Entscheidungsvorlage - A 61/0257/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des Bebauungsplanes - Debyestraße/ Trierer Straße -hier: Antrag auf Änderung des Gebietsentwicklungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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14.12.2005
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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15.12.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Änderung des
Gebietsentwicklungsplanes bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Änderung des
Gebietsentwicklungsplanes bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 01.12.2005 fand in Köln ein Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln statt, in der die Frage der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes erörtert wurde.
Als Ergebnis dieses Gespräches ist Folgendes festzuhalten:
Die Stadt Aachen muss einen Antrag bei der Bezirksregierung Köln stellen, den Gebietsentwicklungsplan in dem Bereich der Debyestraße und Trierer Straße zu ändern. Diese beantragte Änderung wird dann von der Bezirksregierung Köln in den Regionalrat eingebracht.
Folgende Unterlagen sind dabei laut Angaben der Bezirksregierung vorzulegen:
- Nachweis des unabweisbaren Bedarfs für die Inanspruchnahme des regionalen Grünzuges.
- Benennung des funktionalen Ausgleichs für die Inanspruchnahme des regionalen Grünzuges.
- Im Rahmen des Änderungsverfahrens ist eine strategische Umweltprüfung durchzuführen.
Für die Aufgabe des regionalen Grünzuges sowie für den funktionalen Ausgleich sind entsprechende Darstellungen im Gebietsentwicklungsplan erforderlich.
Die Bezirksregierung Köln hat der Stadt Aachen zugesagt, das o.g. Anforderungsprofil schriftlich mitzuteilen.
Sobald dieses vorliegt, wird die Verwaltung dem Vorhabenträger mitteilen, welche Unterlagen durch ihn beizubringen sind, um den Antrag auf Änderung des Gebietsentwicklungsplanes bei der Bezirksregierung Köln stellen zu können.