Entscheidungsvorlage - FB 61/1500/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

  1. Sie empfiehlt dem Rat, die Aufstellung des Bebauungsplanes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße mit der neuen städtebaulichen Zielsetzung

a)      für das Gesamtgebiet Antoniusstraße / Mefferdatisstraße (gemäß Anlage 1)

-          städtebauliche Aufwertung und Entwicklung einer angemessenen städtebaulichen Struktur und architektonischen Gestaltung mit einem vielfältigen innenstadt- bzw. altstadttypischen Nutzungsangebot

b)      für den Teilbereich um die Antoniusstraße zusätzlich (gemäß Anlage 1)

-          Konzentration der Prostitution in einem räumlich noch festzulegenden Teilbereich der Antoniusstraße

-          Umnutzung von Teilbereichen für andere innenstadt- bzw. altstadttypische Nutzungen (ohne Prostitution)

-          Verbesserung der Sicherheit, der städtebaulichen und der sozialen Situation im Konzentrationsbereich

-          Verringerung der negativen Auswirkungen („Trading-Down-Effekt“) der Prostitutionsnutzung auf die Umgebung

-          angemessene bauliche Verdichtung und Verbesserung der Bausubstanz

zu beschließen.

  1. Sie empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass frühere Beschlüsse mit anderen städtebaulichen Zielsetzungen zukünftig keine Rechtswirkungen mehr entfalten.
  2. Sie empfiehlt dem Rat, die Verwaltung unter Berücksichtigung der Planungsziele mit der Erarbeitung eines Konzeptes für die zukünftige Lage und räumliche Abgrenzung zur Konzentration der Prostitution in der Antoniusstraße und mit der Einbringung des Konzeptes in das Bebauungsplanverfahren zu beauftragen.

 


Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

  1. Er empfiehlt dem Rat, die Aufstellung des Bebauungsplanes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße mit der neuen städtebaulichen Zielsetzung

a)      für das Gesamtgebiet Antoniusstraße / Mefferdatisstraße (gemäß Anlage 1)

-          städtebauliche Aufwertung und Entwicklung einer angemessenen städtebaulichen Struktur und architektonischen Gestaltung mit einem vielfältigen innenstadt- bzw. altstadttypischen Nutzungsangebot

b)      für den Teilbereich um die Antoniusstraße zusätzlich (gemäß Anlage 1)

-          Konzentration der Prostitution in einem räumlich noch festzulegenden Teilbereich der Antoniusstraße

-          Umnutzung von Teilbereichen für andere innenstadt- bzw. altstadttypische Nutzungen (ohne Prostitution)

-          Verbesserung der Sicherheit, der städtebaulichen und sozialen Situation im Konzentrationsbereich

-          Verringerung der negativen Auswirkungen („Trading-Down-Effekt“) der Prostitutionsnutzung auf die Umgebung

-          angemessene bauliche Verdichtung und Verbesserung der Bausubstanz

zu beschließen.

  1. Er empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass frühere Beschlüsse mit anderen städtebaulichen Zielsetzungen zukünftig keine Rechtswirkungen mehr entfalten.
  2. Er empfiehlt dem Rat, die Verwaltung unter Berücksichtigung der Planungsziele mit der Erarbeitung eines Konzeptes für die zukünftige Lage und räumliche Abgrenzung zur Konzentration der Prostitution in der Antoniusstraße und mit der Einbringung des Konzeptes in das Bebauungsplanverfahren zu beauftragen.

 

 

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis.

  1. Er beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße mit der neuen städtebaulichen Zielsetzung

a)      für das Gesamtgebiet Antoniusstraße / Mefferdatisstraße (gemäß Anlage 1)

-          städtebauliche Aufwertung und Entwicklung einer angemessenen städtebaulichen Struktur und architektonischen Gestaltung mit einem vielfältigen innenstadt- bzw. altstadttypischen Nutzungsangebot

b)      für den Teilbereich um die Antoniusstraße zusätzlich (gemäß Anlage 1)

-          Konzentration der Prostitution in einem räumlich noch festzulegenden Teilbereich der Antoniusstraße

-          Umnutzung von Teilbereichen für andere innenstadt- bzw. altstadttypische Nutzungen (ohne Prostitution)

-          Verbesserung der Sicherheit, der städtebaulichen und sozialen Situation im Konzentrationsbereich

-          Verringerung der negativen Auswirkungen („Trading-Down-Effekt“) der Prostitutionssnutzung auf die Umgebung

-          angemessene bauliche Verdichtung und Verbesserung der Bausubstanz

  1. Er beschließt, dass frühere Beschlüsse mit anderen städtebaulichen Zielsetzungen zukünftig keine Rechtswirkungen mehr entfalten.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der Planungsziele mit der Erarbeitung eines Konzeptes für die zukünftige Lage und räumliche Abgrenzung zur Konzentration der Prostitution in der Antoniusstraße und mit der Einbringung des Konzeptes in das Bebauungsplanverfahren.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1.                     Bisheriger Verlauf des Planverfahrens – Antoniusstraße / Mefferdatisstraße –

Der erste Aufstellungsbeschluss für den nördlichen Bereich ohne Parkhaus wurde am 01.12.2005 gefasst mit dem Ziel der „Aufwertung und der Steuerung von Vergnügungsstätten, Spielhallen und Bordellnutzung“. Gleichzeitig liefen die Planungen zum Abriss des Parkhauses und zur Neubebauung an.

 

Der Aufstellungsbeschluss vom 28.02.2013 ergänzte den o.g. Aufstellungsbeschluss um das Ziel, die Realisierung von Kerngebietsnutzungen im gesamten Plangebiet zu ermöglichen und Vergnügungsstätten in diesem Bereich auszuschließen. Mit Beschluss vom 05.12.2013 (FB61/1018/WP16) wurde als geänderte städtebauliche Zielsetzung die städtebauliche Aufwertung und Realisierung einer Kerngebietsnutzung mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde bereits die Konzentration der vorhandenen Bordelle in einem Laufhaus favorisiert.

 

2015 wurde der städtebauliche Wettbewerb „Altstadtquartier Büchel“ ausgelobt. Zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses wurde die städtebauliche Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses am 25.02.2016 (FB61/0358/WP17) konkretisiert und 2017 eine frühzeitige Beteiligung im Bebauungsplanverfahren auf dieser Grundlage durchgeführt (FB61/0673/WP17).

 

Nach Rückzug der Hauptinvestoren aus dem Projekt 2019 wurden das Parkhaus sowie weitere Grundstücke von der Stadt Aachen bzw. der neu gegründeten Stadtentwicklungsgesellschaft erworben. Eine neue Projektstruktur unter Federführung der Stadt entstand.

 

Am 11.07.2019 wurde im Planungsausschuss ein Überblick über den Stand der Planungen gegeben und gleichzeitig die Wiederaufnahme der vorbereitenden Untersuchungen im Bereich Antoniusstraße / Mefferdatisstraße beschlossen (FB61/1239/WP17). Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen soll die Grundlage für die Entscheidung über die Anwendung des Sanierungsrechtes bilden, insbesondere den Erlass einer Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB.

 

Am 09.01.2020 wurde das Projekt Altstadtquartier Büchel im Planungsausschuss öffentlich vorgestellt. Zum einen wurden die städtebaulichen Ziele des Innenstadtkonzeptes dort bestätigt:

-          städtebauliche Neuordnung des Viertels

-          Neubebauung des Parkhausgrundstücks und seiner Umgebung mit einer Mischnutzung

-          Ausweitung der Fußgängerbereiche in der Altstadt

-          flächenmäßige Reduzierung der Prostitutionsnutzung

Zum anderen wurden die Themen „Wissen“, „Wohnen“ und „Wiese“ als beispielhafte, imagestärkende Planungsbausteine vorgestellt. Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Entwicklung des Altstadtquartiers Büchel in der vorgestellten Form weiterzuführen.

 

Über den aktuellen Stand des Projektes wird auf eine separate Beratungsvorlage (Dez.III/0020/WP17) in der jeweils gleichen Sitzung mit dem Titel „Altstadtquartier Büchel“ verwiesen.

 

  1.                     Neufassung der städtebaulichen Zielsetzung

Die 2016 detailliert beschlossenen, 2017 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kommunizierten Planungsziele sollen aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen und der jüngeren Beschlusslage des Planungsausschusses vom 11.07.2019 und vom 09.01.2020 für das weitere Verfahren grundlegend angepasst werden und durch die im Folgenden aufgeführten, räumlich differenzierten Planungsziele ersetzt werden.

 

Insbesondere in der Sitzung des Planungsausschusses vom 09.01.2020 hat sich der Planungsausschuss ausführlich mit der Entwicklung des Altstadtquartiers Büchel beschäftigt.

 

Die neuen Planungsziele für den Gesamtbereich des Bebauungsplanes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße lauten wie folgt:

-          städtebauliche Aufwertung und Entwicklung einer angemessenen städtebaulichen Struktur und architektonischen Gestaltung mit einem vielfältigen innenstadt- bzw. altstadttypischen Nutzungsangebot

 

Die neuen Planungsziele für den Teilbereich um die Antoniusstraße lauten wie folgt:

-          Konzentration der Prostitution in einem räumlich noch festzulegenden Teilbereich der Antoniusstraße

-          Umnutzung von Teilbereichen für andere altstadttypische Nutzungen (ohne Prostitution)

-          Verbesserung der Situation im Konzentrationsbereich

-          Verringerung der negativen Auswirkungen („Trading-Down-Effekt“) der Prostitutionsnutzung auf die Umgebung

-          bauliche Verdichtung und Verbesserung der Bausubstanz

 

Unter Berücksichtigung der o.g. Zielsetzung und unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange (Soziales, Sicherheit…), der Belange der Eigentümer und der dort Tätigen soll ein Konzept erarbeitet werden, das klärt, in welchem Bereich der Antoniusstraße durch eine Konzentration der Prostitution möglichst alle Belange berücksichtigt werden.

 

Dieses Konzept soll kurzfristig in einen Teilbebauungsplan für den Bereich um die Antoniusstraße münden. Dieser soll zumindest in Bezug auf die Art der baulichen Nutzungen Festsetzungen treffen. Gegebenenfalls können kurzfristig nicht alle Zielsetzungen für den Teilbereich Antoniusstraße umgesetzt werden. Dies erfolgt dann spätestens mit einem Bebauungsplan für das Gesamtgebiet.

 

Parallel zum Bauleitplanverfahren wird die Anwendung weitergehender Instrumente des besonderen Städtebaurechts im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung (VU) nach § 141 Baugesetzbuch geprüft. Mit Beschluss der Durchführung der VU vom 11.07.2019 wurden die sich abzeichnenden städtebaulichen Missstände umrissen und eine zum Umgang mit der Prostitution bereits bewusst offen gehaltene Zielformulierung gewählt, sie „in einem Teilbereich“ zu konzentrieren.

 


  1. Anwendung von Plansicherungsinstrumenten

Die bisherigen städtebaulichen Zielsetzungen werden grundlegend verändert oder angepasst. Es ist insbesondere die Frage zu beantworten, in welchem Teilbereich der Antoniusstraße die Bordellnutzungen konzentriert werden sollen und wie die anderen Nutzungen im Verhältnis dazu gestaltet werden können.

Dies wiederum erfordert, dass – solange der Teilbereich, in dem die Konzentration erfolgen soll, nicht abschließend feststeht – Plansicherungsinstrumente rechtssicher ergriffen werden können. Die Klärung der städtebaulichen Verortung und sozialräumlichen Qualität der Bodellnutzung ist wesentlicher Bestandteil der Planung. Zwischenzeitlich eingehende Bauanträge auf Bordellnutzung, die ohne die Anwendung von Plansicherungsinstrumenten genehmigt werden müssten, können eine zielgerichtete Planung wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen. Als Grundlage für die Anwendung von Plansicherungsinstrumenten wird die erneuerte städtebauliche Zielsetzung zum Gegenstand dieses Beschlusses gemacht.

 

  1.                     Beschlussempfehlung

Die Beschlussempfehlung richtet sich an den Rat der Stadt, obwohl die Zuständigkeit für Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen gemäß Zuständigkeitsordnung dem Planungsausschuss obliegt.

Der Rat der Stadt hat sich jedoch in seiner Sitzung am 14.06.2017 (TOP Altstadtquartier Büchel hier: Gemeinsamer Tagesordnungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 29.05.2017) mit der Zielsetzung des Bebauungsplanes beschäftigt und wie folgt beschlossen: „Der Rat der Stadt Aachen empfiehlt mehrheitlich dem Planungsausschuss, das Planverfahren Altstadtquartier Büchel auf der Basis der Beschlussfassung vom 18.05.2017 fortzusetzen.“ Die Beschlussfassung vom 18.05.2017 beinhaltete städtebauliche Ziele, von denen sich aktuell gelöst werden soll.

Entsprechend ist eine abweichende Beschlussfassung erneut durch den Rat erforderlich.

Im weiteren Verfahren gelten grundsätzlich die kommunalrechtlichen Vorgaben zur Zuständigkeit einschließlich der Regelungen der Zuständigkeitsordnung.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die neue städtebauliche Zielsetzung gemäß Ziffer 2 zu beschließen.

Die Verwaltung empfiehlt weiterhin zu beschließen, dass frühere Beschlüsse mit anderen städtebaulichen Zielsetzungen zukünftig keine Rechtswirkungen mehr entfalten.

Die Verwaltung empfiehlt, unter Berücksichtigung der Planungsziele, die Erarbeitung eines Konzeptes für die zukünftige Lage und räumliche Abgrenzung zur Konzentration der Prostitution in der Antoniusstraße und die Einbringung des Konzeptes in das Bebauungsplanverfahren zu beschließen.


 

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Anlagen

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