Entscheidungsvorlage - FB 61/1559/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung (Lageplan Planung 2020_023_L1), unter Berücksichtigung einer vollständigen Sperrung des Krautmühlenweges für den Kfz-Verkehr und einer zusätzlichen geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahme in Form einer Aufpflasterung im Bereich des vorgezogenen Seitenraumes.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Anlass

Diese Vorlage gilt als Ergänzung zu der Vorlage „Verbreiterung des Krautmühlenweges im Rahmen der Rad-Vorrang-Route Brand“ FB 61/1559/WP17. Es wird auf die im Rahmen der Bezirksvertretung Aachen Mitte gestellten Prüfaufträge an die Verwaltung eingegangen. Die einzelnen Punkte dieser Vorlage sind unabhängig voneinander und können daher getrennt betrachtet werden.

 

  1. Ergänzungen zur Planung

 

Durchgängige Verbreiterung des Krautmühlenweges

Die jetzige Planung sieht auf den westlichen rund 30,00 m keine Verbreiterung des Krautmühlenweges vor. Eine Verbreiterung des Weges auf durchgängig 3,50 m wurde durch die Verwaltung erneut geprüft.

Im Anschlussbereich zur Oberen Drimbornstraße auf den letzten rund 15,00 m wäre eine nördliche Verbreiterung des Weges auf 3,50 m möglich. Der Erdhügel nördlich des Weges müsste hierfür teilweise abgetragen und zum Teil durch Winkelstützwände aufgefangen werden. Die durch die Baumschutzsatzung geschützten Bäume würden hierdurch nicht gefährdet und können erhalten bleiben. Ein Bankett nördlich des gemeinsamen Geh- / Radweges wäre nicht vorgesehen.

Im Anschluss an diesen, rund 15,00 m langen, Abschnitte im westlichen Bereich des Krautmühlenweges befindet sich zu beiden Seiten des Weges Begrünung inkl. Zaunanlagen in den Hecken. Der Geh /Radweg hat in diesem Abschnitt derzeit eine Breite von 2,40  2,60 m. Eine einseitige Verbreiterung des Weges wäre ohne weiteres weder südlich noch nördlich möglich. Daher ist ein Übergangsbereich von rund 15,00 m vorgesehen, in dem der Weg beidseitig verbreitert werden müsste. Bedingt durch die Topographie ist eine Verbreiterung des Weges auf ca. 3,00 m möglich. So könnte gewährleistet werden, dass die beidseitigen Zaunanlagen erhalten bleiben und es nicht zu weiteren Nutzungskonflikten mit der Kleingartenanlage kommt. Eine Verbreiterung bis unmittelbar an den vorhandenen Zaun ist technisch nicht möglich. Zudem ist auch nach Ende der Baumaßnahme ein ausreichender Abstand zur bestehenden Hecke einzuhalten, damit diese nicht über den Geh- / Radweg wächst und die nutzbare Breite dadurch einschränkt. Nördlich sind aufgrund der anstehenden Böschung bei einer Verbreiterung Winkelstützwände vorzusehen. Die Asphaltdecke würde im Übergangsbereich vollständig erneuert, um beidseitige Nähte zu verhindern.

Der im Rahmen der Maßnahme abzutragende Boden könnte belastet sein, was zu einer Steigerung der Kosten bei der Entsorgung führen würde. Ein Bodengutachten wurde bereits beauftragt. Das Ergebnis liegt jedoch noch nicht vor. Für die durchgängige Verbreiterung des Krautmühlenweges wäre derzeit mit einer Kostensteigerung von rund 29.000 € zu rechnen.

Wie bereits in der ursprünglichen Vorlage zu entnehmen, wird die Verbeiterung auch im Anschlussbereich an die Obere Drimbornstraße durch die Verwaltung nicht empfohlen.

 

Verbreiterung des Krautmühlenweges auf 4,00 m im  Anschlussbereich Robert-Koch-Straße

Des Weiteren wurde eine Verbreiterung des Weges auf 4,00 m untersucht. Diese Verbreiterung wäre zwischen der Robert-Koch Straße und der Zufahrt der Kleingartenanlage und damit auf einem Abschnitt von rund 65 m von gesamt 180 m möglich. Eine Verbreiterung darüber hinaus ist ohne versätzen des Tors und des Zauns der Kleingartenanlage nicht möglich, was aus Sicht der Verwaltung einen unverhältnismäßig großen Eingriff darstellen würde.

Auf dem gemeinsamen Geh-/ Radweg gilt gegenseitige Rücksichtnahme des Fuß- und Radverkehrs. Im Anfangs- und Endbereich muss der Radfahrende die Vorfahrt gewähren. Die Radfahrenden sollen daher in dem Abschnitt des Krautmühlenwegs keine hohen Geschwindigkeiten erreichen. Daher ist aus Sicht der Verwaltung eine Verbreiterung auf 3,50 m ausreichend. Eine getrennte Führung erfordert eine Mindestbreite von 4,80 m, die am Krautmühlenweg nicht herstellbar ist.

Die Verbreiterung auf 4,00 m, anstelle der in der Ausführungsplanung bisher vorgesehenen Verbreiterung auf 3,50 m, würde zu einer Kostensteigerung von rund 6.000 € führen (Kostenschätzung ohne Bodengutachten) was von der Verwaltung für diesen kurzen Teilabschnitt nicht empfohlen wird.

 

Aufpflasterungen im Anfangs- bzw. Endbereich der Fahrradstraßen

Zur zusätzlichen Verkehrsberuhigung soll Aufpflasterungen im Anfangs- bzw. Endbereich der Fahrradstraßen, welche an den Krautmühlenweg anschließen, geprüft  werden.

Bei der Robert-Koch-Straße handelt es sich um eine Sackgasse. Eine Aufpflasterung der Fahrbahn zur Verkehrsberuhigung wird daher nicht empfohlen, da aus Sicht der Verwaltung hier keine Verkehrsberuhigung erforderlich ist.

Im Bereich der Oberen Drimbornstraße ist eine Aufpflasterung im Rahmen des vorgezogenen Seitenraums (Querungsstelle) möglich. Aus Sicht der Verwaltung bestehen hierzu keine Bedenken. Die Änderung der Querung ist kostenneutral.

 

Fahrbahneinengung Obere Drimbornstraße

Der im Rahmen der Ausführungsplanung vorgesehene vorgezogene Seitenraum inklusive barrierefreier Querungsstelle für den Fußverkehr ist aus Sicht der Verwaltung aus Verkehrssicherheitsgründen zu erhalten. Durch den vorgezogenen Seitenraum besteht zwar eine Beeinträchtigung für den Radverkehr, welcher die Obere Drimbornstraße herab fährt, da dieser mit dem Kfz-Verkehr in seiner Geschwindigkeit gebremst wird. An dieser Stelle kann es aber zu Konflikten zwischen bergabfahrende Radfahrende der Oberen Drimbornstraße und des Krautmühlenwegs kommen. Daher soll aus Sicht der Verwaltung auch die Geschwindigkeit des Radverkehrs reduziert werden. Der Vorschlag, den Radfahrer rechts an dem vorgezogenen Seitenraum vorbei zu führen, ist möglich, wird jedoch von der Verwaltung nicht empfohlen, zumal die Querungsstelle für den Fußverkehr entfallen würde.

 

Sperrung des Krautmühlenweges für Kfz- Verkehr

Derzeit ist der Krautmühlenweg von der Robert-Koch-Straße kommend bis zur Zufahrt der Kleigartenanlage für den Kfz-Verkehr freigegeben. Eine vollständige Sperrung des Krautmühlenweges für den Kfz-Verkehr ist durch eine Änderung der Beschilderung möglich. Eine Absprache mit dem Vorstand des Kleingartenvereins hat hierzu bereits stattgefunden. Aus Sicht des Vorstandes der Kleingartenanlage spricht nichts dagegen. Die Verwaltung empfiehlt daher den Krautmühlenweg vollständig für den Kfz-Verkehr zu sperren.

 

Barrierefreiheit

Der Beschluss der Kommission für Barrierefreies Bauen sieht vor den gemeinsamen Geh-/Radweg, wenn keine bauliche Trennung erfolgen kann, zukünftig als „Gehweg Radfahrer frei“ auszuweisen. Der Einbau eines Leitsystems sowie taktile Leitelemente am Anfangs und Endbereich des Weges seien zudem erforderlich.

Eine bauliche Trennung von Fuß- und Radverkehr ist bei einer Breite von 3,50 m nicht möglich. Eine Ausweisung als „Gehweg Radfahrer frei“ ist grundsätzlich möglich, jedoch planerisch nicht empfohlen, da auch die Qualitätsanforderungen für Radfahrende auf einer Rad-Vorrang-Route berücksichtigt werden sollten und gerade im Zuge der Verbreiterung ausreichend Platz für eine Begegnung von Fuß- und Radverkehr geschaffen wird. Da der Weg sich in einem technisch guten Zustand befindet, ist keine vollständige Erneuerung des Weges und damit auch nicht der Einbau eines durchgängigen Leitsystems vorgesehen. An den Querungsstelllen im Anfangs- und Endbereich des Krautmühlenweges ist der Einbau von taktilen Elementen geplant.

 

  1. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nach aktueller Kostenschätzung rund 70.900, € inklusive Beleuchtung zuzüglich 29.000, € für eine durchgängige Verbreiterung des Krautmühlenweges und / oder zuzüglich 6.000, € bei einer Verbreiterung auf 4,00 m des östlichen Abschnittes zwischen der Robert-Koch Straße und der Zufahrt der Kleingartenanlage.

 

  1. Fazit & Empfehlung

 

Es wird empfohlen, den Ausführungsbeschluss für die vorgeschlagene Verbreiterung des Krautmühlenweges gemäß Anlage 1 der Vorlage „Verbreiterung des Krautmühlenweges im Rahmen der Rad-Vorrang-Route Brand“ (Lageplan Planung 2020_023_L1) unter Berücksichtigung einer vollständigen Sperrung des Krautmühlenweges für den Kfz-Verkehr und einer zusätzlichen geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahme in Form einer Aufpflasterung im Bereich des vorgezogenen Seitenraumes zu fassen.

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