Kenntnisnahme - FB 45/0012/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit Datum 5.11.2020 hat die Fraktion Die Linke den Rat der Stadt Aachen gebeten zu beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit der ASEAG und den Schulen der Stadt ein Konzept für einen gestaffelten Beginn des Unterrichts zur Entzerrung des morgendlichen Busverkehrs in der Corona-Pandemie zu erarbeiten und schnellstmöglich umzusetzen. (siehe Anlage 1)

 

Unabhängig von dem vorgenannten Ratsantrag hatte die Verwaltung bereits eine Videokonferenz terminiert, die am 17.11.2020 stattgefunden hat. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind ebenso in dem als Anlage 2 beigefügten Protokoll der Konferenz aufgeführt wie die besprochenen Inhalte.

Die als Input seitens der ASEAG eingebrachte Präsentation wird als Anlage 3 Bestandteil dieser Vorlage.

 

Als Ergebnis des Abstimmungstermins kann festgehalten werden, dass die ASEAG ausschließlich mit einem erheblichen Aufwand (Einstellen von zusätzlichem Personal; großer Fahrplanwechsel bzw. Fahrplananpassung; zeitlicher Vorlauf) auf das Verändern der Schulbeginnzeiten reagieren könnte.

Darüber hinaus sehen die einbezogenen Vertreter der verschiedenen Schulformen sowohl organisatorische (z.B. Ganztagsangebote; unterschiedliche Taktungen der Schulstunden; Auswirkungen auf den Schülerspezialverkehr) wie auch pädagogische (Orientierung und Sicherheit durch festgelegte Schulanfangszeiten; Einfluss auf die Schulatmosphäre) Schwierigkeiten, wenn der Beginn des Schulunterrichtes gestaffelt werden würde.         

Aus den genannten Gründen erachtet die Verwaltung einen gestaffelten Beginn des Unterrichts bzw. das Ergreifen weiterer Maßnahmen, zumindest bis zu den Weihnachtsferien, weder als praktikabel bzw. sinnvoll noch als von den Schulen gewünscht.

 

Der Ratsantrag Nr. 002/18 der Fraktion Die Linke vom 5.11.2020 gilt durch diese Vorlage als abschließend bearbeitet.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

 

mittel

 

groß

 

nicht ermittelbar

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

 

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

 

überwiegend

(50-99%)

 

teilweise

(1-49%)

 

nicht

 

nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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