Entscheidungsvorlage - FB 45/0033/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen, und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2021 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2024 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2021 einschließlich des Finanzplanes bis 2024 wurde am 16.12.2020 in den Hauptausschuss eingebracht. Die den Jugendbereich betreffenden Beratungsunterlagen sind beigefügt.

 

Seitens des Kinder- und Jugendausschusses sind die Produkte

050203  Unterhaltsvorschuss

060101  Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

060201  Förderung von Kinder- und Jugendarbeit

060301  Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

zu beraten.

 

Die Bezirksvertretungen befassen sich mit dem Haushaltsentwurf 2021ff. voraussichtlich am 03.02.2021. Den Schulbereich betreffende Beschlüsse werden, soweit gefasst, nachgereicht.

 

Die mit dem Fachbereich Finanzsteuerung abgestimmten Veränderungsnachweisungen zur Ergebnisplanung und Investitionsplanung liegen bei.

 

Ferner sind beigefügt: Eine Auflistung der inzwischen eingegangenen Anträge freier Träger, welche die haushälterischen Auswirkungen und Einschätzung der Verwaltung aus fachlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht beinhaltet, sowie die jeweiligen Anträge der freien Träger selbst.

Losgelöst hiervon haben die fachliche und die betriebswirtschaftliche Prüfung der Anträge folgende Ergebnisse hervorgebracht:
 

  1.                 Fachliche Einschätzung

Aus fachlicher Sicht können alle Anträge bis auf die Ziffern 2 und 5 nachvollzogen werden. Bezüglich der Anträge Nr. 16 (Kinderschutzbund Aachen – Erziehungsberatungsstelle) und Nr. 21 (Kingzcorner e. V.) wird auf die hierfür separat erstellten Vorlagen für die Sitzung vom 25.08.2020 verwiesen (FB 45/0795/WP17 und FB 45/0784/WP17).

 

Ziffer 2 - Antrag des Vereins für Familiäre Tagesbetreuung-

Mit dem Antrag für das Jahr 2021 beantragt der Verein für Familiäre Tagesbetreuung die Erhöhung des Personalstandards im Vergleich zur gültigen Leistungsvereinbarung aus dem Jahre 2015 um eine halbe Stelle für den Bereich der Fachberatung. Dies vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen und letztlich auch der neuen seit 01.08.2020 geltenden KiBiz-Regelungen. Auch wenn die Verwaltung in diesem Kontext durchaus Diskussions- und ggfls. Anpassungsbedarf sieht, ist der Zeitraum zwischen Vorlagenerstellung und Antragstellung zu kurz. Nicht zuletzt auch aufgrund der Entwicklung des letzten Jahres bedarf es einer grundsätzlichen Neuverhandlung der Leistungsbeschreibung und damit auch Leistungsvereinbarung auf Grundlage der Anforderungen des KiBiz. Diese soll mit Hochdruck im Laufe des Jahres gemeinsam mit dem Verein verhandelt werden und dann entweder unterjährig oder für das neue Haushaltsjahr 2022 zu Veränderungen führen. Gleiches gilt für die geltend gemachten Kosten für die Fortbildungen der Kindertagespflegepersonen. Hier bedarf es zur Anerkennung eines mit dem Fachbereich abgestimmten Konzeptes, welches ebenfalls noch zu verhandeln ist.

 

Ziffer 5 – Antrag Knutschfleck-

Im Rahmen der Vorlagenerstellung wurde ein neuer Antrag angekündigt. Dieser wird im Rahmen einer separaten Vorlage dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung in der gleichen Sitzung vorgelegt.

 

  1.                 Betriebswirtschaftliche Prüfung

 

Aufgrund der Geringfügigkeit der Preissteigerung im Sachkostenbereich auf Basis des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (Durchschnitt 2012-2018: 1,27 %) wurde in der betriebswirtschaftlichen Prüfung die prozentuale Abweichung der Tarifentwicklung TVöD zur Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse nach Leistungsvereinbarung (2012-2020) zugrunde gelegt, auch vor dem Hintergrund, dass in den gezahlten Betriebskostenzuschüssen bereits Sachkostenanteile enthalten sind.

Nach dieser Berechnungsgrundlage konnten bis auf folgende Anträge alle nachvollzogen werden:

 

Anteilige Nachvollziehbarkeit

  • Nr. 1: AGOT
  • Nr. 2: Familiäre Tagesbetreuung e. V. (seit 2015 keine Anpassung)
  • Nr. 7: AWO - Bezirkssozialarbeit
  • Nr. 10: AWO: Vormundschaften

 

Nicht nachvollziehbar

  • Nr. 4: Kinderschutzbund Aachen – Abenteuerspielplatz „Kirschbäumchen“
  • Nr. 18: Kinderschutzbund Aachen – Müttercafé
  • Nr. 19: Kinderschutzbund Aachen – Frühe Hilfen

Aufgrund der Zuschusserhöhungen der letzten Jahre, wurden die entstandenen Kostensteigerungen für diese 3 Maßnahmen bereits kompensiert.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses.
Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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