Entscheidungsvorlage - FB 36/0040/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Entwicklung eines Mountainbike-Streckennetzes zur Kenntnis. Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.
 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ratsantrag 097/18 der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD, Zukunft, FDP und DIE LINKE vom 02.03.2021

Auf Antrag von den Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD, Zukunft, FDP und Linke hat der Rat der Stadt Aachen die Verwaltung beauftragt, sich dem von der StädteRegion mit der Bezirksregierung vereinbarten Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) „Erlebnisraum Aachen/Eifel“ anzuschließen. Konkret soll ein Mountainbike-Streckennetz für das Gebiet der Stadt Aachen, insbesondere für den Aachener Wald entwickelt werden, das lenkend wirken und gleichzeitig eine so große Attraktivität haben soll, so dass sich "wildes" Fahren reduziert. Zusätzlich soll damit eine Lücke im Gesamtraum der Region Aachen/Eifel/Ardennen geschlossen werden. Das Projekt wird durchgeführt unter Partizipation aller Anspruchsgruppen des Waldes und nur unter Nutzung bereits bestehender Wege.

Hintergrund des Ratsantrages ist das in den letzten Jahren extreme Aufkommen an ungeregeltem und illegalem Mountainbiken im Aachener Wald. Dadurch wurde ein vielfältiges System von illegalen Trails geschaffen, was unweigerlich zu einer noch kleinteiligeren Zerteilung des ohnehin schon sehr engmaschig gegliederten Aachener Stadtwaldes führt.

 

 

Sachstand

Auf Antrag der Faktion GRÜNE wurde im Jahr 2019 eine Karte mit den für Radfahrer und Radfahrerrinnen rechtssicher nutzbaren Wegen im Aachener Wald erstellt (Positivliste). Darüber hinaus existieren auf den amtlichen Karten eine Reihe anderer Wege, bei denen im Einzelfall zu entscheiden ist, ob sie mit dem Rad befahren werden dürfen, oder nicht. Diese Wege sollen in die Betrachtung des Förderprojektes zur Entwicklung des MTB-Streckennetzes einbezogen werden.

 

Der Fachbereich Klima und Umwelt – Gemeindeforstamt erarbeitet zurzeit (Stand 18.03.2021) Rahmenbedingungen, die bei der Überplanung der Waldwege zu beachten sind. Diese werden zeitnah an das von der StädteRegion beauftragte Planungsbüro „absolut GPS“ übermittelt, verbunden mit der Aufforderung, im Rahmen eines partizipativen Ansatzes einen Streckenentwurf für Mountainbiker und Mountainbikerinnen zu erarbeiten.

 

Folgende Kriterien sind aus Sicht des Gemeindeforstamtes und der Unteren Naturschutzbehörde bei der Entwicklung des MTB-Streckennetzes zu berücksichtigen (Aufzählung ist nicht abschließend):

-          Alle auf der Positivliste gekennzeichneten Wege können überplant bzw. für das Streckennetz genutzt werden (ca. 75 km).

-          Die naturschutzfachlichen und landschaftsrechtlichen Vorgaben des noch gültigen bzw. des aktuellen Landschaftsplanentwurfs sind zu berücksichtigen.

-          Ggf. erforderliche landschaftsrechtliche Befreiungen sowie Aspekte des Artenschutzes sind frühzeitig mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen und zu klären.

-          Die Planung des MTB-Streckennetzes ist auf bestehende Wege zu beschränken (s. Ratsantrag). Reitwege sind von der Planung auszunehmen, da sie laut STVO den Reitern vorbehalten sind. Bei illegal angelegten Trails handelt es sich nicht um Wege. Bei Überplanung dieser Flächen ist ein Waldumwandlungsverfahren einzuleiten, verbunden mit einem ökologischen Ausgleich.

-          In Kernbereichen der Jagd ist das Radfahren auf die in der Positivliste dargestellten Wege zu beschränken. Eine Karte mit jagdlichen Kernbereichen ist zurzeit in Arbeit.

-          Forstkulturen und Forstdickungen sind von der Planung auszunehmen (Betretungsverbot LFoG)

-          Vertraglich ist zu sichern, dass der Stadt Aachen weder bei der Anlage noch bei der Pflege des MTB-Streckennetzes Kosten entstehen (s. Ratsantrag).

-          Die Übernahme möglicher Verkehrssicherungsfragen ist im Rahmen des Projektes zu klären.

-          Einfache Pflegearbeiten (bspw. Wegekennzeichnung, Ersatz/Reparatur von Umlaufsperren, Beseitigung von Einzelbäumen bspw. nach einem Sturm usw.) übernimmt das Gemeindeforstamt auf Kosten des Projektträgers. Der durchschnittliche Personalbedarf sowie die durchschnittlichen Kosten sind im Zuge des Projektes überschlägig zu beziffern.

-          Bei der Auswahl der Strecken dürfen keine Gefahrenpunkte entstehen.

-          Privatwald ist von der Planung auszusparen. Bei Wald auf belgischem Hoheitsgebiet ist die vorherige Zustimmung des Waldbesitzers erforderlich.

-          Bei der Auswahl der Strecken ist grundsätzlich auf natur- und waldverträgliche Lösungen zu achten (z. B. Thema "Bodenbeschaffenheit und Erosionsgefahr").

 

Fazit

Das Gemeindeforstamt und die Untere Naturschutzbehörde setzen sich mit dem von der StädteRegion beauftragten Planungsbüro „absolut GPS“ in Verbindung und unterstützen dieses bei der Durchführung des Projektes.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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