Kenntnisnahme - E 26/0005/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht - Fassaden- und Dachbegrünung sowie Photovoltaik-Anlagen bei städtischen Gebäuden in Aachen-Brand, Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 09.06.2020 (Nr. 120/WP17)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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09.12.2020
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der oben aufgeführte Antrag der CDU bezieht sich ausschließlich auf alle städtischen Brander Gebäude, dort zu überprüfen, ob die Dächer für Dachbegrünung oder Photovoltaik geeignet sind und bei positiven Ergebnis im Rahmen anstehender Sanierungen diese vorzusehen.
Zugleich wird aufgefordert, alle Fassaden städtischer Gebäude soweit möglich zu begrünen.
Stellungnahme zu den vorliegenden Anträgen
Am 26. August 2020 wurde vom Rat der Stadt Aachen das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) beschlossen.
Nachfolgend ein Auszug aus der Vorlage zum IKSK (FB 36/0456/WP17 vom 14.05.2020):
„Das integrierte Klimaschutzkonzept ist in einem gut einjährigen Prozess mit vielen Beteiligten entstanden. Die Entwicklung der Strategie 2030 und des Handlungsprogramms 2025 wurde von einer Vielzahl von qualifizierten Akteuren geleistet. Auch der Runde Tisch Klimanotstand wurde in mehreren Gesprächsrunden einbezogen. Eine Vielzahl von Anregungen wurde im Zuge der Konzepterarbeitung geprüft und in vielen Fällen konkret, z.B. in die Maßnahmenplanung, aufgenommen.
Zu den strategisch wichtigsten Bereichen, um das Klimaschutzziel in der Stadt Aachen zu erreichen, gehören:
eine effiziente Energieerzeugung unter Einsatz erneuerbarer Energien (EE),
die energetische Sanierung des Gebäudebestandes unter Einsatz effizienter Gebäudetechnik sowie unter Optimierung der Gebäudehülle,
der Bereich Gewerbe und Industrie, insbesondere der Einsatz effizienter Technologien und
der Verkehrssektor mit den Schwerpunkten Stadt- und Regionalverkehr sowie Fahrzeugtechnik.
In diesen strategischen Handlungsschwerpunkten wurden jeweils die aktuellen Potenziale zur lokalen CO2-Reduktion ermittelt. Diese belaufen sich bis 2030 auf rund 362.700 Tonnen in den Bereichen Energie/EE, Gebäudesanierung und Gewerbe/Industrie (36.280 t/a) sowie auf 83.000 Tonnen im Verkehrssektor (8.300 t/a). Das in den Sektoren Energie/EE, Gebäudesanierung und Wirtschaft ermittelte Potenzial deckt damit zu 98 % die notwendige CO2-Minderung in diesen drei Bereichen auf dem Weg zum Klimaschutzziel, wie die nachfolgende Abbildung zeigt.
Dagegen wurden im Verkehrssektor Potenziale analysiert, deren Anteil am Erreichen des Klimaschutzzieles in diesem Bereich nur 21 % der notwendigen CO2-Reduktionen beträgt.
Für die einzelnen strategischen Bereiche im Klimaschutz wurde anschließend ein Handlungsprogramm bis 2025 entwickelt, um die ermittelten Potenziale durch Maßnahmenumsetzung zu erschließen. Das Handlungsprogramm berücksichtigt alle Maßnahmen, die in bereits vorhandenen Konzepten beschrieben und noch aktuell sind, z.B. das energiepolitische Arbeitsprogramm (European Energy Award). Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen in den vorhandenen Konzepten befindet sich in den Kapiteln 5.1 und 5.2. Darüber hinaus wurden rund 70 neue Maßnahmen entwickelt, der so genannte Maßnahmenplan 2025, um den Klimaschutz in der Stadt Aachen zu beschleunigen.
Zu den strategisch bedeutsamsten Maßnahmen gehören diejenigen aus dem Mobilitätsbereich, Förderprogramme zur Mobilisierung von PV-Anlagen und energetischen Sanierungen von Gebäuden sowie zum Ausbau der Windenergienutzung unter Berücksichtigung von Landschaft- und Artenschutz.
Würden die Maßnahmen im Handlungsprogramm vollständig umgesetzt, so könnten damit 45.430 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden.“
Der Ausschnitt aus dem IKSK für das Handlungsfeld 2, „Kommunale Gebäude“ ist nachfolgend dargestellt:
2.7 PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden zur Stromeigenverwendung
„Bei allen Neubauten kommunaler Gebäude sowie bei größeren Umbauten sollen ab sofort PV-Anlagen installiert werden.
Es erfolgt eine Untersuchung mit dem Ziel 100 % PV auf städtischen Gebäuden zu installieren, um den gesamten städtischen Strombedarf abzudecken.“
2.8 Begrünungen von Dachflächen kommunaler Gebäude
„Begrünung geeigneter Dachflächen, insbesondere im Aachener Talkessel (Synergien Aufheizung aufgrund Verdunstungseffekte). Weitere Effekte sind Aufenthaltsqualität, Wasserrückhaltung, Schadstoffbindung, sommerlicher Wärmeschutz, Schallschutz und Lebensräume für Kleinlebewesen.
In den ersten Handlungsschritten erfolgt die systematische Prüfung der Dachflächen auf Möglichkeit zum Einsatz von Dachbegrünung unter Berücksichtigung der Statik.
Die Begrünung aller Fassaden städtischer Gebäude kann erst bei einer entsprechenden Fassadensanierung in Betracht gezogen werden, da entsprechende Unterkonstruktionen, Materialität und technische Maßnahmen abgestimmt werden müssen.“
Die beantragten Themen:
- Einsatz von Photovoltaik,
- Dachbegrünung
sind im IKSK integriert und werden selbstverständlich - dem Ratsbeschluss entsprechend - gesamtstädtisch in Aachen betrachtet, geplant, behandelt und umgesetzt.
Die zeitliche Umsetzung wird durch fachliche inhaltliche Kriterien über die nächsten Monate und Jahre geprägt und objekt-spezifisch nach Notwendigkeit, Wirkung und Kosten-Nutzen-Aspekten entschieden.
Eine Bezirks-Priorisierung ist aus dem durch den Rat beschlossenen Konzept nicht ersichtlich.
Die mit dem Handlungsprogramm verbundenen Maßnahmen wurden bezirksübergreifend als „gesamtstädtische Aufgaben“ konzipiert.
Das Gebäudemanagement befindet sich bereits bezirksübergreifend nach den o.g. Kriterien in Umsetzung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143,9 kB
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