27.04.2022 - 4 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung für die Radvor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Mi., 27.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Meyers begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Larscheid, Teamleitung in der Abteilung Verkehrsplanung und Mobilität, Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur der Stadt Aachen sowie Herrn von Katte vom Landesbetrieb strassen.nrw.
Herr von Katte stellt das Projekt und die Planungen anhand einer Präsentation vor.
Die Präsentation ist in Allris als Anlage hinterlegt.
Zunächst erläutert er die Entstehungsgeschichte des Projektes, das aufgrund eines Wechsels der Zuständigkeiten seit dem Jahre 2017 in der Zuständigkeit des Landesbetriebes liegt. Seit 2019 werden im Rahmen einer Planungsvereinbarung zwischen der StädteRegion, den Städten Aachen, Herzogenrath und strassen.nrw., unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zuständigkeiten, die Planungen aufeinander abgestimmt.
Herr von Katte erklärt zudem den Begriff der Radvorrangroute und geht dabei auf die gesetzlichen Grundlagen sowie die technischen Vorgaben der Gestaltung, wie beispielsweise die vorgeschriebene Ausbaubreite des Radweges von mindestens 3 Metern, ein.
Sodann stellt Herr von Katte die ersten Planungsideen zur Gestaltung des Radweges in den Bereichen der Horbacher Straße (L231) zwischen Alt-Richterich und Horbach sowie zwischen Horbach und dem Grenzübergang Locht vor.
In diesem Zusammenhang weist er ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Vorstellung um erste Planungsideen handelt, die jederzeit noch änderbar sind. Eine Planungstiefe zur konkreten Gestaltung und Linienführung ist derzeit noch nicht gegeben. Die Planungen werden im Laufe des Verfahrens, unter Anderem unter Berücksichtigung der Eingaben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, weiter konkretisiert.
Des Weiteren macht Herr von Katte Ausführungen zu dem Anlass und der Durchführung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Aufgrund des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens, ist eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird hauptsächlich im Online-Verfahren durchgeführt. Telefonische Eingaben, per Mail oder schriftlich sind ebenfalls möglich. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Beteiligung sind auf der Internetseite von strassen.nrw aufgeführt. Fristende ist der 09.05.2022.
Herr von Katte betont das große Interesse von strassen.nrw an einer frühen Information der Öffentlichkeit und dem Wunsch nach regen Rückmeldungen aus der Bevölkerung.
Abschließend gibt er einen Ausblick auf die weiteren Planungsschritte.
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens werden die eingegangenen Anregungen und Bedenken dokumentiert und geprüft. Anschließend erfolgt, voraussichtlich bis Ende des Jahres 2023, die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Im Jahr 2024 soll der Antrag im Planfeststellungsverfahren erfolgen, in dessen Rahmen eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet.
Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Haushaltsmittel zu Verfügung gestellt werden, kann nach entsprechendem Planfeststellungsbeschluss mit dem Bau der Radvorrangroute begonnen werden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich bedankt sich für den Vortrag und die ausführliche Darstellung der Planungen.
Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) fragt, ob im Rahmen der fortschreitenden Planungen zu dem Neubaugebiet Richtericher Dell, durch das sich der Innerortsbereich weiter in Richtung Horbach ausdehnen wird, die Zuständigkeit der Planungen der Radvorrangroute in dem erweiterten innerstädtischen Bereich, auf die Stadt Aachen übergeht.
Herr Larscheid bestätigt, dass eine Änderung der Zuständigkeiten in diesem Bereich möglich ist. Dies ist von der zeitlichen Abfolge der Umsetzung der Planungen abhängig. Hierzu findet ein enger Austausch zwischen den Verantwortlichen statt. Auch müsse die Übergabe eines Beidrichtungsradweges in eine einseitige Führung in Ortslage geplant werden.
Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) möchte zudem wissen, ob neben den vorgestellten ersten Planungsideen noch weitere alternative Planungen bestehen.
Herr Larscheid führt dazu aus, dass durch die Voruntersuchung der Umweltbelange in der Machbarkeitsstudie eine alternative Linienführung durch den Fachbereich Klima und Umwelt ausgeschlossen worden sei.
Herr von Katte ergänzt, dass es jedoch Alternativen im Verlauf der Radvorrangroute entlang der Horbacher Straße gebe. So könnten bei nachvollziehbaren Gründen der Radweg auch auf die andere Straßenseite verlegt werden. Auch seien weitere Planungen, insbesondere hinsichtlich der Übergänge zwischen Innerorts- und Außerorts-Bereichen erforderlich.
Herr Bezirksvertreter Behrens (FDP) stellt eine Nachfrage zu der Aktualität der vorgestellten Zahlen der potentiellen Nutzung des Radweges. Zudem möchte er hinsichtlich der zeitlichen Planungen wissen, ob eine Fertigstellung der Radvorrangroute vor dem Jahr 2030 realistisch ist.
Herr von Katte erläutert, dass die Zahlen zu den Nutzungspotentialen aus einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 mit einem Zeithorizont bis 2025 stammen. Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Änderung der politischen Ziele und gesetzlichen Vorgaben gehe er davon aus, dass sich aktuell voraussichtlich höhere Nutzungszahlen ergeben würden.
Hinsichtlich des Zeitrahmens wird das Planfeststellungsverfahren für das Jahr 2024 angestrebt, das in der Regel 2 Jahre in Anspruch nimmt. Nach diesen Planungen könnte Anfang 2026 mit der Ausführungsplanung und anschließend mit dem Bau begonnen werden, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) begrüßt die Planungen zu einer räumlichen Trennung von Rad- und Gehweg.
Er äußert Bedenken hinsichtlich der Versiegelung von Flächen für den Bau des Radweges. In diesem Zusammenhang fragt er nach, ob eine Breite des Radweges von 3 Metern in Anbetracht der potentiellen Nutzungszahlen zwingend erforderlich ist. Zudem weist er auf die Problematik der Sicherstellung einer ausreichenden Entwässerung hin.
Herr von Katte erklärt, dass die Mindestbreite des Radweges von 3 Metern gesetzlich vorgeschrieben ist. Alternativ käme nur ein kombinierter Geh- und Radweg mit einer Breite von 3,5 Metern in Betracht. Aufgrund der Folge des Wegfalls der Baumallee wird von dieser Möglichkeit jedoch abgesehen.
Zur Sicherstellung der Entwässerung wird die Methode der Versickerung angestrebt. Hierzu wird ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben.
Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) bittet hinsichtlich der Problematik der engen Ortsdurchfahrt durch den Bereich Alt-Richterich ebenfalls um eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Kontaktaufnahme zu den Anwohnern seitens der Verwaltung.
Herr Larscheid sichert zu, die Hinweise entsprechend mitaufzunehmen.
Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) begrüßt die Planungen, äußert aber Bedenken hinsichtlich der Streckenführung im Bereich des Funkmastes der Telekom.
Nach seinem bisherigen Kenntnisstand sollte die Radvorrangroute auf die Ortsumgehung treffen und entlang dieser fortgeführt werden und nicht, wie dargestellt, durch Alt-Richterich.
Darüber hinaus kritisiert er die Ackerlandvernichtung durch den Bau des Radweges sowie die Belastung der Natur durch eine geplante Beleuchtung des Radweges.
Herr von Katte erklärt, dass die Lage des Funkmastes bekannt sei und für die Streckenführung eine Lösung erarbeitet wird.
Herr Larscheid erläutert hinsichtlich der Führung des Radwegs, dass es von Horbach kommend zwei Äste geben wird. Ein Ast verläuft entlang der neuen Ortsumgehung. Ein Ast führt nach Alt-Richterich herein. Die Radführung soll in beide Richtungen berücksichtigt werden.
Herr von Katte verweist hinsichtlich des Flächenverbrauchs erneut auf die Vorgaben der Mindestbereite des Radweges. Mögliche Naturbelastungen werden bei der landpflegerischen Ausgleichsplanung mitberücksichtigt. Eine Beleuchtung des Radweges ist von Seiten des Landesbetriebes entlang der freien Strecke nur bei möglichen Gefahrenstellen vorgesehen.
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn (SPD) fragt nach den konkreten örtlichen Bereichen der Zuständigkeiten.
Herr von Katte führt aus, dass die Zuständigkeit im Bereich des Kreisverkehres noch in der Baulast der Stadt Aachen liegt und danach die Zuständigkeit des Landesbetriebes strassen.nrw beginnt.
Herr Bezirksvertreter Stoffel (Grüne) sieht in der Versiegelung der Fläche die einzige Lösung zur Umsetzung des Zieles der Erhöhung des Radverkehrs auf 25 Prozent. Er betont die Notwendigkeit der Verbesserung des Radverkehrs.
Herr Bezirksvertreter Kehr (CDU) schlägt vor, die Planungen zur Linienführung des Radweges an die Planungen zum Bau der Umgehungsstraße anzupassen, um eine Durchfahrt durch die enge Ortsmitte Alt-Richterich zu vermeiden.
Herr Bezirksvertreter Behrens (FDP) weist auf den derzeitigen Zustand des Radweges auf der Brücke Horbacher Straße hin. Die Trennungsmarkierung des Radwegs auf der Fahrbahn sei nicht mehr zu erkennen. Dieses stelle für die Radfahrenden eine Gefahrensituation dar.
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn (SPD) ergänzt, dass auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Gefahrenstelle durch den gemeinsamen Geh- und Radweg, der sehr schmal sei, bestehe.
Er fragt nach, ob auch hier der Radweg auf der Fahrbahn markiert werden könnte.
Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) unterstützt diese Ausführung und weist darauf hin, dass in diesem Bereich die Verpflichtung zur Nutzung des gemeinsamen Geh- und Radweges für Radfahrer besteht.
Herr Bezirksbürgermeister Meyers schließt sich den Ausführungen an und bittet um Prüfung und Abhilfe des gegenwärtigen Gefahrenproblems.
Herr von Katte sagt zu, diese Hinweise an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten.
Herr Bezirksbürgermeister Meyers schlägt vor, derzeit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen und zu gegebener Zeit die Hinweise der Bezirksvertretung in einem entsprechenden Beschluss aufzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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