27.03.2019 - 11 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Schaffert, Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Frau Rohde und Frau Fischer, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Frau Hoffmann, Fachbereich Umwelt und Frau Kranefeld, Büro BKR.

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit verzichtet die Politik auf einen detaillierten Vortrag. Dieser ist in Allris als Anlage beigefügt.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne ruft die den Bezirk Richterich betreffenden Gebiete einzeln zur Beratung und Beschlussfassung auf. Frau Kranefeld erläutert jeweils zu Beginn kurz die Besonderheiten der einzelnen Gebiete:

RI-GB-01, Roder Weg, 0,81ha:

Die Fläche ist städtebaulich gut geeignet. Bedenken aus Umweltsicht können im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt werden.

Beschluss: Darstellung der Fläche als „Gemeinbedarf“ wie im Entwurf FNP AC*2030 vorgeschlagen

Abstimmung: einstimmig

 

RI-MI-01, Uersfeld Variante 2, 3,47ha:

Hierzu gab es viele Eingaben bei der Offenlegung. Die Vorschläge hat die Verwaltung aufgegriffen und schlägt eine gemischte Fläche mit wohnverträglichem Gewerbe und der Möglichkeit des Wohnungsbaus vor. Städtebaulich und aus Umweltsicht ist die Fläche wegen der engen Durchfahrt und des Eingriffs in die Natur problematisch.

Herr Bezirksvertreter Feil spricht sich für die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen aus Umweltgründen und wegen der engen Durchfahrt gegen die vorgeschlagene Variante aus und befürwortet, auf den Vorentwurf FNP AC*2030 zurück zu gehen. Herr Bezirksvertreter Brantin schließt sich für die CDU-Fraktion an.

Herr Bezirksvertreter Werner beantragt für die SPD-Fraktion die gesamte Fläche wie im Entwurf FNP AC*2030 zu entwickeln, dabei jedoch die jetzige gewerbliche Fläche zu verkleinern und die gesamte Restfläche für Wohnbebauung vorzusehen.

Herr Schaffert weist auf die Problematik einer Wohnbebauung mit direkter Nähe zur Halde und zum Gewerbe hin. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung ein Mischgebiet über die gesamte Fläche vor.

Beschluss: Beibehaltung der Fläche wie im FNP AC*2030 im Vorentwurf dargestellt

Abstimmung: Mit 6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen, mehrheitlich beschlossen

 

RI-MI-02, Grünenthal West Variante 2, 1,66ha:

Vorgeschlagen wird eine gemischte Baufläche, um sowohl landwirtschaftliche Nutzung, als auch Gewerbe mit Wohnbebauung zu kombinieren. Es gibt erhebliche Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, und Gewässer. Hinzu kommt die Lärmproblematik.

Herr Bezirksvertreter Werner sieht für die SPD-Fraktion eine hohe Schutzwürdigkeit des gesamten Gebietes Grünenthal in Bezug auf den Bodenschutz (Feuchtgebiet), auch im Zusammenhang mit dem Angelteich sowie den Sportanlagen.

Beschluss 1: Übernahme der Empfehlung an die BV:

Abstimmung: einstimmig abgelehnt

Beschluss 2: Übernahme des Vorentwurfs Alternative BV

Abstimmung: einstimmig

 

RI-MI 03 Grünenthal Ost Variante 3, 1,07ha:

Beschluss: Übernahme des Vorentwurfs Alternative BV

Abstimmung: einstimmig

 

RI-MI-04, Grube Carl-Friedrich Variante 3, 9,84ha:

Die Fläche ist zum Teil bebaut, als einzige Steinkohlezeche in der Gegend handelt es sich um ein Kulturgut. Da die Fläche zu einem großen Teil zugewachsen ist, weist das Gebiet einen hohen ökologischen Wert auf.

Herr Bezirksvertreter Werner spricht sich für die SPD-Fraktion für die Beibehaltung der Festlegungen wie im FNP 1980 aus, um die Waldfläche und Teile der landwirtschaftlichen Fläche zu erhalten.

Herr Bezirksvertreter Feil möchte für die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen dem Vorschlag der Verwaltung folgen. Eine Neustrukturierung des Gebietes sei notwendig. Weiteres ließe sich über einen Bebauungsplan lösen.

Beschluss: Übernahme des Vorschlags FNP AC*2030 Entwurf

Abstimmung: mit 6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen

 

RI-MI-05, Hander Weg, 1,69ha:

Städtebaulich machbar, aber als Baufläche wegen der schweren Zugänglichkeit kritisch zu sehen. Es gibt erhebliche Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden und Probleme mit der Lärmvorbelastung.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg,SPD-Fraktion,  merkt an, dass er wegen des Zugangs erhebliche Probleme sieht

Beschluss: Übernahme des Vorentwurfs FNP AC*2030

Abstimmung: einstimmig

 

RI-WO-01, Wiesenweg, 3,11ha:

Diese Fläche wurde in der Genehmigung des FNP 1980 von der Genehmigung ausgenommen. Es gibt erhebliche Auswirkungen auf Landschaftsbild (alter Baumbestand, Ortsaue), Tiere und Pflanzen.

Herr Bezirksvertreter Feil schließt sich für die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen den Bedenken aus Umweltsicht an, insbesondere zum Schutz des Steinkauzes, auch wenn die Bäume erhalten bleiben.

Herr Bezirksvertreter Pontzen sieht hier aus Sicht der CDU-Fraktion eine gute Entwicklungsmöglichkeit für Horbach unter Erhaltung der Baumstruktur.

Beschluss: Übernahme des Vorschlags FNP AC*2030 Entwurf

Abstimmung: mit 6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.

 

RI-WO-05, Innenbereich Grünenthaler Straße, 1,61ha:

Die Fläche ist derzeit als Wohnbaufläche vorgesehen. Die Auswirkungen auf die Umwelt sind gering.

Herr Bezirksvertreter Werner sieht für die SPD-Fraktion Probleme bei der Erschließung. Da es sich um eine gewachsene Struktur handelt, spricht er sich für eine Ausweisung als Grünfläche aus wie im Vorentwurf Alternative BV dargestellt.

Herr Bezirksvertreter Feil sieht für die Fraktion Bündnis 90/ die Grünen in diesem Bereich eine Chance für eine Neubebauung – auch im Hinblick auf die teils älteren Gebäude entlang der Horbacher Straße.

Beschluss 1: Übernahme des Vorschlags FNP AC*2030 Entwurf

Abstimmung: mit 2 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt

Beschluss 2: Festlegung als Grünfläche mit Zweckbestimmung „grüner Block Innenbereich“ lt. Vorentwurf Alternative BV

Abstimmung : einstimmig

 

RI-WO-13, Bremenberg Variante 2, 3,54ha:

Es handelt sich um ein Gebiet mit Abstand zur Horbacher Wohnbebauung. Es gibt erhebliche Auswirkung auf Tiere, Pflanzen und Boden sowie eine Grundwasserproblematik.

Herr Bezirksvertreter Werner schlägt für die SPD-Fraktion vor, auf den Vorschlag des FNP 1980 zurückzugehen und so linksseitig Bebauung zuzulassen und die rechte Seite als Quellgebiet und zum Schutz der Brutstätten des Steinkauzes freizuhalten.

Herr Bezirksvertreter Pontzen sieht für die CDU-Fraktion eine Möglichkeit, ein Kerngebiet zu entwickeln. Für ihn ist der Bachbereich in der Empfehlung BV mit ausreichendem Abstand geschützt. Frau Hoffmann, Fachbereich Umwelt, erläutert, dass es in Forsterheide ein Steinkauzgebiet gibt, das sich bis in diese Fläche erstreckt.

Herr Bezirksvertreter Feil kann sich für die Fraktion Bündnis 90/die Grünen den Bedenken von Herrn Bezirksvertreter Werner anschließen und begrüßt die Vergrößerung des Schutzgebietes für den Steinkauz an dieser Stelle.

Beschluss 1: Übernahme des FNP AC*2030 Entwurf

Abstimmung: bei 4 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen abgelehnt

Beschluss 2: Beibehaltung gemäß FNP 1980 und Darstellung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung „Grünzug“ im Bereich der derzeit von der Genehmigung ausgenommenen weißen Flächen

Abstimmung: einstimmig

 

RI-WO-14, Haus Linde Variante 3, 1,45ha:

Diese Fläche ist bisher als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Es gibt keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt, jedoch Probleme mit der Lärmbelastung.

Herr Bezirksvertreter Feil, Fraktion Bündnis 90/ die Grünen, spricht sich für die Änderung in Wohnbaufläche aus. Die CDU und die SPD Fraktion lehnen diese ab. Die Fläche sei für Wohnbebauung nicht geeignet, insbesondere im Hinblick auf die dortigen Streuobstwiesen und die Autobahnnähe.

Beschluss: Übernahme Vorentwurf Alternative BV als landwirtschaftliche Fläche

Abstimmung: mit 6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen

 

RI-WO-15, Richtericher Dell Variante 2, 29,91ha:

Bei der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche gibt es erhebliche Auswirkungen auf Landschaft, Tiere, Pflanzen und Boden. Es handelt sich um die größte zusammenhängende Wohnbaufläche im FNP AC*2030 Entwurf.

Beschluss: Übernahme Vorschlag FNP AC*2030 Entwurf

Abstimmung: einstimmig.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 unter Berücksichtigung der getroffenen Einzelentscheidungen für die Dauer von fünf Wochen zu beschließen.

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Abstimmung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen