Entscheidungsvorlage - FB 36/0479/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Städte Stolberg und Aachen planen gemeinsam den Ausbau einer Radwegeverbindung zwischen den Ortsteilen Stolberg-Atsch und Aachen-Eilendorf auf bestehenden Trassen.Der geplante Radwegeausbau ist Bestandteil der Umsetzungsstrategie #AachenMooVE!1 im Rahmen des kommunalen Klimaschutzes NRW im Operationellen Programm EFRE NRW 2014-2020. Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen und zur Mobilitätsstrategie 2030.

 

Der geplante Ausbau der Radwegeverbindung mit einer Länge von etwa 1.770 m beginnt südlich des Friedhofs von Atsch, quert mittig zwischen den Ortslagen Atsch und Geisberg die Sebastianusstraße/L 236 und führt von dort bis an die von-Coels-Straße am südöstlichen Rand der Ortslage Eilendorf.

Zwischen der Sebastianusstraße/L 236 und der Ortslage Eilendorf verläuft die Stadtgrenze zwischen den beiden Städten Stolberg und Aachen.

Der Teilabschnitt auf Stolberger Stadtgebiet hat eine Länge von etwa 1.295 m und der Teilabschnitt auf Aachener Stadtgebiet hat eine Länge von etwa 475 m.

 

Der Teilabschnitt des Radwegs auf Aachener Stadtgebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt, welcher nahezu vollständig Landschaftsschutzgebiet ausweist. Ein kleiner Teilabschnitt im Westen vor der Ortslage Eilendorf ist als Fläche mit Besonderem Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern ausgewiesen.

 

Der geplante Radwegeausbau erfolgt auf Aachener Stadtgebiet auf einer ehemaligen Bahntrasse, die aktuell als Fuß- und Radweg genutzt wird. Die Flächeninanspruchnahme (Befestigung, Asphaltierung) betrifft die befestigte Trasse sowie Saumvegetation und Gehölze am Rand der Trasse.

 

Der durch den Ausbau der Radwegverbindung entstehende Eingriff in Natur und Landschaft wurde durch das Büro für Freiraum und Landschaftsplanung, Dipl.-Ing. Guido Beuster, im Rahmen eines landschaftspflegerischen Begleitplans bilanziert. Das durch die Maßnahme entstehende ökologische Defizit in Höhe von 256,8 ökologischen Wertepunkten nach dem Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft, wird durch die Abbuchung vom Ökokonto der Stadt Aachen kompensiert.

 

Es wurde ebenfalls eine Artenschutzprüfung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass das geplante Vorhaben bei Berücksichtigung der beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist.

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, FB 61/300, beantragte die für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans der Stadt Aachen.

Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, die naturschutzrechtliche Befreiung unter Beachtung der im landschaftspflegerischen Begleitplan und der Artenschutzprüfung genannten Auflagen zu erteilen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...