Entscheidungsvorlage - A 61/0266/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Blücherplatz/ Europaplatzhier:Anlegen von Parkstreifen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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18.01.2006
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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26.01.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss vorbehaltlich der Zustimmung der
Bezirksregierung, in den Straßen Blücherplatz und Europaplatz zwischen Jülicher
Straße und Verbindungsstraße Blücherplatz rechtsseitig entlang der Dreiecksinsel
und zwischen Verbindungsstraße und Kreisverkehr sowie auch in Gegenrichtung
linksseitig entlang der Mittelinsel die Ausweisung von Parkstreifen zu
beschließen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der
Bezirksregierung, in den Straßen Blücherplatz und Europaplatz zwischen Jülicher
Straße und Verbindungsstraße Blücherplatz rechtsseitig entlang der
Dreiecksinsel und zwischen Verbindungsstraße und Kreisverkehr sowie auch in
Gegenrichtung linksseitig entlang der Mittelinsel die Ausweisung von
Parkstreifen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte hat in ihrer Sitzung am 23.11.2005 die Verwaltung beauftragt nachfolgende aufgeführte Punkte zu überprüfen:
- Lichtsignalanlage Jülicher Straße/Blücherplatz: Rechnerischer Nachweis, dass die Reduzierung der Fahrbahn auf eine Fahrspur aus Richtung Jülicher Straße machbar ist (Kfz-Angaben, Verflechtungslänge, Behinderungen beim Ein- und Ausparken)
- Präsentation einer Verkehrssimulation
- Angabe über Lage und Anzahl der neuen Parkplätze
- Einrichtung von Bewohnerparken
- Optimierung der Parkanordnung auf dem Parkplatz Blücherplatz sowie der Ein- und Ausfahrtsituation
- Nutzung des ASEAG-Geländes Talstraße als Parkplatz
- Einrichtung von zeitlich begrenztem Parken (insbesondere im Bereich ab Jülicher Straße)
- Anlage von Schrägparkständen statt Längsparkständen im Bereich der Straße Europaplatz
- Sichtverhältnisse im Bereich der Einmündung Eintrachtstraße (Parkstände)
- Verkehrssicherheit im Bereich der Tankstelle/Europaplatz
- Sichtbehinderungen durch die Parkstände am Mittelstreifen
- Querungsmöglichkeiten für Fußgänger
- Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen, Geschwindigkeitskontrollen aus und in Richtung Europaplatz
- Attraktive Gestaltung aus Richtung Europaplatz (“Eingangstor”)
Lichtsignalanlage Jülicher Straße/Blücherplatz:
Rechnerischer Nachweis, dass die Reduzierung der Fahrbahn auf eine Fahrspur aus
Richtung Jülilcher Straße machbar ist (Kfz-Angaben, Verflechtungslänge,
Behinderungen beim Ein- und Ausparken)
Die Anzahl der Spuren vor und hinter einem Knotenpunkt sollte in der Regel unverändert bleiben. Erfolgt dennoch kurz hinter dem Knoten eine Reduzierung der Spuren so ist ein ausreichend langer Stauraum vor dem Verflechtungsbereich vorzusehen. Diese Länge hängt im wesentlichen von der Freigabezeit und dem Auslastungsgrad ab.
Im vorliegenden Fall sollen die 2 Rechtsabbiegespuren aus der Jülicher Straße in Richtung Blücherplatz hinter dem Knotenpunkt auf 1 Spur reduziert werden.
Zur Berechnung der notwendigen Länge bis zur Reduzierung wurde eine Verkehrszählung vom 27.03.2001 zu Grunde gelegt. Hier liegt die Spitzenstunde für den Rechtsabbieger aus der Jülicher Straße in Richtung Blücherplatz mit einer Belastung von 646 Kfz/h zwischen 16:00 und 17:00 Uhr. Dies sind bei einer gleichmäßigen Verteilung 323 Kfz/h auf jeder Spur. Bei 40 Umläufen pro Stunde biegen 8 Kfz pro Umlauf und Spur in Richtung Blücherplatz ab. Nach einer Berechnung laut RiLSA ergibt sich aus dieser Belastung eine Mindestlänge vor der Reduzierung auf 1 Spur von 48m. Die vorhandene Länge beträgt 55m.
Die geplante Situation wurde in einer Verkehrssimulation dargestellt und wird im Ausschuss präsentiert.
Angabe über Lage und Anzahl der neuen Parkplätze
Im Bereich der Straße Blücherplatz entlang der Dreiecksinsel können durch Ausweisung eines Längsparkstreifens 21 zusätzliche Parkplätze gewonnen werden.
In der Straße Europaplatz können entlang des Mittelstreifens auf jeder Seite 32 neue Parkmöglichkeiten durch Anlage eines Längsparkstreifens geschaffen werden. Dies sind in Summe 85 neue Parkplätze im Abschnitt zwischen Jülicher Straße und dem Kreisverkehr Europaplatz.
Einrichtung von Bewohnerparken
Es gibt immer wieder Beschwerden von Bewohnern über zu wenig Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Dieses Problem könnte durch Einführung des Bewohnerparkens gemindert werden, da dadurch Nicht-Bewohner als Langzeitparker verdrängt würden, jedoch nur während der Gebührenpflichtzeit an Parkscheinautomaten. In den Abend- bzw. Nachtstunden, an Wochenenden oder bei Veranstaltungen z.B. Tivoli würde auch das Instrument Bewohnerparken nicht greifen. In den letzten Jahren wurde jedoch die Einrichtung neuer Bewohnerparkbereiche nicht weiter verfolgt, da im Haushalt keine entsprechenden Mittel mehr berücksichtigt waren.
Optimierung
der Parkanordnung auf dem Parkplatz Blücherplatz sowie der Ein- und
Ausfahrtsituation
Da der Parkplatz früher auch als Parkfläche für LKW genutzt wurde und vorgesehen war, ist die bauliche Anlage auch mit den entsprechenden Abmessungen vorhanden. Heute steht der Parkplatz nur noch für PKW zur Verfügung. Mittels Markierung wurde ein bestmögliches Angebot geschaffen.
Eine
Optimierung des Parkangebotes wäre nur durch eine bauliche Umgestaltung
möglich.
Um ein zügigeres Einfahren zu ermöglichen könnte in der Ein- und Ausfahrt im Bereich der Straße Blücherplatz (stadtauswärts) eine Sperrfläche angelegt werden. Diese Maßnahme würde allerdings die Möglichkeit zum Abstellen von Fahrzeugen (siehe beigefügte Fotos) weiter reduzieren. Da bisher der Verwaltung kaum Beschwerden bekannt sind, sollte auf eine Markierung im Ein- und Ausfahrtbereich verzichtet werden.
Nutzung des ASEAG-Geländes Talstraße als Parkplatz
Das Gebäude und die rechts und links angrenzenden Flächen des ehemaligen ASEAG-Depots sind Eigentum der kath. Kirchengemeinde St. Laurentius. Hierauf wurde zugunsten der Stadt Aachen ein Erbbaurecht ausgesprochen. Lediglich eine kleine Fläche Ecke Talstraße/Eintrachtstraße (Bereich Einfahrt zur Vorfläche der Halle) ist Eigentum der Stadt Aachen.
Die Fläche, von der aus die vermietete Halle anfahrbar ist, wird als Rangierfläche für die in der Halle abgestellten Fahrzeuge benötigt. Das Gebäude im Anschluss der Halle ist ebenso vermietet. Die dort angrenzende Fläche wird ebenso als Rangierfläche benötigt. Die vorhandenen Stellplätze sind Einstellplätze für die einzelnen Mieter. Aus den vorgenannten Gründen stehen die beiden Flächen nicht als Parkplätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung.
Einrichtung von zeitlich begrenztem Parken (insbesondere im Bereich ab Jülicher Straße)
Da der Parkdruck nicht nur in den Nachtstunden, sondern auch tagsüber sehr groß ist, u.a. erkennbar durch auf dem Parkplatz Blücherplatz illegal abgestellte Fahrzeuge (s.Foto), sollten die Parkmöglichkeiten nicht zeitlich begrenzt werden.
Beim Haltverbot handelt es sich um eine Beschränkung von der grundsätzlichen Erlaubnis Fahrzeuge am Fahrbahnrand abstellen zu dürfen. Jede verkehrsrechtliche Beschränkung bedarf einer sachlichen Begründung im Sinne von § 45 Abs. 1 STVO. Da die Verwaltung festgestellt hat, dass auch bei einstreifiger Verkehrsführung die auftretenden Verkehrsmengen jederzeit abgewickelt werden können, entspricht eine zeitliche Beschränkung nicht mehr der Verhältnismäßigkeit.
Anlage von Schrägparkständen statt Längsparkständen im Bereich Europaplatz
Entlang einer Bundesstraße, die gleichzeitig als Zubringer oder Abfluss des innerstädtischen Verkehrs zur bzw. von der Autobahn dient, sollten keine Schrägparkstände angelegt werden, da das Ein- und vor allem das Ausparken eine Behinderung des fließenden Verkehrs verursacht.
Seitens des Autohauses Fleischhauer wurde an die Verwaltung die Bitte herangetragen, in der Straße Europaplatz zwischen Ein- und Ausfahrt zum Gelände des Autohauses das Parken zu unterbinden, da durch die parkenden Fahrzeuge im Bereich der Ausfahrt, die Sicht auf den fließenden Verkehr behindert würde. Diesem Anliegen wurde bisher nicht gefolgt, da aufgrund des hohen Parkdrucks das Parkangebot nicht reduziert werden sollte. Auch aufgrund dessen sollte eine Ausweisung von Schrägparkständen auf dieser Fahrbahnseite nicht durchgeführt werden.
Dennoch wurden von der Verwaltung 2 Varianten aufgezeichnet, die unterschiedliche Anordnungen der Parkstände darstellen. In Variante Schrägparken (Plan Nr.2) entlang des Mittelstreifens könnten 86 Parkplätze und in Variante Schrägparken (Plan Nr. 1) am Fahrbahnrand 59 Parkplätze angelegt werden.
Kosten für die Anlegung eines wassergebunden Ausstiegsstreifen betragen für
Variante 1 ca. 7.000,– € und für
Variante 2 ca. 17.000,–
€.
Markierungskosten wurden ermittelt für
Variante 1 ca. 4.400,- € und für
Variante 2 ca. 6.600,- €.
Sichtverhältnisse im Bereich der Einmündung Eintrachtstraße
Bei Anlegung eines Längsparkstreifens in der Straße Blücherplatz entlang der Dreiecksinsel sieht die Verwaltung keine Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse für die aus der Eintrachtstraße ausbiegenden Fahrzeuge.
Verkehrssicherheit
im Bereich der Tankstelle/Europaplatz
- Sichtbehinderungen
durch die Parkstände am Mittelstreifen
- Querungsmöglichkeiten
für Fußgänger
Der entlang der Mittelinsel vorgesehene Ausstiegsstreifen sollte auch in den Bereich der Verbindungsstraße verlängert bzw. auf der gegenüberliegenden Seite bis auf den vorhandenen Gehweg geführt werden. Für das Queren der Verbindungsstraße bestehen bei dem geringen Verkehrsaufkommen und den entstehenden Zeitlücken keine Bedenken.
Besondere
Sichtbehinderungen werden durch die Anlage der Längsparkstreifen nicht gesehen,
die Anordnung zusätzlicher Querungshilfen aufgrund der fehlenden Sammelwirkung
nicht empfohlen.
Geschwindigkeitsdämpfende
Maßnahmen, Geschwindigkeitskontrollen aus und in Richtung Europaplatz
Die Polizei hat im Jahr 2005 8 Geschwindigkeitsmessungen in der Straße Europaplatz
- Fahrtrichtung Kreisverkehr - durchgeführt. Der Standort des Messfahrzeuges war zwischen Tankstelle und dem Autohaus Fleischhauer.
Datum 2005 |
Uhrzeit |
Anzahl der
gemessenen Fahrzeuge |
Anzeige |
Verwarnung |
höchste Geschwindigkeit |
14.03 16.03 29.03 30.03 31.03 19.07 13.09 15.09 |
20.00 -21.00 Uhr 19.45 -21.00 Uhr 19.00 -21.00 Uhr 18.45 -19.30 Uhr 19.45 -21.00 Uhr 20.00 -21.00 Uhr 20.15 -21.00 Uhr 20.00 -20.45 Uhr |
225 225 329 290 325 208 158 121 |
2 0 4 0 2 1 1 0 |
7 12 6 4 12 12 6 4 |
79 73 94 72 78 79 78 71 |
Insgesamt wurden 1880 Fahrzeuge gemessen, davon fuhren 73 zu schnell. Der Anteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen betrug 3,88 %.
Eine Anzeige wird bei mehr als 20 km /h (10 Fälle) und eine Verwarnungsgebühr (63 Fälle) bei mehr als 10 km/h Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erteilt. Im Bereich Blücherplatz/Europaplatz ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
Durch die Anlegung von Längsparkstreifen in der Straße Blücherplatz und Europaplatz wird eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten erwartet.
Attraktive Gestaltung aus Richtung Europaplatz/Kreisverkehr (“Eingangstor”).
Eine städtebauliche Aufwertung der Straße Europaplatz durch Anlegung von Baumfeldern wäre wünschenswert, würde jedoch voraussetzen, dass hierfür auch entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dies ist zurzeit nicht gegeben.
Verwaltungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung vor, in den Straßen Blücherplatz und Europaplatz zwischen Jülicher Straße und dem Kreisverkehr zusätzliche Parkstreifen ohne zeitliche Beschränkung auszuweisen. Hierdurch kann der in diesem Gebiet herrschende Parkdruck reduziert werden. Gleichzeitig wird eine Geschwindigkeitsdämpfung erwartet.
Zur Begleichung der entstehenden Kosten in Höhe von ca. 19.000,-- € stehen keine Mittel im Haushalt 2006 bereit. Eine Deckungshaushaltsstelle kann erst nach Vorliegen des Finanzkorridors genannt werden.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten für die Markierungs- bzw. Demarkierungsarbeiten und die Anlage von Ausstiegsstreifen betragen für die Anlegung von Längsparkstreifen insgesamt 19.000,-- €. Mittel stehen im Haushaltsjahr 2006 nicht bereit. Eine Deckungshaushaltsstelle kann erst nach Vorliegen des Finanzkorridors genannt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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430,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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404,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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409,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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90,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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39,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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76,1 kB
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7
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(wie Dokument)
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73,5 kB
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