Anhörung - FB 68/0219/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte, B1 Brand, B2 Eilendorf, B3 Haaren, B4 Kornelimünster/Walheim, B5 Laurensberg,

B6 Richterich sowie der Mobilitätsausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der CDU-Ratsantrag „Umsetzung von Kleinmaßnahmen beschleunigen,“ gilt hiermit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Wie in den vergangenen Jahren soll auch in diesem Jahr die Fortschreibung der Prioritätenliste Kleinmaßnahmen vorgestellt werden. Zusätzlich behandelt diese Vorlage den Ratsantrag der CDU-Fraktion „Umsetzung von Kleinmaßnahmen beschleunigen“.

Die Abteilung Tiefbau im Fachbereich Mobilität und Verkehr beschäftigt sich jedes Jahr mit der Planung und Umsetzung unterschiedlichster Straßenbaumaßnahmen. Zu diesen Straßenbaumaßnahmen gehören auch die sogenannten „Kleinmaßnahmen“. Unter dem Sammelbegriff werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die zu klein sind, um für sie eine eigene Maßnahme mit eigenständiger Haushaltstelle (PSP-Element) zu erstellen. Beispiele für solche Maßnahmen sind Gehwegabsenkungen, Fußgängerüberwege (FGÜ), Fahrbahnmarkierungen, Rampen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Treppenanlagen und viele weitere.

Anträge oder Wünsche zur Umsetzung dieser Maßnahmen erreichen die Verwaltung auf verschiedensten Wegen z.B. durch politische Anträge, Eingaben von Bürger*innen, die Unfallkommission und seit Sommer 2022 auch über das Portal maengelmelder.aachen.de.

Um die vorliegenden Anträge in einer sachlich begründeten Reihenfolge planen und umzusetzen zu können, werden all diese Kleinmaßnahmen seit dem Jahr 2023 systematisch erfasst und in eine Prioritätenliste überführt. Die Priorisierung der Kleinmaßnahmen basiert auf einem Kriterienkatalog, mit folgenden Bewertungskategorien:

 

 

  •           Realisierbarkeit - Wichtung 1
    •         nicht umsetzbar        0 Punkte
    •         mit großem Aufwand/Zeitaufwand umsetzbar

(z.B. Flächenerwerb, hohe Kosten)      1 Punkt

  •         geringem Aufwand/Zeitaufwand oder mit anderer Maßnahme zusammen umsetzbar

(z.B. Absenkung)        1,5 Punkte 

  •         sehr geringer Aufwand/Zeitaufwand oder mit anderer Maßnahme umsetzbar

(z.B. Poller, Bänke, etc.)       2 Punkte

 

  •           Umfang profitierender Nutzer*innen - Wichtung 0,8
    •         Einzelperson        0 Punkte
    •         Akteur / Gruppe        1 Punkt
    •         Unterschiedliche Nutzergruppen (z.B. Fuß- und Radverkehr)   2 Punkte

 

  •           Barrierefreiheit - Wichtung 0,8
    •         kein Beitrag        0 Punkte
    •         mittlerer Beitrag (z.B. Pflastertausch, Bank)     1 Punkt
    •         hoher Beitrag (z.B. Querungshilfe, Rampe)     2 Punkte
  •           Aufenthaltsqualität und Stadtbild - Wichtung 0,8
    •         kein Beitrag        0 Punkte
    •         mittlerer Beitrag        1 Punkt
    •         hoher Beitrag        2 Punkte                                                                                                                                             
  •           Grundversorgung - Wichtung 2
    •         keinen/ geringer Beitrag       0 Punkte
    •         mittlerer Beitrag (z.B. Leitung)      1 Punkt
    •         hoher Beitrag (z.B. Entwässerung, ÖPNV)     2 Punkte

 

  •           Beitrag der Maßnahme zum Klimaschutz - Wichtung 0,8
    •         kein Beitrag        0 Punkte
    •         mittlerer Beitrag        1 Punkt
    •         hoher Beitrag        2 Punkte

 

 

Für jedes Kriterium werden je nach Höhe des Beitrags der Maßnahme zum Kriterium Punkte zugeordnet (kein/niedriger Beitrag = 0 Punkt, höchster Beitrag = 2 Punkte). Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Kriterien gewichtet.

 

Unfallschwerpunkte haben eine besondere Wichtigkeit. Maßnahmen zu deren Beseitigung sind -wie gesetzlich vorgeschrieben - immer schnellstmöglich umzusetzen. Diese Maßnahmen werden daher immer, unabhängig von der Bewertung bei den anderen Kriterien, mit dem Höchstwert von 15 Punkten bewertet.

 

Die Kriterien und Wichtungen wurden seit der letzten Vorlage im vergangenen Jahr entsprechend der Diskussionen in den diversen Bezirksvertretungssitzungen und dem Mobilitätsausschuss angepasst und überarbeitet. So wurde das Kriterium „Art/Umfang der Antragsstellenden / Interessengruppen“ gestrichen. Die Kriterien „Verkehrssicherheit“ und „Barrierefreiheit“ bekamen eine höhere Wichtung (von 1,0 nach 1,2 bzw. 0,5 nach 0,8). Das Kriterium „Realisierbarkeit“ wurde um eine zusätzliche Stufe „mit sehr geringem Aufwand/Zeitaufwand umsetzbar“ ergänzt, um sehr kleine Maßnahmen möglichst zeitnah in die Umsetzung zu bringen.

 

Die Prioritätenliste wird ständig fortgeschrieben. Im Gegensatz zu der letzten vorgestellten Liste sind nun z.B. zahlreiche Meldungen aus dem Mängelmelder eingearbeitet worden, da es im letzten Jahr gelang, viele davon zu prüfen und erste Lösungsideen zu entwickeln.

Es ist weiterhin vorgesehen, die Kleinmaßnahmenliste jährlich allen Bezirken und dem MoA zur Kenntnis zu geben, damit die Politik über das weitere Vorgehen bei allen anstehenden Kleinmaßnahmen informiert ist.

Die Verwaltung setzt sich zum Ziel, die jeweils höchstbewerteten Maßnahmen umzusetzen. Maßnahmen, die z.B. aus der Unfallkommission stammen oder aus anderen Gründen eine hohe Priorität erhalten, sollen auch zukünftig zeitnah - und damit auch unterjährig - umgesetzt werden. Es ist auch möglich, dass Maßnahmen geplant werden, die in der Priorität noch nicht weit oben stehen. Dies liegt daran, dass die Planungen in der Vergangenheit schon begonnen wurden (z.B. aufgrund einer höheren Priorität im Vorjahr) und diese Planungen jetzt abgeschlossen werden sollen.

 

Die Liste umfasst alle Kleinmaßnahmen, die bei der Abteilung Tiefbau (FB 68/500) bekannt und in Bearbeitung sind. Maßnahmen, die noch nicht das Niveau einer Ideenskizze oder Vorplanung erreicht haben, sind in der hier vorgelegten Kleinmaßnahmenliste (noch) nicht enthalten. Sie werden zunächst von z.B. der Abteilung Stadterneuerung- und Stadtgestaltung (FB 61/500), Verkehrsplanung und Verkehrstechnik (FB 68/200) oder Konzeptionelle Planung und Mobilität (FB 68/300) bearbeitet und ggf. später an die Abteilung Tiefbau übergeben.

 

Die Zahl erfasster Kleinmaßnahmen (in Summe 149 Stück) übersteigt die Anzahl der pro Jahr realisierbaren Projekte (ca. 20 bis 30) um ein Vielfaches. Limitierende Faktoren sind hier vor allem die Personalkapazitäten, zum Teil aber auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine Prognose, welche Maßnahmen voraussichtlich in 2025 geplant und / oder ausgeführt werden können, ist der Anlage 1 „Kleinmaßnahmen 2025“ zu entnehmen. Insbesondere aktuelle Unfallschwerpunkte können die Umsetzung weniger prioritärerer Maßnahmen verzögern.

Im Anhang 2 Maßnahmenumsetzung in 2024 wird dargestellt, welche Kleinmaßnahmen im Jahr 2024 tatsächlich in die Umsetzung gingen. Von den in der Vorlage aus dem letzten Jahr 2024 vorgeschlagenen Maßnahmen wurden 30% umgesetzt, 70% sind begonnen aber noch nicht fertig. Planerisch konnten sogar mehr Maßnahmen geplant werden (20 Maßnahmen), als vor einem Jahr in der Vorlage angekündigt worden war (17 Maßnahmen).

 

Maßnahmen mit einer sehr niedrigen Bewertung (<5, aktuell 27 Stück) sollen zukünftig dann umgesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer im Umfeld liegenden Maßnahme mitgemacht werden können. Für eine separate Umsetzung sind absehbar keine Kapazitäten in der Abteilung 68/500 vorhanden.  

 

Der Antrag der CDU-Fraktion „Umsetzung von Kleinmaßnahmen beschleunigen“ fordert eine deutliche Beschleunigung und eine Umsetzung von jährlich mindestens 40 Maßnahmen von der bestehenden Prioritätenliste. Die Verwaltung soll hierzu ein Konzept vorlegen, in dem aufgezeigt wird, welche Maßnahmen organisatorisch, finanziell und personell hierfür erforderlich sind. Außerdem soll geprüft werden, wie bestehende Personalressourcen anders verteilt werden können, um die erforderlichen Bearbeitungskapazitäten zu realisieren.

Die Kleinmaßnahmenliste existiert seit dem Jahr 2023 und wurde im Laufe der letzten zwei Jahren immer weiter strukturell verbessert. Dieser Prozess hat einige personelle Kapazitäten gebunden, war aus Sicht der Verwaltung aber nötig, um mehr Transparenz und eine bessere Nachvollziehbarkeit herzustellen. Nun ist eine gute Basis geschaffen, um die Kleinmaßnahmen systematisch abzuarbeiten. Durch diese Vorlage soll eine realistische Vorschau gegeben werden, welche Maßnahmen mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen umgesetzt werden können. Der limitierende Faktor sind hier besonders die personellen Kapazitäten. Die steigende Anzahl von Straßenbaumaßnahmen bei gleichzeitig immer komplexeren und umfangreicheren Betrachtungen der Maßnahmen haben dazu geführt, dass in den letzten Jahren neue Stellen in den Bereichen Straßenplanung und Straßenbau geschaffen wurden. Die Besetzung dieser Stellen mit externen Bauingenieur*innen oder Techniker*innen war bisher aber kaum möglich. Einige Stellen konnten zum Teil intern besetzt werden (wodurch dann andere interne Stellen aber wieder unbesetzt waren), andere befristete Stellen sind mehrfach ohne Aussicht auf Erfolg ausgeschrieben worden. Die Zahl der Mitarbeitenden im Team Straßenplanung ist faktisch in den letzten 4 Jahren um 1/3 gesunken (von 9 auf 6 Mitarbeitende durch Renteneintritt oder Stellenwechsel nach Extern). Die Verwaltung ist sehr bemüht, die unbesetzten Stellen wieder zu besetzen. Nur durch weitere qualifizierte Mitarbeitende kann eine gesteigerte Umsetzung von Maßnahmen gelingen. Leider gibt es auch nicht die Möglichkeit, Personalressourcen umzuschichten, damit mehr Kleinmaßnahmen umgesetzt werden können, da das vorhandene Personal mit anderen Aufgaben bereits mehr als vollständig ausgelastet ist.

 

Unabhängig davon besteht weiterhin Bedarf an ausreichenden Büro -Raumkapazitäten.

 

Finanzierung

Die Finanzierung der Kleinmaßnahmen erfolgt aus den Mitteln bei PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1/4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“. Hier stehen Mittel investiv jährlich Mittel in Höhe von 130.000 € (in 2025 zzgl. Ermächtigungsübertragungen) für entsprechende Tiefbauarbeiten und 40.000 € (2025 ebenfalls zzgl. Ermächtigungsübertragungen) für Beschilderungen, ergänzende Grünpflege u.ä. sowie konsumtiv jährlich 70.000 € (2025 ebenfalls zzgl. Ermächtigungsübertragungen) für nicht-investive Anpassungsarbeiten, z.B. reine Markierungsarbeiten oder Bordsteinabsenkungen, zur Verfügung.

Unfallschwerpunkte werden über das PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1/4-120102-977-8 „Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission“ finanziert. Hier stehen je Jahr Mittel investiv in Höhe von 50.000 € für Tiefbaumaßnahmen und in Höhe von 10.000 € für Beschilderungen, ergänzende Grünpflanzungen u.ä. sowie konsumtiv in Höhe von 20.000 € für nicht-investive Anpassungsarbeiten zur Verfügung. Bei Bedarf werden diese Mittel durch weitere Mittel aus anderen konsumtiven PSP-Elementen ergänzt, da Unfallschwerpunkte immer zeitnah beseitigt werden müssen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

407.542,23*

407.542,23

510.000

510.000

0

0

Ergebnis

407.542,23

407.642,23

510.000

510.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

153.077,41**

153.077,41

210.000

210.000

0

0

Abschreibungen

99.301,66***

99.301,66

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

252.379,07

252.379,07

330.000

330.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 5-120102-900-08900-300-1 Straßenbaumaßn. aus Unfallkommission

Investive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

60.000

60.000

180.000

180.000

0

0

Ergebnis

60.000

60.000

180.000

180.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-977-8 Straßenbaumaßnahmen aus Unfallkommission

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

20.000

20.000

60.000

60.000

 

0

Abschreibungen

10.000

10.000

30.000

30.000

 

0

Ergebnis

30.000

30.000

90.000

90.000

 

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

*Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 170.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2024 i.H.v. 252.742,23 € abzügl. Verlagerung zu PSP-Element 5-120102-200-02300-300-1 (Kleinmaßnahmen Mobilitätskonzept Eilendorf) i.H.v. 15.200 €

**Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 70.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2024 i.H.v. 83.077,41 €

***Haushaltsansatz 2025 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2024 i.H.v. 59.301,66 €


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

Mit der Umsetzung der hier benannten Kleinmaßnahmen werden nicht näher bezifferbare CO²-Emissionen freigesetzt. Diese können z.T. durch den Einsatz von Recyclingmaterialen abgemildert werden und durch die Stärkung von Strecken für den Umweltverbund kompensiert werden, indem dieser attraktiver wird. Eine vollständige Kompensation ist aber nicht nachweisbar.

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Anlagen

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