15.08.2023 - 4 Erneuerung des Trinkwasserbehälters Lousberg du...

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Beratung

Herr Wolfgang Küpper, Projektleiter Trinkwasserbehälter der RegioNetz GmbH, stellt die Planung anhand einer Power-Point-Präsentation vor, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Er legt die Gründe, welche die Erneuerung des Trinkwasserbehälters Lousberg notwendig machen, ausführlich dar. Er führt aus, dass während der Bauphase die Anlegung einer zeitlich befristeten Baustraße erforderlich sei, welche über den Talbothof führen werde. Es sei zunächst angedacht gewesen, die Baustraße über die Kuperstraße/Buchenallee zu führen; diese Idee sei jedoch von Beginn an von der Verkehrsplanung der Stadt Aachen verworfen worden. Herr Küpper führt weiterhin aus, dass ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt worden sei; die Bauleitung werde durch den anwesenden Thomas Roeben, Schwietering Ingenieure GmbH, übernommen. Darüber hinaus habe die ahu GmbH Wasser Boden Geometik ein Bodenschutzkonzept erarbeitet, welches die Inanspruchnahme der feuchten Wiesen im Bereich des Baufeldes nicht gestatte. Weiterhin gibt Herr Küpper bekannt, dass zur Schaffung der Baustraße ca. 30 cm Oberboden abgetragen werden müsse, welcher vor Ort gelagert werden könne. Die Lagerfläche werde während der Bauzeit begrünt. Das Bauvorhaben werde durch eine ökologische Baubegleitung überwacht. Das Wurzelwerk eines Baumes im Bereich der Baustraße werde durch die Anlegung einer Wurzelbrücke geschützt.

 

Herr Slevogt gibt zu bedenken, dass sich im Bereich des Strüver Weges und des Purweider Weges ein Amphibienwandergebiet befinde. Er befürchte durch den Baustellenverkehr eine Beeinträchtigung. Er schlägt daher vor, die Baustellenstraße über den Champierweg zu führen. Hier sei zuletzt eine Esche umgefallen und darüber hinaus ein gemauerter Seitenpfosten eines Tores umgestürzt, so dass eine verbreiterte Durchfahrt möglich sei. Zudem sei die Zuwegung bei dieser Alternative kürzer. Herr Slevogt erkundigt sich danach, ob ein Ersatz für die Fällung des Baumes erfolge.

Dazu gibt Herr Küpper bekannt, dass der Champierweg nicht als Alternative für eine Baustraße zur Verfügung stehe und die Wegeführung über den Talbothof alternativlos sei. Es sei nach Auskunft von Herrn Küpper nicht möglich, große Baufahrzeuge über den Champierweg zu lenken.

Frau Bümmerstede weist auf die Möglichkeit hin, dass eine unmittelbare Nachfrage bei der Verkehrsplanung der Stadt Aachen zur Klärung beitragen könne. Sie führt aus, dass die Leitung des Baustellenverkehrs über die Kupferstraße nicht weiterverfolgt worden sei, um die bereits bestehenden Verkehrsströme nicht noch weiter zu erhöhen. Darüber hinaus sei die Nutzung der Buchenallee von vornherein wegen des zu großen naturschutzrechtlichen Eingriffs ausgeschlossen worden.

Herr Nawrocki ergänzt, dass die Nutzung des Champierweges ein zu großes Gefälle für die Nutzung von großen Baufahrzeugen aufweise.

 

Herr Formen erkundigt sich in Anlehnung der Anmerkung des Herrn Slevogt nach der Ersatzpflanzung für den gefällten Baum. Ebenfalls möchte er wissen, ob die Errichtung eines Amphibienschutzzaunes geplant sei und bittet um Überprüfung, ob nicht doch eine Verlegung der Baustellenstraße möglich sei.

Frau Dammers teilt mit, dass im Landschaftspflegerischen Begleitplan alle Eingriffe erfasst würden, auch die Fällung des Baumes. Es erfolge eine Kompensation aller Eingriffe.

Hinsichtlich des Artenschutzes gibt Herr Dr. Engels bekannt, dass in dieser Hinsicht noch Abstimmungsbedarf bestehe, insbesondere im Hinblick auf die Zeitfenster des Baustellenverkehrs. Hinsichtlich des Amphibienschutzes treffe der Landschaftspflegerische Begleitplan keine Aussage. Frau Bümmerstede weist an dieser Stelle darauf hin, dass zwischen Artenschutz und Verboten des Landschaftsplans unterschieden werden müsse und es sich um 2 unterschiedliche Verfahren handele.

 

Herr Formen führt aus, dass ihm aus der Diskussion nicht klar geworden sei, aus welchem Grunde die Anlegung der Baustraße lediglich über den Talbothof möglich sei und bittet an dieser Stelle nochmals um eine Erklärung. Die Anbindung über die Kupferstraße/Champierweg solle seiner Meinung nach überprüft werden. Frau Dammers teilt dazu mit, dass laut Aussage der Verkehrsplanung der Stadt Aachen der Schwerverkehr auf keinen Fall durch die Innenstadt geführt werden solle und es hier aus verkehrlicher Sicht erhebliche Bedenken gebe.

Herr Thomas fügt an, das Verkehrsgutachten nicht zu kennen. Die Problematik der Verkehrsführung des Baustellenverkehrs könne seiner Ansicht nach heute nicht abschließend geklärt werden. Da kein Beschluß gefasst werden müsse, könne die Begründung zur Verkehrslenkung nochmals durch die Verwaltung geprüft werden.

Frau Dammers ergänzt, dass Anwohner in jedem Fall betroffen würden, egal in welchem Bereich die Baustraße angelegt werde. Es erfolge nach Beendigung der Maßnahme eine vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.

 

Abschließend wird vereinbart, dass die Verwaltung die konkrete Begründung der Verkehrsplanung für die angedachte Verkehrsführung einholt und der Naturschutzbeirat in seiner kommenden Sitzung über das Ergebnis informiert wird.

 

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