19.09.2019 - 3 Montessori-Grundschule Mataréstraße: Vorstellu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 19.09.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Lambertz vom Gebäudemanagement der Stadt Aachen stellt die unterschiedlichen Planungsvarianten für die Montessori Grundschule Mataréstraße anhand einer PowerPoint-Präsentation vor (siehe Anlage).
Herr Sahm dankt ihm für die Vorstellung der verschiedenen Varianten für einen Neubau und bezieht sich zunächst auf die erste Variante. Seiner Auffassung nach sei es bedauerlich, dass für die Schule dabei lediglich ein Geschoss und die übrigen Geschosse für Wohnbebauung vorgesehen seien. Die Entwicklung der Schule könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden und daher wären lediglich kurzfristige Mietverträge möglich, welche dem Problem der Wohnungsnot nicht ausreichend entgegen kommen würde. Daher schlägt er vor, die vierte Variante umzusetzen, da dabei mehr Möglichkeiten zur Erweiterung und Entwicklung der Schule bestünden, falls es zukünftig noch weiteren Bedarf gebe. Durch eine offene Gestaltung des Pavillons mittels großer Glasflächen könnte auch eine gute Einsicht der dahinterliegenden Schulhofflächen gewährleistet werden, was laut Herrn Lambertz aus Sicht der Lehrer ein Argument gegen diese Variante gewesen sei. Daher plädiere er für eine Änderung des Beschlusses, da dieser lediglich auf die Variante eins ausgelegt sei.
Herr Lambertz ergänzt, dass die Aufteilung der Geschosse für schulische oder externe Nutzung noch nicht abschließend sei und dass in Anlehnung an die Nachbarbebauung insgesamt vier Geschosse möglich seien. In der Vorlage stehe zwar, dass die Schule lediglich auf das Erdgeschoss zugreifen solle, dies sei jedoch nicht abschließend beschlossen.
Herr Fischer ist ebenfalls der Meinung, dass bei einer Umsetzung der Variante eins für die Schule mehr als ein Geschoss zur Nutzung eingeplant werden solle, da eine Integration von Wohnbebauung an diesem Standort nicht sinnvoll sei. Je nachdem wie sich die Schule entwickelt wäre es klug, einige Reserveflächen nicht nur für die OGS zu schaffen.
Herr Brantin spricht sich für die Variante eins aus, äußert jedoch noch die Frage nach der Schwere der Vorbehalte durch den Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen. Zudem weist er auf andere Bauprojekte mit Wohnbebauung im schulischen Raum hin, bei denen es große Vorbehalte der Schule gegeben habe und erkundigt sich daher, wie die Schulleitung in diesem Fall zu den Plänen stehe.
Herr Lambertz erläutert, dass die Schulleitung einer integrierten Wohnbebauung positiv gegenüber stehe. Als Mieter sollten aus Sicht der Schulleitung Studierende gewählt werden, da diese oft nur kurzfristige Mietverträge abschließen würden und der Schule daher ein Stück Flexibilität bleiben würde, falls es zukünftig einen Erweiterungsbedarf gebe. Festzuhalten sei, dass die Wohnungen über keinerlei Außenfläche verfügen würden und auch baulich von der Schule abzugrenzen seien, sodass es keine Nutzerkonflikte gebe. Der Blick aus den Wohnungen auf das Schulgelände stelle für die Schulleitung kein Problem dar. Zu den Bedenken des Fachbereichs Umwelt bezüglich einiger zu fällender Bäume berichtet er, dass durch entsprechende Ersatzpflanzungen in der Vergangenheit die Vorbehalte oftmals haben ausgeräumt werden können, sodass er diesem optimistisch gegenüber stehe. Zudem sei das ganze Schulgelände mit Bäumen bewachsen und jede Variante würde einen Eingriff in die Vegetation mit sich bringen.
Herr Krott spricht sich ebenfalls für die erste Variante aus. Jedoch gibt auch er zu bedenken, dass bei einem möglichen Abriss der Pavillons zu einem späteren Zeitpunkt die dadurch entstehenden Raumdefizite aufgefangen werden müssten. Daher plädiert er für die Nutzung von zwei Geschossen für die Schule und der übrigen Geschosse für Wohnraum, gegebenenfalls auch für öffentlich geförderten Wohnraum. Zudem sollten die Prüfungen des Fachbereichs Umwelt abgewartet werden und im Notfall die vierte Variante weiter verfolgen, sollten die Bedenken von dieser Seite nicht ausgeräumt werden können.
Frau Griepentrog kann sich der Variante eins anschließen, da durch die vierte Variante in ihrer Wahrnehmung zu viel des Schulhofes verloren gehe und diese Fläche an keiner anderen Stelle neu geschaffen werden könne. Auch die Bedenken des Fachbereichs Umwelt müssten ernst genommen werden, obwohl sie davon ausgehe, entsprechende Flächen für Ersatzpflanzungen schnell finden zu können. Jedoch könne auch sie dem Automatismus, welcher sich durch den Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte ergebe, nicht zustimmen. Sie bittet vielmehr um erneute Vorlage im Schulausschuss, sollten umweltrechtliche Gründe gegen die Realisierung der ersten Variante sprechen.
Es wird zunächst über den Vorschlag von Herrn Sahm abgestimmt, welcher sich für die vierte Variante aussprechen würde. Der Vorschlag wird mit einer Zustimmung mehrheitlich abgelehnt.
Der Beschluss wird dahingehend ergänzt, dass eine erneute Beteiligung des Schulausschusses stattfinde, sollten die umweltrechtlichen Bedenken gegen die Variante eins nicht ausgeräumt werden.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, die Verwaltung mit der Erstellung der Entwurfsplanung und der Vorlage der Kostenberechnung (Lph 3 HOAI) für die Variante 1 zu beauftragen, sollten rechtliche Gründe dieser Variante 1 widersprechen, wird eine erneute Beratung im Schulausschuss gewünscht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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4,2 MB
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