Entscheidungsvorlage - FB 61/0005/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, di nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplanes 1980 - Vaalser Straße/ Neuenhofer Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich des Parkplatzes der städtischen Sportanlage Neuenhofer Weg in der vorgelegten Fassung.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/1182/WP17 - Programmberatung

FB 61/1476/WP17 - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0005/WP18 - Empfehlung zum Änderungsbeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Planungsanlass und bisheriges Verfahren:

Die ersten Verfahrensschritte zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 wurden im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 998 - Vaalser Straße/ Neuenhofer Weg - statt. Mit den Verfahren sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes einer Medizintechnikfirma sowie für ein Parkhaus auf den angrenzenden Parkplatzflächen des städtischen Sportplatzes geschaffen werden. 

Für die etwa 0,77 ha große Fläche der geplanten Parkpalette im Osten des Plangebietes ist die derzeitige Darstellung im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 1980 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplätze und Parkbauten“ in die Darstellung „Gemischte Baufläche“ zu ändern.

 

Programmberatung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Nach erfolgter Programmberatung hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 11.072019 die Verwaltung beauftragt, für das Bauvorhaben - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erarbeiten und parallel den Flächennutzungsplan 1980 zu ändern. Der Ausschuss beschloss gleichzeitig,  hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat sich diesem Beschluss am 25.09.2020 aus bezirklicher Sicht angeschlossen.

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beiden Bauleitplanverfahren fand zwischen dem 28.10.2019 und dem 29.11.2019 statt. Zusätzlich wurde eine Anhörungsveranstaltung am 29.10.2019 angeboten.

 

Aufstellungs-/ Offenlagebeschluss und öffentliche Auslegung:

Mit dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat sich der Planungsausschuss am 20.08.2020 beschäftigt. Er hat dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen und die Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplanes 1980 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg – in der vorgelegten Fassung öffentlich auszulegen.

Zudem beschloss er die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 998.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hatte am 24.06.2020 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - fand zwischen vom 05.10.2020 bis 06.11.2020 statt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen von Seiten der Öffentlichkeit Eingaben ein, die sich inhaltlich und abwägungsrelevant ausschließlich auf den Bebauungsplan Nr. 998 beziehen. Aufgrund des sich hieraus ergebenen Abwägungserfordernisses und der Notwendigkeit einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplans, werden die bis dato parallel laufenden Bauleitplanverfahren nunmehr separat fortgeführt.

 

Hinweis zum Verhältnis zwischen der Änderung Nr. 148. des Flächennutzungsplans 1980 und der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030:

Der Beschluss zur Offenlage der Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans erfolgte in zeitlich sehr engem Vorlauf zum Empfehlungsbeschluss des Planungsausschusses zum Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan AACHEN*2030. Erklärter Wille der Stadt Aachen ist, das Verfahren zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplan 1980 trotz zwischenzeitlich erfolgtem Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan AACHEN*2030 abzuschließen um das Vorhaben, das der Bebauungsplan Nr. 998 planerisch ermöglichen soll, zeitnah umzusetzen. Dies im Bewusstsein, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 in diesem Bereich abweichen. Das Änderungsverfahren wird daher mit der nun angestrebten politischen Beratungsfolge abgeschlossen, die Unterlagen zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 zur Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln umgehend dort eingereicht, so dass in der Reihenfolge zuerst die Änderung Nr. 148 genehmigt werden kann. Nach derzeitigem Zeitplan zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes AACHEN*2030 erfolgt die Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln voraussichtlich erst in der ersten Jahreshälfte 2021. Damit wird das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 998 vor Genehmigung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 abgeschlossen sein. Rechtsgültiger FNP wird zu diesem Zeitpunkt damit noch der Flächennutzungsplan 1980 sein, aus dem sich der Bebauungsplan Nr. 998 entwickelt. Die Stadt Aachen hat das Bestreben, den Flächennutzungsplan AACHEN*2030 nach Erreichen der Rechtswirksamkeit in der Zukunft in diesem Bereich zu bereinigen. Eine Anpassung durch ein eigenes Verfahren wird daher zu gegebener Zeit erfolgen. Hierfür werden politische Beschlussfassungen notwendig sein.

 

Empfehlung zum Änderungsbeschluss:

Zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgebracht worden. Der Ratsbeschluss zur Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans kann nun vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgen, da im Bebauungsplanverfahren noch ein weiterer Verfahrens- bzw. Beratungsschritt erforderlich ist.

 

Die Begründung zur Änderung Nr. 148 wurde, zur Klarstellung der Verhältnisse zum Flächennutzungsplan AACHEN*2030  in einem entsprechenden Hinweis redaktionell geändert.

Die Verwaltung empfiehlt  die Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 der Stadt Aachen – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 10.12.2020 nochmals mit der Angelegenheit befassen, die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wird am 09.12.2020 beraten.

Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung mitgeteilt.

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Anlagen

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