Anhörung - FB 02/0214/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweckverband Region Aachen - Haushaltssatzung für das Jahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- FB 02 / Dez. II
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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Anhörung/Empfehlung
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09.09.2020
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.09.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Haushaltsentwurf des Zweckverbandes Region Aachen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt die Zustimmung zur anteiligen Mitfinanzierung der Stichting euPrevent durch die Stadt Aachen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 sowie damit verbundene Haushaltsmittel für die erhöhte Zweckverbandsumlage der Stadt Aachen zu bewilligen.
- Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Haushaltsentwurf des Zweckverbandes Region Aachen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt die Zustimmung zur anteiligen Mitfinanzierung der Stichting euPrevent durch die Stadt Aachen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 sowie damit verbundene Haushaltsmittel für die erhöhte Zweckverbandsumlage der Stadt Aachen zu bewilligen.
- Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Haushaltsentwurf des Zweckverbandes Region Aachen zur Kenntnis. Er stimmt der anteiligen Mitfinanzierung der Stichting euPrevent durch die Stadt Aachen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zu und bewilligt damit verbundene Haushaltsmittel für die erhöhte Zweckverbandsumlage der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Zweckverband Region Aachen - Haushaltssatzung für das Jahr 2021
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Region Aachen für das Jahr 2021 wurde am 18.06.2020 in die Zweckverbandsversammlung eingebracht (Entwurf ist als Anlage 1 beigefügt). Die Beschlussfassung hierzu ist in der Zweckverbandsversammlung am 29.10.2020 vorgesehen.
Der vorliegende Entwurf sieht im Ergebnishaushalt ein Volumen von insgesamt 3.552.809 € in der Planung vor. Dies entspricht einer Reduzierung des Vorjahreswertes um 70.877 €.
Die von den Mitgliedskörperschaften für das Jahr 2021 insgesamt zu zahlende Zweckverbandsumlage wird in § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 auf 1.527.085 € festgesetzt – und ist damit gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert geblieben (Reduzierung um 11 € in 2021 gegenüber 2020).
Die auf die Stadt Aachen anteilig entfallende Zweckverbandsumlage ist für das Jahr 2021 in Höhe von (zunächst) 297.382 € ermittelt. Dies entspricht einem Anteil von rd. 19,47% an der gesamten Umlage und bedeutet gegenüber dem Vorjahr für die Stadt Aachen eine Erhöhung um 675 €. Dieser erhöhte Zahlungsanteil - gegen die Entwicklung der gesamten Zweckverbandsumlage – erklärt sich aus einem gewachsenen Einwohneranteil der Stadt Aachen, der als Verteilungsschlüssel zwischen den Mitgliedskörperschaften vereinbart ist. Nach den für die Umlageberechnung des Vorjahres 2020 maßgebenden Einwohnerzahlen betrug der städtische Anteil an der gesamten Zweckverbandsumlage rd. 19,43%.
Die mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf verbundene Stabilisierung der Zweckverbandsumlage ist allerdings – wie auch im Vorjahr – mit erkennbaren Risiken behaftet.
Hervorzuheben ist hierbei insbesondere die weiterhin problematische Liquiditätslage des Zweckverbandes, die aus dem hohen Anteil an Projektfinanzierungen resultiert, deren Rückfluss durch die Fördermittelgeber in der Regel zeitlich erst deutlich versetzt nach den tatsächlichen Ausgaben erfolgt. Im Falle unvorhersehbarer Entwicklungen oder kurzfristig hinzutretender Finanzbedarfe im Haushaltsjahr 2021 sind erneute finanzielle Nachschüsse der Mitgliedskörperschaften zum Erhalt der Liquidität des Zweckverbands zu erwarten bzw. befürchten – jedenfalls soweit nicht mit Rückflüssen bereits vorfinanzierter Projektausgaben zu rechnen ist.
Ob bzw. inwieweit die Auswirkungen der Corona-Pandemie diese finanzielle Situation zusätzlich verschärfen – oder möglicherweise entlasten – kann von hier aus nicht beurteilt werden. Im Quartalsbericht des Zweckverbands zum 31.03.2020 werden allerdings für den Fall, dass Projektaktivitäten (‘coronabedingt‘) im laufenden Jahr gänzlich ausfallen sollten, mögliche Einsparungen bei den hierfür eingeplanten Eigenmitteln benannt.
Wie bereits im Vorjahr ist auch im Haushaltsentwurf 2021 zudem augenfällig, dass der ZV im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung (Jahre 2022 – 2024) bei den Zuweisungen für lfd. Zwecke sowie insbesondere bei den Zuschüssen (EU, Land, Gemeinden) und sonstigen ordentlichen Erträgen erhebliche Reduzierungen erwartet. Gleiches gilt auch bei den ordentlichen Aufwendungen, allerdings gleichen die dortigen Kürzungen die geplanten Ertragsminderungen nicht aus. Kompensierend ist daher in den Jahren 2022 – 2024 planerisch ein stetiger Anstieg der Zweckverbandsumlage in Höhe von insgesamt 228.700 € (= Erhöhung 2024 gegenüber 2022) vorgesehen. Eine Erklärung für diese – nachstehend in ihren Beträgen dargestellten - Einplanungen ist den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.
Planansatz für Haushaltsjahr |
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| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Summe: Zuweisungen, Zuschüsse, sonstige ordentliche Erträge | 2.025.724 € | 1.609.794 € | 1.118.193 € | 1.081.061 € | ||
Unterschied zum Vorjahr |
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| -415.930 € | -491.601 € | -37.132 € |
Summe: Ordentliche Aufwendungen |
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| 3.547.309 € | 3.197.399 € | 2.803.818 € | 2.831.346 € |
Unterschied zum Vorjahr |
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| -349.910 € | -393.581 € | 27.528 € |
Zweckverbandsumlage |
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| 1.527.085 € | 1.593.105 € | 1.691.125 € | 1.755.785 € |
Unterschied zum Vorjahr |
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| 66.020 € | 98.020 € | 64.660 € |
Den schrittweisen Anstieg der Verbandsumlage im Zeitraum 2022 – 2024 übernimmt die Verwaltung aber nicht (stadtanteilig) in die städtische Haushaltsplanung. Mit Bezug auf die Beschlussfassung des Rates vom 06.11.2019 zur Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Jahr 2020 erwartet die Verwaltung vielmehr auch weiterhin entsprechende Anpassungen in der Haushaltsplanung des Zweckverbandes, damit die Zweckverbandsumlage auch in den Folgejahren auf dem Stand des Jahres 2020 verbleibt. Für die Umlage 2021 hat sich diese Erwartung aus dem Vorjahr erfüllt.
Im vorliegenden Haushaltsentwurf noch nicht berücksichtigt ist ein Finanzierungsbeitrag für die Stichting euPrevent.
euPrevent ist ein euregionales Netzwerk zur Gesundheitsförderung. In diesem Netzwerk besteht eine nachhaltige Zusammenarbeit zur Verbesserung der Lebensqualität der Bewohner der Euregion Maas-Rhein (EMR). 36 Netzwerkpartner (darunter der Zweckverband Region Aachen) arbeiten im Rahmen von euPrevent nachhaltig zusammen. Sie bestimmen den Inhalt von euPrevent und konkretisieren die dortigen Programme.
In der Sitzung am 18.06.2020 hat die Zweckverbandsversammlung mit gesonderter Vorlage zur Finanzierung der Stichting euPrevent für die Jahre 2020 – 2022 beschlossen. Diese Vorlage ist mit dem zugehörenden Beschluss als Anlage 2 ebenfalls beigefügt.
Für die Jahre 2021 und 2022 hat die Verbandsversammlung danach beschlossen, dass “zur Finanzierung von euPrevent jeweils 30 T€ zusätzlich zur noch zu genehmigenden Verbandsumlage für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 von den Mitgliedskörperschaften (jeweils 6 T€ p.a.) an den Region Aachen Zweckverband zwecks Weiterleitung an den EVTZ EMR zur Verfügung gestellt werden.“
Der Zweckverband wird hierzu den vorliegenden Haushaltsentwurf hinsichtlich der Finanzierung euPrevent für die abschließenden Beschlussfassungen in den dortigen Gremien anpassen (Anpassung im Teilprodukt 0101, Allgemeine Verwaltung). Danach werden die Ergebnis- und Finanzpläne um jeweils 30 T€ in den betroffenen Jahren erhöht. Die Refinanzierung erfolgt über die entsprechend erhöhte Zweckverbandsumlage – für die Stadt Aachen hat dies eine Erhöhung ihrer anteiligen Zweckverbandsumlage um 6 T€ zur Folge (für das Jahr 2021 danach also in Summe 303.382 € statt den o.a. 297.382 €).
Mit Blick auf die Unwägbarkeiten, die pandemiebedingt auch für das Jahr 2021 zu befürchten sind, kann kaum eine konsolidierende Planung erwartet werden. Sollten sich allerdings entsprechend der – nur bedingt aussagefähigen – Erwartungshaltung des Quartalsberichtes zum 31.03.2020 und des daraus abgeleiteten Forecast Spielräume im Haushalt bestätigen, so ist zu erwarten, dass entsprechende Überschüsse (auch bloß liquide Überschüsse) vollständig zur Stärkung des Eigenkapitals und damit als Risikoabsicherung verwandt werden. Die Gegenfinanzierung neuer Aufgaben ist unter Gremienvorbehalt zu stellen. Dies muss im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltes 2021 entsprechend gelten.
Der vorstehende Beschluss der Zweckverbandsversammlung zur Finanzierung von euPrevent für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 erfolgte unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Zustimmung der zu beteiligenden Räte in den einzelnen Gebietskörperschaften.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,4 MB
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2
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52,2 kB
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(wie Dokument)
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110,8 kB
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