Entscheidungsvorlage - FB 01/0706/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Coronaerleichterungen bei Pacht- und Erbpachtzahlungen eingetragener Vereine
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beteiligt:
- Dezernat II; Dezernat VI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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26.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, die eingetragenen Vereine, die ein Pachtverhältnis mit der Stadt Aachen haben, von der Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses bzw. der Zahlung der Pacht für die Zeit vom 1.3.2020 bis 31.12.2020 zu befreien und die jeweiligen Zahlungen, begrenzt durch die Höhe der nachgewiesenen pandemiebedingten Schäden, auf Antrag zu erlassen. Der Erlass kann auch für bereits für den entsprechenden Zeitraum geleistete Pacht- bzw. Erbbauzinszahlungen beantragt werden. Im Antrag sind die pandemiebedingten Schäden detailliert und nachvollziehbar nachzuweisen sowie mit eidesstaatlicher Versicherung darzulegen, ob und ggf. in welcher Höhe zur Kompensation der pandemiebedingten Schäden andere Fördermittel aus öffentlichen Haushalten beantragt oder gewährt wurden. Soweit Stiftungsflächen betroffen sind, gilt diese Regelung ebenfalls entsprechend. Miet- und Pachtausfälle sind aus dem städtischen Haushalt dem Stiftungsvermögen zu erstatten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die eingetragenen Vereine engagieren sich in vielfältiger Weise auf kulturellem, sozialem, mildtätigen, sportlichem und ökologischem Gebiet in herausragender Weise für das Allgemeinwohl. Durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben diese für das Leben in unserer Stadt wichtigen Initiativen zum Teil erhebliche finanzielle Belastungen zu tragen. Um städtischerseits das Weiterbestehen des unverzichtbaren Engagements der eingetragenen Vereine zu gewährleisten, erscheint ein vorübergehender Erlass der Pachtzahlungen bzw. Erbbauzinszahlungen für einen begrenzten Zeitraum angemessen zu sein.