Kenntnisnahme - FB 61/0128/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Schaffung einer Wendefläche auf den letzten beiden Parkständen der Sackgasse sowie die Abpollerung des Gehweges mit insgesamt 7 Zinkpollern.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bei der erstmaligen Ausschilderung des neu geschaffenen Marktplatzes einschließlich der umliegenden Straßen hat die Verwaltung auf eine Wendefläche am unteren Ende der Sackgasse Marktplatz verzichtet, um ein Maximum an Parkraum für die Wochenmarktbesucher*innen bei dem im Vergleich zu früher deutlich reduzierten Parkangebot zu erhalten. In der Anfangszeit war die Zufahrt zum Marktplatz auch noch nicht abgepollert, sodass der Kraftverkehr bei Problemen mit dem Rückwärtssetzen kurz auf den Platz fahren und dort wenden konnte.

Mittlerweile hat sich die Brander Bevölkerung an die Parksituation rund um den Wochenmarkt gewöhnt und kommt vermehrt mit Fahrrädern, dem neuen Ortsbus oder zu Fuß zum Markt, sodass 2 wegfallende Parkstände von insgesamt 17 Parkständen in dieser Sackgasse zu vertreten sind, um dem Kraftverkehr ein geordnetes und sicheres Wenden zu ermöglichen. Die Verwaltung ist deshalb bereit, die unteren beiden Querparkstände entsprechend beiliegender Systemskizze zugunsten einer Wendefläche aufzulösen.

 

Der Einbau von Fahrradbügeln auf dem 3m breiten Gehweg der Straße Marktplatz zwischen Hochstraße und Fußgängerzone würde die Möglichkeit schaffen, z.B. an Wochenmarkttagen beidseitig Fahrräder oftmals mit Kindersitzen oder Packtaschen anzuketten, die nicht in die Fahrbahn hinein ragen dürfen. Die Fahrradbügel wären deshalb in einem Abstand von 1m zum Bordstein einzubauen, damit die straßenseitig angeketteten Fahrräder noch 30cm Abstand zur Fahrbahn lassen. Die hausseitig angeketteten Räder würden dann nur noch eine Restgehwegbreite von ca. 1,30m belassen, die besonders an Markttagen mit Einkaufstaschen zu wenig ist.

Die Verwaltung schlägt deshalb den Einbau von 7 Pollern entsprechen der in der Umgebung beim Neubau des Marktplatzes verwendeten Poller auf dem Gehweg zur Vermeidung ordnungswidrig parkender Autos vor  und würde für den Radverkehr einige Fahrradbügel im weiteren Umfeld des weitläufigen Marktplatzes einbauen. Im Zusammenhang mit dem Programm „Radbügel für Aachen“ sind ohnehin einige Vorschläge für weitere Standorte von Fahrradbügeln am Brander Markt eingegangen, die hier einfließen könnten.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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