Entscheidungsvorlage - A 61/0019/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
A. Bebauungsplan Nr. 863 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd - B. Änderung Nr. 90 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Umweltbericht - Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III/ A61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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16.11.2004
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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30.11.2004
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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01.12.2004
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Umweltbericht zur Kenntnis.
Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie dem Planungsausschuss
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 863 - Gewerbegebiet
Neuenhofstraße Süd - in der vorgelegten Fassung für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich südlich der Neuenhofstraße zu beschließen.
Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss die Änderung
Nr. 90 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen öffentlich auszulegen.
2. Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs.1 und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Umweltbericht zustimmend zur
Kenntnis.
3. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht
der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den
Umweltbericht zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 863
- Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd - in der vorgelegten Fassung für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich südlich der
Neuenhofstraße.
Außerdem beschließt er die Änderung
Nr. 90 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen öffentlich auszulegen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der
Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.04.2004 die Verwaltung
beauftragt, einen Bebauungsplan mit zwei Varianten zur Erschließung des Teils
nördlich der Neuenhofstraße zu erarbeiten und den Flächennutzungsplan
entsprechend zu ändern.
Gleichzeitig
beschloss er, die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen.
Die
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat sich in ihrer Sitzung am 02.04.2004
diesem Beschluss angeschlossen mit den nachfolgenden Ergänzungen:
1.
Alle
notwendigen Ausgleichsmaßnahmen müssen im Bezirk umgesetzt werden.
2.
Die
Halfenstraße muss aus Richtung Eilendorf bis zur Vennbahntrasse als Fuß- und
Radweg erhalten bleiben.
3.
Die
Planung soll auch die Einrichtung von Grundstücken zulassen, die auf den Bedarf
kleinerer Handwerksbetriebe zugeschnitten sind.
4.
Die
vom Fachbereich Umwelt bei der Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes für
den Planbereich eingebrachten Anregungen sollen beachtet werden.
Die Firma
Jacobs hat ein städtisches Grundstück an der Neuenhofstraße für die Errichtung
von drei weiteren Autohäusern angrenzend an das vorhandene Gewerbegebiet
Eilendorf Süd erworben. Da für diesen Bereich ein geringerer
Untersuchungsbedarf besteht, soll hier ein separater Bebauungsplan mit
städtebaulichem Vertrag unter der Bezeichnung - Gewerbegebiet Neuenhofstraße
Süd - entwickelt werden.
Die
Berichte über die Beteiligung der Bürger und der Behörden sowie die
Abwägungsvorschläge betreffen daher nur das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 863
- Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd - sowie die Änderung Nr. 90 des Flächennutzungsplanes.
Die
Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Behörden und die Niederschrift
über die Anhörungsveranstaltung wurden den Fraktionen gesondert zugeschickt.
Sie sind Gegenstand der Beratung und können im Sitzungssaal vor der Sitzung
eingesehen werden.
A. Bericht
über die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB
Die
Bürgerbeteiligung fand statt in der Zeit vom 11.05. bis 13.05.2004 mit einer
Ausstellung der Planunterlagen und der darin dargestellten Planungsziele sowie
den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Die Anhörung erfolgte am
12.05.2004.
Zur
Anhörungsveranstaltung waren ca. 25 Bürgerinnen und Bürger erschienen. Es
wurden 13 schriftliche Eingaben eingereicht.
Die
mündlich geäußerten wie auch die schriftlichen Anregungen, die den Bereich des
Autohauses und die Änderung Nr. 90 des Flächennutzungsplanes betreffen, lassen
sich in folgende Themenbereiche zusammenfassen:
Anregungen
zum Thema Bedarf an Gewerbeflächen
Die Bürger
sprachen ihr Misstrauen gegenüber allen Planungen von Land und Bund aus. Das
Wasserschutzgebiet wäre nur aufgehoben worden, um weitere Gewerbeflächen ausweisen
zu können, für die es jedoch keinen Bedarf gäbe. Andere Flächen würden für
Gewerbenutzungen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, wie z.B. die
Grundstücke Zentis und Philips, Camp Hitfeld, Camp Pirotte und Avantis. In der
Zieglerstraße würden zurzeit drei Betriebe leer stehen. Ein weiterer Bedarf an
Gewerbeflächen wäre von daher nicht zu erkennen.
Durch den
Wegfall der Weideflächen wäre die Existenz einiger landwirtschaftlicher
Betriebe bedroht. Es sollte deshalb auf das Gewerbegebiet verzichtet werden.
Die knappen Haushaltsmittel sollten z.B. für Jugendarbeit, überfällige
Sanierung von Straßen im Stadtzentrum, Unterstützung von Vereinen, etc. genutzt
werden.
Sollte
dieses Gewerbegebiet dennoch realisiert werden, sollten den Gewerbebetrieben
Auflagen bezüglich der Baukörperhöhen, Dichte etc. erteilt werden.
Stellungnahme
der Verwaltung
Es ist
richtig, dass an anderen Stellen im Stadtgebiet Gewerbeflächen zur Verfügung
stehen. Die Grundstücke der Firmen Zentis und Philips werden zur Zeit
vermarktet. Für Camp Hitfeld besteht wegen der schwierigen
Erschließungssituation und der vorhanden Altlasten noch kein abschließendes
Nutzungskonzept. Die Flächen in den Bebauungsplänen „Gewerbegebiet Camp
Pirotte“ und „Avantis“ sind für Autohäuser nicht geeignet, da sie dort
planungsrechtlich nicht zulässig und wegen des großen Flächenbedarfs zum Teil
nicht geeignet sind.
Aus
städtebaulicher Sicht wird von der Verwaltung die Fortführung der „Automeile“
entlang der Neuenhofstraße befürwortet. Sie ist ein geeigneter Standort für die
Neuansiedlung von Autohäusern in Aachen, da hier die gewünschte konzentrierte
Entwicklung von Autohandel und begleitendem Gewerbe möglich ist. Damit bietet
die Entwicklung des Gewerbeflächenangebotes in der Neuenhofstraße eine wichtige
Voraussetzung zur Entwicklung der städtischen Wirtschaft. Zudem wird die
Standortqualität des vorhandenen Gewerbegebietes gestärkt. Vergleichbare
Entwicklungen in anderen Städten haben dort zu einer guten städtebaulichen
Entwicklung mit besonders hochwertigem Gewerbegebietscharakter geführt.
Das ein
Bedarf für eine Erweiterung der „Automeile“ gegeben ist, zeigt sich auch darin,
dass zwischenzeitlich weitere Anfragen für die Ansiedlung von Auto-Firmen und
vergleichbaren Betrieben für die Neuenhofstraße der Verwaltung vorliegen.
Allgemein
haben im Jahr 2003 rund 90 Interessenten nach Gewerbeflächen beim Fachbereich
Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten nachgefragt. Im Vergleich zum
Jahr zuvor hat sich die Nachfrage sogar leicht verbessert. Die geringfügige
Steigerung verteilt sich -mit Ausnahme des Einzelhandels- auf alle Branchen
gleichmäßig. Der zu verzeichnende leichte Rückgang im Einzelhandelsbereich ist
auf die Einführung des Einzelhandels- Information-Systems (EIS) zurückzuführen.
Hiermit können Interessenten im Internet umfassende Daten abfragen.
Erheblich
zurückgegangen sind Anfragen von Firmen aus den Bereichen EDV-Dienstleister
sowie Forschung und Entwicklung. Das Handwerk dagegen ist neben der Gruppe der
„klassischen Dienstleister“ bei der Suche nach Gewerbeflächen am stärksten
vertreten gewesen. Diese Branchen benötigen in aller Regel kleinere bis
mittlere Gewerbeflächen. Am meisten werden Grundstücke in einer Größenordnung
von 1.000 - 2.000 m² benötigt.
Mit der
Aufstellung der Bebauungspläne Neuenhofstraße/Fringsbenden und Neuenhofstraße
Süd soll diesem Bedarf Rechnung getragen werden.
Auf die
Ansiedlung von interessierten Unternehmern in bereits bestehenden
Gewerbegebieten hat die Verwaltung keinen Einfluss. Die Kommune kann
interessierten Betrieben nur insoweit Hilfestellung bieten, indem sie ihnen
eigene Grundstücke anbieten bzw. zur Verfügung stellen oder wie hier das
erforderliche Bauleitplanverfahren durchführen.
Zur Zeit
sind alle im städtischen Besitz befindlichen landwirtschaftlichen Flächen
verpachtet. Durch die Weltreiterspiele 2006 werden zusätzlich größere Flächen
benötigt, so dass die Verwaltung zur Zeit nicht in der Lage ist, den betroffenen
Landwirten Ersatzflächen anzubieten. Die Verwaltung wird jedoch versuchen, die
Landwirte in naher Zukunft bei frei werdenden Flächen zu berücksichtigen. In
wieweit die betroffenen Landwirte auf private Flächen zurückgreifen können, ist
der Verwaltung nicht bekannt.
Im
Bebauungsplan werden entsprechend den Anregungen der Bürger Festsetzungen über
die Art der Nutzung, aber auch über die Dichte und Höhe der Bebauung getroffen.
Anregungen
zum Thema Verkehr
Bevor mit
der Realisierung des Gewerbegebietes begonnen würde, müssten die verkehrlichen
Probleme gelöst werden.
Die
wichtigste Maßnahme wäre der neue Autobahnanschluss in Brand. Autolastzüge und
anderer Gewerbeverkehr würde jetzt schon durch die Reinhardstraße fahren und
die angrenzenden Wohngebiete belasten. Dies sollte insbesondere vor dem Hintergrund der in diesem
Bereich liegenden Schulen und des Kindergartens unbedingt vermieden werden. Die
verkehrlichen Auswirkungen wären bis Forst spürbar. Es sollten entsprechende
Schutzvorkehrungen für die Wohngebiete getroffen werden. Der Ausbau des
Knotenpunktes Trierer Straße/Debyestraße wird deshalb für sinnvoll erachtet .
Wie aus den
Planunterlagen ersichtlich sei, wäre auch eine rückwärtige Anbindung des
Gewerbegebietes an die Sonnenscheinstraße geplant, was zu einer Mehrbelastung
auch der Albert-Maas-Straße und der Engelbertstraße führen würde.
Es wird auf
die bestehenden Beschlüsse der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf für die
Anlegung von Kreisverkehren in der Neuenhofstraße hingewiesen.
Die erforderlichen
Verkehrsuntersuchungen sollten sehr sorgfältig durchgeführt werden, um
Fehlplanungen, wie in der Vergangenheit im Bereich Reinhardstraße/Madrider Ring
geschehen, zu vermeiden.
Weitere
Querungshilfen über die Neuenhofstraße, insbesondere in Verlängerung der
Reinhardstraße, wären dringend erforderlich um zum Naherholungsgebiet und zum
Vennbahnweg gelangen zu können. Rollstuhlfahrer hätten zur Zeit keine Chance,
die Straße zu queren.
Um den
Parkdruck aus der Neuenhofstraße und den angrenzenden Straßen herauszunehmen,
sollten die Gewerbebetriebe verpflichtet werden, ausreichende Parkplätze auf
den eigenen Grundstücken anzulegen. Die Anlieferung der Autohäuser würde
teilweise im öffentlichen Straßenraum erfolgen, was zu größeren Stauungen
führen würde.
Es müssten
Verkehrsverbesserungen geschaffen und mehr Rücksicht auf die Wohnbevölkerung
genommen werden.
Stellungnahme
der Verwaltung
Seitens des
Bundesministeriums für Verkehr wurde inzwischen einer weiteren Autobahnanschlußstelle
zugestimmt, so dass sich mittel- bis langfristig durch eine weitere Anschlußstelle die bestehende Problematik
am Knotenpunkt Debyestraße / Triererstraße / BAB Anschlußstelle entschärfen
wird.
Zur Zeit
wird für das Gewerbegebiet Eilendorf-Süd eine verkehrliche Gesamtbetrachtung
durchgeführt. Dafür werden
alle zusätzlich zu
erwartenden Verkehre aus
- den
Reserveflächen im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd,
- dem
Gewerbegebiet Erdbeerfeld,
- dem
Gewerbegebiet Camp Pirotte,
- der
neuen Nutzung im Bereich der ehemaligen Tennishalle und
- dem
geplanten Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden
ermittelt.
Durch diese Gesamtbetrachtung ist
eine Neubewertung der einzelnen Verkehrsknotenpunkte möglich. Erst dann
kann entschieden werden, welche Maßnahmen erforderlich sind und ob
Kreisverkehre an den verschiedenen Knotenpunkten sinnvoll sind oder nicht.
Gleichzeitig soll untersucht werden, an welchen Stellen zusätzliche
Querungshilfen möglich sind. Es ist davon auszugehen, dass das geplante
Autohaus nur geringfügig zusätzliche Fußgängerverkehre auslösen wird, so dass
im Rahmen dieses Bebauungsplanes keine weiteren Maßnahmen für Querungshilfen
vom Investor gefordert werden können.
Der Knoten
Triererstraße / Debyestraße soll in 2005 als 1. Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme
Triererstraße ausgebaut werden. Die Größe des Umbaus wird sich aus dem Ergebnis
der Gesamtbetrachtung ergeben. Mit dem Umbau dieses Knotenpunktes wird eine
erhebliche verkehrliche Entlastung des Gewerbebereiches Eilendorf Süd erreicht
werden, so dass davon auszugehen ist, dass damit die Schleichverkehre durch die
angrenzenden Wohngebiete entfallen werden.
Durch das
geplante Autohaus ist mit 286 zusätzlichen Verkehrsbewegungen/Tag zu rechnen.
Die Mehrbelastung wirkt sich zwar auf die das Plangebiet unmittelbar
umgrenzenden Straßen und deren Verkehrsknotenpunkte aus, insgesamt führen sie
jedoch nicht zu spürbaren Veränderungen. Die zusätzlichen Verkehre können noch
vom Verkehrsnetz aufgenommen werden. Für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd“ sind
von daher keine weiteren Untersuchungen und/oder Maßnahmen erforderlich. (S.
hierzu auch Kapitel „Verkehr“ im Umweltbericht)
Die
Anlieferung zu den geplanten Autohäusern soll direkt über die Neuenhofstraße
oder gegebenfalls über die rückwärtige Zufahrt der Firma Kohl in der
Sonnenscheinstraße erfolgen. Die heutige Unterbrechung der Sonnenscheinstraße
soll weiterhin beibehalten werden, so dass durch die Anlieferung keine
zusätzliche Belastung der angrenzenden Wohnstraßen zu befürchten ist. Der
erforderliche Platz zum Abladen der LKW ist im Plangebiet vorhanden, so dass
die Anlieferung nicht von auf der Neuenhofstraße stehenden LKW erfolgen wird.
Die Zufahrten zum Plangebiet sollen eine ausreichende Breite erhalten, so dass
die Zugänglichkeit gewährleistet ist.
Der
Kundenverkehr zu den geplanten Ausstellungshallen und Werkstätten wird etwa 95
Fahrzeuge pro Tag ausmachen. Der Stellplatzbedarf ist geringer, da diese 95
Fahrzeuge über den gesamten Arbeitstag verteilt auftreten werden. Das
Stellplatzangebot auf dem Grundstück soll so großzügig angelegt werden, dass
nicht zu erwarten ist, dass Kunden der geplanten Autohäuser auf der
Neuenhofstraße parken werden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind die
bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher
nachzuweisen.
Zusätzlich
sollen entlang der Neuenhofstraße im Bereich der Gewerbeflächen beidseitig
Längsparkstreifen angelegt werden, so dass noch ein weiteres Stellplatzangebot
im öffentlichen Straßenraum geschaffen wird.
Anregungen
zum Thema Landschaft
/ Wasser
Es wird
bedauert, dass durch die Planung eine der letzten Grünzonen im Stadtgebiet
Aachen zu einem Gewerbegebiet umgestaltet würde, zumal im benachbarten
Industriegebiet Gewerbeflächen freigefallen wären. Nach Ansicht der Anwohner
sei keine ausreichende Pufferzone zur bestehenden Wohnbebauung vorhanden.
Deshalb fordern sie einen ausreichend breiten Bereich der derzeit vorhandenen
Wiese als grüne Schutzzone zu erhalten. Die Vennbahntrasse als Erholungs- und
Freizeitachse würde ebenfalls in ihre Qualität gemindert. Das wertvolle
Erholungsgebiet würde für ein Gewerbegebiet geopfert. Aus dem gesamten
Stadtgebiet würden die Menschen hierher kommen, um sich hier von der Hektik der
Stadt zu erholen.
Als
Ausgleich für das Gewerbegebiet sollte für Eilendorf eine Parkfläche angelegt
werden. Insgesamt sollten die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen in Eilendorf
und Forst erfolgen.
Es sollte
seitens der Stadt darauf geachtet werden, dass die angelegten
Ausgleichsmaßnahmen auch gepflegt würden und nicht, wie in der Schlackstraße
bei Braun & Trienekens, verkommen.
Ein
Anwohner ist sich sicher, beim Fällen einer Hecke auf seinem Grundstück
nördlich der Neuenhofstraße
Feldhamster gesehen zu haben. Auch würden hier zur Überraschung selbst
von Naturfreunden seit einigen Monaten Habichte nisten.
Von
Anwohnern wurde darauf hingewiesen, dass sich sowohl im Bereich des Gehweges
der Neuenhofstraße als auch im nordwestlichen Bereich des Plangebietes Brunnen
befinden würden, die noch heute in Betrieb wären und gutes Wasser liefern
würden. Durch die geplante Verbreiterung der Neuenhofstraße würden sowohl die
im heutigen Gehweg vorhandenen Brunnen als auch die vorhandenen Wohngebäude
betroffen.
Wegen des
reichhaltigen Wasservorkommens wird deshalb angeregt, die Trinkwassergewinnung
an dieser Stelle wieder aufzunehmen.
Stellungnahme
der Verwaltung
Der
westlich gelegene Bereich zwischen dem geplanten Gewerbegebiet und dem Madrider
Ring ist im Gebietsentwicklungsplan als ‚Agrarbereich‘, überlagert mit der
Darstellung „Regionaler Grünzug“ dargestellt.
Der
Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt die Bereiche zu beiden Seiten
des Rödgerbaches zum überwiegenden Teil bereits als „Grünfläche“ und als
„Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Nördlich der Neuenhofstraße sowie östlich
der Kleingartenanlage „Sonnenscheinstraße“ sollen bisher als „Landwirtschaftliche Fläche“ dargestellte
Bereiche als „Grünfläche“ im Flächennutzungsplan dargestellt werden.
Ein Teil
dieser Flächen soll im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neuenhofstraße /
Fringsbenden“ als Grünfläche für Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Die
vorhandenen Kleingartenanlagen sollen zu einem späteren Zeitpunkt in einem
eigenen Bebauungsplanverfahren gesichert werden.
Durch diese
Maßnahmen wird der bereits vorhandene Grünzug als Pufferzone zwischen der
vorhandenen Wohnbebauung und dem geplanten Gewerbegebiet planungsrechtlich
gesichert.
Die
Vennbahntrasse wird nicht durch die Planung berührt und bleibt in der
derzeitigen Gestalt erhalten. Parallel zur Vennbahntrasse soll im
Flächennutzungsplan die Darstellung eines Grünzuges entsprechend der bereits im
Bereich des Gewerbegebietes Eilendorf Süd vorhandenen ergänzt werden. Im Rahmen
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden“ sollen im
Bereich der Gewerbegrundstücke entlang des Vennbahnweges Flächen für zusätzliche
Anpflanzungen festgesetzt werden, so dass dieser Bereich als Erholungs- und
Freizeitachse in seiner Qualität erhalten bleibt.
Als
Ausgleich für den Eingriff werden entsprechende Kompensationsmaßnahmen sowohl
innerhalb, als auch außerhalb des Plangebietes durchgeführt. Der Ausgleich
außerhalb des Plangebietes soll -soweit möglich- in unmittelbarer Nähe
erfolgen, so dass dem Ziel des ortsnahen Ausgleiches entsprochen werden kann.
Für die
Pflege der Ausgleichsmaßnahmen auf den städtischen Grundstücken sind das
städtische Umweltamt sowie der Aachener Stadtbetrieb zuständig. Es ist davon
auszugehen, dass dadurch eine ausreichende Pflege der Ausgleichsmaßnahmen
gewährleistet ist.
Im Rahmen
der Bürgeranhörung wurde vorgebracht, dass beim Entfernen einer Hecke auf Grünland
Feldhamster aufgescheucht worden seien.
Da der
Feldhamster eine nach Anhang IV der FFH – Richtlinie aufgeführte Art ist,
unterliegt er dem Schutz nach Artikel 12 dieser Richtlinie. Hiernach ist das
Zerstören der Lebensstätten dieser Art verboten. Die Ausnahmeregelungen nach
Artikel 16 der FFH – Richtlinie sind eng begrenzt. Um eine solche Lebensstätte
im Rahmen eines Bauvorhabens in Anspruch nehmen zu können, ist neben einer
Baugenehmigung auch eine artenschutzrechtliche Befreiung unter diesen engen
Rahmenbedingungen erforderlich.
Daher ist
zunächst die Frage zu beantworten, ob überhaupt mit der Anwesenheit von
Feldhamstern in dem fraglichen Gebiet zu rechnen ist.
1.
Zur
Ökologie des Feldhamsters
Feldhamster
haben als Tiere der Ackerflächen sehr spezifische Ansprüche an ihren Lebensraum
entwickelt. Sie benötigen zur Anlage ihres Baues spezifische Bodenbedingungen,
vorzugsweise lockere Lößlehmböden mit hohen Bodenzahlen (>75). Darüber
hinaus sind als Nahrungsgrundlage bestimmte Feldfrüchte unerlässlich (vorzugsweise
Getreide, aber auch Bohnen, Luzerne, o.ä.). Beide Anforderungen sind im
vorliegenden Fall nicht gegeben. Es handelt sich vor Ort um überwiegend
Pseudogleye auf Löß oder auch gleyartige Parabraunerden. Die Bodenwerte liegen
bei 52 bis maximal 60. Die Flächen werden ausschließlich als Grünland genutzt,
was keine adäquate Nahrungsgrundlage für diese Art bietet.
2. Untersuchungen zum Feldhamstervorkommen in Aachen
Im
Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet AVANTIS wurden historische Fundortangaben über
Hamsterfunde in Aachen ausgewertet und eine flächendeckende
Feldhamsterkartierung durchgeführt. Zum einen liegen keine Angaben über
historische Feldhamsterfunde aus dem Plangebiet vor. Zum anderen wurde die
Fläche, da die Rahmenbedingungen der Fläche für ein Feldhamstervorkommen nach
übereinstimmender Fachmeinung ungeeignet sind, auch nicht bei der
flächendeckende Untersuchung berücksichtigt.
Vor diesem
Hintergrund ist nicht davon auszugehen, dass im Plangebiet ein
Feldhamstervorkommen existiert.
Bezüglich
der gesichteten Habichte liegen keine gesicherten Erkentnisse vor, dass dort
ein Lebensraum (inkl. Brutstätte) von Habichten ist. Seitens des Fachbereichs
Umwelt wird das im weiteren Verlauf des Planverfahrens beobachtet werden.
Selbst wenn dort Habicht leben sollten, ist deren Aufenthalt- und Jagdrevier
derart groß, dass der Verlust dieser Teilfläche toleriert werden könnte.
Ausweichmöglichkeiten Richtung Eilendorf und Brand sind in ausreichendem maße
vorhanden.
Bezüglich
einer Wiederaufnahme des Wasserwerkes Katharinenstraße haben die Stadtwerke als
Träger folgendes mitgeteilt:
Die
Wassergewinnungsanlage ist 1994 stillgelegt worden, weil sie für die
Trinkwasserversorgung der Stadt Aachen nicht mehr gebraucht wird. Das
Wasservorkommen, ein karbonischer Grundwasserleiter, ist relativ begrenzt und
außerdem anthropogenen Einflüssen ausgesetzt. Dem Entsprechend wurde auch die
zugehörige Wasserschutzgebietsverordnung durch die Obere Wasserschutzbehörde
außer Kraft gesetzt.
Im
Einzugsgebiet der Gewinnungsanlage würden sich einige Grundwassermessstellen
(Pegel) befinden, die für die
Grundwasserbeobachtungen weiterhin benötigt würden und somit zu schützen seien.
Die Grundwassermessstellen befinden sich außerhalb des Planbereiches und werden
somit von der Planung nicht berührt.
Die von den
Anwohnern angesprochenen vorhandenen Hausbrunnen befinden sich außerhalb des
Plangebietes Gewerbegebiet Neuenhofstraße-Süd im Grundwasseraufstrom.
Verunreinigungen des durch die Brunnen gewonnenen Wassers infolge der im Plangebiet
Gewerbegebiet Neuenhofstraße-Süd vorgesehenen Nutzungen sind daher
grundsätzlich nicht zu befürchten. Laut Aussage des städtischen
Gesundheitsamtes wurden bei der Stadt keine Hausbrunnen bzw. Gebrauchsbrunnen
angezeigt noch wurden welche genehmigt. Von daher ist eine Berücksichtigung der
Brunnen bei der weiteren Planung nicht zwingend erforderlich.
Die
Befürchtung der Anwohner der Neuenhofstraße, dass durch die Verbreiterung der
öffentlichen Verkehrsfläche um beidseitige Längsparkstreifen ihre Wohnhäuser
betroffen werden, trifft nicht zu. Durch die Verbreiterung werden lediglich die
Grundstücksflächen vor den vorhandenen Wohngebäuden angeschnitten. Sollten die
Eigentümer nicht bereit sein, diese Flächen für den Ausbau zur Verfügung zu
stellen, wird die Verbreiterung der Verkehrsfläche an diesen Stellen zu einem
späteren Zeitpunkt erfolgen.
Anregungen
zum Thema Klima
Die jetzt
noch offene grüne Senke des Rödgerbachs sei eine hochwirksame wichtige
Luftschneise. Dieser bodennahe Luftzug sei nicht nur für Schönforst wichtig,
sondern auch für das Industriegebiet „Rothe Erde“ , mit seinem bereits heute
schon hoch problematischen sensiblen Zustand. Jede zusätzliche Einschränkung
des Luftaustausches und jede zusätzliche Luftbelastung würde hier zwangsläufig
zu schwerwiegenden Auswirkungen führen. Deshalb müsste die Erhaltung der
Rödgerbachsenke in ihrer Funktion als Luftschneise zum obersten Gebot erklärt
werden, dem alle anderen Überlegungen unterzuordnen seien.
Stellungnahme
der Verwaltung
Klimatische
Funktion des Gebietes
Das
Planungsgebiet mit benachbarten Frei-/Grünflächen wird nach den Ergebnissen des
gesamtstädtischen Klimagutachtens Aachen (2000) als „Kaltlufteinzugsgebiet mit
besonderer Bedeutung“ beurteilt. Wegen der dortigen positiven klimatischen und
auch lufthygienischen Eigenschaften mit meßbarer Wirkung auf benachbarte
bebaute Räume wird dieser Fläche die Klimafunktion „Belüftungsbahn“
zugesprochen. Insofern sollte aus klimatisch-lufthygienischen Gründen eine
deutliche Umnutzung der Flächen zum erweiterten Gewerbegebiet (22 ha) sehr
vorsichtig realisiert werden.
Klimaökologische
Bewertung des Plangebietes
Es ist
sicherlich richtig, dass durch die großflächige Gewerbegebietserweiterung die
bisherige positive Klimawirksamkeit (kaltluftbildende Flächen mit Abfluß) nicht
nur der Fläche selbst entzogen, sondern auch diese Wirksamkeit (Abkühlung
überwärmter Siedlungsbereiche und Frischluftversorgung während austauscharmer
Wetterlagen) auf bebaute Gebiete (Forst, Rothe Erde) deutlich vermindert wird.
D.h. etwa 1/4 der Kaltluftproduktionsflächen im relevanten Grünzonenbereich
Rothe Erde / Eilendorf-Süd gehen verloren. Die noch bestehende klimatische
Grünschneisenfunktion ist daher stark betroffen. Es verbleibt jedoch eine
Restzone bis zum Madrider Ring / Rödgerbach, die als Grünzone (Freiraum mit
Agrarnutzung) weiterhin genutzt wird. (s. auch Stellungnahme der Verwaltung zum
Thema Landschaft)
Eine
Umnutzung in die Kategorie Gewerbe (GE) mit intensiver flächiger Bebauung
(hoher Versiegelungsgrad) ist daher laut Klimagutachten zu vermeiden. Die
klimaökologisch begründeten Bebauungsgrenzen sind entsprechend streng
einzuhalten.
geplante
Maßnahmen zum Ausgleich
Im Bereich
des Gewerbegebietes:
Der Verlust
klimatologisch hochwertiger Freiflächen soll durch Maßnahmen im
Bebauungsplangebiet zumindest zum Teil kompensiert werden. Deshalb sollen die
folgenden klimawirksamen Festsetzungen getroffen werden:
- Begrenzung
der GRZ auf 0,6,
- Dachbegrünung,
- intensives
Straßen- und Wegebegleitgrün,
- Versickerung,
z.B. Rasengitterpflaster auf Stellplatzflächen.
Außerhalb
des Gewerbegebietes:
Planungsrechtliche
Sicherung der klimatologisch und lufthygienisch relevanten Grünschneise für die
verbliebenen Bereiche entlang des Rödgerbachtales. Die vorhandenen
Dauergartenanlagen „Reinhardstraße“ und „Sonnenscheinstraße“ sollen zu einem
späteren Zeitpunkt in einem eigenen Bebauungsplanverfahren gesichert werden.
Der übrige Teil der Flächen entlang des Rödgerbaches soll im Bebauungsplan
„Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden“ als Grünfläche für
Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.
Somit kann
eine funktionale Anbindung an die höher gelegenen, ebenfalls
stadtklimatologisch wirksamen Flächen westlich des Brander Wald erhalten und
gesichert werden (Kaltluftentstehungsflächen mit Abflußrichtung Eilendorf /
Rothe Erde).
Anregungen
zu weiteren Einzelthemen
1.
Die
Bewohner bzw. Eigentümer der Häuser 45 + 48 und 90 + 92 wollten wissen, was zukünftig mit ihren Häusern geschehen
wird. Durch das geplante Gewerbegebiet würde der Wert der Wohnhäuser sinken.
Mit dem Heranrücken des Gewerbes an die vorhandene
Wohnbebauung könnte es zu erheblichen Lärmbelästigungen kommen. Ein
entsprechender Lärmschutz wäre sicher zustellen.
Es wurde nach dem Baubeginn des Gewerbegebietes gefragt.
2. Es
wurde die Frage nach der Übernahme der Kosten für die notwendigen Gutachten
gestellt.
3. Es war von Interesse, ob der Kanal in der
Neuenhofstraße in der Lage ist, die Abwässer aus dem geplanten Gewerbegebiet
aufzunehmen.
4. Einige Bürger hatten gehört, dass in der
Neuenhofstraße eine Gasleitung der RWE verlegt werden sollte.
5. Zum Abschluss wurde angeregt, die
Niederschrift über den Anhörungstermin zu den anderen Unterlagen ins Internet
zu stellen.
Stellungnahme
der Verwaltung
Zu 1.: Die Grundstücke der Häuser 90 und
92 liegen im Plangebiet des Gewerbegebietes Neuenhofstraße-Süd. Sie gehören zu
den Flächen, die dem Investor von der Stadt vertraglich zugesichert wurden. Die
Häuser müssen daher vor Realisierung der geplanten Maßnahmen abgerissen werden.
Die GeWoGe, als Verwalterin, wird den Bewohnern Ersatzwohnraum anbieten bzw.
bei der Suche nach einer neuen Wohnung zu unterstützen und eine
Zweckentfremdungsgenehmigung für die Häuser einholen.
Die übrigen Wohnhäuser an der Neuenhofstraße, die in
Privatbesitz sind, befinden sich außerhalb des Plangebietes und genießen
Bestandschutz. Durch das geplante Gewerbegebiet wird sich ggf. die Wohnqualität
aufgrund der Veränderung des Landschaftsbildes verschlechtern. Der Wert des
Grundstückes wird jedoch durch die Aufstellung des Bebauungsplanes gegenüber
heute steigen.
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Fläche für
Landwirtschaft dargestellt. Die an der Neuenhofstraße gelegenen einzelnen
Gebäude dienen überwiegend dem Wohnen und sind von daher schutzbedürftig im
Sinne des Baugesetzbuches (BauGB). Diese Gebäude sind dem Schutzstatus eines MI-Gebietes gleichzusetzen. Die
Wohngebiete an der Reinhardstraße und Sonnenscheinstraße sind im FNP als
Wohnbaufläche dargestellt. Zwischen dem Wohngebiet an der Reinhardstraße und
dem Plangebiet befinden sich Kleingartenanlagen, die nach den Aussagen des
Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) lediglich ein Lärm-Immissionswert
von 60 dB(A) für tagsüber einzuhalten sind. Diese Festlegung setzt jedoch
voraus, dass in dem Kleingartengelände baurechtlich keine Wohnnutzungen
genehmigt worden sind.
Um Konflikte zwischen der gewerblichen Nutzung und der
Wohnnutzung auszuschließen, soll das Gewerbegebiet entsprechend dem
Abstandserlaß für das Land Nordrhein-Westfalen gegliedert und zusätzlich ein
flächenbezogener Schallleistungspegel festgesetzt werden. Die Einhaltung der
festgesetzten Immissionswerte ist auf der Grundlage eines entsprechenden
Gutachtens im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Damit wird sichergestellt,
dass die zulässigen Nutzungen
innerhalb des Gewerbegebietes keine unzumutbaren Lärm-, Luft-, Schadstoff- bzw.
Geruchsimmissionen im Bereich der vorhandenen Wohnbebauung erzeugen.
Mit den Baumaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanes
Gewerbegebiet Neuenhofstraße-Süd soll unmittelbar mit Rechtskraft des
Bebauungsplanes begonnen werden. Dies wird voraussichtlich in der 2.
Jahreshälfte 2005 sein.
Zu 2.: Für den Bebauungsplan Gewerbegebiet
Neuenhofstraße-Süd werden die Kosten für die erforderlichen Planungen und
Gutachten durch die Günther Jacobs KG übernommen.
Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen, die innerhalb des
Plangebietes Neuenhofstraße Süd erfolgen können, werden von der Günther Jacobs
KG getragen. Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen, die außerhalb des
Plangebietes erfolgen müssen, sind im Grundstückspreis enthalten gewesen und
damit bereits bezahlt. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Gesamtplanung des
Gewerbegebietes Neuenhofstraße Fringsbenden von der Stadt Aachen angelegt.
Zu 3.: Die in der Neuenhofstraße liegende
Kanalisation wurde 1985 als Trennsystem erstellt und ist vorflutmäßig an die
ARA-Soers angeschlossen. Der Schmutzwasserkanal wird voraussichtlich das
anfallende Schmutzwasser des gesamten Planbereiches aufnehmen können. Der
Regenwasserkanal wird jedoch nur noch für das Plangebiet Neuenhofstraße Süd
(Autohaus Jacobs) Kapazitäten frei haben. Deshalb wird für das gesamte Plangebiet zur Zeit ein Entwässerungskonzept erstellt. Die Firma Jacobs
hat in einer entwässerungstechnischen Untersuchung eine Zwischenlösung
nachgewiesen, so dass die entwässerungstechnische Erschließung für das
Plangebiet Neuenhofstraße Süd gesichert ist. (s. hierzu auch Kapitel
„Entwässerung“ im Umweltbericht.
Zu 4.. Es ist richtig, dass es vor einigen
Jahren eine Anfrage für die Verlegung einer weiteren Gasleitung gegeben hat.
Diese Gasleitung ist aber nicht verlegt worden. Zur Zeit befindet sich in der
Neuenhofstraße nur eine Hauptversorgungsleitung der STAWAG.
Zu 5.. Dem Wunsch der Bürger wurde
entsprochen. Die Niederschrift über die Bürgerbeteiligung wurde zu den anderen
Unterlagen auf der Homepage der Stadt Aachen ins Internet gestellt.
B. Bericht
über die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Es wurden
14 Behörden und Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren
beteiligt. Davon haben 9 Behörden
bzw. Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben, die keine
uneingeschränkte Zustimmung zur Planung des Gewerbegebietes beinhalten.
1. Polizeipräsident
Aachen, Verkehrsinspektion
Es wird als
wünschenswert angesehen, wenn eine weitere Anbindung an die Debyestraße über
die Kaubenden- und Kellerhausstraße geschaffen werden könnte. Die
Sonnenscheinstraße sollte auf alle Fälle unterbrochen bleiben, um einen
erhöhten Verkehr in diesem Wohngebiet zu unterbinden.
Stellungnahme
der Verwaltung
Die
Anbindung über die Kaubenden- und Kellerhausstraße an die Debyestraße wird im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens -Gewerbegebiet Neuenhofstraße /
Fringsbenden- untersucht werden.
Eine Öffnung
der Sonnenscheinstraße ist nicht vorgesehen. Die Unterbrechung der
Sonnenscheinstraße ist durch die Festsetzung einer -Öffentlichen Grünfläche
(Parkanlage)- im Bebauungsplan Nr.613 -Gewerbegebiet Gut Weide- gesichert.
2. Straßenverkehrsbehörde der Stadt
Aachen
Es wird
angeregt auf beiden Seiten der Neuenhofstraße einen Parkstreifen anzulegen, da
der Parkdruck in der Neuenhofstraße sehr groß sei.
Außerdem
wird darauf hingewiesen, dass der Verwaltung ein Antrag aus der
Bezirkvertretung Aachen-Eilendorf vorliegen würde, wonach eine Querungshilfe
für ältere und körperbehinderte Fußgänger über die Neuenhofstraße in Höhe der
Kreuzung Sonnenscheinstraße gefordert würde.
Stellungnahme
der Verwaltung
Die
Neuenhofstraße soll entsprechend
dem Teilabschnitt Debyestraße/ Sonnenscheinstraße aufgeweitet und beidseitig
mit einem Längsparkstreifen versehen werden. Die dafür erforderlichen Flächen
werden im Gewerbegebiet Neuenhofstraße-Süd berücksichtigt.
Zur Zeit
wird eine verkehrliche Gesamtbetrachtung des Gewerbegebietes Eilendorf-Süd
durchgeführt, durch die eine Neubewertung der einzelnen Knotenpunkte möglich
wird. Gleichzeitig soll untersucht werden, an welchen Stellen zusätzliche
Querungshilfen sinnvoll und möglich sind.
Wie zuvor
in der Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Verkehr beschrieben, ist davon
auszugehen, dass das geplante Autohaus nur geringfügig zusätzliche
Fußgängerverkehre auslösen wird, so dass im Rahmen dieses Bebauungsplanes keine
weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
3. Industrie-
und Handelskammer Aachen
Die
Erweiterung des Gewerbestandortes wird generell für sinnvoll erachtet. Ungelöst
sei allerdings die vorhandene Verkehrsproblematik am Knotenpunkt Neuenhofstraße
/ Debyestraße, die sich durch das geplante Gewerbegebiet noch verstärken würde.
Stellungnahme
der Verwaltung
Der Knoten
Triererstraße / Debyestraße soll in 2005 als 1. Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme
Triererstraße ausgebaut werden. Um die Größe des Umbaus bestimmen zu können,
wird wie zuvor erwähnt zur Zeit eine Gesamtbetrachtung des Gewerbegebietes
Eilendorf-Süd durchgeführt. Mit dem Umbau des Knotenpunktes wird eine erhebliche
verkehrliche Entlastung des Gewerbebereiches Eilendorf Süd erreicht.
4. Einzelhandelsverband
Aachen - Düren e.V.
Die
Entwicklung weiterer Gewerbeflächen würde begrüßt. Gleichzeitig wurde darum
gebeten, mit der üblichen Ausnahme bei Produktionsstätten, den Ausschluss von
Einzelhandelsbetrieben vorzusehen.
Stellungnahme
der Verwaltung
Für das
Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd ist ein Autohaus geplant, deshalb soll hier
der Verkauf von Kraftfahrzeugen und deren Zubehör zulässig sein. Ansonsten
sollen Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen
für den Verkauf an letzte Verbraucher ausgeschlossen werden.
5. Staatliches
Umweltamt Aachen
Das
Staatliche Umweltamt nimmt zu der Planung wie folgt Stellung:
Immissionsschutz
In
immissionsschutzrechtlicher Sicht würden grundsätzlich keine Bedenken bestehen.
Um die bestehende Wohnbebauung an der Neuenhofstraße ausreichend vor
erheblichen Lärm- und Geruchsimmissionen schützen zu können, dürften in diesem
Bereich nur Gewerbegebiete zulässig sein, die das Wohnen nicht wesentlich
stören. Damit würden nur Betriebe zugelassen sein, die auch in einem
Mischgebiet zulässig wären.
Die im
Planentwurf vorgesehenen Schutzabstände zu den südlich gelegenen
Kleingartenanlagen würden nach den Bestimmungen der TA Lärm ausreichend
bemessen sein, da nach den Aussagen des Länderausschusses für Immissionsschutz
(LAI) lediglich ein Lärm-Immissionswert von 60 dB(A) für tagsüber einzuhalten
wäre, wenn in dem Kleingartengelände baurechtlich keine Wohnnutzungen genehmigt
worden wären.
In der DIN
18005 „Schallschutz im Städtebau“ sei für Kleingärten- und Parkanlagen
allerdings ein Lärm-Immissionswert von 55 dB(A) festgelegt worden.
Falls die
Planung diesen niedrigen Immissionswert zugrunde gelegt werden würde, seien
schalltechnische Untersuchungen erforderlich.
Im Übrigen
könnte das Plangebiet wie vorgesehen nach dem Abstandserlass gegliedert werden.
Altlasten
und Bodenschutz
Aus
altlastentechnischer Sicht würden keine Bedenken bestehen, da sich nach den vorliegenden
Unterlagen im Plangebiet keine Altlastenverdachtsflächen befinden würden,
Da dem StUA
die Unterlagen zur Erhebung von Altlasten nur teilweise vorliegen würden, würde
es für erforderlich gehalten, eine ergänzende Abstimmung mit dem Umweltamt der
Stadt Aachen durchzuführen.
Beseitigung
von Niederschlagswasser (§ 51 a LWG)
Gegen das
geplante Entwässerungskonzept würden grundsätzlich keine Bedenken bestehen,
wenn die nachfolgenden Bedingungen berücksichtigt bzw. eingehalten würden.
Das
Niederschlagswasser der Hof- und Verkehrsflächen sei als stark verschmutzt
einzustufen und vor Einleitung ins Gewässer zu sammeln und einer
Regenwasserbehandlung zuzuführen.
Das
anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen sei als gering verschmutzt
einzustufen und könnte dem Gewässer ohne Vorbehandlung zugeführt werden.
Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass im Bebauungsplan festgesetzt würde, dass
großflächige Metalleindeckungen aus Kupfer, Zink Blei als äußere Dachhaut
unzulässig seien, da das Regenwasser von diesen Flächen als stark mit
Schwermetallen belastet einzustufen sei.
Stellungnahme
der Verwaltung
zu:
Immissionsschutz
Um
Konflikte zwischen der gewerblichen Nutzung und der Wohnnutzung
auszuschließen, soll das Gebiet entsprechend dem Abstandserlaß für das Land
Nordrhein-Westfalen gegliedert und zusätzlich ein flächenbezogener
Schallleistungspegel im Bebauungsplan festgesetzt werden. Damit wird
sichergestellt, dass die zulässigen Nutzungen innerhalb des Gewerbegebietes
keine unzumutbaren Lärm-, Luft-, Schadstoff- bzw. Geruchsimmissionen im Bereich
der vorhandenen Wohnbebauung und der Kleingartenanlagen erzeugen.
zu:
Altlasten und Bodenschutz
Nach den
Unterlagen der Stadt Aachen zur Erhebung von Altlastenverdachtsflächen befinden
sich im Plangebiet keine Altlasten. Eine ergänzende Abstimmung zwischen dem
Staatlichen Umweltamt und dem Umweltamt der Stadt Aachen wird erfolgen.
zu:
Beseitigung von Niederschlagswasser (§ 51 a LWG)
Zur Zeit
wird für das gesamte Plangebiet in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Umweltamt
ein Entwässerungskonzept erstellt. Die Firma Jacobs hat in einer
entwässerungstechnischen Untersuchung eine Zwischenlösung nachgewiesen. Bei der
Entwässerungsplanung werden die vorgegebenen Bedingungen des STUA
berücksichtigt bzw. eingehalten. In die Schriftlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan wurde eine Regelung über die Zulässigkeit von großflächigen
Metalleindeckungen aufgenommen.
6. Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen
Innerhalb
des Plangebietes, Neuenhofstraße 45, würde sich die Hofstelle eines
landwirtschaftlichen Betriebes befinden, die im Nebenerwerb bewirtschaftet
wird. Neben den Gebäuden für die Unterstellung von Maschinen und Futtervorräten
würde die Hofstelle auch die Stallungen für den Viehbestand (Ammenkühe, Pferde,
Schweine, Schafe und Kleinvieh) beherbergen. Eine Überplanung würde zu einer
Existenzvernichtung des Nebenerwerbsbetriebes führen. Darüber hinaus sei
infolge der Emissionen der Hofstelle ein Konflikt zwischen der Landwirtschaft
und z.B. Büroflächen nicht auszuschließen.
Die
Immissionsproblemlage würde sich auch bei zwei weiteren landwirtschaftlichen
Haupterwerbsbetrieben (Auf dem Juch 22 und Halfenstraße 51) nördlich des
Plangebietes darstellen. Beide Betriebe würden eine geruchsintensive, umfangreiche
Rindviehhaltung mit Güllewirtschaft betreiben. Um auch hier zukünftige
Konflikte auszuschließen, sei eine gutachterliche Ermittlung des erforderlichen
Abstandes unerlässlich.
Die
Halfenstraße müsste auch zukünftig dem landwirtschaftlichen Anliegerverkehr,
wie bisher zur Verfügung stehen.
Da bei
Realisierung der Planung wichtige, durch Viehtrieb erreichbare hofnahe
Grünlandflächen verloren gingen, sollten, soweit es sich um städtische Flächen
handeln würde, Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden.
Sofern
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes erforderlich seien,
würden keine Bedenken bestehen, sofern diese Flächen der öffentlichen Hand oder
der Bauträger realisiert würden bzw. mit den Grundstückseigentümern eine
vertragliche Regelung getroffen würde.
Stellungnahme
der Verwaltung
Die beiden
landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe Auf dem Juch 22 und Halfenstraße 51
befinden sich in einem Abstand von 400 - 480 m nördlich des geplanten
Autohauses.
Der Betrieb
Auf dem Juch 22 unterhält z.Z. insgesamt 115 Milchkühe, davon 65
Großvieheinheiten. Es findet im Sommerhalbjahr keine Stallhaltung (außer
Jungvieh) statt. Zur Futterversorgung werden pro Jahr in der Nähe der Hofstelle
zwei bis drei größere Silagemieten, u.a. auch mit geruchsintensiver Grassilage,
angelegt. Die Rindergülle wird von Zeit zu Zeit auch auf den Flächen im
geplanten GE-Gebiet ausgefahren und verursacht dort je nach Witterung starke
Geruchsbelästigungen über mehrere Tage.
Der Hof würde
durch die Planung etwa 35 Morgen (8,75 ha) Grünland verlieren, was nach
Auskunft des
Landwirtes so ohne weiteres nicht ausgeglichen werden könnte.
Der
Haupterwerb würde dadurch gefährdet.
Der Betrieb
Halfenstraße 51 unterhält z.Z. 120 Milchkühe incl. Jungvieh. In guten Jahren
werden bis zu 150 Rinder gehalten. Der Viehtrieb zu den Flächen jenseits der
Neuenhofstraße Richtung Rödgerbachtal erfolgt wie beim Betrieb Auf dem Juch 22
nur am Wochenende. Geruchsquellen sind ein unterirdischer Gülletank (mit
zeitweise geruchsintensivem Aufrühren an 5 bis 6 Tagen pro Jahr) und mehrere
hofnahe Silagemieten (auch Grassilage) sowie der Viehtrieb.
Der
Landwirt würde durch die Planung 4,5 ha (18 Morgen) Pachtgrünland verlieren.
Der Betrieb wäre jedoch nicht gefährdet.
Die
Hofstelle Neuenhofstraße 45 befindet sich ca. 150 m nordwestlich des
Plangebietes und besteht aus diversen Nutztierarten (70 Schafe, Ziegen,
Schweine, Geflügel, mehreren Kühen, Ponys, etc.). Der größte Teil der Fläche
etwa 10 Morgen sind gepachtet. Zugefüttert wird u.a. mit eingeschweißten
Futterballen, die meistens ein geringes Geruchspotential aufweisen. Der Stallmist
/Misthaufen ist eher als deutliche Geruchsquellen auszumachen. Teilweise wird
der Mist auf angrenzenden Flächen aufgebracht.
Aufgrund
des großen Abstandes zwischen den Hofstellen und dem Autohaus und der in
unserer Region vorherrschenden Windrichtung aus west- bis südwestlicher
Richtung wird es nach Auffassung der Verwaltung nicht zu Geruchsbelästigungen
und damit zu Konflikten im geplanten Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd kommen.
Die
vorhandenen Wirtschafswege werden durch die Planung nicht berührt. Die
Halfenstraße soll auch zukünftig im Bereich des geplanten Fuß-und Radweges für
den landwirtschaftlichen Anliegerverkehr, wie bisher, zur Verfügung stehen.
Die Stadt
Aachen ist zur Zeit nicht in der Lage, den betroffenen Landwirten Ersatzflächen
anzubieten, da alle im städtischen Besitz befindlichen landwirtschaftlichen
Flächen im Stadtgebiet verpachtet sind. Durch die Weltreiterspiele 2006 werden
zusätzlich größere Flächen benötigt. Die Verwaltung wird jedoch versuchen, die
Landwirte in naher Zukunft bei frei werdenden Flächen zu berücksichtigen. In
wie weit private Flächen zur Verpachtung zur Verfügung stehen, kann von seiten
der Verwaltung nicht gesagt werden.
Notwendige
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen sowohl auf dem Gewerbegrundstück, als
auch auf den städtischen Flächen zwischen dem Gewerbegebiet und dem Rödgerbach
bzw. der Kleingartenanlage erfolgen.
7. BUND
Gegen die
Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes sowie die
Aufstellung des Bebauungsplanes würden erhebliche Bedenken bestehen. Die
Bedenken würden im Kern aus der Abwägung zwischen den Flächenbelangen des
KFZ-Gewerbes und denen der Naherholung bzw. der Erhaltung der Funktion des
Naturhaushaltes bestehen. Eine Teilbebauung in dem Bereich, der für das
Autohaus Jacobs vorgesehen sei, wäre denkbar, da diese Gemarkung im
Gebietsentwicklungsplan bereits als „Bereich für gewerbliche Nutzung“
dargestellt sei und aus Gründen der Naherholung und des Naturschutzes weniger
kritisch und daher noch zu vertreten sei.
1.
„Städtebauliche und planungsrechtliche Situation“:
Der BUND
würden den Naherholungswert der Fläche, insbesondere der zwischen dem
Vennbahnweg, der Neuenhofstraße und dem Rödgerbach für unterbewertet halten. Da
Ausgleichsmaßnahmen in der Regel unter diesem Aspekt nur schwer zu bewerten
seien und noch schwieriger adäquat auszugleichen vermögen, wird empfohlen, die
Planung entsprechend zu verkleinern.
2. „Anlass
der Planung“
Es wird
empfohlen auf bereits versiegelte und geeignete Flächen zurück zu greifen. Als
geeignet angesehen werden das Gewerbegebiet an der Nordstraße in Verbindung mit
dem Gewerbegebiet Erdbeerfeld. Die Aufgabe des Wasserschutzgebietes wird nicht
für einen ausreichenden Grund angesehen, das Gebiet in Anbetracht vorhandener
Alternativen zu bebauen.
3. „Ziel
und Zweck der Planung“
Die
Landschaftästhetik und die Naherholung würde entgegen der zu entwickelnden
Automeile als ein höherwertiges Kulturgut eingestuft.
4.
„Umweltbelange“
Aus Gründen
des Hochwasserschutzes und eines Zurückdrängens von Zersiedlung
(Flächenverbrauchs) würde von weiterem Versiegeln im geplanten Bereich
abgeraten. Sollte es trotz der geäußerten Bedenken zu einer Baumaßnahme kommen,
sollte als Ausgleichsfläche eine zu entsiegelnde Fläche in Erwägung gezogen
werden.
5.
„Begleitende Fachplanungen“
Hierzu
würde ein Schreiben direkt an den Fachbereich Umwelt geschickt.
6.
„Auswirkungen der Planung“
Die
abgekoppelte Planung für das Autohaus Jacobs würde für angebracht gehalten,
wenn damit ein Verzicht auf die weitergehende Planung verbunden würde.
Des
Weiteren wird empfohlen, die Bürgerbeteiligung nicht mehr vor oder in den
Sommerferien durchzuführen, mindestens 6 Wochen vorher bekannt zugeben und
nicht vor 18.30 Uhr einzuberufen.
Stellungnahme
der Verwaltung
Der seit
Mai 2003 genehmigte Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt Region Aachen,
stellt den gesamten Bereich entlang der Neuenhofstraße zwischen dem
Gewerbegebiet Eilendorf-Süd und den zwei vorhandenen Feldwegen neben den
Häusern 45 und 48 als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)“
dar und nicht nur, wie vom BUND angenommen, die Fläche für das Autohaus. Der anschließende
Bereich bis zum Madrider Ring ist als „allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“
dargestellt.
Der
Flächennutzungsplan soll nur für den im GEP dargestellten „Bereich für
gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB)“ angepasst werden. Parallel dazu
sollen daraus 2 Bebauungspläne für Gewerbegebiete (Nr. 860 -Neuenhofstraße /
Fringsbenden- und Nr. 863 -Neuenhofstraße Süd-) entwickelt werden.
zu 1.:
Nur ein
Teil der Ausgleichsflächen wird sich im Nahbereich der Neuenhofstraße befinden;
derzeit werden noch Flächen im näherern Umfeld gesucht, die sich für eine
ökologische Aufwertung oder Extensivierung eignen.
zu 2. und
6.:
Der Bedarf
für eine Erweiterung der „Automeile“ ist gegeben. Dies zeigt sich u.a. darin,
dass zwischenzeitlich weitere
Anfragen für Grundstücke an der
Neuenhofstraße bei der Stadt vorliegen. Die Gewerbegebiete „Camp Pirotte“ und
„Erdbeerfeld“ schließen Einzelhandel generell aus. Diese Flächen sollen
insbesondere kleineren und mittleren Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe
vorbehalten bleiben.
Die Verwaltung
ist der Auffassung, dass dem Wunsch des BUND nicht entsprochen werden sollte,
lediglich für die Autohäuser der Günter Jacobs KG den Bebauungsplan
Neuenhofstraße Süd aufzustellen und auf die Entwicklung der angrenzenden
Flächen zu einem Gewerbegebiet zu verzichten.
zu 3.:
Zugegebenermaßen
ist das Thema Landschaftsbild in der Grün- und Freiraumplanung ein besonders
schwieriges Kapitel, weil in hohem Maße von persönlichen Vorlieben geprägt. Im
Zusammenhang mit den Planungen an der Neuenhofstraße wird Wert darauf gelegt,
dass die Grünflächen entlang des Rödgerbaches weiterentwickelt und dauerhaft
gesichert werden und somit langfristig für eine wohnungsnahe Naherholung sorgen
können.
Natürlich
sind größere Naherholungsflächen immer von Vorteil, unter Abwägung der
wirtschaftlichen Erfordernisse wurde an dieser Stelle jedoch die jetzt
planungsrechtlich zu entwickelnde Fläche festgelegt.
zu 4.:
Aus Gründen
des Hochwasserschutzes und eines Zurückdrängens von Zersiedlung
(Flächenverbrauchs) soll für die Gewerbegebiete eine GRZ von 0,6 festgesetzt
werden. Außerdem soll festgesetzt werden, mindestens 35 % der Grundstücksfläche
entweder als Grünfläche freizuhalten oder im Falle der Versiegelung bzw.
Teilversiegelung mit versickerungsfähigem Material und einem 20%igen
Fugenanteil anzulegen und/oder als extensiv begrünte Dachfläche herzustellen.
zu 5.:
Der BUND
wurde darüber informiert, dass aufgrund der nach dem Baugesetzbuch
herzustellenden Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage alle Gutachten und
fachtechnischen Stellungnahmen ausgelegt werden und damit zur Einsichtnahme zur
Verfügung stehen. Die Träger öffentlicher Belange werden über den Zeitraum der
öffentlichen Auslegung schriftlich informiert.
Die
Bürgerbeteiligung wird nach den Vorgaben des Baugesetzbuches und den
Richtlichen des Rates zur Bürgerbeteiligung durchgeführt. Es fällt nicht in die
Zuständigkeit des BUND, Vorgaben für die Durchführung der Bürgerbeteiligung zu
machen.
8. Kampfmittelräumdienst
Der Bereich
der Baumaßnahme würde im ehemaligen Kampfgebiet liegen. Die Auswertung der zur
Verfügung stehenden Luftbilder würde keine konkreten Hinweise auf das
Vorhandensein von Bombenblindgängern/ Kampfmitteln ergeben. Es sei jedoch
nicht auszuschließen, dass Kampfmittel im Boden vorhanden seien. Mit den
Bauarbeiten könnte begonnen werden. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sei
aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und der Fund umgehend zu melden.
Stellungnahme
der Verwaltung
Die
Verwaltung wird den Hinweis des Kampfmittelräumdienstes in die Schriftlichen
Festsetzungen zum Bebauungsplan aufnehmen.
9. Rheinisches
Amt für Bodendenkmalpflege
Nach
Aussage des Rheinisches Amtes für Bodendenkmalpflege sei nicht auszuschließen,
dass sich im Plangebiet Siedlungs- und Bestattungsplätze der Vorgeschichte und
der römischen Zeit erhalten haben. Beim Wegebau sowie bei Aufsammlungen in den
Jahren 1930/1940 wäre im Bereich westlich der Zieglerstraße ein Faustkeil
sowie jungsteinzeitliche Feuerstein-Artefakte und römische Scherben gefunden
worden.
Bislang
seien im Plangebiet keine systematische Erhebung der Bodendenkmäler
durchgeführt worden. Mithin würden derzeit auch keine für die Abwägung
verwertbaren Grundlagen zur Verfügung stehen. Klarheit könnte nur eine
archäologische Prospektion (zerstörungsfreie Ermittlung des Ist-Bestandes an
Bodendenkmälern) liefern. Es würde im Ermessen der Verwaltung liegen, eine
Untersuchung zu beauftragen.
Zusätzlich
wurde auf die §§ 15 und 16 DschG verwiesen mit der Bitte, dass bei der
Planrealisierung auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen wird.
Stellungnahme
der Verwaltung
Nach
Auffassung der Verwaltung sollte hier auf eine kostenintensive archäologische
Prospektion verzichtet werden. Es wird ein entsprechender Hinweis in die
Schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen.
10. Wasserverband
Eifel-Rur
Im
Planbereich würde eine Teilfläche des durch den Wasserverband Eifel-Rur
betriebenen Hochwasserrückhaltebeckens Rödgerbach liegen.
Weiterhin
würde der Rödgerbach die westliche Abgrenzung des Plangebietes bilden. Gemäß
der „blauen Richtlinie“ sollte das Gewässer mit einem Mindestabstand von 5,0 m
ab der Böschungsoberkante von jeglicher Bebauung freigehalten werden, um eine
Entwicklung der Gewässeraue zu ermöglichen. Da der Rödgerbach in diesem Bereich
ein trapezförmiges Regelprofil aufweisen würde, wird seitens des
Wasserverbandes vorgeschlagen,
Ausgleichsmaßnahmen für die anstehende Bebauung in der Bachaue selbst
vorzunehmen und dem Gewässer hierdurch mehr Raum zur Verfügung zu stellen. So
könnte beispielweise durch Gewässeraufweitungen und oder Initialbepflanzungen
dem Rödgerbach ein naturnäheres Profil gegeben werden.
Neue
Einleitungen von Niederschlagswasser in den Rödgerbach dürften nicht über das
natürlich anfallende Maß hinausgehen.
Stellungnahme
der Verwaltung
Die
einzuhaltenden Schutzabstände entlang des Rödgerbaches und die Freihaltung der
Teilflächen des Hochwasserrückhaltebeckens von jeglicher Bebauung wird bei
der Flächennutzungsplanänderung insofern berücksichtigt, als dass die
bisher dargestellte „Fläche für die Landwirtschaft“ entlang der Rödgerbaches in
„Grünfläche“ geändert wird.
Der
Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd, der aus der
Gesamtplanung herausgelöst wurde,
grenzt nicht unmittelbar an den Rödgerbach an. Von daher wird die Bachaue nicht
berührt. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, die nicht im Plangebiet selber
ausgeglichen werden können, sollen zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang
mit dem Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden durch
die Stadt Aachen erfolgen. Die Stadt Aachen wird die Ausgleichmaßnahmen sowie
neue Einleitungen von Niederschlagswasser in den Rödgerbach zu gegebener Zeit
in Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur vornehmen.
Umweltbericht
Der
Umweltbericht dient dazu, die Planung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die
Umwelt zu untersuchen. Damit werden die Belange des Umweltschutzes gem. § 1 a
BauGB im Sinne der im Juli 2004 in Kraft getretenen Novelle berücksichtigt.
Gemäß § 2a
BauGB (Novelle 2004) ist der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung
dem Bebauungsplan hinzuzufügen. In diesem sind die bewerteten Belange des
Umweltschutzes darzulegen. Zusätzlich hat eine Erklärung zum Umweltbericht zu
erfolgen. In dieser werden die Art und Weise, wie die Umweltbelange in dem
Bauleitplan berücksichtigt werden, dargestellt, mögliche Alternativen
untersucht und hinsichtlich ihrer Umsetzung bewertet.
1. Plangebiet
Beschreibung
des Plangebietes
Das
Plangebiet liegt im Nordosten der Stadt Aachen im Stadtteil Eilendorf und ist
Teil der Gesamtplanung des Gewerbegebietes Neuenhofstraße / Fringsbenden. Der
Bebauungsplan -Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd- grenzt nordöstlich unmittelbar
an die Neuenhofstraße in Fortführung des bereits bestehenden Gewerbegebietes
Eilendorf Süd und umfasst eine Fläche von rund 26.000 m².
Nordwestlich,
westlich und südwestlich wird das Gebiet von Weideland umrandet, wobei ein Teil
der nordwestlichen Plangebietsgrenze von 4 mehrkronigen Pappeln mit einem
Kronendurchmesser von ca. 20 m und diversen Nadelhölzern abgegrenzt wird. Im
Südosten des Gebietes befindet sich neben verschiedenen Bürogebäuden das
unversiegelte Gelände eines Parkplatzes.
Das Gelände
fällt in Richtung Rödgerbach um ca. 4 m ab.
Die Flächen
werden zurzeit landwirtschaftlich als Wiesen- und Weideflächen genutzt. An der
Neuenhofstraße befinden sich 3 Wohngebäude (ein- und zweigeschossig) mit
zugeordneten Nebenanlagen.
Ziel der
Planung
Ziel des
Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Neuansiedlung eines Autohauses für drei Automarken mit Verkaufs- und
Werkstätten, sowie Verkaufsräume für Gebrauchtwagen und einem
Ersatzteil-Logistik-Center zu schaffen.
Das bereits
existierende Gewerbegebiet entlang der Neuenhofstraße weist heute schon eine
starke Konzentration von verschiedenen Autohäusern und Zulieferern auf. Aus
städtebaulicher Sicht betrachtet, ist die Fortführung dieser „Automeile“
entlang der Neuenhofstraße sinnvoll und damit für die Neuansiedlung eines
weitern Autohauses in Aachen der geeignete Standort. Gleichzeitig soll auch die
Standortqualität des vorhandenen Gewerbegebietes verstärkt werden.
Die
Realisierung der Maßnahme bewirkt die sofortige Schaffung von ca. 25 - 35
Arbeitsplätzen. Erfahrungen des Investors zeigen, dass innerhalb von 3 Jahren
sogar die Schaffung von
zusätzlichen 40 Arbeitsplätzen möglich ist.
Erschließung
Die
verkehrliche Anbindung des Plangebietes an das örtliche Straßennetz erfolgt
unmittelbar über die Neuenhofstraße. Über die Neuenhofstraße und die
Debyestraße ist das Gebiet an die Trierer Straße und damit an die A 44
Aachen-Düsseldorf angebunden. Außerdem befindet sich in der Nähe der Madrider
Ring, dem als Umgehungsstraße von Aachen für die Maßnahme eine wichtige
Bedeutung zukommt.
Vorgesehen
ist eine Erschließung des Grundstückes über eine Zu- und Abfahrt direkt an der
Neuenhofstraße. Durch das geplante Autohaus ist mit 286 zusätzlichen
Verkehrsbewegungen/Tag zu rechnen. Der Anteil an LKW-Bewegungen wird 16 pro
Tag, davon 2 - 4 zur Nachtzeit betragen. Es wird geprüft, ob eine zusätzliche
Erschließung des rückwärtigen Geländes über die Sonnenscheinstraße erfolgen
kann.
2. Boden
/ Altlasten
Ist-Zustand
Das
Plangebiet wird zur Zeit landwirtschaftlich genutzt und befindet sich im
ehemaligen Wasserschutzgebiet Katharinenstraße.
Bodenaufbau
Die
Oberseite des gewachsenen Bodens, bestehend aus einer 0,5 – 1,9 m dicken Lößlehm-Schicht,
ist nur mäßig belastbar. Es handelt sich um sehr stark frost-, wasser- und
erosionsempfindlichen Baugrund, der schwach durchlässig ist. Die darunter
liegende Tonschicht, die Oberseite des Kalksteingebirges ist bereits mit
angewitterten Kalkstein- und Dolomitenbruchstücken durchsetzt. Die
charakteristische rote Färbung des Bodens gab auch dem angrenzenden Stadtteil
„Rothe Erde“ seinen Namen. Es ist nicht auszuschließen, dass örtlich Aufragungen
der sehr stark zerklüfteten Felsoberseite des Kalksteingebirges bis dicht unter
die Geländehöhe reichen können.
Aus den
erfolgten Baugrunderkundungen und Erfahrungswerten des beauftragten Fachplaners
kann von einer völlig regellosen Felsoberseite ausgegangen werden.
Altlasten/Schädliche
Bodenveränderungen
Im
Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Aachen sind für das Plangebiet
keine Altlastenverdachtsflächen eingetragen. Weiterhin liegen auch keine
Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen vor. Es wird davon ausgegangen, dass
in dem Plangebiet keine Bodenbelastungen vorliegen. Sollten bei den Erdarbeiten
Hinweise auf bislang nicht bekannte Kontaminationen festgestellt werden, bei
denen der Verdacht besteht, dass sie den Boden oder das Grundwasser
verunreinigen können, ist der Fachbereich Umwelt zu informieren.
Grundwasser
Das
Grundwasser steht bei ca. 3 m unter Geländeoberfläche an. Eine gezielte
Versickerung von Niederschlagswasser ist bei den gegebenen ungünstigen
hydrologischen Verhältnissen in nennenswerten Umfang kaum und nur bei
entsprechender Vorreinigung des zu versickernden Wassers möglich. Dies wird
auch durch die Versickerungspotentialkarte für dieses Gebiet bestätigt.
Oberflächengewässer
Westlich
verläuft der Rödgerbach in einer Entfernung von 150 Metern. Das Gewässer führt
in Trockenzeiten wenig Wasser. Im Bereich der Kleingartenanlage befinden sich
Bachschwinden, wodurch das Wasser direkt in die Kalkformationen eingespeist
wird.
Erläuterung
der Planung
Da im
Planungsgebiet keine Tiefgeschosse und Abgrabungen geplant sind, müssen keine
Maßnahmen zum Schutz des Grundgebirges bzw. des Grundwassers getroffen werden.
Für die
Fläche ergibt sich insgesamt ein maximaler Versiegelungsgrad von 80 % der
vorhandenen Fläche. Festgesetzt wurde eine Grundflächenzahl von 0,6 zuzüglich
einer Überschreitung von bis zu 0,8 durch die Anlage von Stellplätzen und
Umfahrten.
Beurteilung und Abwägung
Zum Ausgleich und zur Minimierung des Eingriffes in den
Boden, sind im Bebauungsplan planungsrechtliche Festsetzungen getroffen worden
(versickerungsfähige Materialien bei den Stellplatzanlagen, externer Ausgleich)
Insgesamt führt die geplante Maßnahme zu einem Eingriff in
den Boden. Als Ausgleich für den Eingriff werden entsprechende Kompensationsmaßnahmen
durchgeführt. Die Kompensation erfolgt überwiegend außerhalb des Plangebietes,
jedoch -soweit möglich- in unmittelbarer Nähe, so dass dem Ziel des ortnahen
Ausgleiches entsprochen wird.
3. Schutzgut
Mensch – Immissionsschutz Lärm
1
Ist-Zustand
Grundsätzlich sind die Anforderungen an gesundes Wohnen und
Arbeiten entsprechend dem BauGB zu erfüllen. Als Grundlage für die Beurteilung
der Lärmsituation sind die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im
Städtebau“ maßgebend. Die notwendigen Schallschutzanforderungen an das
Planvorhaben ergeben sich aus der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“.
Das Plangebiet wird umgrenzt von der Neuenhofstraße, der
Sonnenscheinstraße und der Reinhardstraße. Die Neuenhofstraße besitzt nach dem
Verkehrsmodell der Stadt Aachen ein Verkehrsaufkommen von rd. 17.500 KFZ/24 h.
Der LKW-Anteil ist nicht bekannt.
An der Neuenhofstraße befinden sich z.Zt. Gebäude, die
überwiegend dem Wohnen dienen und daher schutzbedürftig sind im Sinne des
BauGB.
Die vorhandene Wohnbebauung an der Neuenhofstraße ist
lärmtechnisch wie ein Mischgebiet (MI) zu schützen (Wohnen im Außenbereich).
Die Wohngebiete an der Reinhardstraße und Sonnenscheinstraße sind im FNP als
Wohnbaufläche dargestellt.
Zwischen dem Wohngebiet an der Reinhardstraße und dem
Plangebiet befinden sich die Kleingartenanlagen „Sonnenscheinstraße“ und
„Reinhardstraße“. Der Kleingartenanlagenbereich unterliegt tagsüber den
Schutzbestimmungen entsprechend denen eines allgemeinen Wohngebietes. Nach den
Aussagen des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) ist lediglich ein
Lärm-Immissionswert von 60 dB(A) für tagsüber einzuhalten, wenn in dem
Kleingartengelände baurechtlich keine Wohnnutzungen genehmigt worden wären.
Erläuterung der Planung
Die Planung bewirkt Einflüsse auf den Menschen durch
gewerbliche und verkehrsbedingt Emissionen. Durch die Emittenten im Plangebiet
werden lärmtechnisch künftig im Besonderen das Wohnhaus Neuenhofstraße 70, das
Wohnhaus Neuenhofstraße 109 sowie die Büronutzungen in den nach Südosten
angrenzenden Gewerbebetrieben Neuenhofstraße 110 - 116 beaufschlagt.
Zur Verminderung bzw. Eingrenzung
dieser Emissionen sollen im Bebauungsplan folgende Festsetzungen getroffen
werden:
- Gliederung
des Plangebietes auf der Grundlage der Abstandsliste zum Abstandserlass des
Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NW vom 02.04.1998
(MBI.NW.1998, S. 744) in GE 1 und GE 2.
Nicht zulässig sein sollen
Betriebsarten und Anlagen der Abstandsklassen I bis VII bzw. der
Abstandsklassen I bis VI und Betriebe mit gleichem oder höherem Emissionsverhalten.
Ausnahmsweise sollen Betriebsarten und Anlagen der nächst niedrigen
Abstandsklasse und im Falle der
mit (*)gekennzeichneten Anlagen und Betriebsraten der übernächsten
Abstandsklasse zulässig sein, wenn nachgewiesen wird, dass durch geeignete
technische Maßnahmen oder besondere Beschränkungen und Vorkehrungen schädliche
Umwelteinwirkungen, erhebliche Belästigung oder sonstige Gefahren auf die
Umgebung vermieden werden .
- Festsetzung
eines flächenbezogenen Schallleistungspegels
In einem schallschutztechnischen
Gutachten, das Bestandteil des Umweltverträglichkeitsnachweises ist, wurde ein
flächenbezogener Schallleistungspegel ermittelt. Darüber soll zusätzlich ein
ausreichender Schutz der Umgebung vor Emissionen sichergestellt werden.
- Im
Gewerbegebiet sollen ausnahmsweise Betriebswohnungen zulässig sein. Zum Schutz
der Bewohner sollen in den planungsrechtlichen Festsetzungen Maximalwerte für
auftretende Lärmimmissionen festgelegt werden.
Die Einhaltung dieser festgesetzten
Maßnahmen muß im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Das bedeutet
u.a., dass für die konkrete Planung zusätzlich zu dem vorgelegten
Schallschutzgutachten ein weiterer Nachweis gefordert werden kann.
Beurteilung und Abwägung
Durch die Gliederung des
Gewerbegebietes entsprechend dem
Abstandserlass sowie durch die Festsetzung des flächenbezogenen
Schallleistungspegels werden die Immissionen auf die umgebenden Wohnbebauung
begrenzt und die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der TA Lärm
eingehalten.
Die Anforderungen an gesundes Wohnen
und Arbeiten werden damit eingehalten. Die Anwohner und die Nutzer der
Kleingartenanlage werden ausreichend geschützt.
Alternativ könnte auf die Änderung
der landwirtschaftlichen Fläche in eine gewerblich genutzte Fläche (Autohaus)
verzichtet werden. Die Fortführung der bereits vorhandenen „Automeile“ erweist
sich jedoch aufgrund der vorhandenen Standortqualitäten als sinnvoll, da
weiterer Bedarf an entsprechenden Gewerbeflächen besteht.
4. Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie
Landschaft
Ist-Zustand
Nordwestlich, westlich und
südwestlich wird das Gebiet von Weideland umgrenzt, wobei ein Teil der
nordwestlichen Plangebietsgrenze von 4 Laubbäumen mit einem Kronendurchmesser
von ca. 20 m und diversen Nadelhölzern abgegrenzt wird. Im Südosten des
Gebietes befindet sich neben verschiedenen Bürogebäuden das unversiegelte
Gelände eines Parkplatzes.
Der Landschaftsplan setzt für einen
Teilbereich des Plangebietes den Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern fest.
Im derzeit gültigen
Flächennutzungsplan der Stadt Aachen 1980 ist die Fläche als „Fläche für die
Landwirtschaft“ dargestellt.
Erläuterung der Planung
Von der Planung sind zum größten
Teil Weideflächen und untergeordnet Wohnbebauung mit Gartenland betroffen.
Mit einer Grundflächenzahl von 0,6
können bis zu 60% der vorhandenen Flächen überbaut werden. Die festgesetzte
Grundflächenzahl darf zusätzlich durch Stellplätze und Umfahrten bis zu einem
Wert von 0,8 überschritten werden.
Von der Planungsmaßnahme sind neben
Weideflächen diverse Baum- und Strauchbestände betroffen.
Zur genauen Bestimmung der
Eingriffs- und Ausgleichsbilanz wurde für das Plangebiet ein
landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet. Dieser Fachbeitrag untersucht
und bewertet den vorhandenen Naturraum und zeigt die durch die beabsichtigte
Maßnahme hervorgerufenen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das
Landschaftsbild. Der Fachbeitrag enthält des Weiteren Maßnahmen zum Ausgleich,
die textlich und in einem Maßnahmenplan definiert sind. Die im Rahmen des
landschaftspflegerischen Fachbeitrages durchgeführte Bilanzierung der
ökologischen Werte hat ergeben, dass durch die vorgeschlagenen
landschaftspflegerischen Maßnahmen und grünordnerischen Festsetzungen der
Eingriff -wegen des hohen Versiegelungsrades der Fläche- nur in sehr geringem
Umfang im Bebauungsplangebiet kompensiert werden kann. Der fehlende Ausgleich
wird -soweit möglich- in der Nähe des Plangebietes erfolgen.
Beurteilung und Abwägung
Zum Ausgleich und zur Minimierung
des Eingriffes sind im Bebauungsplan planungsrechtlichen Festsetzungen
getroffen worden. (GRZ von 0,6, Dachbegrünung, Stellplätze in
versickerungsfähigem Material, Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und
Sträuchern)
Insgesamt führt die geplante
Maßnahmen zu einem Eingriff in die Landschaft. Da die Funktionalität der
Autohäuser gewährleistet bleiben muss, kann der Eingriff in seinem Umfang nicht
eingeschränkt werden. Alternativ könnte auf den Bau der Autohäuser verzichtet
werden. Dies stünde jedoch der allgemeinen Zielsetzung, hier eine Erweiterung
der vorhandenen Automeile zu entwickeln, entgegen. Als Ausgleich für den
Eingriff werden entsprechende Kompensationsmaßnahmen durchgeführt. Die
Kompensation erfolgt überwiegend außerhalb des Plangebietes, jedoch -soweit
möglich- in unmittelbarer Nähe, so dass dem Ziel des ortsnahen Ausgleiches
entsprochen wird; z.T. wird es auch Ausgleichsmaßnahmen im Aachener Wald geben,
weil aller Voraussicht nach nicht genügend Flächen im Nahbereich zur Verfügung
stehen.
5. Schutzgut
Wasser
Ist-Zustand
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet
Neuenhofstraße Süd“ muss entwässerungstechnisch im Zusammenhang mit dem
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neuenhofstraße / Fringsbenden“ betrachten werden,
da der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd“ ein Teilbereich der
Gesamtplanung ist.
Die Plangebiete befinden sich im
Einzugsgebiet des Hochwasserrückhaltebeckens Rödgerbach. Es liegt an der
abwassertechnisch erschlossenen Neuenhofstraße, die im Einzugsgebiet der
Abwasserreinigungsanlage Soers liegt und im Trennsystem entwässert. Das
Kanalnetz reicht bis unmittelbar an das Plangebiet heran.
Die Einleitung von
Niederschlagswasser aus Gewerbegebieten in ein Oberflächengewässer ist nur dann
genehmigungsfähig, wenn eine Vorreinigung des Wassers erfolgt. Dachflächenwasser
darf ohne Vorreinigung eingeleitet werden.
Das Plangebiet mit dem naheliegenden
Rödgerbach gehört zum Einzugsgebiet des Haarbaches. Aufgrund der vorliegenden
Hochwassersituation dürfen Wassermengen, die über das jetzige Maß hinausgehen,
nur dann direkt oder indirekt über die Kanalisation in den Rödgerbach
eingeleitet werden, wenn die anfallenden Niederschlagswässer nach Rückhaltung
gedrosselt werden.
Erläuterung der Planung
Niederschlagswasser
Bei der Wahl der Art der
Entwässerung des Niederschlagswassers ist der § 51a Landeswassergesetz (LWG) zu
beachten. Danach ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die erstmals bebaut
werden, vor Ort zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.
Aus hydrogeologischer Sicht ist eine
gezielte Versickerung in nennenswertem Umfang nicht möglich.
Um dem § 51 a Landeswassergesetz zu
entsprechen, soll das Dachflächenwasser in den Rödgerbach eingeleitet werden.
Das darüber hinaus anfallende Niederschlagswasser der befestigten Flächen soll
in die öffentliche Kanalisation (Regenwasserkanal) Neuenhofstraße eingeleitet
werden, welche an das Becken Rödgerbach angeschlossen ist und im Einzugsgebiet
des RHB Kahlgracht liegt. Um zu gewährleisten, dass das Becken Rödgerbach
nicht überbelastet wird, soll in einem städtebaulichen Vertrag eine maximale
Einleitmenge in die Kanalisation
(und damit in das Becken) festgelegt werden. Im Rahmen der Nachrechnungen bzw.
Nachweise des Beckens für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Neuenhofstraße /
Fringsbenden wird dann eine Lösung für das Gesamtgebiet angestrebt. Die
Begrenzung auf die Einleitmenge im städtebaulichen Vertrag soll zeitlich befristet
werden bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Neuenhofstraße /
Fringsbenden. Damit ist die Gleichbehandlung innerhalb beider Bebauungspläne
sichergestellt.
Schmutzwasserbeseitigung
Der vorhandene Schmutzwasserkanal
besitzt noch ausreichende Kapazität, um das voraussichtlich anfallende
Schmutzwasser aus dem Plangebiet der Firma Jacobs aufzunehmen.
Für die Einleitung des
Niederschlagswassers und des Schmutzwassers in die städtische Kanalisation ist
jeweils eine Einleitungsgenehmigung der Stadt erforderlich.
Anforderungen an die Einleitung
Da die Einleitung insbesondere des
Hofflächenwassers nur in Verbindung mit einem Regenklärbecken möglich ist, das
auf dem Gelände der Günter Jacobs GbR von dieser errichtet und betrieben werden
muss, wird für diese Einleitung eine Indirekteinleitererlaubnis erforderlich.
Dies gilt auch für die
Niederschlagswassermengen, die als genutztes Brauchwasser der
Schmutzwasserkanalisation zugeleitet werden.
Becken Rödgerbach
Für das Becken Rödgerbach wurde in
der Bemessung ein erforderliches Volumen von 4.600 m³ ermittelt. Das tatsächliche
Volumen beträgt, da in dem Erdbecken die vorhandene Topographie genutzt wurde,
9.437 m³. Daher ist eine Überlastung in jedem Falle auszuschließen, wenn die
Grundlagen der Bemessung eingehalten werden.
Beurteilung und Abwägung
In den vorhandenen
wasserundurchlässigen Verwitterungsschichten sammelt sich das versickernde
Niederschlagswasser zunächst und kann unvermittelt in den vereinzelten Kalksteinaufragungen,
welche bis in die oberen Schichten hineinragen, versickern.
Zu niederschlagsreichen Jahreszeiten
wirkt die Staunässe als hydrostatisch drückendes Wasser, während sie in
„trockenen“ Jahresabschnitten zeitweise gar nicht vorhandenen ist.
Die bei den Baugrunderkundungen
festgestellten schwer- bzw. undurchlässigen Böden machen das punktuelle Versickern von größeren
Niederschlagsmengen über Versickerungsrigolen oder Versickerungsbecken
unmöglich. In niederschlagsreichen Jahreszeiten ist der Boden teilweise so
wassergesättigt, dass er kein Wasser mehr aufnehmen kann, so dass dieses bei
Starkregenereignissen sogar oberflächig abläuft.
Das Einleiten von
Niederschlagswasser in aufragende Kalksteinbänke, die als Trinkwasserleiter
dienen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Insgesamt besteht keine Möglichkeit
das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu versickern.
Eine gezielte Versickerung von
Niederschlagswasser ist bei den gegebenen ungünstigen hydrologischen
Verhältnissen in nennenswertem Umfang kaum und nur bei entsprechender
Vorreinigung des zu versickernden Wassers möglich. Dies wird auch durch die
Versickerungspotentialkarte für dieses Gebiet bestätigt.
Aufgrund dessen werden die
anfallenden unbelasteten Niederschlagswasser soweit wie ohne eine Gefährdung
der Allgemeinheit möglich ist, in den Rödgerbach eingeleitet. Damit wird
§ 51 a Landeswassergesetz entsprochen.
Eine gemeinschaftliche Einleitung
der anfallenden Niederschlagswasser des Plangebietes zusammen mit den
angrenzenden Grundstücken wird zur Zeit geprüft.
Wegen der noch nicht abgeschlossenen
Abstimmung mit der umgebenden städtischen Planung können zur Offenlage noch
nicht alle Entwässerungsmaßnahmen abschließend dargelegt werden.
6. Schutzgut
Luft und Stadtklima
Ist-Zustand
Das Planungsgebiet mit benachbarten
Frei-/Grünflächen wird nach den Ergebnissen des gesamtstädtischen Klimagutachtens
Aachen (2000) als „Kaltlufteinzugsgebiet mit besonderer Bedeutung“ beurteilt.
Wegen der dortigen positiven klimatischen und auch lufthygienischen
Eigenschaften mit meßbarer Wirkung auf benachbarte bebaute Räume wird dieser
Fläche die Klimafunktion „Belüftungsbahn“ zugesprochen. Insofern sollte aus
klimatisch-lufthygienischen Gründen eine deutliche Umnutzung der Flächen zum
erweiterten Gewerbegebiet (22 ha) sehr vorsichtig realisiert werden.
Klimaökologische Bewertung des
Plangebietes
Durch die großflächige
Gewerbegebietserweiterung wird die bisherige positive Klimawirksamkeit
(kaltluftbildende Flächen mit Abfluß) nicht nur der Fläche selbst entzogen,
sondern auch diese Wirksamkeit (Abkühlung überwärmter Siedlungsbereiche und
Frischluftversorgung während austauscharmer Wetterlagen) auf bebaute Gebiete (Forst, Rothe Erde)
deutlich vermindert wird. D.h. etwa 1/4 der Kaltluftproduktionsflächen im
relevanten Grünzonenbereich Rothe Erde / Eilendorf-Süd gehen verloren. Die noch bestehende klimatische Grünschneisenfunktion
ist daher stark betroffen. Es verbleibt jedoch eine Restzone bis zum Madrider
Ring / Rödgerbach, die als Grünzone (Freiraum mit Agrarnutzung) weiterhin
genutzt wird.
Eine Umnutzung in die Kategorie
Gewerbe (GE) mit intensiver flächiger Bebauung (hoher Versiegelungsgrad) ist
daher laut Klimagutachten zu vermeiden. Die klimaökologisch begründeten
Bebauungsgrenzen sind entsprechend streng einzuhalten.
Geruchsbelästigungen
Im Umfeld der Planung sind derzeit 2 landwirtschaftliche Betrieb im Vollerwerb sowie ein
Nebenerwerbsbetrieb aktiv. Dabei handelt es sich überwiegend um Höfe mit
Milchviehhaltung bzw. gemischtem Tierbestand. Die Entfernungen zum Plangebiet
sind zwischen 400-500 m; aufgrund des großen Abstandes zwischen den Hofstellen
und dem Autohaus und der in unserer Region vorherrschenden Windrichtung aus
west- bis südwestlicher Richtung wird es nach Auffassung der Verwaltung nicht
zu Geruchsbelästigungen und damit zu Konflikten im geplanten Gewerbegebiet
Neuenhofstraße Süd kommen.
Erläuterung der Planung
Das Plangebiet Neuenhofstraße-Süd
liegt außerhalb des freizuhaltenden Bereiches.
Im Bebauungsplan werden die
Gebäudehöhen als maximale Höhen über NN festgesetzt. Dabei orientieren sich die
Höhenmaße an den vorhandenen östlich gelegenen Bürogebäuden, wobei das
Bürogebäude Neuenhofstraße Nr. 110 eine Gebäudehöhe von 14,50 m aufweist.
Aufgrund der gleichmäßig von Osten
nach Westen abfallenden Topografie wurde das Plangebiet in zwei Zonen
eingeteilt, um den Gebäudehöhen der umgebenden Bebauung zu entsprechen.
Beurteilung und Abwägung
Durch die geplante Bebauung werden
die örtlich klimatischen Verhältnisse dahingehend beeinflusst, dass die
vorhandene Klimaschneise und damit die Frischluftzufuhr zur Innenstadt verringert
wird.
Im Zusammenhang mit dem
Bebauungsplan Neuenhofstraße / Fringsbenden wird eine Fläche entlang des
Rödgerbaches freigehalten, welche die notwendige Belüftungsfunktion für die
Bereiche Schönforst /Rothe Erde
übernimmt.
Zur Kompensation der verloren
gehenden Flächen werden Maßnahmen, wie Dachbegrünung, Stellplätze in
versickerungsfähigem Material sowie flächige Begrünungen für das Plangebiet
festgesetzt.
7. Schutzgut Kultur- und sonstige
Sachgüter
Ist-Zustand
Konkrete Hinweise auf Bodendenkmäler
liegen für den Planbereich derzeit nicht vor.
Im Plangebiet befinden sich 3
Wohngebäude mit Nebenanlagen, die sich teilweise noch in einem guten Zustand
befinden und heute noch bewohnt werden. Sie sind nicht denkmalgeschützt.
Erläuterung, Beurteilung und Abwägung
Da die Gebäude der zukünftigen
Nutzung des Grundstückes mit Autohäusern entgegenstehen, ist ein Abbruch der
Häuser vorgesehen. Die Stadt ist Eigentümerin der Wohnhäuser. Die Gemeinnützige
Wohnungsbau Gesellschaft (GeWoGe) als Verwalterin, ist beauftragt, den
Bewohnern Ersatzwohnraum anzubieten bzw. bei der Suche nach einer neuen Wohnung
zu unterstützen sowie eine Zweckentfremdungsgenehmigung für die Häuser
einzuholen.
Alternativvorschläge sind nicht
erforderlich.
Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung
Für die zu erwartenden Auswirkungen
und Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter wurden geeignete Maßnahmen
gefunden um diese entsprechend zu vermindern oder auszugleichen.
Die im Umweltbericht genannten
Rahmenbedingungen und Forderungen werden überwiegend/weitgehend bei der
weiteren Planung berücksichtigt.
Die vom Umweltamt zur Aufstellung
des GEP ermittelten umweltrelevanten Belange für die Nachfolgenutzung des
Wasserschutzgebietes Katharinenstraße werden sowohl bei der Änderung des
Flächennutzungsplanes als auch bei der Aufstellung des Bebauungsplanes
-Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd- berücksichtigt. Lediglich auf das seinerzeit
angedachte Abdichten der Bachschwinden soll verzichtet werden, da nach heutigen
Beurteilungskriterien im vorliegenden Fall von Maßnahmen, die einen Eingriff in
den natürlichen Wasserhaushalt darstellen, abzusehen ist, weil eine
Trinkwasserentnahme aus diesem Gebiet nicht mehr erfolgen wird.
D) Zusammenfassung
/ Empfehlung zur Offenlage
Die Anregungen der Bürger sowie der
Träger öffentlicher Belange die zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingegangen
sind, sind soweit möglich wie folgt in die planerischen Überlegungen einbezogen
worden:
- Über
die Art der Nutzung, aber auch über die Dichte und Höhe der Bebauung werden im
Bebauungsplan entsprechend den Anregungen der Bürger Festsetzungen getroffen.
- Auf
der Grundlage einer verkehrlichen Gesamtbetrachtung des Gewerbegebietes
Eilendorf Süd soll der Knoten Triererstraße / Debyestraße in 2005 als 1.
Bauabschnitt der Gesamtmaßnahme Triererstraße ausgebaut werden.
Im Rahmen des Bebauungsplanes
Gewerbegebiet Neuenhofstraße Fringsbenden soll untersucht werden, ob
Kreisverkehre an den verschiedenen Knotenpunkten sinnvoll sind oder nicht.
Gleichzeitig soll untersucht werden, an welchen Stellen zusätzliche
Querungshilfen möglich sind.
Das Stellplatzangebot auf dem
Grundstück soll so großzügig angelegt werden, dass nicht zu erwarten ist, dass
Kunden der geplanten Autohäuser auf der Neuenhofstraße parken werden.
Zusätzlich sollen entlang der Neuenhofstraße im Bereich der Gewerbeflächen
beidseitig Längsparkstreifen angelegt werden, so dass noch ein weiteres
Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum geschaffen wird.
- Der
bereits vorhandene Grünzug zwischen der vorhandenen Wohnbebauung und dem
geplanten Gewerbegebiet wird im Rahmen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet
Neuenhofstraße / Fringsbenden als
Pufferzone planungsrechtlich gesichert. Die vorhandenen Kleingartenanlagen
sollen zu einem späteren Zeitpunkt in einem eigenen Bebauungsplanverfahren
festgesetzt werden.
Parallel zur Vennbahntrasse soll im
Flächennutzungsplan die Darstellung eines Grünzuges entsprechend der bereits im
Bereich des Gewerbegebietes Eilendorf Süd vorhandenen ergänzt werden. Die
Vennbahntrasse wird nicht durch die Planung des Gewerbegebietes Neuenhofstraße
Süd berührt. Im Rahmen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Neuenhofstraße /
Fringsbenden“ sollen im Bereich der Gewerbegrundstücke entlang des
Vennbahnweges Flächen für zusätzliche Anpflanzungen festgesetzt werden, so dass
dieser Bereich als Erholungs- und Freizeitachse in seiner Qualität erhalten
bleibt.
- Die
notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sollen zur Hälfte in den Stadtbezirken
Eilendorf und Forst ausgeglichen werden. Der übrige Teil im Aachener Wald.
- Um
Konflikte zwischen der gewerblichen Nutzung und der Wohnnutzung auszuschließen,
soll das Gewerbegebiet entsprechend dem Abstandserlaß für das Land
Nordrhein-Westfalen gegliedert und zusätzlich ein flächenbezogener
Schallleistungspegel festgesetzt werden.
- Die
Häuser Neuenhofstraße 90 und 92 müssen vor Realisierung der geplanten Maßnahmen
abgerissen werden. Die GeWoGe, als Verwalterin, wird den Bewohnern
Ersatzwohnraum anbieten bzw. bei der Suche nach einer neuen Wohnung zu
unterstützen und eine Zweckentfremdungsgenehmigung für die Häuser einholen.
- Für
das gesamte Plangebiet wird in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Umweltamt ein
Entwässerungskonzept erstellt. Bei der Entwässerungsplanung werden die
vorgegebenen Bedingungen des STUA berücksichtigt bzw. eingehalten. In die
Schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wurde eine Regelung über die
Zulässigkeit von großflächigen Metalleindeckungen aufgenommen.
- Die
Stadt Aachen ist zur Zeit nicht in der Lage, den betroffenen Landwirten
Ersatzflächen anzubieten, da alle im städtischen Besitz befindlichen
landwirtschaftlichen Flächen im Stadtgebiet verpachtet sind. Die Verwaltung
wird jedoch versuchen, die Landwirte in naher Zukunft bei frei werdenden
Flächen zu berücksichtigen.
- Die
Verwaltung wird die Hinweise des Kampfmittelräumdienstes und des Rheinischen
Amtes für Bodendenkmalpflege in die Schriftlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan aufnehmen.
Als Ergebnis der Bürgerbeteiligung
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange schlägt die Verwaltung vor,
den Bebauungsplan Nr. 863 - Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd - in der
vorliegenden Fassung öffentlich auszulegen.
Außerdem
empfiehlt die Verwaltung den Flächennutzungsplan 1980 entsprechend zu ändern
und diese Änderung ebenfalls öffentlich auszulegen.
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