Entscheidungsvorlage - FB 60/0176/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den beigefügten dritten Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung).
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Gastronomie hat unter den Folgen der Corona-Krise besonders zu leiden. Im Hinblick auf die Ausnahmesituation wegen der Coronavirus-Pandemie und den Gesundheitsschutz sollen zur Einhaltung der Corona-Abstandsregeln auch in der kühleren Jahreszeit mehr Gäste in den erlaubten Ausschankflächen bewirtet werden können.

 

Hierzu soll ausnahmsweise und befristet bis zum 30.04.2021 die Aufstellung von Terrassenheizstrahlern in diesen Flächen erlaubt sein.

 

Mit dieser temporären Regelung sollen die negativen finanziellen Auswirkungen für die gastronomischen Betriebe abgefedert und die Attraktivität der Innenstadt erhalten werden.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

0

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0

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Ergebnis

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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