Entscheidungsvorlage - FB 61/1040/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht über den Einsatz von defensiver Architektur in Aachen;
Tagesordnungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.09.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- DEZ III, FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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05.12.2024
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Erläuterungen
Anlass
Die SPD-Fraktion und die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Aachen haben am 3.9.2024 einen Tagesordnungsantrag zum Thema defensive Architektur gestellt (s. Anlage). Gefragt ist ein „Sachstandsbericht über den Einsatz von defensiver Architektur in Aachen“, der folgende Punkte umfassen soll:
- Aktuelle Standorte und Ausmaße defensiver Architektur
- Zweck und Zielsetzung der installierten Maßnahmen
- Auswirkungen auf wohnungslose Menschen, Jugendliche, Senior*innen und andere betroffene Gruppen
- Mögliche sozialverträgliche Alternativen
Das Thema defensive Architektur ist durch die Stadtverwaltung bisher nicht umfassend analysiert worden.
Darum ordnet diese Vorlage zunächst den Begriff ein und geht auf verschiedene Typen defensiver Architektur ein. Konkrete Beispiele zeigen die Komplexität des Themas auch im Einzelfall und in Aachen auf. Darüber hinaus gehende Analysen und Vorschläge sollten ggf. in einem gesonderten Auftrag bearbeitet werden.
Defensive Architektur: Einordnung des Begriffs
Defensive Architektur, auch als feindliche Architektur bekannt (aus dem Englischen defensive architecture, hostile architecture), kann als eine Stadtgestaltungsstrategie definiert werden, die die Elemente der gebauten Umwelt nutzt, um Verhaltensweisen zu ordnen, die als sicherheits- und ordnungspolitisch schwierig empfunden werden.
Der Ansatz ist in den 1970er Jahren erstmalig beschrieben worden (Newman, Oscar (1972): „Defensible Spaces“). Die entsprechende Theorie betrachtet den Raum umfassend und adressiert das Zusammenspiel aus Städtebau (Funktion, Dichte, Adressbildung etc.) und der Gestaltung des Öffentlichen Raums (von Einsehbarkeit bis zur Gestaltung öffentlicher Stadtmöbel). Auffassung von Newman war, dass es möglich ist, durch ein intelligentes Zusammenspiel aus Städtebau, Stadtgebrauch und Gestaltung des öffentlichen Raums Kriminalität in einer Nachbarschaft / einem Stadtviertel zu befördern oder auch zu reduzieren. Seine Theorie und seine Beobachtungen beziehen sich auf die Situation in Amerikanischen Großstädten in den 60er und 70er Jahren.
In der Beschreibung des Begriffs Defensive Architektur (auch als feindliche Architektur bezeichnet) wird sich zwar auf Newman bezogen, es wird hier allerdings viel konkreter auf das Design von Häusern und Möbeln an der Schnittstelle zum öffentlichen Raum abgezielt und damit eher einem kriminologischen Ansatz gefolgt:
«Defensive Architektur ist eine Form der Gestaltung des öffentlichen Raums, des öffentlichen Personennahverkehrs, öffentlicher Gebäude, von Stadtmöbeln oder anderen Objekten, um Aktivitäten wie das Skateboardfahren, das Anbringen von Graffiti oder den Aufenthalt von Obdachlosen und Suchterkrankten zu verhindern. Im weiteren Sinn kann auch die Vermeidung von Verunreinigungen, Diebstählen und Autounfällen oder die Vergrämung von Tieren gemeint sein». Wikipedia (Zugriff 25.9.24)
Die Aufmerksamkeit und die Debatte rund um das Thema defensive Architektur steht in engem Zusammenhang mit der Debatte über (gefühlte) Sicherheit. Die Positionen sind sehr unterschiedlich: Einerseits wird argumentiert, dass defensive Architektur für die Eindämmung der Kriminalität notwendig sei, andererseits sei defensive Architektur inakzeptabel, da sie innerhalb unserer Gesellschaft vor allem die Gefährdeten und Schutzbedürftigen trifft (Obdachlose, suchtkranke Menschen, etc.), die häufig am stärksten auf den öffentlichen Raum angewiesen sind.
Die vorliegende Vorlage konzentriert sich auf die Aspekte, die den öffentlichen Raum betreffen. Wie nachfolgend deutlich wird, spielen bei dem Einsatz defensiver Architektur jedoch häufig auch private Verantwortlichkeiten eine große Rolle.
Defensive Architektur in Aachen
Anhand von konkreten Beispielen aus Aachen sollen im Folgenden verschiedene Arten von defensiver Architektur und die damit verbundenen Abwägungsprozesse veranschaulicht werden. Die Kategorien 1-5 sind ein erster Ansatz, wiederkehrende Typologien zu systematisieren.
- Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, „Terrorprävention“ und Schutz des städtischen Grüns
Im weitesten Sinne können auch Maßnahmen, wie z.B. das Aufstellen von Pollern, um das Parken auf öffentlichen Plätzen zu verhindern, oder von Gittern, Pfosten und Zäunen zum Schutz von Bäumen oder Blumenbeeten als defensive Architektur betrachtet werden. Ihr Einsatz ist in jeder Stadt weit verbreitet. Sie stellen kein bewusstes Ausgrenzungselement für eine bestimmte Personengruppe dar, sondern generieren einen Nutzen für das gute und sichere Zusammenleben aller Stadtbewohner*innen. Sie sollen dafür sorgen, dass Vorschriften eingehalten werden. So wird bspw. das widerrechtliche Parken auf engen Gehwegen in der Altstadt durch Poller unterbunden, so dass die Gehwege für zu Fuß Gehende benutzbar bleiben.
Nach den Terroranschlägen in Nizza und Berlin in 2016 wurden auch in Aachen Maßnahmen für Terrorprävention umgesetzt, die bestimmte Bereiche in der Stadt gegen Terroranschläge schützen sollen. Der Marktplatz wurde zum Schutz der Besucher*innen des Weihnachtsmarktes und anderer Großveranstaltungen mit zusätzlichen massiven und teilweise absenkbaren Pollern versehen.
Für den Schutz von Beeten und Bäumen, gibt es in Aachen schon lange Standardelemente, um das Überfahren und Betreten zu verhindern. Hierzu finden in Einzelfällen regelmäßig fachbereichsübergreifende Abstimmungen statt, um mit vertretbarem Aufwand zielführende Lösungen zu finden. Am Kaiserplatz wurde hier z.B. als Lösung für den Schutz eines Baumbeets eine Kombination von dichterer Bepflanzung und niedrigem Schutzprofil gewählt.
- „Obdachlosenpräventions-Design“
Dies ist die Kategorie, die am häufigsten unter „defensiver Architektur“ bekannt ist und am meisten in der Kritik steht. In vielen Großstädten wie in New York, London oder Tokyo, aber auch in Malmö oder Kopenhagen wird diese Gestaltungstrategie konsequent angewandt. Hier werden Sitzgelegenheiten und Mobiliar in sensiblen öffentlichen Räumen so entworfen oder ausgerüstet, dass sie nicht als Schlafgelegenheiten von Obdachlosen oder Erholungssuchenden genutzt werden können. Ein klassisches Beispiel ist die Einführung von Armlehnen in Bänken mit einem Abstand von ca. 60 cm und/ oder einer reduzierten oder mit leichtem Gefälle gestaltete Sitzfläche, um generell lange Aufenthalte zu vermeiden. Auch das Fehlen von Rückenlehnen ist oft beabsichtigt, um die Verweildauer zu verkürzen.
Die Standardbänke, die im öffentlichen Raum Aachens verwendet werden, verfügen fast immer über eine Rückenlehne und insbesondere in öffentlichen Parks über Armlehnen, um die Nutzbarkeit für die ältere Generation zu gewährleisten.
Die Aachener Bushaltestellen haben ein recht kleines Bankelement. Dieses verbindet die notwendige Anpassung an den begrenzten Raum im Haltestellenbereich mit der Notwendigkeit, das Liegen zu verhindern. Der Sitzkomfort ist in diesem Fall mäßig, aber für kurze Warte- und Umsteigezeiten angemessen.
Plätze werden in Aachen so gestaltet, dass Angebote und Qualitäten für den Aufenthalt aller geschaffen werden. Dass es hierbei zu Konflikten zwischen den Nutzergruppen kommen kann, ist immanent. Die Stadtgestaltung reagiert sehr einzelfallbezogen auf die unterschiedlichen Plätze in Aachen und findet entsprechende Lösungen. Die Zusammenarbeit mit der polizeilichen Kriminalprävention gehört regelhaft zum Planungsprozess bei stadtgestalterischen und städtebaulichen Maßnahmen. Ein aktuelles Beispiel sind die neuen begrünten Sitzinseln auf dem Willy-Brand-Platz. In diesem besonderen Kontext gab es eine klare Stellungnahme der Polizei, Mobiliar zu vermeiden, das „als Schlafplatz genutzt werden könnte“ und für Vandalismus anfällig sei. Um dieser Anforderung und gleichzeitig dem Ziel mehrgenerationengerechte Möblierung anzubieten, gerecht werden zu können, sind Sitzgelegenheiten vorgesehen worden, die etwas weniger tief als üblich sind und über Rückenlehne und Armlehnen verfügen (mit einem Abstand von 140 cm oder mehr). Das Ergebnis ist gestalterisch gut und der Nutzungskomfort bleibt gewährleistet.
Der im Rahmen des Fokusjahres in der Großkölnstraße installierte Spielcontainer zeigt einen weiteren Ansatz: Im Innenraum des Containers befinden sich speziell für Kinder zum Spielen konzipierte Baumstämme, auf die sie klettern können. Gleichzeitig wirken diese aber auch als Hindernis für diejenigen, die sich hier hinlegen wollen. Diese Doppelfunktion wird im Einklang mit der Gesamtgestaltung des Spielgeräts umgesetzt.
- Beseitigung von Ausstattungselementen der öffentlichen Nutzung
Defensive Architektur kann im Extremfall auch die vollständige Beseitigung eines baulichen Elements des Freiraums (Abbau von Bänken oder Spielgeräten) bedeuten. Um den Missbrauch des öffentlichen Raums durch bestimmte Personengruppen zu verhindern, wird dabei allerdings für die gesamte Bürgerschaft die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums eingeschränkt. Aus diesem Grund muss eine solche Maßnahme mit äußerster Vorsicht angewendet werden.
In Aachen ist ein solches Vorgehen in der jüngeren Vergangenheit nicht bewusst angewandt worden. Sitzbänke werden im Stadtgebiet, dort wo es Sinn macht, möglichst flächendeckend installiert, auch in „sensiblen“ Bereichen und durchaus bewusst, um Aufenthalt für alle zu ermöglichen (Bsp. Bahnhofsvorplatz, Willy-Brandt-Platz, u.v.a.). Bänke wurden bisher nicht aus Gründen der „Steuerung von Nichtaufenthalt“ abgebaut, sondern nur, wenn Bänke marode sind. Unregelmäßig gibt es Bitten von Anwohnenden Bänke abzubauen (z.B. an der Harscampstraße / Ecke Lothringerstraße oder Pontstraße / Ecke Marienbongard). Diesen Bitten wurde bisher nicht nachgekommen.
Am Beispiel von Spielgeräten muss die Verwaltung auch Aspekte der Kindeswohlgefährdung berücksichtigen. Es gab in den letzten Jahren einige Fälle, in denen die fortgesetzte missbräuchliche Nutzung oder „Belagerung“ der für Kinder konzipierten Spielgeräte durch andere Personengruppen u.a. auch ein Grund war, warum diese entfernt werden mussten (z. B. im rückwärtigen Bereich der St. Nikolaus Kirche, City-Kirche, oder an der Harscampstraße / Ecke Lothringerstraße).
- Sperren von Nischen / Eingängen zu Gebäuden
Nutzungsmissbrauch kann zum vorübergehenden oder dauerhaften Schließen von Übergangsräumen zwischen öffentlichem Raum und Gebäuden führen. Sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Gebäuden kann festgestellt werden, dass Nischen und überdachte Eingangsbereiche zusätzlich durch Gitter und Tore gesichert werden, um den Aufenthalt von unerwünschten Personen insbesondere während der Nachtstunden dort zu verhindern. Hier ist der Leidensdruck von Anwohnern und Geschäftsleuten besonders groß, wenn Hinterlassenschaften vor der Haustür regelmäßig entfernt werden müssen oder Eingänge nicht ohne Angst benutzbar sind.
Zu dieser Kategorie defensiver Architektur gehören auch Maßnahmen, die von Eigentümern unbewohnter Immobilienobjekte ergriffen werden, wie beispielsweise die „Verbretterung“ von Fassaden.
Es spielt daher eine wesentliche Rolle, wie bzw. dass diese Abgrenzungselemente gestaltet sind und eine gewisse Qualität besitzen. Das Citymanagement engagiert sich in diesem Bereich und hat bereits an mehreren Stellen Verbretterungen von leerstehenden Erdgeschosszonen in Kooperation mit Streetart-Künstler*innen gestalten lassen. Dabei geht es im Kern nicht darum, diese Leerstände zu kaschieren, sondern vor allem mehr Möglichkeitsräume für die Kulturszene in der Innenstadt zu eröffnen und gleichzeitig die Belastung durch oftmals verschmutzte temporäre Fassaden auf das Umfeld zu verringern.
- Schließung öffentlicher oder halböffentlicher (Durchgangs-)Räume
Die Sperrung oder Wegnahme einer zuvor öffentlich zugänglichen Freifläche oder öffentlichen Raums ist eine für alle sichtbare Maßnahme. Sie wird i.d.R. bei Vorliegen realer Straftaten und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Betracht gezogen. Aber auch der Aufwand für die Unterhaltung und Pflege solcher Räume in Relation zu ihrer Funktion und ihrem Nutzen kann ein Grund für die Sperrung sein. Der Ursprung für eine derart drastische Maßnahme liegt häufig in der städtebaulichen bzw. funktionalen Struktur, die nicht anpassungsfähig genug ist, um ausreichend soziale Kontrolle herzustellen.
Die Schließung mehrerer Aachener Fußgängerunterführungen (Kaiserplatz, Bushof), die auf der Grundlage eines autozentrierten Stadtplanungsmodells erstellt wurden, fallen in diese Kategorie. Ihre Sperrung liegt mittlerweile allerdings schon lange in der Vergangenheit.
Geblieben sind die Unterführungen Pontstraße und Turmstraße, die tatsächlich eine Bedeutung für zu Fuß Gehende im Zusammenhang mit der RWTH und der Hauptmensa behalten haben. Problematiken, wie Vermüllung insbesondere in Nischensituationen, auch durch nächtliche Nutzung durch Obdachlose, bleiben.
Eine Schließung des Durchgangs lediglich in den Nachtstunden wurde in Betracht bezogen, kann aber aufgrund von Personalmangel nicht durchgeführt werden. Eine häufige Reinigung und Instandhaltung dieser Orte und eventuelle gestalterische Verbesserungen sind erforderlich. Die Audimax-Unterführung war im Jahr 2020 Gegenstand eines umfassenden Street-Art-Projekts, das ihre Attraktivität deutlich steigerte und auch die Nutzung für Skater berücksichtigte. In der Ponttor-Unterführung ist aktuell vorgesehen, die Beleuchtung zu verstärken, um sozialunverträgliches Verhalten (z. B. Urinieren in Nischen) zu unterbinden.
Der Durchgang vom Büchel zum Hof über das Aachenfenster / „Platz der Wasserkunst“ ist ein weiteres Beispiel in besonders prominenter Lage: Hier hat der private Eigentümer in Abstimmung mit der Verwaltung die temporäre Sperrung veranlasst, obwohl es ein öffentliches Wegerecht gibt. Hintergrund waren Vandalismus und die Anwesenheit unerwünschter Gruppen. Der Zusammenhang mit dem Leerstand von umliegenden Gebäudeteilen liegt nahe und das Ziel des Eigentümers müsste sein, die Gebäude wieder in Nutzung und in einen funktionalen Zusammenhang mit dem Freiraum zu bringen, so dass eine Öffnung und Durchwegung für die Allgemeinheit wieder möglich ist. Deutlich wird an diesem Beispiel, dass die Kooperation von Stadt und Privaten sowie von Gebäudenutzung, -struktur und öffentlichem Raum entscheidend sind.
Fazit
Unter der Überschrift „Defensive Architektur“ subsummieren sich also komplexe Themenfelder, die die gesamte Gestaltung des öffentlichen Raumes betreffen. Damit ein funktionierendes Miteinander im öffentlichen Raum über Regeln und Stadtgestaltung gelingen kann, müssen zunächst alle Stadtnutzer*innen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, dazu bereit sein, unterschiedliche Lebensstile und Verhaltensweisen auszuhalten. Denn Vielfalt auf engem Raum gehört zum Wesen des städtischen Lebens.
Der wichtige und herausfordernde Auftrag für Politik, Verwaltung und Behörden ist, die Grenze zwischen dem Schutz der Privatsphäre und Sicherheit und der Handlungsfreiheit jedes Einzelnen dort gut zu gestalten und je nach Standort die richtigen Antworten dafür zu finden.
Da sich unsere Stadtgesellschaft ständig mit Blick auf Lebensstile, Haltungen und Alter verändert, wird es notwendig sein, dass Miteinander im öffentlichen Raum kontinuierlich und integriert zu bearbeiten. Die Gestaltung des öffentlichen Raumes inklusive seiner Möbel, sowie die Entwicklung von Spielregeln im Rahmen von Erlassen von Vorschriften wird sich immer wieder an die jeweilige „Stadtgeneration“ anzupassen haben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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JA |
NEIN |
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X |
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Ergebnis |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
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Ertrag |
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0 |
0 |
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Personal-/ Sachaufwand |
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Abschreibungen |
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Ergebnis |
0 |
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0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
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x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
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x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
|
mittel |
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80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
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vollständig |
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überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
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|
|
nicht |
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x |
|
nicht bekannt |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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