27.03.2019 - 11 Münsterstraße - Ausbau zwischen BAB 44 und Venn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Die Vorlage wird nachgereicht.
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 27.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Pauls erklärt anhand einer Power-Point-Präsentation den geplanten Ausbau der Münsterstraße.
Die Fahrbahn der Münsterstraße sei erneuerungsbedürftig und müsse zwischen Grauenhofer Weg und Vennbahnkreuzung für den Begegnungsverkehr mit Bussen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen an die aktuellen Standards angepasst werden. Aktuell bestehe eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h. Bei einer Verkehrszählung im Jahre 2015 seien 1.220 Fahrzeuge pro Richtung am Tag ermittelt worden. Auch auf der Vennbahn seien viele kreuzende Radfahrer und Fußgänger gezählt worden, wobei die Zahl voraussichtlich noch steigen werde. Mit einer Fahrbahnbreite von 5,90 bis 6,40 m werde das erforderliche Maß für den Begegnungsverkehr mit Bussen nicht erreicht. Die Entwurfsplanung ermögliche eine Radverkehrsführung auf einem 3,4 m breiten gemeinsamen Geh-/ Radweg mit oder ohne Benutzungspflicht.
Frau Pauls stellt die einzelnen Varianten mit ihren jeweiligen Querschnitten vor und beziffert die geschätzten Baukosten im Rahmen der Vorplanung entsprechend der Fläche für Variante 1 mit 1.185.000 € und Variante 2 mit 1.250.000 €.
Die Einplanung der notwendigen Mittel erfolge mit der zukünftigen Haushaltsplanung. Die Umsetzung sei für 2020 vorgesehen. Die Verwaltung empfehle Variante 2 mit einer durchgehenden Fahrbahnbreite von 6,50 m, um den Begegnungsverkehr von Bussen, Lkw oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu gewährleisten. Der Sicherheitsgewinn würde die etwas höheren Baukosten der Variante 2 rechtfertigen.
Herr Auler von der CDU-BF plädiert für eine ausreichende Breite des Rad-/Gehwegs, die auf keinen Fall geringer als 3,40 m breit sein dürfe. Am Grauenhofer Weg bestehe keine Radwegbenutzungspflicht. Ein benutzungspflichtiger linksseitiger Radweg in der Münsterstraße zwinge den aus der Innenstadt kommenden Radfahrer zu einem Wechsel von der rechten Fahrbahnseite auf die linke Seite. Dort sei die Querung an dieser Stelle an der BAB-Brücke besonders schwierig und gefährlich. Er bitte daher die Fachverwaltung, die Radverkehrsführung zu prüfen und das Ergebnis der Bezirksvertretung Brand vorzustellen.
Frau Pauls merkt an, dass zunächst ein Planungsbeschluss beim Mobilitätsausschuss einzuholen sei, um die Querschnitte für die weitere Planung vorzugeben. Die Anregungen aus der Diskussion könne sie in die weitere Beratung mitnehmen. Es könne aber auch ein vom Verwaltungsvorschlag abweichender Beschluss zur Radverkehrsführung gefasst werden.
Herr Hußmann von der GRÜNEN-BF sieht den Rad- und Fußwegbereich kritisch. Es solle keine Radwegbenutzungspflicht festgesetzt, sondern die Fahrbahn auch für die Fahrradfahrer freigegeben werden. Hierzu sei die Anlage von Schutzstreifen denkbar.
Herr Hellmann von der SPD-BF schließt sich der Auffassung von Herrn Hußmann an und kündigt an, dass seine Fraktion für Variante 2 mit 6,5 m Fahrbahnbreite stimmen werde.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan Nr. 2017/08-03 L1 und 2017/08-03 L2) der Variante 2, den Planungsbeschluss für die Erneuerung der Münsterstraße zu fassen.
Anlagen zur Vorlage
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