Entscheidungsvorlage - FB 36/0055/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes 2021 ff. die Anlage von 12 neuen Baumstandorten, die Aufstellung von 16 Fahrradbügeln, sowie die Einrichtung von zwei Querungshilfen in der Augusta-, Alfons- und Luisenstraße im Rahmen der anstehenden Kanal- und Leitungsverlegungsarbeiten der Regionetz GmbH Aachen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


In der Augusta-, Alfons- und  Luisenstraße  werden ab Frühjahr 2021 Kanalarbeiten und Verlegung neuer Versorgungsleitungen durch die Regionetz GmbH durchgeführt.

Der Fachbereich Umwelt nimmt diese Baumaßnahme zum Anlass, die drei mit öffentlichem Grün unterversorgten Straßenräume durch insgesamt zwölf  neue Baumstandorte aufzuwerten. Die Straßen liegen in der im Klimafolgenanpassungskonzept ausgewiesenen Mehrfachbelastungsszone. Hier ist es eine zentrale Notwendigkeit, das Lokalklima u.a. durch Reduzierung des Versiegelungsgrades und die Erhöhung des Grünanteils zu verbessern.

 

M:\_ZWISCHENLAGER\_Hermanns\Fotos_Vorlage\IMG_3152 - Kopie.JPG

Augustastraße ( Richtung Friedrichstraße. )

 

 

Augustastraße:

Die Augustastraße hat bis auf den Kreuzungsbereich Augustastraße - Friedrichstraße bisher keine Baumstandorte. Aus Blickrichtung Wilhelmstraße steht für die Neuanlage von Baumbeeten nur die rechte Straßenseite zur Verfügung, da die linke Straßenseite heute bereits komplett durch Versorgungsleitungen blockiert ist.

Insgesamt wird die Anlage von fünf neuen Baumstandorten vorgeschlagen. Hierbei werden im Abschnitt  Wilhelmstraße bis Einmündung Alfonsstraße drei Baumstandorte, vor den Häusern Nr.4, Nr.8 und Nr.14 positioniert. Im weiteren Abschnitt  zwischen Einmündung Alfonsstraße bis zur Friedrichstraße wird die Herstellung zwei weiterer Baumfelder vor dem zurzeit im Bau befindlichen Neubau der mehrgeschossigen Wohnanlage, Alfonstraße Nr. 1 – 15 vorgeschlagen.

 

 

 

 

Alfonsstraße:

 

M:\_ZWISCHENLAGER\_Hermanns\Fotos_Vorlage\IMG_3165 - Kopie.JPG

Alfonsstraße ( Richtung Augustastr. )

 

 

Im Jahr 2010 wurden in der Alfonsstraße bereits drei Baumstandorte hergestellt. Sie befinden sich im Abschnitt  Augustastraße bis Einmündung Luisenstraße, rechtsseitig, vor den Häusern Alfonstraße  Nr.8, Nr. 18 und Nr.28.

Im Zuge der Regionetz Maßnahme wird jetzt die Anlage von fünf weiteren Baumstandorten auf der linken Straßenseite vorgeschlagen. Vier Bäume werden vor dem Neubau der mehrgeschossigen Wohnanlage Alfonsstraße Nr. 1 – 15 im Längsparkstreifen platziert. Ein weiterer Standort, ebenfalls im Längsparkstreifen, wird vor  dem Haus Alfonsstraße Nr.19 vorgeschlagen. Durch die jetzt beidseitig vorgesehene Anordnung von Straßenbäumen wird der mit fünf- und sechsgeschossigen Gebäuden gesäumte Straßenraum der unteren Alfonsstraße erheblich aufgewertet. Im oberen Bereich der Alfonsstraße können wegen der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen keine weiteren Baumstandorte hergerichtet werden. Auf weitere Straßenbäume im Abschnitt Einmündung Luisenstraße bis Lothringer Straße kann durch die Wirkung der Grünkulisse vom Lothringer Platz ( Bäume und seitliches Privatgrün ) eher verzichtet werden.

Mit der Realisierung des Bauvorhabens „Errichtung einer Wohnanlage sowie Erstellung einer Tiefgarage“ auf dem Grundstück in Aachen, Alfonsstraße 1-15 und dem hiermit verbundenen Wegfall von auf dem Baugrundstück befindlichen Bäumen, hat sich der Bauherr in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt verpflichtet, als Ersatz im öffentlichen Straßenbereich insgesamt 5 Laubbäume zu pflanzen, einschließlich aller damit verbundenen Nebenarbeiten, sowie einer anschließenden dreijährigen Anwachs- und Entwicklungspflege.

 

 

 

Luisenstraße:

 

M:\_ZWISCHENLAGER\_Hermanns\Fotos_Vorlage\IMG_3164 - Kopie.JPG

Luisenstraße ( Richtung Alfonsstraße )

 

In der Luisenstraße, im Abschnitt Alfonsstraße bis Kreuzung Friedrichstraße, werden ebenfalls Ver- und Entsorgungleitungen durch die Regionetz neu verlegt. Neben den rund um den Kreuzungsbereich Friedrichstraße – Luisenstraße angeordneten Bestandbaumstandorten gibt es vor Haus Luisenstraße Nr.8 und seitlich Haus Friedrichstraße Nr 60 ( Ende Parkstreifen) zwei sehr kleine, zurzeit baumlose Baumscheiben. Diese beiden Standorte werden aufgegeben und zu Gunsten von zwei neuen optimierten Baumfeldern vor Haus Luisenstraße 3 und seitlich Haus Alfonsstraße Nr.23 ersetzt.

 

Bei der Anlegung der geplanten Baumstandorte werden alle notwendigen und ausgewiesenen Feuerwehraufstellflächen (z.B. Alfonsstraße gegenüber Haus Nr. 12-18) freigehalten.

 

Alle neuen Baumgruben werden gemäß Empfehlung der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) mit einem Volumen von 12 m³ hergestellt. Die mit Hochbordsteinen zur Fahrbahn und mit einem Tiefbord zum Gehweg eingefassten Baumscheiben sind 3,50 m lang und 2,0 m breit. Sie werden mit bodendeckenden Stauden und/oder Gehölzen begrünt.

Grundsätzlich bietet eine offene, begrünte Baumscheibe, dem Straßenbaum durch stärkere Wasseraufnahmemöglichkeit und stärkeren Gasaustausch eine viel bessere Lebensgrundlage als eine befestigte Baumscheibe. Auf die, vor allem in der Innenstadt, auch zur Montage von Fahrradbügeln zuletzt häufiger gewählte Befestigung der Baumscheiben sollte hier möglichst verzichtet werden.

Als Baumart für die fünf Baumstandorte in der Augustastraße wird der Feldahorn (Acer campestre) vorgeschlagen. Die fünf Baumstandorte in der Alfonsstraße werden, entsprechend der hier schon  vorhandenen Baumart, mit Säulenulmen (Ulmus columnella) bepflanzt. In der Luisenstraße ist die Pflanzung von zwei Zierkirschen (Prunus `Umineko´) vorgesehen.

Parkraumbilanz:

Die drei Straßen liegen in der Bewohnerparkzone „Z“, in der heute die Parkplatzsituation bereits sehr angespannt ist. In der gesamten Zone gibt es rund 1205 öffentliche Parkplätze (davon in der Augustastraße 133, Luisenstraße 140 und Alfonsstraße 86, Stand 02.02.2018) und 1834 (Stand heute) ausgestellte Bewohnerparkausweise. Es werden somit deutlich mehr Parkplätze benötigt als vorhanden sind. Es ist schon heute so, dass die Anwohner häufig keinen Parkplatz in ihrer Straße bekommen und in den benachbarten Straßen parken. Deshalb sollte der direkte Vergleich der Daten nur über die Zone erfolgen und nicht für eine einzelne Straße. Hinzu kommt, dass bei der Planung zur Rad-Vorrang-Route in der Zone "Z" weitere Parkplätze (z.B. Lothringer Straße) wegfallen werden.

 

Gleichzeitig ist der Bedarf nach sicheren Abstellanlagen für Fahrräder sehr hoch (siehe Meldungen des Meldeportals www.radbuegel-aachen.de). In allen der Straßen sind aktuell nur wenige bis gar keine Abstellanlagen vorhanden. Auch auf den Gehwegen ist das Aufstellen von Fahrradbügeln auf Grund der geringen Breiten im Seitenraum nicht möglich. Im Zuge der Baumaßnahme ist die Aufstellung von insgesamt 16 Fahrradbügeln im Bereich der Längsparkstreifen oder auch baulich vorgezogenen Gehwegbereichen geplant. Grundsätzlich werden nur an den Stellen Fahrradbügel vorgesehen, an denen durch die Neuanlage von Baumstandorten Restflächen entstehen, die keinen vollständigen Parkstand von 5,20 m darstellen. Die entfallenen Parkstände entstehen somit nicht durch das Aufstellen von Fahrradbügeln, sondern durch die Neupflanzung der Bäume.

 

In allen drei Straßen gibt es keine sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger. Auf Grund dessen plant die Verwaltung die beiden Querungen an der Ecke Augustastraße/Alfonsstraße und an der Ecke Alfonsstraße/Luisenstraße im Rahmen der Maßnahme der Regionetz GmbH mit umzusetzen. In Folge dessen würde jeweils ein Parkstand wegfallen. Aus verkehrlicher Sicht ist es zu begrüßen, wenn die beiden Querungshilfen in Form eines vorgezogenen Gehweges berücksichtigt würden, auch wenn in Folge dessen zwei Parkstände entfallen müssten.

 

 

 

 

 

 

In nachfolgender Tabelle kann abgelesen werden, an welchen Standorten Parkstände wegfallen, Bäume gepflanzt und Fahrradbügel geplant werden:

 

Standort

Baum

Anzahl Fahrradbügel und Poller

Entfall Parkstand

Querungs-

hilfen

Augustastraße 2/4

ja

2 Fahrradbügel, 1 Poller

ja

 

Augustastraße 8

ja

/

ja

 

Auguststraße 14/16

ja

2 Fahrradbügel, 1 Poller

ja

 

Augustatraße 15

nein

2 Fahrradbügel, 1 Poller 

ja

vorgezogener Gehweg

Augustastraße Ecke Alfonsstraße

ja

/

ja

 

Augustastraße gegenüber Nr. 23

ja

 

nein

 

Augustastraße  31a

nein

2 Fahrradbügel, 1 Poller

nein

 

Alfonsstraße gegenüber Nr. 4

ja

/

ja

 

Alfonsstraße gegenüber Nr. 8

ja

/

nein

 

Alfonsstraße gegenüber Nr.18

ja

/

ja

 

Alfonsstraße gegenüber Nr. 24

ja

/

nein

 

Alfonsstraße 19

ja

1 Fahrradbügel, 1 Poller

ja

 

Alfonsstraße 38

nein

2 Fahrradbügel

ja

vorgezogener Gehweg

Luisenstraße Ecke Alfonsstraße

ja

2 Fahrradbügel, 1 Poller

ja

 

Luisenstraße 3

ja

/

ja

 

Luisenstraße 8

nein

2 Fahrradbügel, 1 Poller

nein

 

 

Summe

 

12 Bäume

 

 

16 Fahrradbügel,

  7 Poller

 

11 entfall.

Parkplätze

 

2 Querungs-

   hilfen

 

 

Für die Anlage der 12 neuen Baumstandorte, den Bau der beiden vorgezogenen Querungshilfen und der Inanspruchnahme der Flächen für die 16  Fahrradbügel entfallen in der Augusta-, Alfons-, und Luisenstraße insgesamt 11 Parkplätze (9 für Baumstandorte und 2 für Querungshilfen).

 

 

 

Finanzierung:

Die Tiefbauarbeiten der Baumstandorte können im Rahmen der vorgesehenen Kanalbaumaßnahme der Regionetz GmbH ca. 10 % kostengünstiger hergestellt werden.

Für die Herstellung der 12 neuen Baumstandorte entstehen voraussichtlich insgesamt Kosten in Höhe von 124.800 €  (Tiefbau 88.800 € / Bepflanzung 36.000 €). Von den 124.800 € werden 52.000 €

(5 Baumstandorte: Tiefbau 37.000 € / Bepflanzung 15.000 € ) durch den Investor des Neubaus der Mehrgeschosswohnanlage Alfonsstraße 1 – 15 übernommen.

Die anteiligen Kosten der Stadt betragen ca. 72.800 € (Tiefbau 51.800 € / Bepflanzung 21.000 €).

 

Die Herstellung der beiden Querungsstellen (ca. 37.000 €) und der Einbau von 16 Fahrradbügeln (ca. 5.000 €) verursachen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 42.000 €.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

Finanzielle Auswirkungen (neue Baumstandorte)

PSP Element PSP 5-130101-900-00900-300-1, Finanzpositionen 78350000

(Baumpflanzungen im Stadtgebiet, Investitionsauszahlung für Festwerte, hier: Baumpflanzungen)

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz

2022-24

fortgeschriebener Ansatz 2022-24

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0€

0€

0€

0€

0

0

Auszahlungen

200.000,00€

213.961,36€*

1.200.000,00€**

1.200.000,00€

0

0

Ergebnis

-200.000,00€

-213.961,36*€

-1.200.000,00€

-1.200.000,00€

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

 

 

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

4-130101-919-5, Kostenart 52560000 (Baumpflanzungen im Stadtgebiet, Aufwand für Festwerte)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

200.000,00

213.961,36€*

1.200.000,00**

1.200.000,00

0

0

Ergebnis

-200.000,00

-213.961,36*€

-1.200.000,00€

-1.200.000,00€

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

* davon 13.961,36€ als Ermächtigungsübertragung der offenen Aufträge aus dem Vorjahr.

 

Der oben genannten Ansatz in Höhe von 200.000,00€ in 2021 und je 400.000,00€ in den Folgejahren bei der Finanzposition 78350000 „Investitionsauszahlung für Festwerte“, der insgesamt für Baumpflanzungen sowie die Herstellung entsprechender Baumgruben vorgesehen ist, soll im Rahmen der Veränderungsnachweisung 2021 aufgrund zuordnungsrechtlicher Vorgaben der Anlagenbuchhaltung zur korrekten Darstellung auf die Finanzpositionen 78350000 „Investitionsauszahlung für Festwerte“ für die eigentlichen Baumpflanzungen sowie auf 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“ für die Herstellung notwendiger Baumgruben aufgeteilt werden.


 

Finanzielle Auswirkungen (neue Baumstandorte)

PSP Element PSP 5-130101-900-00900-300-1, Finanzpositionen 78520000

(Baumpflanzungen im Stadtgebiet, Tiefbaumaßnahmen, hier: Baumgruben)

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2021

fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz

2022-24

fortgeschriebener Ansatz 2022-24

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0€

0€

0€

0€

0€

0€

Auszahlungen

0,00

95.440,56€*

0

0

0€

0

Ergebnis

0,00

-95.440,56

0

0

0€

0

 + Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

* davon 95.440,56€ als Ermächtigungsübertragung der offenen Aufträge aus dem Vorjahr.

 

Für die Herstellung der Baumgruben im Rahmen der o.g. Straßen werden insgesamt Mittel im Tiefbau in Höhe von 51.800,00€ benötigt, welche durch die vorgenannte Verlagerung der Ansätze im Rahmen der 2. VN gedeckt werden.

  1. Baumstandorte

Für die Herstellung der 12 neuen Baumstandorte entstehen Kosten von insgesamt ca. 124.800€ (Tiefbau 88.800€ über 78520000, Pflanzung und dreijährige Pflege 36.000 € über 78350000 Festwert).

Von den 124.800€ werden für 5 neue Standorte die Kosten von ca. 52.000€ (Tiefbau 37.000€ / Bepflanzung 15.000€) durch den Investor des Neubaus der Mehrgeschosswohnanlage Alfonsstraße 1-15 übernommen.

Somit verbleiben anteilige Kosten bei der Stadt in Höhe von ca. 72.800€ (Tiefbau 51.800€ / Bepflanzung 21.000€).

Die beschriebenen Maßnahmen werden über das PSP-Element 5-130101-900-00900-300-1 „Baumpflanzungen im Stadtgebiet“ gebucht/abgewickelt.

Die Kosten für die Baumpflanzungen in Höhe von 21.000,00€ werden gemäß 83 GO bereitgestellt. Diese sind zu 100% gedeckt als zweckgebundene Ausgleichsmittel für neue Baumpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung. Die sogenannten Baumschutzgelder werden unter PSP 5-130103-900-02600-050-1, Sachkonto 68810000 in den Vorjahren vereinnahmt, solange auf dem Bestandskonto „Erhaltene Anzahlungen“ verwahrt bis sich eine zweckentsprechende Verwendung ereignet. Im Anschluss werden sie in Abstimmung mit FB 20 auf dem jeweils sachlich zutreffenden Aufwands- bzw. Auszahlungskonten bereitgestellt.

Erst ab dem 4 Jahr nach Fertigstellung übernimmt der Stadtbetrieb (E18/400) die Pflege und Unterhaltung dieser 12 neuen Standorte.

Aufgrund der zurzeit insgesamt im Stadtgebiet bestehenden negativen Baumbilanz fallen zum jetzigen Zeitpunkt für den Haushalt keine zusätzlichen Folgekostenausweisungen an. Die Summe der jährlich anfallenden Pflege- und Unterhaltungskosten für alle städtischen Bäume werden auf Grundlage des zurzeit in Aufstellung befindlichen Baumkatasters sowie im Rahmen des Grünflächenmanagements ermittelt.

 

  1. Fahrradbügel und bauliche Anlagen für Querungshilfen

Finanzielle Auswirkungen (Aufstellen der Fahrradbügel durch FB 61)

PSP Element PSP 5-120102-800-00700-300-1, 78350000 (Fahrradabstellanlagen)

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021

investive Auswirkungen

Ansatz

2021

fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz

2022-24

fortgeschriebener Ansatz 2022-24

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0€

0€

0€

0€

0€

0€

Auszahlungen

25.000,00

25.000,00

75.000,00

75.000,00

0€

5.000,00

Ergebnis

-25.000,00

-25.000,00

-75.000,00

-75.000,00

0€

-5.000,00

 + Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP Element PSP4-120102-811-7, 52560000 (Fahrradabstellanlagen)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz

2022-2024

fortgeschriebener Ansatz 2022-24

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0€

0€

0€

0€

0€

0€

Personal-/Sachaufwand

0€

0€

0€

0€

0€

0€

Abschreibungen

25.000,00

25.000,00

75.000,00

75.000,00

0€

5.000,00

Ergebnis

-25.000,00

-25.000,00

-75.000,00

-75.000,00

0€

-5.000,00

 + Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen (Aufstellen der Fahrradbügel durch FB 61)

PSP Element PSP 5-120102-900-02400-300-1, 78520000 (Kleinmaßnahmen im Straßenraum)

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021

investive Auswirkungen

Ansatz

2021

fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz

2022-24

fortgeschriebener Ansatz 2022-24

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0€

0€

0€

0€

0€

0€

Auszahlungen

150.000,00

150.000,00

300.000,00

300.000,00

0€

37.000,00

Ergebnis

150.000,00

-150.000,00

-300.000,00

300.000,00

0€

-37.000,00

 + Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

x

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 x

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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