11.06.2024 - 9 Sachstandsbericht „Strategisches Vorgehen Fassa...

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Beratung

Herr Schavan, Technischer Geschäftsführer des Gebäudemanagements der Stadt Aachen, stellt Frau Luisa Strehl, Master of Engineering - Bauschäden, Baumängel und Instandsetzungsplanung -, nochmals als Vortragende der Präsentation zum Tagesordnungspunkt Sachstandsbericht Fassadenbegrünung vor.

Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Frau Strehl knüpft rückblickgebend an ihren Vortrag zum Thema ihrer Masterarbeit „Machbarkeitsstudie zur Identifizierung begrünbarer Bestandsfassaden an kommunalen Gebäuden des Gebäudemanagements der Stadt Aachen“ an, den sie bereits in der Sitzung des Betriebsausschusses am 05.12.2023 zum damaligen Tagesordnungspunkt „Fassadenbegrünung“ eingebracht hat.

 

Anhand des aktuellen Vortrags gibt Frau Strehl ein Update, wie das Thema Fassadenbegrünung im kommunalen Gebäudebestand“ strategisch weiter fortgeführt werden soll.

Im Weiteren stellt sie die Überlegungen vor, welcher konkrete Ansatz der Machbarkeitsstudie zur Fokussierung auf ein Objekt führen soll und erläutert dabei die Einzelschritte der Vorgehensweise.

 

Frau Strehl legt dar, dass im Teilergebnis zwischenzeitlich die Liegenschaften definiert wurden, die im bioklimatisch belasteten Bereichen des Stadtgebietes Aachen liegen und beziffert diese mit 104 Gebäuden bzw. Liegenschaften und darauf 204 zu differenzierenden Objekten.

 

Frau Strehl führt aus, dass sich (über die Machbarkeitsstudie hinaus) weitere Themen- und Handlungsfelder eröffnet haben, die im Rahmen einer „Kommunalen Strategie Fassadengrün“ mitgedacht werden wollen:

Dies benennt die betroffenen Themenfelder:

-Weiterbildung und Vernetzung,

- Klauselöffnung, (Vergabe),

- Pilotierung,

-Vorgehen mit Bestand, bei Sanierungen und bei Neu-/Um- und Erweiterungs- (NUE)-Bauten.

 

Sie erläutert, dass Klauselöffnung meint, die Moderationsprozesse mit möglichen AkteurInnen und Interessengruppen, wie z.B. den unteren Behörden (Denkmalpflege, Bauaufsicht, Vergabestellen), mit anderen Fachbereichen bezüglich der (Grün-)Pflege (Aachener Stadtbetrieb - E18) sowie internen Abstimmungen bezüglich der Etablierung neuer Abläufe und bei den Mitarbeitenden, Bewusstsein und Hilfestellung für die neue Fachlichkeit schaffen.

 

Frau Strehl teilt mit, dass angestrebt wird, einen Leitfaden zur Thematik „Fassadenbegrünung zu erstellen, um die Strategie des Gebäudemanagements zur Fassadenbegrünung transparent und nachvollziehbar einzubringen und die Ernsthaftigkeit des Themas herauszustellen.

Gleichzeitig soll dieser Leitfaden ein Instrument sein, als Multiplikator sowie Handreichung z. B. für externe Planer*innen dienen, um die Strategie und gewünschten Maßgaben in der Umsetzung sicherstellen zu können.

 

Frau Strehl stellt angestrebte Sanierungsvorgaben bei der Fassadenbegrünung bei Vorhaben dar: so sind demnach Vorgaben zur Mindestdeckung von Wandflächen im verhältnismäßigen Maß vorzugeben und der Geltungsbereich festzulegen.

 

Sie ergänzt, dass unterschiedliche Qualitätsstufen/Leitbilder angeboten werden könnten:

- Standard-Qualität:  Vorgabe eines mindestens zu berücksichtigenden Maßes

- Vorbild-Qualität: Fortschrittlicher unter Berücksichtigung weiterer Qualitätsmerkmale

- Leuchtturm-Qualität:  Eine im Vergleich zu gängigen Begrünungsvorhaben sehr integrale/visionäre

Anwendung von Gebäudegrün

 

Sie erachtet diese Differenzierung als sinnvoll, weil Sanierungsprojekte stark in individueller Abhängigkeit des gebauten Zustandes und der jeweils umgebenden Faktoren stehen. Die Differenzierung von Qualitätsstufen eröffne die Möglichkeit, dass die Varianz der Zielerreichung gegeben ist.

Im Weiteren stellt sie die jeweiligen Messgrößen der Qualitätsstufen dar und erläutert diese eingehend.

 

In Bezug auf NUE-Vorhaben stellt Frau Strehl die Überlegungen zu den dargestellten verschiedenen Qualitätsstufen in einen Kontext respektive Vergleich zum Vorgehen an Hand der Beispiele der Städte München oder Frankfurt bei der Umsetzung von Fassadenbegrünung.

 

Sie eröffnet eine weitere Möglichkeit, die in der Anwendung des DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Kriterienkatalogs für biodiverse Außenräume“, der erstmalig 2023 erschienen ist, liegen könnte.

Sie zeigt die entsprechenden Vorteile auf und erläutert, dass Anforderungskriterien hohe Qualität haben, Qualitätssicherung durch jährliche Rezertifizierung stattfindet, planerische Freiräume gegeben sind und das System ein „Add on“ sei für das DGNB-System und damit verbunden auch Vorteile hinsichtlich der Handhabung bei den Projektteams des Gebäudemanagements habe, wenn das Gebäudemanagement mit „einem System“ bauen würde.

 

Frau Strehl schließt ihre Präsentation mit einer optionalen Pilotierung von Fassadenbegrünung z. B. am Objekt des Verwaltungsgebäudes Marschiertor und zeigt auf, wie dieses als Vision aussehen könnte.

Sie gibt einen Überblick möglicher Umsetzungsvarianten von Fassadenbegrünung anhand von Beispielen, wie diese bereits durch andere Kommunen oder Firmen realisiert wurde.

 

Frau Strehl weist explizit darauf hin, dass eine Pilotierung zur Fassadenbegrünung in Abhängigkeit der Mittelbereitstellung steht und erst wenn Mittel haushalterisch zur Verfügung stünden, Planungsphasen mit nachfolgenden Ausschreibungen auf- und vorgenommen werden können.

 

Ebenfalls teilt Sie mit, dass die Durchführung der Machbarkeitsstudie gleichermaßen der Finanzierung bedarf und hierzu zunächst eine Anschubfinanzierung erforderlich ist. Sei beziffert die Kosten auf voraussichtlich 7.650€ / Liegenschaft, so dass daraus bei 104 Gebäuden ein Betrag von ca. knapp 800.000€ resultiert. Dieser Wert dient zur groben Orientierung und ist nicht verifiziert.

Förderungen bzw. Förderprogramme sollen eruiert und gegebenenfalls beantragt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt dankt für den Vortrag, der die Komplexität der Thematik darstelle und dennoch konkrete Ansätze und das potentielle Vorgehen objektbezogen aufzeige.

Er insistiert, dass die Fragen der erforderlichen Finanzierung und Mittelbereitstellung mit dem Dezernat Finanzen zu klären sind, um eine baldige Umsetzung erreichen zu können.

 

Ratsherr Jacoby moniert die zwischenzeitliche Abwesenheit von einigen Ratsangehörenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Gremiums in Frage.

 

Im Weiteren fragt er nach dem konkreten Start der Politisierung sowie wann erste Umsetzungen zu erwarten sind.

Er fordert das Aufzeigen einer konkreten Zeitschiene und die Benennung eines konkreten Datums.

 

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt stellt die Beschlussunfähigkeit des Gremiums fest und teilt mit, dass nachfolgend keine weiteren Beschlussfassungen des Betriebsausschusses Gebäudemanagement erfolgen werden.

 

 

 

Herr Schavan teilt auf die Frage von Ratsherrn Jacoby mit, dass das Vorgehen zur Fassadenbegrünung strukturiert auf folgenden Maßgaben erfolgt:

-          Erhebung einer professionellen Systematik

-          Bereitstellung Mittel und Expertise

-          Erzielen einer hohen Hebelwirkung

-          Umsetzung erster Impulse von innen und außen, aber mit dem Fokus auf das eigene Vorgehen.

 

Er merkt an, dass zunächst die Machbarkeitsstudie vorzunehmen ist.

 

Ratsherr Jacoby erkennt die Professionalität des Vorgehens an, insistiert jedoch, dass das Ergebnis erwartbar sowie hinreichend konkret sein muss und fordert eine entsprechende Verbindlichkeit ein.

Herr Schavan betont, dass die Thematik der Fassadenbegrünung professionell und systematisch bearbeitet wird und damit einhergehe, dass die Machbarkeitsstudie die Grundlage sei, um dann auch die angestrebte Außenwirkung zu erzielen.

 

Herr Hauschild ergänzt und stellt den Bezug zur Präsentation her, durch die bildlich erste Impulse für denkbare Fassadenbegrünung am Objekt Verwaltungsgebäude Marschiertor aufgezeigt wurden.

Gleichermaßen wirbt er um Verständnis für die Systematik des weiteren Vorgehens und betont, dass die Bereitstellung der Mittel zunächst oberstes Ziel ist, um die weitere Umsetzung zur Fassadenbegrünung zu ermöglichen.

 

Ratsherr Schaadt stellt keine weiteren Wortmeldungen fest und resümiert, dass eine erste Pilotierung wichtig sei, bevor ein Leitfaden geschrieben werde.

Das aufgezeigte Objekt würde aufgrund der zentralen Lage und Sichtbarkeit im zentralen Stadtgebiet eine gute Wahrnehmung generieren können.

 

 

 

Es erfolgt keine Beschlussfassung aufgrund festgestellter Beschlussunfähigkeit des Gremiums.

 

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Beschluss:

 

Es wurde während der Beratung des Tagesordnungspunktes die Beschlussunfähigkeit des Gremiums festgestellt.

Daher erfolgte keine Beschlussfassung.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

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Anlagen

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