Entscheidungsvorlage - FB 45/0799/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung des Eigenanteils für das Sofortausstattungsprogramm des Landes NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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18.08.2020
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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20.08.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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26.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Schulausschusses, gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für den Eigenanteil des Sofortausstattungsprogramms zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 151.000 € zur Verfügung zu stellen.
- Der Schulausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für den Eigenanteil des Sofortausstattungsprogramms zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 151.000 € zur Verfügung zu stellen.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für den Eigenanteil des Sofortausstattungsprogramms zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 151.000 € zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Im September 2019 wurde die Förderrichtlinie für den Digitalpakt Schule veröffentlicht. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Tatsache, dass die Schulen geschlossen wurden bzw. eine Umstellung der Unterrichtsform von Präsenzunterricht auf Lernen auf Distanz erfolgte, wurde das Vorhandensein ausreichender digitaler Endgeräte an den jeweiligen Schulen in kürzester Zeit zwingend notwendig. Aufgrund dessen hat das Land NRW mit Datum 21.07.2020 die „Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 – 2024 – Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen“ (kurz: Sofortausstattungsprogramm) veröffentlicht. Diese hat zum Ziel, die Versorgung der Schülerinnen und Schüler (SuS) mit digitalen Endgeräten zu verbessern (vgl. Pkt. 1.1 der beigefügten Anlage 1). Für das Umsetzen der Förderrichtlinie bzw. Ausstatten der SuS mit entsprechenden digitalen Endgeräten stehen der Stadt Aachen Fördermittel in Höhe von 1.358.817,79 € zur Verfügung, die bis spätestens zum 31.12.2020 verwendet sein müssen (vgl. Pkt. 7.3 der Anlage 1).
Analog zu dem DigitalPakt Schule hat die Stadt Aachen als Zuwendungsempfängerin auch im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen. Unter der Voraussetzung des Abrufs der vollständigen Fördersumme entfällt somit ein Eigenanteil auf die Stadt Aachen in Höhe von rd. 151.000 € im Haushaltsjahr 2020.
Das Bereitstellen bzw. Verlagern der finanziellen Mittel muss aus Sicht der Verwaltung schnellstmöglich beschlossen werden, da die Fördermittel bis zum 31.12.2020 verbraucht sein müssen, der Markt für digitale mobile Endgeräte, insbesondere für Tablets, jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt stark ausgereizt ist und das Beschaffen solcher Geräte zunehmend anspruchsvoll wird. In enger Abstimmung mit der regio IT hat die Verwaltung daher bereits 2.000 iPads inkl. Schutzhüllen über die regio IT bestellt. Die seitens der Verwaltung initiierte und noch laufende Bedarfsabfrage bei den Schulen zeigt, dass über die 2.000 iPads hinaus ein weiterer, großer Bedarf an Tablets und Laptops für die SuS besteht. Die Fördermittel werden daher, sofern dies umsetzbar ist, vollständig ausgeschöpft werden.
Finanzierung
Die Deckung des Eigenanteils kann aus den folgenden Positionen erfolgen:
Investiv:
• Umgestaltung Schulhöfe (5-030101-800-00500-900-1, 78310000) mit 19.000 €
• Ersatzbesch. Einrichtung OGS (5-030101-800-00600-810-2, 78350000) mit 34.000 €
• Ersatzbesch. Verpflegungsküchen (5-030102-900-00700-810-1, 78350000) mit 3.979,75 €
• Umgestaltung Schulhöfe (5-030104-900-01700-900-1, 78310000) mit 20.000 €
• Umgestaltung Schulhöfe (5-030105-900-01400-900-1, 78310000) mit 10.000 €
• Umgestaltung Schulhöfe (5-030106-900-01300-900-1 , 78310000) mit 4.000 €
• Beschaffung Außenspielflächen Kitas (5-060101-800-00400-900-1, 78310000) mit 50.000 €
• Jugendberufshilfe (5-060201-900-00300-810-1, 78310000) mit 5.000 €
• Jugendberufshilfe (5-060201-900-00300-810-1, 78320000) mit 5.000 €
Konsumtiv:
• Grundschulen (1-030101-800-7, 52560000) mit 34.000 €
• Hauptschulen (1-030102-900-3, 52560000) mit 3.979,75 €
• Kinder- u. Jugendförderung §11-15 SGB VIII (1-060201-900-1, 57110040) mit 5.000 €
• Mieten Kita (1-060101-800-4, 54220000) mit 108.000 €
Da die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm bis zum 31.12.2020 verausgabt werden müssen, sind für die folgenden Haushaltsjahre finanzielle Mittel bzw. Deckung für die Finanzierung des Eigenanteils nicht erforderlich.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, für die Deckung des Eigenanteils in Höhe von rd. 151.000 € die vorgenannten Positionen heranzuziehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 1.358.817,79 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 1.509.797,54 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | -150.979,75 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -150.979,75 |
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| Deckung erfolgt aus 5-030101-800-00500-900-1, 78310000 5-030101-800-00600-810-2, 78350000 5-030102-900-00700-810-1, 78350000 5-030104-900-01700-900-1, 78310000 5-030105-900-01400-900-1, 78310000 5-030106-900-01300-900-1, 78310000 5-060101-800-00400-900-1, 78310000 5-060201-900-00300-810-1, 78310000 5-060201-900-00300-810-1, 78320000 | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 1.358.817,79 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 1.509.797,54 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | -150.979,75 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -150.979,75 | 0 |
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| Deckung erfolgt in gleicher Höhe aus 1-030101-800-7, 52560000 1-030102-900-3, 52560000 1-060201-900-1, 57110040 1-060101-800-4, 54220000 | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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580,8 kB
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