Entscheidungsvorlage - FB 45/0047/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aachener Schulen für unsere Zukunft – Umsetzung der Global Goals für nachhaltige Entwicklung1. Mülltrennsysteme in allen Schulen 2. Wasserspender in allen Schulen 3. Schulverpflegung/Mensaessen4. Beflaggung an Schulen 5. Schulalltag in der Corona-Krise
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Entscheidung
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11.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Punkten 1-3 zur Kenntnis.
Bezüglich des Punktes 4 (Hissen der Regenbogenflagge) nimmt der Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das Hissen der Regenbogenflagge an den städtischen Schulgebäuden am 28. Juni eines jeden Jahres.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit einigen Jahren beschäftigen sich die Schüler*innen (SuS) verschiedener Aachener Schulen bereits intensiv mit den von den Vereinten Nationen festgelegten Entwicklungszielen für eine gerechte, nachhaltige und gesunde Welt bis 2030. Man nennt sie nachhaltige Entwicklungsziele, Global Goals oder Sustainable Development Goals (SGDs) – die SuS sagen: Die 17 wichtigsten Ziele unserer Zeit! (siehe auch Vorlage FB 36/0284/WP17 vom 19.06.2018).
In Federführung der 4. Aachener Gesamtschule werden bereits seit 2018 Aktionen rund um diese abwechslungsreichen Themen organisiert, Ziele definiert und umgesetzt.
Am 25.06.2020 übergaben die SuS verschiedener Aachener Schulen in einer konzertrierten Aktion Anträge an den ehemaligen Oberbürgermeister Marcel Philipp im Rathaus. Der Wunsch der SuS ist es, dass die Stadt einen Beitrag zur Umsetzung ihrer Anträge leistet.
Am 01.09.2020 wurden die Anträge im Bürgerforum (siehe auch Vorlage FB 01/0708/WP17 vom 25.08.2020) behandelt. Es wurde beschlossen, dass die im Bürgerforum erläuterten Anregungen und Vorschläge in den entsprechenden Fachausschüssen vorgestellt und beraten werden.
Fünf dieser Anträge tangieren die Abteilung Schule im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule:
1. Mülltrennsystem in allen Schulen und auf allen Schulhöfen sowie entsprechende Mülltrennung durch die Reinigungsfirmen
Auszug aus dem Antrag der 4. Aachener Gesamtschule:
Müll ist das große Problem unserer Zeit und trägt einen großen Anteil zum Klimawandel bei. Die Meere sind voll mit Plastik, die Tiere verenden qualvoll durch den im Meer entsorgten Müll und wir Menschen leiden langfristig ebenfalls unter den Folgen einer schlechten Müllpolitik. Ebenso erschöpfen wir unsere Ressourcen, indem wir immer mehr Dinge produzieren, die zum Wegwerfen gedacht sind, z.B. Verpackungen. Eine bessere, durchdachte Müllpolitik, die mehr auf Einsparungen und Wiederverwertung von Materialien abzielt, könnte ein Teil der Lösung dieses Problems sein.
Wir, das Ayudamos Kinderrechtsteam der 4. Aachener Gesamtschule, möchten mit unserer Schule einen Beitrag dazu leisten und vielen Kindern unserer Schule ein gutes Vorbild sein und Umweltschutz vorleben. Uns hat im letzten Jahr vor allem das Thema „Mülltrennung“ beschäftigt, das an unserer Schule leider noch nicht wirklich gut umgesetzt werden kann. Noch ist nicht bei allen Schülerinnen und Schülern ein ausreichendes Bewusstsein für das Thema „Mülltrennung“ vorhanden und in den Klassenräumen und dem Schulgelände auch nicht die entsprechenden Mülltonnen vorhanden, um überhaupt vernünftig trennen zu können.
Aus diesem Grund hat das Ayudamos Team in diesem Schuljahr einen Mülltrenn-Wettbewerb ins Leben gerufen, an dem sich aus Kapazitätsgründen zunächst aber nur 5 Klassen beteiligen konnten. Diese Klassen wurden Dank der Spende eines Elternteils mit 3 großen, attraktiven und gut zu bedienenden Mülleimern ausgestattet. Über 6 Wochen haben die Klassen den Müll akribisch getrennt, sich über das Thema informiert und die Klassenräume sauber gehalten. Außerdem haben sie die Mülleimer täglich selbst in die großen Müllcontainer entleert, da die Reinigungskräfte weder Zeit noch Ausstattung haben, um den Müll getrennt einzusammeln. Wir haben unter den Schüler*innen eine große Bereitschaft festgestellt, sich zu engagieren, sobald die Möglichkeiten vorhanden sind.
Wir, das Ayudamos Kinderrechtsteam der 4. Aachener Gesamtschule, fordern daher von Ihnen als Entscheidungsträger*innen:
- Die Ausstattung aller Aachener Schulen mit großen (50l), gut zu handhabenden Mülleimern in den Klassen, aber auch auf dem restlichen Schulgelände;
- Kompostierbare Müllbeutel für den Restmüll;
- Versorgung mit „gelben Säcken“;
- Ausstattung der Reinigungskräfte mit dem benötigten Materialien (z.B. getrennte Sammelbeutel am Materialwagen) und ausreichend Zeit;
- Schulung der Reinigungskräfte zum Thema „Mülltrennung“.
Erläuterungen der Verwaltung:
Hierzu wurde durch das Gebäudemanagement unter Beteiligung der Abteilung Schule eine Vorlage für den Verwaltungsvorstand erstellt, um dieses Thema zukünftig wieder systematischer angehen zu können. Sobald diese im Verwaltungsvorstand abschließend beraten wurde, wird der Ausschuss für Schule und Weiterbildung über die Inhalte informiert.
2. Wasserspender in den Schulen
Auszug aus dem Antrag der Viktoriaschule:
Wir alle kennen die Bilder von Stränden voller Plastik, ganze Inseln, die nur aus Plastik bestehen und Tieren, die an Plastik sterben. Wir wissen, dass es auch unser Plastik ist, das in den Meeren der Welt landet.
Ein sehr großer Müllfaktor sind Einwegflaschen. Diese sehen wir in großer Anzahl auch an den Aachener Schulen.
Dabei gibt es eine einfache Lösung: Wasserspender. So können Schüler*innen die Flaschen einfach wiederverwenden und haben zusätzlich immer frisches und kühles Wasser, sodass wir nicht nur Plastikmüller reduzieren, sondern auch ein besseres Lernklima schaffen.
Daher fordern wir, dass die Stadt an allen Aachener Schulen Trinkwasserspender in ausreichender Zahl aufstellt und deren Wartung übernimmt, sodass alle Schüler*innen durchgehend Zugang zu frischem Wasser haben.
Erläuterungen der Verwaltung:
Die Beschaffung von Wasserspendern erfolgt zur Zeit durch
- den Schulträger (Schulbudget),
- den Förderverein im Rahmen einer Schenkung und
- Externe (bspw. STAWAG) im Rahmen einer Schenkung.
In der Regel werden bei Anschaffungen durch den Förderverein bzw. Dritte lediglich die einmaligen investiven Kosten übernommen.
Ungeregelt bleiben häufig die Folgekosten wie Wartung, mikrobiologische Kontrolluntersuchungen, Reparaturen, etc.
Aus diesem Grund hat sich die Abteilung Schule auf folgende Vorgehensweise verständigt:
Die Schulen können im Rahmen des ihnen zugewiesenen Schulbudgets eigenverantwortlich Wasserspender anschaffen. Die Folgekosten sind ebenfalls durch das Schulbudget zu tragen.
Grundsätzlich sollen die Fördervereine, die ihren Schulen Wasserspender schenken, auch die entsprechenden Folgekosten tragen. Aktuelles Beispiel ist die Karl-Kuck-Schule; hier hat der Förderverein eine Wasseraufbereitungsanlage gespendet und schriftlich erklärt, auch die entsprechenden laufenden Kosten für Wasserproben (mikrobiologische Kontrolluntersuchungen) und Filterwechsel zu übernehmen. Die entsprechenden Untersuchungen sind der Abteilung Schule nachzuweisen.
Bei Schenkungen von Externen wird die Stadt Aachen (über das Schulbudget) zukünftig die Folgekosten tragen.
Das Einhalten der Wartungsintervalle sowie das Beauftragen entsprechender Prüfungen sollen zentral über die Abteilung Schule (Schulträger) erfolgen. Die dafür entstehenden Kosten werden im Anschluss der jeweiligen Schule in Rechnung gestellt.
Unter diesen Voraussetzungen wird sichergestellt, dass die Schulen zukünftig das klimaschonende, gesunde Aachener Leitungswasser nutzen können.
3. Schulverpflegung/Mensaessen
Auszug aus dem Antrag der Heinrich-Heine-Gesamtschule:
Im Schuljahr 2019/20 wurde auf Initiative der HHG-Schülervertretung unsere Mensa nachhaltiger, fairer und gesünder. So verzichten wir speziell auf Einwegbecher und alle anderen Wegwerfprodukte und wir haben nun ein Pfandsystem etabliert.
Gemeinsam mit dem Anne-Frank-Gymnasium haben wir zudem festgelegt, dass der ausgeschenkte Kaffee ein fair gehandeltes Produkt sein muss.
Wir fordern, dass dies zum Standard aller Schulmensen der Stadt Aachen wird.
Auszug aus dem zweiten Antrag der 4. Aachener Gesamtschule:
Schon seit vielen Jahren essen wir Menschen viel und regelmäßig Fleisch.
98 Prozent des Fleisches, das in Deutschland gegessen wird, kommt dabei aus der Massentierhaltung.
Wir denken, es lässt sich nicht wirklich bestreiten, dass diese Haltungsform nicht artgerecht ist und unserer Meinung auch an Tierquälerei grenzt!
Bei Hühnern teilen sich die bis zu 26 Tiere einen Quadratmeter und das nicht ohne Folgen!
Hühner aber auch viele andere Tiere haben ein gestörtes Sozialverhalten und oft auch körperliche Beschwerden. Viele Schweine sind sehr überfordert in der Massentierhaltung und beißen sich gegenseitig in den Schwanz und in die Ohren. Ein Schwein, welches bis zu 110 kg wiegt, hat nicht mal einen Quadratmeter Platz.
Durch die enge Tierhaltung wird das Immunsystem der Tiere geschwächt und die Tiere werden mit Antibiotika behandelt, welche wir ebenfalls mitessen, was auch für uns nicht gesund ist.
Viele Tiere sterben vor der Schlachtung, da sie krank sind, obwohl sie eh nur ein sehr kurzes Leben hätten (bei Hühnern 28-42 Tage und bei Schweinen 6-7 Monate). Wie kann man in einem so fortschrittlichen Land nur so eine große Qual zulassen?
Wir erinnern Sie und alle anderen daran, dass Schweine, Hühner, Rinder und viele andere Nutztiere auch Lebewesen sind, die Leid genauso wahrnehmen, wie wir Menschen. Nur weil wir dieses Leid nicht sehen und weil uns die Tiere nicht davon berichten können, heißt das nicht, dass es nicht existiert.
Wir sehen uns in der Verantwortung, etwas gegen diese schreckliche Tierhaltung zu unternehmen und wir hoffen, dass Sie das genauso sehen.
Deshalb beantragen wir, dass die Kriterien für die Vergabe des Betriebs von Mensen an Aachener Schulen dahingehend verändert werden, dass
- in den Aachener Schulkantinen zukünftig nur noch Bioprodukte serviert werden dürfen
- und dass insbesondere nur Fleisch aus artgerechter biologischer Tierhaltung angeboten werden darf
zum Wohl der Tiere und für die Gesundheit der Schüler*innen.
Erläuterungen der Verwaltung:
Gemäß dem Nachhaltigkeitsziel 3 – Gesundheit und Wohlergehen – hat die Stadt Aachen 2016 im Rahmen eines Pilotprojekts die Ausschreibung für die Schulverpflegung an den Aachener Schulen auf neue Säulen gestellt. Das Erarbeiten der Ausschreibungsunterlagen sowie das Festlegen der Standards im Bereich der Schulverpflegung erfolgten im engen Austausch mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung (siehe hierzu auch Vorlage FB 45/0347/WP17 und FB 45/0559/WP17. Im Ergebnis wird nunmehr bei Vergaben der Qualitätsstandard für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. als Grundlage herangezogen. Dieser Standard wird als sehr hoch eingeschätzt. Oftmals wird eine Orientierung an diesen Standards, nicht jedoch die verpflichtende Verwendung gewünscht. Die Abteilung Schule hat sich dennoch sehr bewusst für das verpflichtende Einhalten entschieden. Zwischenzeitlich konnten neun Mensen auf diesen Standard umgestellt werden.
Bei zwei Mensen wurden die Anforderungen auf Wunsch der Schule sogar erweitert, indem die ausschließliche Verwendung von Bio-zertifizierten Lebensmitteln/Speisen nach den Kriterien der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (EU-Verordnung 834/2007) verpflichtend vorgeschrieben wurde.
Auf Grund der Corona-Pandemie wurden in 2020 keine weiteren Ausschreibungen auf den Weg gebracht. Es ist vorgesehen, die Schulverpflegung der weiterführenden Schulen flächendeckend bis Ende 2022 umzustellen.
Bezogen auf die Forderung nach einem biologischen und fleischarmen Mensaessen werden bespielhaft Vorgaben aus dem Qualitätsstandard für die Schulverpflegung dargestellt, die Teil des Leistungsverzeichnisses sind:
- Vorlage einer Verpflichtungserklärung über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der DGE-Qualitätsstandards sowie der Ergänzung der DGE zur Snackverpflegung („Snacks an weiterführenden Schulen“)
- Darüber hinaus bei höherem Standard Vorlage einer Verpflichtungserklärung über die ausschließliche Verwendung von Bio-zertifizierten Lebensmitteln/Speisen nach den Kriterien der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (EU-Verordnung 834/2007)
- zusätzliche Punktevergabe zum Thema Nachhaltigkeit
- Angebot von regionalen Produkten bzw. Lebensmitteln mit kurzen Transportwegen
- Angebot von saisonalen Produkten
- Angebot von Mehrwegverpackungen/ wiederverwertbaren Verpackungsmaterialien/ Pfandsystem
- Angebot von Fair-Trade-Produkten
- Angebot von „ohne Gentechnik“-Produkten
- Verpflichtung zum täglichen Anbieten zweier Menülinien, darunter eine ovo-lacto-vegetarische Alternative
- Verpflichtung zum täglichen Anbieten eines gleichwertigen Salattellers
- bei 20 Verpflegungstagen darf eine Menülinie maximal 8x Fleisch/Wurst (davon 4x mageres Muskelfleisch) und soll mindestens 4x Seefisch (davon mindestens 2x fettreichen Seefisch) enthalten
Das Einhalten dieser Vorgaben wird seitens der Abteilung Schule geprüft. Bei Nichteinhaltung wird das Angebot bei der Vergabe der Schulverpflegung nicht berücksichtigt.
Die Abteilung Schule wünscht sich, dass alle Schulen auch den höheren Standard (Bio-Verpflegung) in die Ausschreibung aufnehmen würden. Dies ist letztlich eine Entscheidung der jeweiligen Schulleitung im Zusammenspiel mit der Schulpflegschaft. Bei Schulen mit einer finanzstarken Elternschaft ist dies eher möglich, da die Bio-Verpflegung mit deutlich höheren Kosten, insbesondere bei der Frühstück- und Zwischenverpflegung, einhergeht.
4. Hissen der Regenbogenfahne vor den Schulen
Auszug aus dem Antrag der Bezirks-Schülervertretung:
Im 21. Jahrhundert und innerhalb einer zivilisierten Gesellschaft gehen wir davon aus, dass Toleranz und Akzeptanz für alle gleichgroß geschrieben wird. Doch wir erleben gerade im Bereich Schule immer wieder, dass dies gar nicht oder zumindest seltener der Fall ist, als man es erwartet. Viele Schüler*innen leben aufgrund von Übergriffen verbaler, aber auch körperlicher Weise, in Angst davor, sich zu outen. „Schwul“ hört man auf dem Schulhof als Beleidigung wie keine andere. Ein Begriff, bei dessen bewusst verletzender Benutzung wir nur entsetzt den Kopf schütteln können. Junge Paare außerhalb des hetero- und cissexuellen Normativs haben Angst, sich in der Öffentlichkeit zu zeigen, ihre*n Partner*in zu küssen, geschweige denn Hand in Hand mit ihr oder mit ihm zu gehen. Gerade hier soll der sogenannte Pride Month, der jedes Jahr im Juni gefeiert wird, Solidarität mit diesen Menschen zeigen. Er beweist, dass sie nicht alleine sind, dass sie keine Angst haben sollen und dass wir alle für ihre Rechte einstehen müssen.
Aus diesem Grund fordern wir, dass die Stadt Aachen sowie ihre Schulen zum Pride Month Solidarität zeigen und vor dem Rathaus und den Schulgebäuden die sogenannte Rainbowflag (Regenbogenfahne) aufgehängt wird, um Zusammenhalt und Toleranz offen zu bekennen.
Erläuterungen der Verwaltung:
In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt. Gehisst werden die Flaggen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes. Die Beflaggung kann landesweit oder ausschließlich für eine Region angeordnet werden.
Zudem wird an den Tagen von Wahlen in Nordrhein-Westfalen (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen) beflaggt.
Derzeit werden an folgenden Feier- und Gedenktagen die öffentlichen Gebäude in Nordrhein-Westfalen beflaggt:
27.01. Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmastbeflaggung)
01.05. Tag des Friedens und der Völkerversöhnung
09.05. Europatag
23.05. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949)
17.06. Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953)
20.06. Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
20.07. Jahrestag zum Gedenken an das Attentat auf Adolf Hitler (1944)
23.08. Tag zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen
03.10. Tag der Deutschen Einheit
Zweiter Sonntag
vor dem ersten Advent Volkstrauertag (Halbmastbeflaggung)
Wahlen in Nordrhein-Westfalen
Die weiteren Beflaggungsanlässe und –tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben.
Die Gemeinden können darüber hinaus in eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint. Eine städtische Dienstanweisung, die weitere Anlässe für eine Beflaggung bestimmt, existiert nicht. Lediglich in der Dienstanweisung für die Schulhausmeister der Stadt Aachen wird geregelt, dass auf Weisung des Schulverwaltungsamtes zu flaggen ist.
Folglich könnte durch Anordnung der Abteilung Schule eine bestimmtes Beflaggen angeordnet werden. Die Bezirks-Schülervertretung beantragt das Hissen der Regenbogenflagge im Juni eines jeden Jahres. Da für den Juni bereits an zwei Tagen eine Beflaggung auf Grund eines nationalen Feier- bzw. Gedenktages vorgegeben ist, kann diese nicht für den ganzen Monat angeordnet werden.
Es wird vorgeschlagen, das Hissen der Regenbogenflagge für die städtischen Schulgebäude am 28. Juni, dem Jahrestag des sog. „Stonewall-Aufstandes“, anzuordnen. Die Nacht zum 28. Juni 1969 gilt als Beginn der LGBTI-Bewegung (Lesbian, Gay, Bisexuell, Transexuell/Transgender und Intersexuell). In einer New Yorker Bar (Bar Stonewall Inn in der Christopher Street) setzten sich Lesben, Schwule und Bisexuelle und Transpersonen gegen eine Polizei-Razzia zur Wehr.
5. Schulalltag in der Corona Krise
Auszug aus dem Antrag der Schülervertretung der Gesamtschule Aachen-Brand:
Die Corona-Krise hat deutlich gezeigt, dass der Schulalltag – insbesondere beim Distanzlernen – für viele Schüler*innen nur schwer zu bewältigen ist. So gibt es an der Gesamtschule Aachen-Brand (und bestimmt nicht nur hier) zum Beispiel Schüler*innen,
- die zuhause weder einen Computer noch ein Tablet haben oder sich ein Gerät mit teilweise mehreren Geschwistern und Eltern teilen müssen.
- die auf Lerninhalte keinen reibungslosen Zugriff haben, weil UCloud ständig abstürzt.
- denen zuhause keiner bei den Schulaufgaben helfen kann, weil die Eltern der deutschen Sprache nicht mächtig oder den ganzen Tag nicht da sind.
Hochwertige Bildung für alle kann so nicht erreicht werden!
Deshalb wünschen wir uns von der Stadt Aachen folgende Unterstützung:
Hardware
- Bereitstellung von technischen Mitteln zur Umsetzung von digitalem Unterricht an allen Schulen für alle Schüler*innen
- Bereitstellung von technischen Mitteln durch die Schule für Schüler*innen zu Hause, falls diese nicht vorhanden sind
Software
- Einrichtung einer hochwertigen Plattform zum reibungslosen Austausch von Daten zwischen allen am Lernprozess Beteiligten
- Bereitstellung einer datentechnisch unbedenklichen Plattform zum Durchführen von Fernunterricht über das Internet
- Einrichtung einer schulübergreifenden Nachhilfeplattform
Soft Skills
- Mehr schulischen Unterstützung für Schüler*innen aus sozial schwachen und/oder bildungsfernen Elternhäusern
- Mehr psychologische Unterstützung für alle Schüler*innen, die zwischenmenschliche Probleme in der Schule haben
Erläuterungen der Verwaltung:
Zu Hardware
Durch den Erlass der „Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen an Schulen“ (Sofortausstattungsprogramm) standen der Stadt Aachen Fördermittel zur Verfügung, um mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler aus sozial benachteiligten Elternhäusern zu beschaffen. In Folge dessen hat der Schulträger nach einer entsprechenden Bedarfsabfrage bei den Schulen insgesamt 3.630 iPads bestellt, die zwischenzeitlich geliefert, installiert und an sämtliche städtische Schulen verteilt wurden. Die Schulen wurden dadurch in die Lage versetzt, bedürftigen SuS ein iPad für das Lernen auf Distanz auszuhändigen.
Darüber hinaus erfolgten über das Landesprogramm Gute Schule 2020 sowohl Netzwerkinfrastrukturarbeiten als auch das Ausstatten von Schulen mit Präsentationstechnik, um die Voraussetzungen für einen digitalen Unterricht zu gewährleisten. Daran anknüpfen wird auch das Umsetzen des Förderprogramms DigitalPakt Schule, welches u. a. das Ausstatten mit Präsentationstechnik sowie schulgebundener mobiler Endgeräte zum Ziel hat. Die Verwaltung erarbeitet derzeit die für die Förderantragstellung erforderlichen technisch-pädagogischen Einsatzkonzepte (TPEK), um in dem weiteren Verlauf in die konkrete Antragstellung überzugehen.
Zu Software
Die Stadt Aachen stellt über die regio iT eine kostenlose Cloud-Lösung, die sog. „ucloud4schools“, zur Verfügung, die datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Seitens des Landes NRW existiert zudem eine weitere Cloud-Lösung: "LOGINEO NRW". Das Nutzen von LOGINEO NRW können die jeweiligen Schulen kostenlos über den Schulträger beantragen. Letztere nutzen zwischenzeitlich eine Vielzahl der städt. Schulen.
Für das Durchführen von Fernunterricht ist zudem eine Videokonferenzlösung erforderlich. Ein solches, rechtssicheres Videokonferenzsystem (hier: Jitsi) wird den Schulen durch das Euregionale Medienzentrum über die Onlinedatenbank EDMOND NRW (Datenbank für u. a. didaktische Onlinemedien) zur Verfügung gestellt. Seit dem 21.01.2021 stellt überdies das Land eine kostenlose Videokonferenzlösung über den „LOGINEO NRW MESSENGER“ zur Verfügung.
Die bekannten Videokonferenzprogramme wie beispielsweise Microsoft Teams oder Zoom werden seitens des Datenschutzbeauftragten für die Schulen weiterhin als mindestens bedenklich eingestuft, so dass diese nicht empfohlen werden können.
Im Juni 2020 wurde die o. g. Arbeitsplattform LOGINEO NRW um das Lernmanagementsystem „LOGINEO LMS“ erweitert. Über dieses Lernmanagementsystem können Unterrichtsmaterialien online bereitgestellt werden, die die SuS bearbeiten und die Ergebnisse hochladen können. Die Lehrkräfte können schließlich gezielte Rückmeldungen an die SuS geben und so die Lernfortschritte nachverfolgen. Seither haben nach Kenntnis der Abteilung Schule eine überwiegende Anzahl städt. Schulen LOGINEO LMS beantragt. Neben diesem, durch das Land bereitgestellten Lernmanagementsystem haben die Schulen weiterhin die Möglichkeit, die seitens der Stadt Aachen über die regio IT kostenfrei zur Verfügung gestellten Lösung moodle@school zu nutzen.
Auf die Vorlagen Nr. „FB45/0775/WP17“ (20.08.2020), „FB45/0010/18“ und „FB45/0013/18“ (beide 08.12.2020) wird verwiesen.
Zu Soft Skills
Als Ansprechpartner*innen stehen den SuS neben den Beratungslehrer*innen an vielen Schulen Schulsozialarbeiter*innen und andere (sozial)pädagogische Fachkräfte wie z.B. Multiprofessionelle Teams (MPT) für Integration und/oder MPT im Gemeinsamen Lernen zur Verfügung.
Insbesondere Schulsozialarbeiter*innen haben den Auftrag, Kinder und Jugendliche zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten und ihnen geeignete Maßnahmen und Hilfen bereitzustellen oder verfügbar zu machen. Dabei arbeiten sie eng mit außerschulischen Fachkräften, Institutionen und Beratungsstellen zusammen, unter anderem mit dem Schulpsychologischen Dienst.
Auch während der Corona-Pandemie sind Schulsozialarbeiter*innen außerhalb der Ferienzeiten in der Regel persönlich, telefonisch und digital für die Kinder und Jugendlichen erreichbar. Dies trifft auch bei Schulschließungen, Quarantäne-Zeiten und Homeschooling zu.
Darüber hinaus können sich die Kinder und Jugendlichen kostenfrei, anonym und vertraulich an die „Nummer gegen Kummer“ wenden (https://www.nummergegenkummer.de/).
Zu den Beratungsangeboten gehören:
- Kinder- und Jugendtelefon unter 0800 111 0 333 und 116 111 (montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr)
- Jugendliche beraten Jugendliche (samstags von 14 bis 20 Uhr)
- em@il-Beratung für Kinder und Jugendliche (Beratung im Internet, 24 Stunden erreichbar)
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
| x |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
| x |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
O nicht bekannt