Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0038/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachenhier:Erhöhung der FriedhofsgebührenFührung des Krematoriums als Betrieb gewerblicher Art
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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06.12.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.12.2005
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22.12.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen zu beschließen.
Ebenso empfiehlt der Betriebausschuss Aachener Stadtbetrieb dem Rat der Stadt Aachen die Entgeltordnung des Krematoriums zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen sowie die Entgeltordnung des Krematoriums.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen
hier: Erhöhung der Friedhofsgebühren; Führung des Krematoriums als Betrieb gewerblicher Art
Die im Friedhofswesen entstehenden Kosten sollen planmäßig zu 75% durch den Gebührenzahler gedeckt werden. Die verbleibenden 25% stellt der allgemeine Haushalt bereit, da durch diesen Anteil der Erholungsfunktion des Friedhofes als Grünanlage für die Gesamtbevölkerung Rechnung getragen wird.
Obwohl die Gesamtkosten des Friedhofswesens in den vergangenen Jahren trotz diverser Preissteigerungen (Tariferhöhungen, Energie- und Kraftstoffpreise, etc.) auf einem gleich bleibenden Niveau gehalten werden konnten, wurde keine Kostendeckung durch den Gebührenzahler erreicht.
Diese Unterdeckungen können rückwirkend betrachtet zum Großteil mit einer Wandlung des Bestattungsverhaltens begründet werden. Im Vergleich zu den Vorjahren nimmt die Zahl der kostenintensiveren Bestattungen in einem Erdgrab stetig ab, während die Zahl der preiswerteren Urnenbestattungen potentiell zunimmt. Somit ergibt sich trotz stabiler Gesamtfallzahlen eine spürbare Veränderung der Einnahmen, da im Verhältnis immer mehr auf günstigere Bestattungsformen zurückgegriffen wird.
Eine lineare Gebührenerhöhung zur Deckung der Defizite, wie in der Vergangenheit stets praktiziert, würde diese Entwicklung weiter beeinflussen und beschleunigen. Hierdurch würde der Unterschied zwischen den bereits teuren und abnehmend nachgefragten Grabarten zu den Urnengräbern noch größer. Die Konsequenz wären weitere, immer stärker steigende Defizite, die durch weitere Gebührenerhöhungen kompensiert werden müssten. Sollten diese Anpassungen wiederum linear auf alle Gebührenpositionen erfolgen, dreht sich diese Kostenspirale endlos weiter.
Im Rahmen des Entwicklungsprozesses des Aachener Stadtbetriebes hin zu einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wurde auch die Kostenrechnung für das Friedhofswesen weiter verfeinert und ausgebaut. So lassen sich nun die Kostenstrukturen noch genauer analysieren und bewerten. Aus diesen Erkenntnissen sowie den Erfahrungen der Mitarbeiter vor Ort können Lösungsansätze gefunden werden, die den zuvor beschriebenen „Teufelskreis“ entgegenwirken.
Der favorisierte Ansatz, welcher mit den Vorschriften des KAG vereinbar ist und zudem die Zustimmung der Stadtkämmerei findet, ist eine individuelle Anpassung einzelner Gebührenpositionen. Diese individuelle Anpassung berücksichtigt einerseits die tendenzielle Entwicklung der jeweiligen Fallzahlen sowie die spezifische Kostenbelastung der Gebührenposition.
Nachdem die Friedhofsgebühren letztmalig am 01.03.2003 erhöht bzw. am 01.01.2004 aufgrund neuer Gebührenpositionen erweitert wurden, ergibt sich nun der Bedarf auf der Grundlage der festgestellten Ergebnisse zu reagieren.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Entscheidung der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, die auf Basis der Änderung des Bestattungsgesetztes von 01.09.2003 entschieden hat, dass das städtische Krematorium als Betrieb gewerblicher Art zu führen ist und damit steuerpflichtig wird.
Kalkulation der Friedhofsgebühren 2006
Die Plankosten für der Gewährleistung und Durchführung der Aufgaben des Friedhofswesens betragen für das Wirtschaftsjahr 2006 insgesamt 7.438.216 €. Aufgrund der Vorschriften des § 6 Abs. 2 KAG sind hier noch zusätzlich die anteiligen Verluste aus den vergangenen drei Jahren zu berücksichtigen, so dass sich die durch Gebühren zu deckenden Kosten um 589.666,21 € erhöhen.
Nutzungsrechte
Von den Gesamtkosten fallen im Bereich der Nutzungsrechte ca. 6.155.000 € der Plankosten und anteilige Verluste aus Vorjahren an, was ca. 70 % der Gesamtkosten im Friedhofsbereich darstellt.
Die Kosten entstehen aus der Vielzahl der in Aachen betriebenen Friedhöfe und deren Unterhaltung, sowie aus dem vielschichtigen Angebot an Bestattungsmöglichkeiten und den daraus resultierenden Vorhaltekosten für die entsprechenden Friedhofsflächen je Bestattungsart.
Von diesen Plankosten wurde die Erstattung vom ehemaligen UA 580 in Höhe von ca. 1.860.000 € in Abzug gebracht, da dieser Zuschuss für den Anteil der Grünanlagen auf Friedhöfen zweckbestimmt ist.
Durch den Gebührenzahler sind somit noch ca. 4.300.000 € aufzubringen.
Bei der bisherigen Gebührenkalkulation war das vornehmliche Kriterium zur Kostenverteilung im Bereich der Nutzungsrechte die Grabgröße.
Das hatte zur Folge, dass die Nutzungsrechte für die Erdbestattungen immer wesentlich teuerer waren, als die Nutzungsrechte für Urnenbestattungen.
Bei dem neuen Gebührenmodell werden sämtliche Belange, wie Grabgröße, anteilige Rahmenanlage, unterschiedliche Ruhefristen etc. mit berücksichtigt, somit erfolgt die Verteilung der Kosten hierfür nicht nur nach dem pauschalen Schlüssel der Grabgröße, sondern nach individuelleren und nachvollziehbaren Verteilungsschlüsseln.
Sonstige
Leistungen im Friedhofswesen
Insgesamt entfallen ca. 1.872.000 € der Plankosten auf den Bereich der sonstigen Leistungen im Friedhofswesen. Das entspricht ca. 30 % der Gesamtkosten. Diese Gesamtkosten sind durchaus mit der derzeitigen Gebührenstruktur und den zu erwartenden Beisetzungszahlen zu erwirtschaften.
Da die Gebührenpositionen im Bereich der sonstigen Leistungen kostendeckend sind, können diese ohne eine Erhöhung beibehalten werden.
Für die Nutzung der Trauerhallen musste festgestellt werden, dass die Plankosten niedriger ausfielen als in den Vorjahren, so dass die Gebührenpositionen für die Nutzung der Trauerhallen und die Nutzung der Trauerhalle I auf dem Friedhof Hüls gesenkt werden konnten.
Neben den Kosten des laufenden Jahres sind wie eingangs erwähnt auch die Verluste aus Vorjahren zu decken.
Folglich werden die Einnahmen über den Ausgaben des operativen Geschäftes liegen.Unter der Voraussetzung, dass das Ausgabevolumen weiterhin stabil gehalten werden kann, ist mittelfristig wieder mit einer Senkung der Friedhofsgebühren zu rechnen.
Beantwortung der gestellten Fragen:
1) Wie hat sich das Defizit im
Bereich der Nutzungsrechte entwickelt?
In den Jahren 2003 bis einschließlich 2006 entfielen durchschnittlich ca. 70 % der gebührenrelevanten Kosten in den vielschichtigen Bereich der Nutzungsrechte.
Monetär betrachtet entfielen durchschnittlich ca. 6 Millionen € Kosten auf den auf den Bereich der Nutzungsrechte. Hiervon werden jährlich ca. 2 Millionen € städtischer Anteil des ehemaligen UA 580 in Abzug gebracht.
Durch den Gebührenzahler müssen demnach durchschnittlich rund 4 Millionen € aufgebracht werden.
Aus der oben angestellten Grafik kann entnommen werden, dass der Kostendeckungsgrad selbst nach Abzug des städtischen Anteils in den letzten Jahren im Bereich der Nutzungsrechte lediglich bei ca. 60 % der durch Gebühreneinnahmen zu deckenden Kosten lag.
Als logische Konsequenz muss hier festgestellt werden, dass eine dringende Anpassung der Gebührenpositionen im Bereich der Nutzungsrechte unausweichlich ist.
2) Die Verwaltung möge Modelle verschiedener
Gebührensatzungen entwickeln (örtlich zusammenhängende Friedhöfe)
Das im Text vorgestellte Modell bezieht sich auf eine gesamtstädtische Gebühr.
In der Friedhofsatzung sind im § 3 die Bestattungsbezirke und somit der Beisetzungsbereich festgelegt.
Zur Gleichbehandlung aller Aachener Bürger ist es daher nicht ratsam diese Gebühr jeweils für die einzelnen Bestattungsbezirke oder sogar für den einzelnen Friedhof zu berechnen und zu erheben.
3) Welche Möglichkeit besteht, verschiedene Leistungen
und welche Leistungen zu privatisieren?
Derzeit wird ein Modell zur Privatisierung des Trägerdienstes auf den kleineren Friedhöfen erarbeitet.
Neben diesem, werden weitere Maßnahmen zur Optimierung der Arbeitsabläufe und Reduzierung der Kosten getroffen.
Hier sind beispielhaft zu nennen:
- die Umstellung der Abfallbeseitigung auf den Friedhöfen,
- der gebietsübergreifende Einsatz von Kolonnen zum Gehölzschnitt, der Wildkrautbeseitigung der Wegesanierung u.a.m.,
- der Ausbau des Friedhof-Verwaltungsprogramms und der Aufbau der graphischen Darstellung mit der Anbindung an das Internet
4) Vergleich mit anderen Städten (wie hoch ist dort z.B.
der Nutzungsanteil von Grünflächen und wie viele Friedhöfe werden bewirtschaftet)
Die Stadt Aachen verfügt über 26 Friedhöfe auf denen Beisetzung vorgenommen werden. Des Weiteren werden die 2 Kriegsgräberstätten, die drei jüdischen Friedhöfe, und den mit der Ruhefrist belegte Friedhof Oberforstbach betrieben, bzw. gepflegt.
Die Gesamtfläche beträgt ca.160 ha.
Ein aussagekräftiger Vergleich mit anderen Städten hinsichtlich der Nutzungsanteile der Grünflächen auf den Friedhöfen ist nicht möglich.
Auf fast allen Friedhöfen sind derzeit Überkapazitäten vorhanden. Friedhofserweiterungen sind nur im Ausnahmefall nötig.
Als ursächlicher Grund ist hiefür ist die Nutzung des flächenmäßig kleineren Reihengrabes und vor allem der Trend zur Urne zu sehen. Zudem wirken sich noch heute die Kriegsjahre aus.
Diese Entwicklung konnte bei der Bedarfsplanung und Anlage der Friedhöfe nicht berücksichtigt werden.
Kalkulation der Krematoriumsentgelte 2006
Die Plankosten für den Betrieb und die Gewährleistung und Durchführung der Aufgaben des Krematoriums betragen für das Wirtschaftsjahr 2006 insgesamt 1.562.000 €. Diese sollen durch ein vielfältiges Leistungsangebot erwirtschaftet werden, welches im Vergleich zu benachbarten Krematorien gleichermaßen attraktiv ist. Neben der reinen Einäscherung werden zusätzliche Tarifpositionen wie z.B. Leichenschauen, Sargaufbewahrung oder die Annahme und Herausgabe von Leichen angeboten. Durch die Eigenschaft als Betrieb gewerblicher Art ist den einzelnen Tarifen noch die gültige Umsatzsteuer von derzeit 16% hinzuzurechnen. Vorrangiges Ziel für das Jahr 2006 ist es, den Krematoriumsbetrieb nach Anzug aller Steuern kostendeckend anbieten zu können. Da im regionalen Einzugsgebiet der Bau weiterer Krematorien (z.B. in Mechernich) geplant ist, wird verstärkt auf die Entwicklung der Fallzahlen zu achten sein.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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13,1 kB
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7
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23,4 kB
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8
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9
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(wie Dokument)
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15,2 kB
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10
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(wie Dokument)
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12,5 kB
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