Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0075/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Neustrukturierung der Bezirksämter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Dezernat V
- Beteiligt:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Frau Willems/Herr Bergstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Anhörung/Empfehlung
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25.01.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Bisher ist die Stadt Aachen in 7 rechtlich- selbstständige und damit voneinander unabhängige Standesamtsbezirke gegliedert.
Eine solche Konstellation ist nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch im gesamten Bundesgebiet außergewöhnlich, da Städte wie Köln, Düsseldorf, Unna, Bielefeld , Essen , Leverkusen, Mannheim, Mainz, Kiel, Kassel, Freiburg „lediglich“ über ein Standesamt verfügen und selbst eine Großstadt wie München nur in zwei Standesamtsbezirke gegliedert ist.
Die Zentralisierung der Standesämter bedeutet nicht nur u.a. eine erhebliche Kostenersparnis für die Stadt Aachen, sondern auch je nach Fallkonstellation die Vermeidung zusätzlicher Gebühren und Zeitaufwendungen für den Bürger.
Die Vorteile einer Zentralisierung für die Verwaltungsabläufe:
- Einsparung von Personalkosten in Höhe von ca. 115.000.- € ,
Einsparung von Kosten Arbeitsplatz und Overhead, EDV- und Programmkosten, Dekorations-
und Fortbildungskosten in Höhe von ca. 69.800 €
- Wegfall der Übersendungen von Familienbüchern bei Umzügen innerhalb Aachens
- Deutliche Reduzierung des Arbeitsaufwands
für alle Mitteilungspflichten, die bisher innerhalb der 7 Standesamtsbezirke der Stadt Aachen
erforderlich waren
und
da die gesetzlich vorgeschriebene eigenständige Prüfung der Ehevoraussetzungen entfällt (aus 2 Fällen wird einer), wenn die Anmeldung zur Eheschließung an einem anderen Ort erfolgt als die spätere Eheschließung selbst
- Spezialisierung der Standesbeamtinnen/ - beamten möglich bei der Anmeldung zur Eheschließung a) Anmeldung zur Eheschließung „nur Deutsche“ b) „gemischte Ehen“
im Sinne einer effektiven Aufgabenwahrnehmung
- mit Schloß Schönau kann gesamtstädtisch ein weiteres Angebot der außergewöhnlichen Räumlichkeiten unterbreitet werden, da Weißer Saal und Couven-Museum überbelegt sind
- Aufgabenverteilung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
(Kostengünstigere Ausstellung von Urkunden, Führung des Familienbuches und
Beurkundung von Sterbefällen)
- Bessere Vertretungsregelungen möglich in Urlaubs- und Krankheitszeiten der Standesbeamtinnen/ - beamten
Die Vorteile einer Zentralisierung für Bürgerinnen/Bürger
und Institutionen:
- die 2. Gebühr entfällt, wenn bezirksübergreifend geheiratet werden soll
(Beispiel : Möchte derzeit ein im Standesamtsbezirk Brand wohnendes Paar z.B. im Weißen Saal, Couven-Museum oder Schloß Schönau heiraten, ist nach der Gebührenordnung eine Zusatzgebühr in Höhe von 33.- € zu entrichten (durch den Wechsel in einen anderen Standesamtsbezirk und dem damit verbundenen zusätzlichen Arbeitsaufwand)
- Gebühren und zusätzliche Wege entfallen, wenn bei der Anmeldung zur Eheschließung evtl. Urkunden aus verschiedenen Standesamtsbezirken der Stadt Aachen beizubringen sind (da die Standesamtsbücher zentral geführt werden)
- nur eine Anlaufstelle für den Bürger, sofern Urkunden aus bisher verschiedenen Bezirken benötigt werden
- nur eine Anlaufstelle für Bestattungsunternehmen
- nur ein Ansprechpartner für andere Institutionen (wie beispielsweise dem Regierungspräsidenten) innerhalb der Stadt Aachen
Nachteile einer Zentralisierung für Bürgerinnen und Bürger:
- Anmeldung zur Eheschließung nicht mehr im Bezirk möglich
- weniger Flexibilität bei Terminwünschen für mögliche Eheschließungen in den Bezirksämtern
- nur Anforderungen von Urkunden und Abschriften in den Bezirksämtern möglich
(Die Urkunde / Abschrift wird dann i.d.R. nach Hause versandt oder kann auf Wunsch auch im Bezirksamt abgeholt werden. Bei einer schriftlichen Anforderung des Bürgers entfällt sogar jeglicher Wege- und Zeitaufwand.)
- Eheschließungen durch ggf. unterschiedliche Standesbeamte bei Anmeldung und Trauung
- die Bindung an den Bezirk kann abnehmen