Entscheidungsvorlage - FB 45/0042/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung zu beauftragen, die Planungen für den Umzug der Schule KGS Michaelsbergstraße auf Grundlage einer 2-Zügigkeit mit der Möglichkeit einer Mehrklassenbildung in dem Altbau des Schulgebäudes Malmedyer Straße fortzuführen.

 

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt sie, die Planungen für den Umzug der Schule KGS Michaelsbergstraße auf Grundlage einer 2-Zügigkeit mit der Möglichkeit einer Mehrklassenbildung in dem Altbau des Schulgebäudes Malmedyer Straße fortzuführen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung vom 13.02.2020 hat der Schulausschuss beschlossen, die KGS Michaelsbergstraße von ihrem derzeitigen Standort, Michaelsbergstraße 14, in das Schulgebäude der GHS Burtscheid, Malmedyer Str. 12, 52066 Aachen, zu verlagern. Als Zeitpunkt für den Umzug wurde der 01.08.2023 (Beginn des Schuljahres 2023/24) festgelegt.

 

Aufgrund des o.g. Beschlusses hat der FB 45 das Gebäudemanagement am 27.01.2021 konkret beauftragt, zunächst die Raumbelegung der KGS Michaelsbergstraße anhand einer Flächenanalyse zu ermitteln.

 

1. Raumbedarf aus Sicht der Schule

 

Da für Grundschulen ein festes Raumprogramm nicht vorgeschrieben ist, wurde zunächst die KGS Michaelsbergstraße beteiligt und um Mitteilung der Raumbedarfe aus Sicht der Schule gebeten. Seitens der Schule wurden auf Grundlage der jetzigen 2-Zügigkeit folgende Bedarfe gemeldet:

Klassenräume

8

Verwaltung

6

Aula

1

Förderräume

4

Informatikraum/Computerraum

1

Hauswirtschaft

1

Musikraum

1

Bücherei/Medienraum

1

OGS-Gruppenräume

7

Bewegungsraum/

Therapieraum (70qm)

1

Konstruktionsraum

1

Kreativraum

1

OGS Büro

1

2.Lehrerzimmer, OGS

1

Materialraum/

Lehrmittelraum

1

Ruheraum/

Pflegeraum

1

Mensa

1

Mensavorbereitung

1

Summe

39

 

 

 

 

 

2. Raumbedarfe aus Sicht der Schulplanung

 

Die KGS Michaelsbergstraße wird zweizügig geführt und hat derzeit (Stand 12/2020) 8 Klassen und 192 Schülerinnen und Schüler (SUS), davon 2 Kinder mit Förderschwerpunkt. Aufgrund der Hochrechnungen des Schulentwicklungsplans 2019 – 2024 wird die Anzahl der Schüler im 1.Schuljahr von 49 Kinder im Schuljahr 2021/22  auf 61 im Schuljahr 2022/23, 65 im Schuljahr 2023/24 und auf 83 im Schuljahr 2024/25 steigen. Der SEP empfiehlt zwar die 2-Zügigkeit, allerdings aufgrund des Verbleibs der Schule an ihrem jetzigen Standort und der Annahme, dass das Schulgebäude Michaelsbergstraße weitere Raumkapazitäten nicht bietet. Abgestimmt mit der Schulplanung wird aufgrund des prognostizierten Anstieges der Schülerzahlen von einem Raumbedarf für eine 2,5-zügige Schule ausgegangen. Hiermit wären zukünftig Mehrklassenbildungen bei starken Nachfragejahren möglich.

 

3. Zukünftige Flächenraumorientierung für Grundschulen

 

Von der Verwaltung wurde eine Flächenraumorientierung für Grundschulen entwickelt, die im Ausschuss vorgestellt und beraten werden soll. Diese könnte aus Sicht der Verwaltung auch als Orientierung für das Raumangebot für die KGS Michaelsbergstraße herangezogen werden.

 

Ergebnis:

Nach derzeitigem Stand geht die Verwaltung davon aus, dass die Grundschule inklusive der Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung in dem Altbau des Schulgebäudes Malmedyerstraße 12 untergebracht werden könnte. Lediglich die mit einem separaten Zugang versehene Verpflegungsküche mit angrenzendem Speiseraum müsste von der Grundschule  in dem Neubau genutzt werden.

 

Etwaige erforderliche Baumaßnahmen in Bezug auf den Brandschutz sowie die Barrierefreiheit im Schulgebäude werden derzeit geprüft. Das Brandschutzkonzept ist bei einer Nutzungsänderung von Hauptschule zu Grundschule an die derzeit geltenden Vorschriften anzupassen und neu genehmigen zu lassen. Die Schule Malmedyerstraße verfügt derzeit bei nahezu sämtlichen Unterrichts- oder Fachräumen über lediglich einen baulichen Rettungsweg. Zu dem Zeitpunkt der Genehmigung des Brandschutzkonzeptes für die GHS Burtscheid wurde als zweiter baulicher Rettungsweg jeweils ein anleiterbares Fenster akzeptiert, was nach Auskunft der Bauaufsicht zwischenzeitlich nicht mehr genehmigungsfähig ist. Eine weitergehende Prüfung, ob andere Fluchtwegführungen innerhalb des Gebäudes bzw. außen zu errichtende Fluchttreppentürme möglich sind, ist noch erforderlich.

 

4. Fazit und Ausblick

 

Der Planungsauftrag basiert auf der Annahme einer 2-zügigen Grundschule mit der Möglichkeit der Mehrklassenbildung und konzentriert sich auf das Nutzen des Altbaus. Die verbleibenden Flächenkapazitäten könnten in einem zweiten Schritt für das Unterbringen anderer Bildungsangebote untersucht werden. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, die aktuellen Planungen mit Vertretern der Schule in einem gemeinsamen Termin zu erörtern.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Es werden finanzielle Aufwendungen für die Planung, bauliche Maßnahmen und Renovierungsarbeiten entstehen. Für die weiteren Planungen wurden Planungsmittel in Höhe von 100.000 € im Rahmen der Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf 2021 ff. angemeldet.
Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

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