Kenntnisnahme - FB 61/1548/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Geplante Fahrradbügel im Stadtgebiet Aachen - 3. Quartal 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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07.10.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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25.11.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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11.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zu den geplanten Standorten für Fahrradbügel im Stadtbezirk Mitte zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zu den geplanten Standorten für Fahrradbügel im Stadtbezirk Mitte zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zu den geplanten Standorten für Fahrradbügel im Stadtbezirk Mitte zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 05.02.2020 wurde beschlossen, dass die Standortplanungen, für die in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung Aachen-Mitte fallenden Fahrradbügel, zukünftig vor Einbau der Bezirksvertretung zur Kenntnisnahme und ggfs. zur Beratung vorgelegt werden. Dies soll quartalsweise geschehen. Den Bezirksvertretungen Aachen-Haaren und Aachen-Eilendorf wird die Standortplanung erstmals zur Kenntnisnahme vorgelegt, da sich dort ebenfalls geplante Standorte befinden.
Hiermit legt die Verwaltung die für das 3. Quartal 2020 geplanten Fahrradbügel in den Bezirken Mitte, Haaren und Eilendorf vor.
Erläuterung der Vorgehensweise
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 6. November 2019 einstimmig die Ziele des Radentscheids beschlossen. In diesem Zusammenhang hat die Stadt Aachen im April 2020 das Meldeportal „Radbügel für Aachen“ ins Leben gerufen. Dieses stand bis zum 31.08.2020 allen Bürger*innen zur Verortung gewünschter Fahrradbügel zur Verfügung. Die im vorliegenden Fotokatalog (Anlage 1) untersuchten Standorte gehen zum Großteil auf dort eingereichte Standortwünsche zurück. Die restlichen Standorte resultieren aus Maßnahmen der Unfallkommission oder Umbaumaßnahmen der Verwaltung. Im Meldeportal sind bis Ende August 1671 Meldungen und 9.138 gemeldete Radbügel eingegangen.
Aktuell läuft die Ausschreibung der geplanten Bügel aus dem 2. Quartal. Sobald diese abgeschlossen ist, kann mit der Installation der Bügel an den vorgesehenen Standorten begonnen werden.
Insgesamt wurden für das 3. Quartal 55 Meldungen aus dem Meldeportal geprüft. 42 Meldungen konnte nachgegangen werden, da sie sich auf öffentlicher Verkehrsfläche befinden. 13 Meldungen bezogen sich auf Privatflächen. Bei diesen Meldungen wurden die Eigentümer darüber informiert, dass auf ihrem Grundstück ein Bedarf an Fahrradabstellanlagen vorliegt. 109 der 138 geplanten Fahrradbügel beziehen sich auf Meldungen aus dem Meldeportal. Seit der Annahme des Radentscheids im November 2019 konnten bereits 250 Radbügel gesetzt werden. 150 Radbügel befinden sich aktuell in Ausschreibung und weitere 138 befinden sich im 3. Quartal in Planung.
Der vorliegende Fotokatalog (Anlage 1) zeigt die von der Verwaltung im 3.Quartal vorgeschlagenen Einbauorte in den Stadtbezirken Aachen-Mitte, Aachen-Haaren und Aachen-Eilendorf. Alle Vorschläge wurden durch Ortsbegehungen geprüft, lagegenau festgelegt und verwaltungsintern mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Sofern Standorte betroffen sind, die auf städtischer Privatfläche liegen, wie beispielsweise der Standort an der Haarbachtalhalle in Aachen-Haaren, wurden die entsprechenden Fachverwaltungen einbezogen.
Bei der Standortauswahl wurden immer zunächst Örtlichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum gesucht, die auf Hochborden liegen und nicht unnötig den parkenden oder rangierenden Pkw-Verkehr einschränken. Dabei wurden Anforderungen der Feuerwehr, der Polizei und des Ordnungsamtes berücksichtigt und Flächen für Außengastronomie ausgenommen. Nur dann, wenn die Platzverhältnisse auf den Hochborden nicht einem erforderlichen Mindestflächenanspruch genügen oder das Aufstellen von Fahrradbügeln den Bewegungsraum für Fußgänger*innen unverhältnismäßig stark einschränkt, werden Parkflächen für den ruhenden Pkw-Verkehr zur Umnutzung für Fahrradabstellplätze vorgeschlagen.
Bei der Begehung der Örtlichkeiten wurde hauptsächlich den Meldungen der Bürger*innen nachgegangen. An vielen Standorten ist im Straßenraum eine ausreichende Restbreite für Fußgänger*innen vorhanden, sodass die Bügel dort auf den Hochborden liegen (siehe Beispiele 01_Endstraße, 02_Verlautenheidener Straße Höhe HsNr.72, 08_Charlottenburger Allee, 24_Hansmannstraße Höhe HsNr.41). Dort, wo von einem oder mehreren Anwohner*innen der Bedarf nach sicheren Abstellplätzen für Fahrräder gemeldet wurde und im Straßenverlauf keine oder offensichtlich nicht ausreichende Fahrradabstellplätze vorhanden sind, wird die Umnutzung von Parkflächen vorgeschlagen (siehe Beispiele 09_Jülicherstraße Ecke Burggrafenstraße, 34_Philipstraße). Darüber hinaus sollen an drei Stellen, an denen parkende Pkw sicherheitsrelevant Sichtbeziehungen behindern, Parkflächen zu Gunsten von Fahrradbügeln weichen (siehe: 17_Boxgraben 53, 21_Templergraben Ecke Beginenstraße, 31_Nirmerstraße Ecke Hahnweg). An zwei Stellen müssen Bügel versetzt werden. (siehe Beispiele_19 Boxgraben HTS Misereor und 23_Willy-Brandt-Platz). An einer anderen Stelle soll durch die Installation von Fahrradbügeln rechtswidriges Parken verhindert werden (siehe Beispiel 10_Joseph-von-Görres-Straße 56). Zudem wird die Haltestelle „Bendplatz“ stadtauswärts barrierefrei ausgebaut und im Zuge dessen sollen dort bisher nicht vorhandene Fahrradbügel eingebaut werden.
Die genauen Standorte an der Haarbachtalhalle (siehe: 07_Am Mühlenteich/Haarbachtalhalle) sind intern abgestimmt. Die Initiative „Fahrradfreundliches Haaren“ wünscht sich explizit an diesem Standort Fahrradabstellanlagen. Da der Boden auf der Parkfläche sehr stark durchwurzelt ist und zudem Rasengittersteine aufgebracht sind, ist es auf Grund des Baumschutzes nicht erstrebenswert, dort Fahrradbügel zu installieren. Daher fallen am vorgesehenen Standort, der dafür gut beleuchtet ist, zwei Parkstände zugunsten der Radbügel weg.
Die weitere konzeptionelle Planung von Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt ist Bestandteil eines Gutachtens. Die Beauftragung ist abgeschlossen und das Gutachten liegt vor. Ein erster Austausch zwischen Planungsbüro und der Verwaltung hat ebenfalls bereits stattgefunden. Aktuell findet die Begehung des Untersuchungsgebietes durch das Verkehrsplanungsbüro statt. Ergebnisse aus dem Gutachten sollen im Jahr 2021 vorliegen.
Kosten
Für den Einbau der Fahrradbügel in den Stadtbezirken Mitte, Haaren und Eilendorf wird ein Betrag in Höhe von rd. 38.000 € benötigt. Die Mittel stehen im Haushaltsjahr 2020 unter dem PSP Element 5-120102-900-10000-300-1 / 4-120102-986-6 „Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ bzw. 5-120102-800-00700-300-1 /4-120102-811-7 „Fahrradabstellanlagen“ zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
| ||||||||||
| x |
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PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
Auszahlungen | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |||||||
Ergebnis | 800.000 | 800.000 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||
PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020 | Fortgeschriebener Ansatz 2020 | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
Personal-/ Sachaufwand | 120.000 | 120.000 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |||||||
Abschreibungen | 250.000 | 250.000 | 750.000 | 750.000 | 0 | 0 | |||||||
Ergebnis | 370.000 | 370.000 | 1.110.000 | 1.110.000 | 0 | 0 | |||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||
PSP-Element 5-120102-800-00700-300-1 Fahrradabstellanlagen | |||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2020* | Fortgeschriebener Ansatz 2020* | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
Auszahlungen | 55.671,47 | 55.671,47 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | |||||||
Ergebnis | 55.671,47 | 55.671,47 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | |||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||
PSP-Element 4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen | |||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2020** | Fortgeschriebener Ansatz 2020** | Ansatz 2021 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
Personal-/ Sachaufwand | 5.000,00 | 5.000,00 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||||
Abschreibungen | 55.671,47 | 55.671,47 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | |||||||
Ergebnis | 60.671,47 | 60.671,47 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | |||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||||
*Haushaltsansatz 2020 i.H.v. 25.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 30.671,47 €
**Haushaltsansatz 2020 i.H.v. 25.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung i.H.v. 35.671,47 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,7 MB
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