Beschlussvorschlag, welcher zur Abstimmung gebracht wird.
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht. Die Entscheidung über die Befreiung der laufenden Nummern 03a, 03b und 12 (vgl. Vorlage) wird vertagt. Der Naturschutzbeirat erhält die Gelegenheit, bis 14 Tage vor der August-Sitzung am 15.08.2023, grundsätzliche naturschutzfachliche Vorschläge zum Wanderknotenpunktsystem bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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14,4 MB
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Anlagen
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(wie Dokument)
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4 MB
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