Kenntnisnahme - FB 56/0014/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Landesförderprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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17.12.2020
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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04.02.2021
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Erledigt
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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17.02.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Sachlage des Landesförderprogramms KIM zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Stelleneinrichtungen zu betreiben.
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Sachlage des Landesförderprogramms KIM zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt im Rahmen der „Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030“ mit der flächendenkenden Implementierung einer Landesförderung des Programms „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“, die komplexen Herausforderungen der Integration zu bündeln und die Integrationsprozesse innerhalb des Regelsystems für die zugewanderten Menschen, aber auch die Kommunalverwaltungen, zu optimieren.
Einwanderung ist in der Stadt Aachen ein wichtiges und aktuelles Thema. Besonders der kommunalen Arbeit vor Ort wird vom Land eine hohe Bedeutung beigemessen, da die Integrationsprozesse der Menschen konkret in der Stadt Aachen und hier durch die bestehenden Strukturen gesteuert, unterstützt und gefördert werden. Daher hat das Land im Jahr 2012 mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz die Voraussetzungen für die Kommunalen Integrationszentren geschaffen, welches 2013 auch in der Stadt Aachen eingerichtet wurde.
Jede Form der Migration birgt für die Neuzuwandernden als auch für die Stadtgesellschaft Chancen und Herausforderungen.
Um diese Chancen mehr anzuerkennen, zu nutzen und die komplexen Herausforderungen der Integration gezielt und koordiniert in den Verwaltungen anzugehen, hat sich das Land mit dem neuen Förderprogramm KIM folgendes Ziel gesetzt:
„Ziel ist es, mit diesem neuen integrationspolitischen Instrument zu einem abgestimmten Verwaltungshandeln aus einer Hand zu kommen, die Querschnittsaufgabe Integration zu verankern und neuzugewanderten Menschen eine verlässliche, staatliche kommunale Struktur für ihre individuellen Integrationsbedarfe zu bieten.“[1]
Diese neue rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in den Kommunen soll zu einem gesamtstädtischen und umfassend strukturierten Handeln führen. Das Programm ermöglicht die Entwicklung von der reinen „Integrationsverwaltung“ hin zu einem reibungslosen „Integrationsmanagement“, welches das System durch die Erhebung, Analyse und Auswertung von Bedarfen und Potentialen im Integrationsprozess und durch die Entwicklung von neuen Handlungsstrategien und einer gemeinsam getragenen Fachplanung behördenübergreifend optimiert:
„Komplexe Problemlagen erfordern komplexe Handlungsstrategien. Diese können nicht nur von einer Organisation (Jobcenter, Jugendamt, freie Träger) entworfen werden, sondern erfordern die gemeinsame Planung und ein koordiniertes Vorgehen mehrerer Akteure.“[2]
Das Kommunale Integrationsmanagement wird durch drei Bausteine gefördert.
- Baustein 1 – Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead)
- Baustein 2 – Fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case Management zu implementieren
- Baustein 3 – Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.
Dieser Baustein wird bei der Ausländerbehörde verortet[3].
Für die Planungen in der Stadt Aachen sind die Bausteine 1 und 2 maßgeblich. Baustein 3 liegt bei der Ausländerbehörde der StädteRegion Aachen. Die Zusammenarbeit wird aktuell konkretisiert.
Prozess der Landesförderung
Der Prozess um KIM war - auch aufgrund der Pandemiesituation - sehr dynamisch. KIM wurde bereits im November 2019 vom MKFFI als neues Programm für 2020 angekündigt. Die Richtlinien sollten im März 2020 erscheinen, was aufgrund der Pandemie nicht geschah.
Im Juni 2020 erhielt die Stadt einen Bescheid für die fachbezogene Pauschale des Case-Managements mit Hinweis auf ein noch nicht veröffentlichtes Handlungskonzept.
Dieses wurde erst im Juli als „Orientierungshilfe und Leitfaden“ veröffentlicht, welcher ausdrücklich nicht die Förderrichtlinie ersetzten sollte.
Anfang November erschien die „Handreichung zum kommunalen Einwanderungsmanagement / Integrationsmanagement“ des Landes.
Am 30. November wurde dann die Richtlinie zum strategischen Kommunalen Integrationsmanagement herausgegeben mit einer Antragsfrist von 4 Wochen für die Verwaltung. Aufgrund der knappen Antragsfrist wurde eine Fristverlängerung bis Ende Januar 2021 beantragt, welche bewilligt wurde.
Am 7. Dezember erschienen die FAQs zu KIM in NRW mit Schärfung der Rahmenbedingungen.
Am 12. Januar wurde der Leitfaden zur Erstellung eines Konzeptes für KIM veröffentlicht.
Das MKFFI stellt für KIM im Land NRW rund 25 Millionen Euro für alle 54 Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung.
Für die Stadt Aachen werden 7,5 Personalstellen, davon 2,5 Koordinierungsstellen sowie 5 Case Managementstellen, mit jeweils rund 55.000€/Jahr, sowie eine 0,5 Stelle im Bereich Verwaltungsassistenz mit 22.500€/Jahr gefördert. Zudem werden in Baustein 1 Sachkosten in Höhe von rund 83.000€ jährliche zur Verfügung gestellt, u.a. zur Durchführung von Veranstaltungen und Maßnahmenumsetzungen, welche in KIM entwickelt werden
Dies bedeutet ein jährliches Fördervolumen für KIM von rund 518 000€ für die Stadt Aachen.
Der Eigenanteil für die Einrichtung von zunächst 6,5 Stellen ist im Haushaltsplan 2021 vorgemerkt.
Der Antrag zu KIM wird bis Ende Januar durch die Verwaltung bei der Bezirksregierung eingereicht.
Umsetzungsstand für die Stadt Aachen
Das MKFFI hat im Sommer 2020 ein „Handlungskonzept Kommunales Integrationsmanagement Nordrhein-Westfalen (KIM)“ herausgegeben, welches die Rahmenbedingungen für die Einführung von KIM in den Kommunen beschreibt. Die Beantragung von KIM muss von jeder Kommune, die auch Träger eines Kommunalen Integrationszentrums (KI) ist, mit der Einreichung eines Konzeptes erfolgen, welches die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt und die konkrete Umsetzung beschreibt.
Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Aachen hat in Zusammenarbeit mit der Landeskoordinierungsstelle der KI auf Grundlage dieses Handlungskonzeptes an einem Konzeptentwurf für Aachen gearbeitet.
KIM wird - wie im Handlungskonzept des Landes empfohlen – mit allen Stellen im KI der Stadt Aachen verortet werden.
Im KI der Stadt Aachen gibt es seit mehr als vierzehn Jahren die sog. „Kommunale Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten“ (KBM, vormals „Bildungserstberatung“/BEB), welche eine langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden als auch Trägern der freien Wohlfahrtspflege umfasst.
Die Zusammenarbeit in der Kommunalen Beratungsstelle ist seit Jahren inter- und intrakommunal aufgestellt und in die Zivilgesellschaft hinein fest etabliert. Mit dieser engen Verzahnung von verschiedenen Anbietern, Trägern und Behörden ist sie ein stadtbekanntes und gut in Anspruch genommenes Angebot, welches in dieser Form bundesweit bisher Vorreiterfunktion hatte. Die KBM soll als erfolgreiches Modell für eine behörden- und trägerübergreifende Zusammenarbeit dienen und durch die Implementierung des Kommunalen Integrationsmanagements in der Stadt Aachen für alle beteiligten Akteur*innen professionalisiert werden.
Dazu sollen die bisherigen Strukturen weiter ausgebaut werden.
Anfang Januar wurde eine Lenkungsgruppe behördenübergreifend und mit Partner*innen aus der freien Wohlfahrtspflege sowie der Politik eingerichtet und hat erstmalig getagt. Dort wurde die Projektskizze für KIM für die Stadt Aachen vorgestellt und abgestimmt.
Die Lenkungsgruppe wird KIM begleiten und die Umsetzung mitgestalten und steuern.
Weiteres Vorgehen
Nach Erhalt des Förderbescheides werden zunächst die KIM-Koordinierungsstellen sowie die Verwaltungsstelle eingerichtet, um die weiteren Strukturen für KIM vorzubereiten. Dazu gehören u.a. die Entwicklung eines Fachkonzeptes für den Einsatz des Case Managements und die Weiterentwicklung des KIM-Konzeptes für die Stadt Aachen durch die entsprechenden Gespräche und weiteren Abstimmungen mit den beteiligten Akteuren*innen.
Ziel ist es, die Casemanagementstellen spätestens nach der Sommerpause 2021 zu besetzen.
Die Verwaltung wird über den aktuellen Entwicklungsprozess von KIM regelmäßig im AfSID und im Integrationsrat berichten.
[1] Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (Hrsg.) (Oktober 2020): Handreichung zum kommunalen Einwanderungsmanagement/Integrationsmanagement, S. 8.
[2] Reis, Claus (2020): Kommunales Integrationsmanagement. Leitfaden für die Praxis. Baden-Baden. In: https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748910114.pdf. (abgerufen am 06.10.2020), S. 112.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz: | keine | x | positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist: | gering |
| mittel |
| groß |
| nicht ermittelbar | x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz | keine | x | positiv |
| negativ |
| nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig |
| überwiegend (50-99%) |
| teilweise (1-49%) |
| nicht | x | nicht bekannt |
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