Kenntnisnahme - FB 36/0004/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), Maßnahmen 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; E 26 - Gebäudemanagement; FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- Dr.Vankann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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16.02.2021
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Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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02.02.2021
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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04.02.2021
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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18.02.2021
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Erledigt
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Betriebsausschuss Gebäudemanagement
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Kenntnisnahme
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08.12.2020
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23.02.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
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Kenntnisnahme
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24.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Umwelt & Klimaschutz:
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:
Planungsausschuss:
Betriebsausschuss Gebäudemanagement:
Mobilitätsausschuss:
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalisierung:
Der Ausschuss nimmt die Darstellung zur Finanzierung der Umsetzung von Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 19. Juni 2019 wurde vom Rat der Stadt Aachen mit breiter Mehrheit der Klimanotstand beschlossen und gleichzeitig der Auftrag an die Verwaltung erteilt, ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) zu erarbeiten. Bestandteil des IKSK ist ein ambitionierter Maßnahmenplan bis 2025, der auf ein verbindliches Erreichen des städtischen Klimaschutzziels ausgerichtet ist. Der Rat hat das IKSK am 26. August 2020 beschlossen und die Verwaltung mit der Prüfung der konkreten Umsetzbarkeit des Maßnahmenplans beauftragt. Das Prüfergebnis wird hiermit vorgelegt.
Die Umsetzbarkeit der Maßnahmen, die in den Maßnahmenbeschreibungen und der Gesamtübersicht im IKSK (Anhang) aufgeführt sind, wurde einzelfallbezogen durch die jeweiligen Fachbereiche/Eigenbetriebe unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte geprüft.
a) Es wurden Maßnahmen identifiziert, für die zum Zeitpunkt der Prüfung bereits Personal- und Finanzressourcen zur Verfügung stehen. Beispielhaft seien hierfür die energetischen Sanierungen der Wohnungen in der Elsaßstraße, Malmedyer Straße und Zeppelinstraße genannt.
b) Weitere Maßnahmen stellten sich als sofort umsetzbar heraus, wenn dafür neben dem bereits verfügbaren Personal entsprechende Mittel bereitgestellt würden.
c) Maßnahmen, die eines gewissen Vorlaufs, z.B. zum Aufbau arbeitsfähiger Strukturen bedürfen, wurden zusammengefasst.
In die Bewertung der Realisierbarkeit von Maßnahmen ging auch die Verfügbarkeit benötigter Ressourcen und Kapazitäten bei zu beauftragenden Unternehmen (Baubranche, Elektrohandwerk) ein.
- Der neue IKSK-Gesamtplan
Die Darstellung der Kosten für die im IKSK-Maßnahmenplan beschriebenen städtischen Maßnahmen wurde nach diesem Prüfvorgang angepasst: Die Kosten reduzieren sich nach den jetzt vorliegenden neuen Erkenntnissen von vormals pauschal knapp 35 Mio. Euro (konsumtiv und investiv) pro Jahr auf nunmehr im Mittel 25,3 Mio. Euro pro Jahr für den Zeitraum 2021 bis 2025. Jenseits des im Haushaltsplanentwurf nunmehr hinterlegten und umsetzungsfähigen Sofortprogramms hat die Fachverwaltung den durchschnittlich erwarteten Kostenrahmen ab 2024 mit rd. 36 Mio Euro/anno beziffert. Von dem durchschnittlichen Finanzvolumen ist gut die Hälfte im Entwurf unter Berücksichtigung des benannten umsetzungsfähigen Sofortprogramms für den Haushaltsplan 2021 sowie in den Folgejahren enthalten. Die nachfolgende Tabelle zeigt den angepassten Kostenplan mit der Entwicklung der Kosten über die nächsten 5 Jahre und die Berücksichtigung der Kosten im Haushalt. Der Haushaltsplan 2021 der Stadt Aachen endet in der mittelfristigen Planung im Jahr 2024.
Tabelle 1: Überarbeiteter Kostenplan für IKSK-Maßnahmen
Im Vergleich zur Darstellung im vom Rat beschlossenen IKSK, wo geschätzte Finanzbedarfe über Jahreswerte gemittelt angegeben wurden, haben sich die benötigten Ressourcen somit in den Anfangsjahren reduziert. Gerade die Reduzierungen in den kommenden 2 Jahren sind u.a. dem Umstand geschuldet, dass zunächst arbeitsfähige Strukturen aufgebaut werden müssen. Für manche Maßnahmen sind detaillierte Angaben zu Finanz- und Personalbedarf daher erst später möglich. Zudem müssen teils zunächst entsprechende Ausschreibungen erfolgen und Aufträge erteilt werden. Auch die Abhängigkeit der Einsetzbarkeit vom Personal, das zur Abwicklung der vorbereitenden und ausführenden Aufgaben benötigt wird, stellt sich als limitierender Faktor dar. Für das Jahr 2021 im Haushaltsentwurf eingeplantes Personal muss erst beworben, eingestellt und eingearbeitet werden. Umgekehrt ist bei Mittelansätzen zu bedenken, dass es entsprechender Mitarbeiter*innen bedarf, um die Voraussetzungen für die Ausgaben zu schaffen. Fazit: Bis zur vollumfänglichen Umsetzung der bereits im Haushalt eingeplanten IKSK-Maßnahmen ist ein Vorlauf von circa 3 Jahren erforderlich.
- Das im Haushaltsplanentwurf verankerte Sofortprogramm
In den Haushaltsplanentwurf für 2021 wurden für sofort umsetzbare Klimaschutz-Maßnahmen rund 3,8 Mio. Euro neu aufgenommen, im Folgejahr sind 9,4 Mio. Euro angesetzt, in 2023 15,6 Mio. Euro sowie in 2024 und 2025 je 18,6 Mio. Euro. Für die Umsetzung des Maßnahmenplans sind über die Jahre 2021-2025 somit knapp 66 Mio. Euro eingeplant. Die nachfolgende Aufstellung enthält die im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Maßnahmen.
Ungeachtet dessen prüft die Verwaltung die Fördermöglichkeiten einzelner Maßnahmen des IKSK, insbesondere um die jeweiligen Handlungsmöglichkeiten zu erweitern.
Unter den im Haushaltsplanentwurf aufgenommenen Maßnahmen lassen sich zu einzelnen Maßnahmen CO2-Einsparungen beziffern, die sich auf 16.184 Tonnen pro Jahr summieren. Dies entspricht 21% des im IKSK für die Stadt geplanten jährlichen Reduktionsziels. Weitere 5% werden durch die aufgeführten Mobilitätsmaßnahmen ausgelöst. Fazit: Knapp die Hälfte des kommunal leistbaren Anteils am CO2-Reduktionsziel der Stadt Aachen wird durch das Sofortprogramm abgebildet.
Den Hauptbeitrag zur CO2-Einsparung stellen in diesem Maßnahmenpaket die Sachkostenanteile zur „Förderung Dritter“ dar. Ohne Mitwirkung der Stadtgesellschaft (Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen) sind die ambitionierten Klimaschutzziele nicht zu erreichen. Städtische Förderprogramme für unterschiedliche Bereiche (Gebäudesanierung, Solarenergienutzung, Managementunterstützung für Gewerbe) setzen hier wichtige Impulse und dienen Dritten als Anreiz für Klimaschutzinvestitionen; der Finanzierungsbedarf dieses Bausteins steigt von 2 Mio. Euro im Jahr 2021 auf 5,5 Mio. Euro in 2025. Die durch die Förderung ausgelösten positiven regionalwirtschaftlichen Effekte wurden bereits im IKSK abgeschätzt und werden zukünftig in ihrer Wirksamkeit überprüft. (Einen ersten Eindruck hierzu vermittelt bereits die seit Ende August angebotene Förderung für Solaranlagen: Stand Ende Dezember wurden 148 Anlagen mit 140.000 Euro gefördert. Dafür werden seitens der Bauherren - auf Basis der zur Beantragung eingereichten Angebote - 2,35 Mio. Euro investiert für PV-Anlagen, solarthermische Anlagen und Solarspeicher. Dies entspricht 17 Euro ausgelöstem Invest je Euro Förderung und einer CO2-Einsparung von 312 t/a.)
Personalkosten
Viele Maßnahmen sind - selbst bei vorhandenen Sachmitteln - nicht ohne zusätzliches Personal realisierbar. Dafür wurde unter Berücksichtigung der erforderlichen Gremienbeteiligungen (Personalvertretung, Personal- und Verwaltungsausschuss am 21.1.2021) vorbehaltlich des Haushaltsplanbeschlusses eine Vorgehensweise abgestimmt, die eine zügige Besetzung der Stellen ermöglichen soll. Von den jeweils verantwortlichen Fachbereichen/Eigenbetrieben wurden dem FB 11 dazu Anfang November 2020 entsprechende Stellen-Steckbriefe als Grundlage für die Stelleneinrichtungen (inkl. Stellenumfang und Bewertung) und das sich anschließende Ausschreibungsverfahren übermittelt.
Die Arbeiten werden im FB 11 zentral angestoßen, mit dem Ziel, im kommenden Frühjahr eine konzentrierte Ausschreibung der neu eingerichteten Stellen vorzunehmen. Bei der Ermittlung des zusätzlichen Stellenbedarfs wurde auch die Verfügbarkeit der räumlichen und technischen Ausstattung berücksichtigt.
Bei dem erforderlichen Personalbedarf handelt es sich um bis Ende 2025 befristete Stellen. Die Einstellung von Personal korreliert insofern mit der Zurverfügungstellung von Sachkosten im Rahmen der Umsetzung des Maßnahmenplans 2025. Die Möglichkeit zur Akquise von Fördermitteln wird davon nicht beeinflusst.
Tabelle 2: Übersicht zu Klimaschutzmaßnahmen im Haushaltsansatz und im Haushaltsplanentwurf
- In der Haushaltsplanung nicht berücksichtigte Bausteine des IKSK
Infolge der Prüfung der Umsetzbarkeit der im IKSK aufgeführten Maßnahmen konnten die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen nicht in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen werden.
Tabelle 3: Maßnahmen, die nicht in der bisherigen Haushaltsplanung abgebildet sind
Hierunter fallen u.a. im IKSK vorgesehene Investitionen in den kommunalen Gebäudebestand. Sowohl Nicht-Wohngebäude wie vom städtischen Gebäudemanagement bewirtschaftete Verwaltungsgebäude, Schulen und Kindergärten als auch von der GEWOGE bewirtschaftete städtische Wohngebäude haben mit Blick auf das Klimaschutzziel eine hohe Bedeutung. Zur Umsetzung in diesem Bereich bedarf es jedoch noch eingehender Prüfungen und vorheriger Planungen. Im Fokus steht dabei die energetische Sanierung der Gebäudehülle, z.B. wie durch die ersten sich in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen Hüllsanierungen von drei Schulgebäuden (GGS Haarbachtal, Kaiser-Karl-Gymnasium sowie Einhard-Gymnasium) seit 2019 (alleine rund 8,1 Mio. Euro) und weiteren umfassenden energetischen Sanierungen im Rahmen der Fördermaßnahme Gute Schule 2020. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Einsatz innovativer Gebäude-Technik, insbesondere auch die Errichtung von Photovoltaikanlagen, die seitens des städtischen Gebäudemanagement detailliert untersucht wurde. Sie birgt ein besonders hohes CO2-Minderungspotenzial sowie die Option der wirtschaftlichen Eigenerzeugung des benötigten Stroms (Die Dachflächen der bewirtschafteten Gebäude bieten das Potenzial, 52% des Strombedarfes der Verwaltung von zurzeit 24 Mio. kWh darüber abzudecken. Dafür müssten insgesamt 156 Anlagen installiert werden. Die erforderlichen Investitionen von rund 18,7 Mio. Euro würden zu Einsparungen bei den Stromkosten von 1,8 Mio. Euro und 6.600 Tonnen CO2 pro Jahr führen.
Die durch die Investitionen in die Sanierung der Nicht-Wohngebäude erzielbaren Einsparungen - reduzierte Wärme- und Strombezugskosten - stellen sich wie folgt dar: Mit einer Investition von 28 Mio. € über 5 Jahre (2021-2025) für Schulen, entsprechend 700 €/m², ließen sich rund 3 Mio. kWh und 600 t CO2 pro Jahr einsparen, was rund 300.000 € jährlicher Einsparung entspräche. Diesen Einsparungen für den städtischen Haushalt würden allerdings entsprechende, aus den Investitionen zwangsläufig resultierende Folgelasten wie Abschreibungen, Unterhaltungskosten sowie Kosten für die notwendige Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen gegenüberstehen.
Betreffend die Sanierung der kommunalen Wohngebäude wurden für vorbereitende Untersuchungen und Planungen, die zunächst erforderlich sind, 250.000 Euro in den Haushalt 2021 eingestellt (s. 2.4 in Tabelle 2). Die Investitionen, die in Tabelle 3 (Nr. 2.4) aufgeführt sind, werden sich erst im Nachgang dieser Untersuchungen genau beziffern lassen. Soweit sich daraus zusätzlich notwendige Planungs- und vor allem Steuerungsaufgaben ableiten, die für die weitere energetische Sanierung städtischer Wohngebäude erbracht werden müssen, können diese nicht mit bestehendem Personal gedeckt werden. Gleiches gilt für die Entwicklung identifizierter städtischer Flächen und die in Zusammenarbeit mit FB 61 angedachte Aktivierung privater Potentialflächen, auch unter Berücksichtigung klimatischer Aspekte.
- Klimaschutzmaßnahmen der beteiligten Unternehmen
Die im IKSK dargestellten Maßnahmen und daraus resultierenden Finanzbedarfe in den verbundenen Unternehmen wie ASEAG, STAWAG und GEWOGE sind nicht Bestandteil dieser Vorlage.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Detaillierte Ausführungen dazu befinden sich im Erläuterungstext.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
| x |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
|
| x |
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
Keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß | x |
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
x nicht bekannt