Kenntnisnahme - FB 45/0124/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt der Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Unter Bezug auf den Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2020 „Transparenz: Einführung eines Kinder- und Jugendparlaments“ wurde die Verwaltung von Seiten der SPD-Fraktion mit Tagesordnungsantrag vom 02.06.2021 um einen Sachstandsbericht zum Kinder- und Jugendparlament gebeten.

 

  1. Vorbereitende Arbeiten

2.1 Recherche

In einem ersten Schritt ist die Verwaltung in eine Recherche eingestiegen, um Veröffentlichungen, Materialien, Broschüren etc. zu den Themen „Jugendbeteiligung“, „Jugendpartizipation“, „Jugendpolitik“, „Kinderparlamente“ etc. zu sichten.

 

Aus diesen Unterlagen ließen sich einige wichtige Kernaussagen und Gelingensfaktoren für die Beteiligung von Kindern –und Jugendlichen an kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten ableiten, u.a.

  • Eine Beteiligung muss für alle Jugendlichen möglich sein
  • Es sollten Jugendliche aus möglichst vielen Gruppierungen und Organisationen vertreten sein, um ein möglichst breit gestütztes Meinungsbild zu erhalten
  • Die Organisation eines Beteiligungsformats sollte von den Jugendlichen selbst organisiert werden, da hierüber auch andere Jugendliche bestmöglich motiviert werden
  • Entscheidungsräume müssen klar definiert werden, um Frustration zu vermeiden
  • Wichtig sind zielgruppenorientierte sowie attraktive Methoden, um eine verlässliche Beteiligung der Jugendlichen zu erreichen
     
    1. Interkommunaler Vergleich

Anschließend erfolgte eine Abfrage bei diversen Kommunen in NRW, in denen bereits entsprechende Gremien zur Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen installiert wurden.

Die dort gebildeten Parlamente fungieren vorrangig als Interessenvertretung von Jugendlichen und werden z. Tl. bei relevanten Entscheidungsprozessen angehört oder beteiligt.

Es zeigte sich hierbei jedoch, dass sich die Gremien in den meisten der anderen Kommunen vorrangig oder sogar ausschließlich aus Vertretungen (Schüler*innen) der Schulen zusammensetzen.

Andere Lebenswelten, in denen Jugendliche sich bewegen, sind damit aus Sicht der Verwaltung nicht ausreichend berücksichtigt, so dass die wichtige Voraussetzung, dass bei der Beteiligung von Jugendlichen ein möglichst breites Meinungsbild abgefragt werden sollte, nicht gegeben ist. Eine Übernahme der Formate für die Stadt Aachen wird daher als nicht zielführend angesehen.

 

2.3 Gesprächstermin Bezirksschülervertretung

Am 27.07.2021 fand unter Beteiligung der Oberbürgermeisterin sowie Mitarbeitenden der Verwaltung ein Austausch zum Thema „Jugendpartizipation“ mit Schülerinnen und Schülern aus der Bezirksschülervertretung (BSV) statt.

Hierbei wurde deutlich, dass auch für die BSV ein wichtiges Ziel ist, dass alle Jugendlichen die Möglichkeit haben, sich beteiligen zu können.

Gleichzeitig müsse ein Format gefunden werden, über das eine regelmäßige und nachhaltige Kommunikation gesichert sei und ein dauerhaftes Engagement fördert. Aus Sicht der BSV sind hierfür geeignete Strukturen zu schaffen, über die Verantwortlichkeiten geregelt und eine Kontinuität gesichert werden kann.

Inhaltlich möchte man sich neben schulpolitischen Themen auch mit weiteren, für Jugendliche relevante Themen, wie z. B. Mobilität oder Freizeiteinrichtungen beschäftigen.

 

Von Seiten der Verwaltung wurde erläutert, dass das Format eines Jugendparlaments im Sinne einer geeigneten und zielführenden Form der Kinder- und Jugendbeteiligung aufgrund der sehr formalen Organisationsstruktur kritisch gesehen wird. Ziel müsse es sein, eine „echte“ und nachhaltige Form der Interessenvertretung in der Stadt Aachen zu implementieren.

Hier sei zu überlegen, was die Jugendlichen brauchen, um ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Wichtig sei auch, Jugendliche aus den verschiedenen Milieus (Schulen, Azubis, Verbände, OTs, Heim, SSB etc.) mit einzubinden, um die unterschiedlichen Interessenlagen abbilden zu können. Es müsse ein Format gefunden werden, das verlässlich und nachhaltig ist. Wie ein solches Format aussehen kann, sollte unmittelbar bei den Jugendlichen erfragt werden.

Eine Idee sei daher, gemeinsam mit Gruppierungen (u.a. der BSV) und Organisationen der Jugendlichen zu einem Ratschlag aufzurufen. Dort könnten die Jugendlichen untereinander diskutieren und abstimmen, welche Beteiligungsformate als geeignet angesehen werden, wie eine funktionsfähige Struktur aussehen kann und über welche Themen die Jugendlichen mit diskutieren wollen.

Im Gespräch stand die BSV diesem Vorschlag positiv gegenüber und möchte bei der Vorbereitung eines solchen Ratschlags unterstützen.

 

  1. Aktueller Sachstand und Vorschlag für das weitere Vorgehen

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sollte aus Sicht der Verwaltung getrennt betrachtet werden, um die unterschiedlichen Lebenswelten der beiden Zielgruppen über geeignete Formate bestmöglich berücksichtigen zu können.

 

Jugendliche / Ratschlag

Von Seiten der Verwaltung wird die Idee des unter Punkt 2 erläuterten Ratschlags weiter ausgearbeitet.

Als Zielgruppe sind Jugendliche im Altern zwischen 12 – 18 Jahren angedacht.

Der Ratschlag soll als „Open-Space“ Format (z.B. als Barcamp) durchgeführt werden, das allen interessierten Jugendlichen eine Teilnahme ermöglicht. Das gewählte Format muss geeignet sein, um Jugendlichen eine Plattform zu bieten, gleichberechtigt und gemeinsam die für sie relevanten Themen besprechen und diskutieren zu können.

Um möglichst viele Jugendliche zu erreichen, sollte eine Kombination aus einem offenen Aufruf und einer gezielten Ansprache von Jugendlichen gewählt werden.

Für die Veranstaltung selbst wird eine externe Moderation vorgesehen.

 

Aktuell prüft die Verwaltung wer für die methodische Vorbereitung sowie Moderation eines solchen Formats in Frage kommt.

Darüber hinaus ist zu entscheiden, welche Gruppierungen und/oder Organisationen, neben der BSV, gemeinsam mit der Verwaltung zu dieser Veranstaltung einladen.

Mit diesen Gruppierungen ist im nächsten Schritt ein gemeinsamer Termin angedacht, um die weiteren Vorbereitungen für den Ratschlag abzustimmen. 

Der Ratschlag selbst soll Ende 2021 stattfinden.

 

Kinderparlament/ Kinder-Bürgermeister*in

Zu diesem Thema ist die Verwaltung noch in einem Reflexionsprozess. In einem ersten Schritt erfolgte die Einbindung der Schulaufsicht, um eine Bestandsaufnahme durchzuführen und zu prüfen, welche Beteiligungsformate bereits aktuell in den Grundschulen in der Stadt Aachen existieren. Anschließend ist das Thema, wie politische Bildung und Partizipation in den Grundschulen weiter implementiert werden kann, zu prüfen und konkretisieren.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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