Kenntnisnahme - FB 45/0126/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In Eilendorf besteht großer Bedarf an der Einrichtung weiterer Betreuungsplätze. Die Prüfung möglicher Grundstücke in Eilendorf, hat ergeben, dass am Standort Breitbenden eine Kita errichtet werden kann. Die Bezirksvertretung Eilendorf sowie der Kinder- und Jugendausschuss haben diesem Vorschlag (Vorlage FB 45/0495/WP17) in ihren Sitzungen am 20.06.2018 und 03.07.2018 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Planungsauftrag für einen Kita-Neubau auf dem Grundstück Breitbenden beim städtischen Gebäudemanagement in Auftrag zu geben.

 

Bedarfslage im Sozialraum:

Der geplante Neubau der Kita Breitbenden liegt im Sozialraum 7 (Eilendorf). 

 

Für das Kita-Jahr 2021/2022 verzeichnet dieser Sozialraum eine Versorgungsquote von 79,42 % für Kinder über drei Jahren und von 42,71 % für Kinder unter drei Jahren. Hierin enthalten sind auch die betrieblichen Belegplätze der Kita "Karlinis". Berücksichtigt man diese Plätze nicht, reduzieren sich die Quoten auf 33,29 % im U3- und 74,98 % im ü3-Bereich.

 

Vor dem Hintergrund einer Zielversorgungsquote von 50 % im U3-Bereich und von 97 % im ü3-Bereich wird die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze gesehen. Über den hier vorgestellten Neubau einer fünfgruppigen Kita könnte auf den Bedarf an Betreuungsplätzen reagiert werden.

Bei Realisierung des fünfgruppigen Kita-Neubaus Breitbenden würde nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen grundsätzlich eine Versorgungsquote von 52,13 % im U3-Bereich und von 95,80 % im ü3-Bereich erreicht werden, ohne Berücksichtigung der betrieblichen Plätze in der Kita Karlinis würden Versorgungsquoten in Höhe von 42,71 % im U3- und 91,37 % im ü3-Bereich erreicht.

Die Bedarfslage rechtfertigt den Bau mindestens einer weiteren Kita, sodass die Verwaltung weitere Grundstücke prüft.

 

Zwischenergebnisse des Planungsauftrages:
Für das städtische Grundstück 566 in Eilendorf, Breitbendenstraße, ist die Bebaubarkeit durch einen qualifizierten und gültigen Bebauungsplan definiert.  Dieser sieht eine eingeschossige Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und einem vorgegebenen Baufenster vor.

 

Durch die Planung einer fünfgruppigen Kita werden die festgesetzten planungsrechtlichen Parameter  weitgehend ausgenutzt. Das geplante Gebäude ist nach Landesbauordnung  mit einem Vollgeschoss in Kombination mit einem Staffel-/ Dachgeschoss geplant. Hierdurch kann das umfangreiche Raumprogramm auf zwei Ebenen dargestellt werden.

 

Das Gebäude soll in einer massiven Holzbauweise unter Beachtung des Bewertungssystems

Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundes konstruiert werden. Nach dem Bewertungskatalog wird eine

Zertifizierung angestrebt und die folgenden Aspekte:

-          Klimaschutz

-          Nachhaltigkeit

-          Ressourcenschonung

-          Gesundheitsverträglichkeit

erfahren eine besondere Beachtung. Hierfür  werden  dem klassischen Planungsteam zusätzlich ein Koordinator für Nachhaltiges Bauen und ein Sachverständiger für Holzbau zur Seite gestellt und so ein Modellprojekt Holzbau“ für Aachen umgesetzt.

 

Bei den aktuell vorliegenden statistischen Baukosten (Baukosteninformationssystem BKI - 2020) sind die Kosten einer Kita in konventioneller Bauweise und in Holzbauweise vergleichbar. 

 

Derzeit laufen die Vergabeverfahren für einen Tragwerksplaner mit einer Holzbauerfahrung in Kombination mit thermischer Bauphysik und für den Nachhaltigkeits-Koordinator. Mit Vertragsschluss und Aufnahme der Planungsleistungen wird in drei Monaten gerechnet. Mit einer Fertigstellung der Kita wird nach beiliegendem Rahmenterminplan in ca. 41/42 Monaten später  gerechnet.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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