10.10.2019 - 5.2 Stellenplan 2020 und Entwicklung der Personal- ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Anmerkung der Verwaltung:

Damit die in der Vorlage aufgeführten Haushaltspositionen zunächst am Vortag in der Sitzung des Rates der Stadt im Rahmen der Haushaltseinbringung vorgelegt werden konnten, wird die Vorlage -wie bereits aus der Einladung zu entnehmen war- in die heutige Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses als Tischvorlage in Form einer 1. Lesung eingebracht.

 

Vorweg spricht Herr Dr. Kremer den an der Vorlagenerstellung beteiligten Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Personal und Organisation namentlich Frau Oldenburg, Frau Gussmann -der Nachfolgerin von Frau Pielen-, Frau Joka-Gabel, Frau Kleinholz, Herrn Zimmermann und Herrn Hammers seinen Dank aus. Sodann stellt er den Mitgliedern des Ausschusses die Inhalte der Vorlage zum Entwurf des Stellenplanes 2020, den Verfahrensablauf des Stelleneinrichtungsverfahrens von Januar 2019 bis Januar 2020, die Veränderungen zum Stellenplan 2019, die Zuordnung bzw. Aufteilung neuer Stellen nach Aufgabenbereichen und -arten, die Stellen- und Kostenbetrachtung, die Kostenentwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen, die Entwicklung der Planstellen und Mitarbeiterzahlen und entsprechender Kennzahlen sowie die Personalbesetzungsquote im Rahmen einer Präsentation vor. Von insgesamt 61,0 neuen Stellen entfielen 42,0 Stellen auf Pflichtaufgaben. 19,0 Stellen sollten zur Wahrnehmung von „freiwilligen“ Aufgaben eingerichtet werden. Demgegenüber stehe eine Einsparung von 12,0 Planstellen. Insgesamt schließe der Stellenplan 2020 somit, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung in den politischen Entscheidungsgremien, gegenüber dem Stellenplan 2019 vorerst gesamtstädtisch mit 48,5 Mehrstellen (einschließlich einer Korrektur des Stellenplans 2019 von -0,5 Stelle) ab. Hierin enthalten seien 15,5 Stellen, welche die Politik bereits unterjährig im laufenden Haushaltsjahr 2019 im Vorgriff auf den Stellenplan 2020 genehmigt habe. Die in Ansatz gebrachten Personalkosten für die 61,0 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe, die sich hauptsächlich aus der Verlängerung bzw. dem Wegfall von kw-Vermerken ergäben, beliefen sich in 2020 auf insgesamt rd. 4,7 Millionen Euro. Davon entfallen 2,9 Millionen Euro auf den PKV. Darauf anzurechnen seien bereits eingeplante Mittel für vorhandenes Personal und Stelleneinsparungen sowie haushaltsneutrale Verlagerungen in Höhe von rd. 1,2 Millionen Euro. Es verbliebe durch Personalkostenerstattungen, Gebühreneinnahmen und sonstiger Mehrbeträge letztlich ein ungedeckter Betrag an den Gesamtkosten für die neuen Stelleneinrichtungen in Höhe von rd. 1,4 Millionen Euro. Der prozentuale Anteil für den finanziellen Mittelbedarf der neuen Stellen beliefe sich im Verhältnis zu den insgesamt für den Haushalt 2020 angemeldeten fortgeschriebenen Personalaufwendungen 2020 in Höhe von rd. 202,5 Millionen Euro auf 0,72 Prozent. Aufgrund der Ansatzkürzungen für die neu einzurichtenden Stellen werde eine einmalige Verbesserung im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 737 Tausend Euro erzielt. Ohne Ansatzkürzung werde der prozentuale Anteil 1,08 Prozent betragen und exakt dem für 2021 ermittelten Wert entsprechen.

Für Personal- und Versorgungsaufwendungen inklusive Stelleneinrichtungen seien insgesamt Mittel in Höhe von rd. 246,2 Millionen Euro erforderlich. Es ergebe sich somit im PKV 2020 gegenüber 2019 eine Erhöhung von rd. 11,8 Millionen Euro. Der Mehrbedarf resultiere im Wesentlichen aus der Fortschreibung der Personal- und Verwaltungsaufwendungen. Maßgeblich hierfür sei zum einen der dreistufige Tarifabschluss aus 2018 für Beschäftige bzw. aus 2019 der Besoldungsabschluss für Beamte. Zum anderen führe die steigende Zahl der Versorgungsfälle zu einem erheblichen Anstieg der Pensionszuführungen für Versorger, der nur zum Teil durch eine höhere ertragswirksame Auflösung von Pensionsrückstellungen ausgeglichen werde. Den Personalaufwendungen insgesamt stünden dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget gegenüber. Hierfür wären erstmalig für den Haushalt 2018 separate Konten eingerichtet worden, um die entsprechenden Erträge gesondert darzustellen und auszuwerten. Die dem Personalkostenverbund anzurechnenden Erstattungen und Zuweisungen beliefen sich auf rd. 36,5 Millionen Euro. Dies entspreche einem prozentualen Anteil von 18,05 Prozent an den gesamten Personalaufwendungen. Die im Haushaltsplanentwurf 2020 eingeplanten rd. 205,5 Mio. € für Personalaufwendungen ergäben sich aufgrund der vorsorglichen Berücksichtigung des Bedarfes für 3,0 Stellen Klimaschutz und des zusätzlichen Mehrbedarfes zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes sowie der erforderlichen Erhöhung der Pensionszuführungen für Beamte.

Die Darstellung der Entwicklung der Planstellen und der Mitarbeiterzahlen, der Kennzahlen (Beamtenquote/Anzahl der Versorgungsempfänger/laufender Versorgungsaufwand/Personalintensität) sowie der Personalbesetzungsquote diene abschließend der grafischen Unterlegung der vorgenannten Ausführungen.

 

Im Anschluss an den Vortrag bedankt sich Frau Eschweiler bei den Mitwirkenden für die erneut sehr gute Vorlage. Die transparente Aufbereitung des Zahlenwerkes und die nachvollziehbare Darstellung des Stellenplanes und der Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen. sorge dafür, dass die Politik von Jahr zu Jahr eine sich stetig verbesserte Beratungsgrundlage erhalte.

 

Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 zu beschließen. Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 zur Kenntnis.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen